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Damit eine Marke erfolgreich eingetragen werden kann, ist vorab sicherzustellen, ob die Marke überhaupt eintragungsfähig ist. Ihr dürfen keine Schutzhindernisse entgegenstehen, außerdem sind Kollisionen mit anderen Marken auszuschließen.
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Eine Marke grenzt ein Unternehmen, Produkte oder Dienstleistungen von Wettbewerbern ab und schafft einen Wiedererkennungswert. Je bekannter eine Marke ist, desto höher ist das Risiko von Kopien oder Fälschungen. Mit umfassendem Markenschutz können Sie Ihre Marke effektiv vor unerlaubter Fremdnutzung schützen – und sich die alleinigen Verwertungsrechte sichern.
Sie können für Ihr Business eine Marke anmelden, wenn Ihr gewünschter Markenname nicht bereits geschützt ist. Ihre Idee muss einzigartig sein und sich von den bestehenden Marken abgrenzen.
Je nachdem, welchen Umfang der Markenschutz haben soll, beantragen Sie Ihre Markenrechte beim jeweils zuständigen Marken- und Patentamt. Für nationale Marken ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig, Markenschutz für europäische Marken beantragen Sie beim EUIPO und für IR-Marken (internationale Marken) ist das WIPO verantwortlich.
Eine Marke wird ins Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) eingetragen.
Eine EU-weit gültige Marke wird vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen.
Internationale Marken werden von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ins internationale Markenregister eingetragen.
Eine professionelle Markenrecherche vom advocado Partner-Anwalt kostet für eine nationale Marke ab 550 Euro netto – je nach Komplexität und Recherche-Umfang. Für die Markenanmeldung vom Partner-Anwalt entstehen inklusive Beratung, Vorbereitung und Durchführung noch einmal Kosten von ab 350 Euro netto.
Solange Sie noch in der Gründungsphase Ihres Unternehmens sind und kaum Geschäftstätigkeit sowie Umsatz vorhanden ist, kann die Benutzung eines Namens Ihnen auch schon Rechte sichern. Ein sogenanntes Benutzungsrecht schützt aber nicht vor Kopie und Verwendung durch Konkurrenten – das erreichen Sie nur mit einer Markenanmeldung.
Eine Markenanmeldung bedeutet Rechtsschutz für Ihr Business. Lassen Sie Ihren Firmennamen, Ihr Logo, Ihr Produkt als Wortmarke, Bildmarke bzw. Wort-/Bildmarke eintragen, schützen Sie Ihre Idee vor der Konkurrenz. Sie haben die alleinigen Nutzungsrechte – kopiert und nutzt ein Wettbewerber Ihre Marke, können Sie direkt per Abmahnung und Unterlassungsaufforderung dagegen vorgehen und Schadensersatz verlangen.
Es gilt also: Je früher Sie Ihre Idee als Marke schützen lassen, desto eher sind Ihre Produkte vor Fremdnutzung geschützt.
Slogans, Namen, aber auch Formen, Farben und mehr können Sie als Marke vor Fremdnutzung schützen lassen:
Markenart |
Erläuterung |
Beispiel |
Wortmarke |
Slogans, Namen, Schriftzeichen, Personennamen, Buchstaben- und Zahlenkombinationen |
4711, O2, Dr. Oetker |
Bildmarke |
Abbildungen, Symbole, Piktogramme und Logos |
Apple-Logo, Nike-Logo |
Wort-Bild-Marke |
Kombinationen aus Namen und Bildern, beispielsweise Firmenname + Logo + Claim |
Logo des WWF mit Panda und Schriftzug |
Dreidimensionale Marke |
Umfasst dreidimensionale Gestaltungen und Formen |
Toblerone-Verpackung, Form des Lindt-Goldhasen |
Klangmarke |
Melodien, Jingles, Töne und Tonfolgen |
Brüllen des MGM-Löwen |
Farbmarke |
Konkrete Farbtöne, räumliche Anordnung von Farben |
Gelb der Post, Farbverlauf von O2 |
Sie können vieles als Marke anmelden – aber nicht alles.
Ihre Wunsch-Marke muss vor allem einzigartig sein: Sie muss sich von anderen Marken in Ihrer Branche unterscheiden. Ihre Idee darf nicht bereits als Marke geschützt sein, damit Sie sich die Rechte sichern können.
