2022 wurden laut DPMA über 77.000 nationale Marken angemeldet – doch nur 53.621 wurden auch ins Markenregister eingetragen. Grund für erfolglose Anmeldungen sind häufig fehlende Schutzfähigkeit der Marken oder von anderen Markeninhabern eingelegte Widersprüche wegen Verwechslungsgefahr. Wenn Sie vorab den Markenschutz prüfen lassen, können Sie diese Risiken vermeiden.
Jetzt Hilfe vom Anwalt erhalten:
Bevor Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eine Marke anmelden, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Marke schutzfähig ist und keine älteren Markenrechte verletzt – sonst kann es teuer werden.
Ist die Marke nicht schutzfähig, lehnt das DPMA die Anmeldung ab – und die bereits gezahlten Anmeldegebühren sind verloren.
Wenn Ihr Markenzeichen einer bestehenden Marke zu ähnlich oder sogar mit ihr identisch ist, hat diese Markenverletzung möglicherweise diese Folgen:
Das können Sie verhindern, indem Sie eventuelle Markenrechtsverletzungen mit einer Markenrecherche aufdecken, bevor Sie zum DPMA gehen. Denn das DPMA prüft bei Ihrer Anmeldung nicht, ob Ihre Marke mit einer anderen kollidiert – andere Markeninhaber aber schon.
Wenn Sie vorab die Markenrechte prüfen und Markenrechtsverletzungen ausschließen, stellen Sie den reibungslosen Ablauf Ihrer Anmeldung sicher – und beugen dem Risiko einer erfolglosen Eintragung und/oder einer kostspieligen Abmahnung vor.
Eine advocado Partner-Anwältin erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen.
Möchten Sie herausfinden, ob der von Ihnen gewünschte Markenname schutzfähig und noch frei verfügbar ist, ist eine reine Google-Suche nicht ausreichend.
Mit den folgenden 4 Schritten können Sie Ihren Markennamen überprüfen:
Sie müssen zuerst die Schutzfähigkeit Ihres Markenzeichens prüfen. Verstößt es gegen sogenannte absolute Schutzhindernisse, bekommen Sie keinen Markenschutz. Das DPMA lehnt die Anmeldung der Marke dann ab – bereits gezahlte Gebühren sind verloren.
Schutzhindernisse sind laut § 8 Markengesetz (MarkenG) z. B.:
X Beschreibende Eigenschaft der Marke
X Fehlende Unterscheidungskraft
X Nutzung staatlicher Symbole (z. B. Flaggen)
X Gebrauch anstößiger Formulierungen oder Fäkalsprache
Konnten Sie sicherstellen, dass Ihre Markenzeichen nicht gegen absolute Schutzhindernisse verstößt, ist der erste Schritt getan. Nun müssen Sie per Markenrecherche herausfinden, ob Ihr Wunschkennzeichen bereits existiert bzw. eine zu große Ähnlichkeit zu anderen Marken besteht. Das geht über eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche:
Möchten Sie den Markenschutz Ihres Markennamens prüfen, können Sie das Recherchetool des DPMA für Einsteiger für die Suche nach identischen und ähnlichen Marken nutzen.
Hinweis: Sie können den Markenschutz selbst prüfen – allerdings ist eine sorgfältige Markenrecherche nach ähnlichen und identischen Marken sehr zeitintensiv.
Außerdem ist die korrekte Interpretation der Suchergebnisse für juristische Laien schwer. Wenn Sie Ähnlichkeiten übersehen, kann das z. B. eine Abmahnung im Markenrecht bedeuten.
Für eine rechtssichere Bewertung der Suchergebnisse kann die Unterstützung eines Markenanwalts sinnvoll sein. Er kann die Verletzung fremder Schutzrechte ausschließen und eine sichere Anmeldung gewährleisten.
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Eine Marke kann auch durch eine Anmeldung beim europäischen Markenamt EUIPO als EU-Marke bzw. durch eine internationale Markenanmeldung bei der WIPO in Deutschland geschützt sein. Kollidiert eine solche Marke mit Ihrer Markenidee, können Sie durch eine Anmeldung fremde Rechte verletzen.
Prüfen Sie vorab die Markenrechte, indem Sie Ihre Markenidee mit internationalen Marken abgleichen.