Die Herausforderung: Das für die Markenanmeldungen in Deutschland zuständige Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) prüft nicht extra, ob Ihre Marke bereits so oder so ähnlich existiert. Das müssen Sie selber prüfen.
Das DPMA prüft vor der Eintragung nur, ob sogenannte Schutzhindernisse vorliegen:
Zu den absoluten Schutzhindernissen zählen gemäß § 8 Markengesetz (MarkenG) z. B.
Wenn Ihre Wunsch-Marke eines dieser Kriterien erfüllt, lehnt das DPMA die Markenregistrierung ab.
Bevor Sie Ihren Namen als Marke eintragen, müssen Sie also eine Markenrecherche durchführen. Ohne die Recherche riskieren Sie, dass Sie mit der Markenanmeldung die Markenrechte Dritter verletzen – und das kann teuer werden.
Die Recherche können Sie online z. B. über die Datenbank des DPMA betreiben. Aber: Sie erhalten als Privatperson nur eingeschränkt Zugriff. Dann einzuschätzen, ob Ihre Wunsch-Marke neben all den anderen schutzfähig ist, kann schwierig sein.
Ein Anwalt für Markenrecht kann die Markenrecherche für Sie übernehmen: Er hat vollen Zugriff auf verschiedene Datenbanken, um eine umfassende Recherche gewährleisten zu können. Er hat die notwendigen Kenntnisse zu den Vorgaben im Markenrecht und Routine bei der Anmeldung neuer Marken.
Ergibt die Recherche, dass Sie Ihre Marke eintragungsfähig ist, müssen Sie vor der Anmeldung noch festlegen, für welche Branche Ihre Marke registriert sein soll. Dafür gibt es die sogenannte „Nizza-Klassifikation “: Sie gruppiert alle Waren und Dienstleistungen, für die Markenschutz möglich ist, in 45 Klassen. Sie können z. B. die Warenklassen „Software“, „Fahrzeuge“ und „Bekleidung“ wählen – oder die Dienstleistungsklasse „Telekommunikation“ oder „Juristische Dienstleistungen“.
Sie können Ihre Marke selbstständig eintragen lassen. Ohne umfassende Recherche nach bestehenden Marken kann das aber riskant sein. Ist Ihre Wunsch-Marke bestehenden Marken zu ähnlich oder verstößt gegen andere Schutzvoraussetzungen, lehnt das DPMA Ihren Antrag ab.
Mit der Unterstützung eines Anwalts können Sie Zeit, Nerven und Geld sparen: Er kann direkt prüfen, ob Ihre Idee eintragungsfähig ist und per Markenrecherche sicherstellen, dass Sie mit der Markenanmeldung keine Rechte anderer Markeninhaber verletzen – teure Schadensersatzforderungen können Sie so vermeiden.
Der Anwalt für Markenrecht kann Sie von der Markenidee bis zur Eintragung begleiten:
Von der Antragstellung beim DPMA bis zur Eintragung der Marke kann es 1–2 Monate dauern, wenn Ihre Wunsch-Marke eindeutig schutzfähig ist und das DPMA bei der Prüfung Ihres Antrags keine Zweifel hat – das wäre der Idealfall.
In der Regel dauert die Markenanmeldung 7–8 Monate, je nach Auslastung des DPMA und je nachdem, wie lange das Amt für die Prüfung Ihrer Marke braucht. Je besser Sie vorbereitet sind, desto eher können Sie die Dauer bis zur Anmeldung Ihrer Marke verkürzen. Ein Anwalt für Markenrecht kann die Markenrecherche und -anmeldung für Sie übernehmen, damit Sie Zeit und Nerven sparen.
Die Kosten einer Markenanmeldung sind abhängig davon, ob Sie die Marke selbst anmelden wollen oder Unterstützung hinzuziehen. Gehen Sie eigenständig vor, entstehen folgende Amtsgebühren für die Markenanmeldung:
Soll ein Anwalt Sie bei Recherche und Anmeldung unterstützen, entstehen Kosten für seine Arbeit. Eine professionelle Markenrecherche vom advocado Partner-Anwalt kostet für eine nationale Marke ab 550 Euro netto – je nach Komplexität und Recherche-Umfang. Für die Markenanmeldung vom Partner-Anwalt entstehen inklusive Beratung, Vorbereitung und Durchführung noch einmal Kosten von ab 350 Euro netto.