Folgende Datenbanken bieten sich dazu an:
Damit Sie sicher wissen, ob eine Marke bereits geschützt ist, müssen die Ergebnisse der Recherche richtig interpretiert werden. Die Tabelle hilft Ihnen, für Ihr Recherche-Ergebnis passende Maßnahmen zu ergreifen:
Recherche-Ergebnis |
Schlussfolgerung |
Was Sie tun können: |
Es gibt eine identische Marke |
Kein Markenschutz möglich |
Marke überarbeiten Neue Marke designen |
Es gibt eine ähnliche Marke |
Markenschutz schwierig |
Verwechslungsgefahr vom Anwalt prüfen lassen |
Es gibt keine identische oder ähnliche Marke |
Markenschutz möglich |
Auch bei ähnlichen Marken kann es aber Möglichkeiten geben, diese dennoch schützen zu lassen. So können Sie eine Abgrenzungsvereinbarung bzw. Koexistenzvereinbarung mit dem anderen Markeninhaber treffen. In dieser vertraglichen Vereinbarung legen die Markeninhaber fest, auf juristische Schritte zu verzichten. Die ähnlichen Marken können so nebeneinander existieren und verwendet werden.
Eine reibungslose Eintragung und langfristigen Schutz erreichen Sie nur, indem Sie Ihre Marke vor der Eintragung mit einer Markenrecherche prüfen.
Möchten Sie sichergehen, dass Sie nichts übersehen und die Rechercheergebnisse richtig interpretieren, kann ein Anwalt helfen.
Ein Anwalt für Markenrecht kann
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
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Nach der Anmeldung kann es sinnvoll sein, durch eine regelmäßige Recherche im Informationssystem des DPMA die eigene Marke zu überwachen. So können Sie frühzeitig verhindern, dass Dritte z. B. eine ähnliche Marke anmelden und Ihren Markenschutz verletzen. Das DPMA überprüft Eintragungen nicht von sich aus auf mögliche Markenkollisionen.
Bemerken Sie eine Dopplung, können Sie innerhalb einer 3-monatigen Frist Widerspruch beim DPMA einlegen – die Frist beginnt, wenn das Amt die Eintragung der neuen Marke veröffentlicht. Gegen eine Gebühr von 250 € prüft das DPMA Ihre Einwände. Sind diese berechtigt, leitet es die Löschung der anderen Marke ein.
Haben Sie die Frist verpasst, ist für die Löschung der fraglichen Marke ein Nichtigkeitsantrag zu stellen. Alternativ können Sie eine Löschungsklage bei Gericht einreichen. Die Kosten sind dann deutlich höher als im Widerspruchsverfahren.
Wenn Sie selbstständig die Markenrechte prüfen, entstehen Ihnen – außer für die Nutzung kostenpflichtiger Recherchetools – keine weiteren Kosten.
Ohne Erfahrung kann ein selbstständiges Vorgehen aber mit Risiken verbunden sein: Im schlimmsten Fall drohen Ihnen bei Nachlässigkeiten Schadensersatzforderungen und Unterlassungsansprüche von Dritten – wenn Sie z. B. eine Marke anmelden, die es bereits gibt.
Lassen Sie Ihren Markenschutz vom Anwalt prüfen, können Sie dieses Risiko vermeiden.
Möchten Sie die Markenverfügbarkeit von einem Anwalt prüfen lassen, entstehen Anwaltskosten. Diese lassen sich nicht pauschal beziffern, sondern bestimmen sich nach verschiedenen Faktoren:
Wenn Sie über advocado einen Anwalt mit der Prüfung Ihres Markenschutzes beauftragen, erhalten Sie von ihm nach einer kostenlosen Ersteinschätzung ein transparentes Festpreisangebot. Sie entscheiden im Anschluss, ob Sie den Anwalt zu diesen Konditionen beauftragen möchten.
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Das Markenrecht schützt Kennzeichnen, die der Identifikation eines Unternehmens und seiner Dienstleistungen bzw. Produkte dienen. Wer die Markenrechte besitzt, hat das alleinige Recht, das Markenzeichen zu verwenden und zu vermarkten. Außerdem kann er die Nutzung der Marke an die Zahlung einer Lizenzgebühr knüpfen.
Sie können mithilfe verschiedener Recherchetools nach der Marke suchen. Ist die Marke im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen, ist sie bereits geschützt – und Sie können sie nicht für eigene gewerbliche Zwecke verwenden. Aufschluss über bestehende Markenrechte können auch Handelsregister, Markendatenbanken und eine Google-Suche geben.
Als Marke schutzfähig sind grundsätzlich Namen (z. B. von Dienstleistungen oder Produkten eines Unternehmens), Logos und Kombinationen aus beiden. Voraussetzung ist, dass sie sich eignen, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden.
Ihren Markennamen können Sie z. B. mit einer Markenrecherche in den Datenbanken des DPMA überprüfen. Dort sind alle angemeldeten, eingetragenen und zurückgewiesenen deutschen Marken aufgelistet. Um die Markenrechte vollständig zu prüfen, müssen Sie sowohl nach identischen Markennamen als auch ähnlichen Markenzeichen suchen.