Sich die Namensrechte zu sichern, schützt den Namen vor unerlaubter Nutzung durch Dritte. Firmennamen und Produktnamen können Sie sich mit einer Markenanmeldung sichern. Künstlernamen können mit Eintragung in den Ausweis und einer IPI-Nummer geschützt werden. Für Werke ist der Titelschutz hilfreich.
Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die passende Option zu finden und die Namensrechte sichern.
Ganz einfach mit advocado:
Wenn Sie einen Namen schützen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Namensrechte zu sichern.
4 Optionen für umfangreichen Namensschutz:
3 Alternativen für den Namensschutz:
Mit einer Markenanmeldung kann man sich umfassende Namensrechte sichern und bekommt vollumfänglichen Schutz vor unerlaubter Fremdnutzung und Nachahmung. Vor allem für Firmennamen und Produktnamen ist der Markenschutz der wirksamste Namensschutz.
In Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) für die Eintragung der Marke zuständig. Damit man sich per Eintragung einer Marke die Namensrechte sichern kann, muss der Name bestimmte Kriterien erfüllen.
§ 8 Markengesetz (MarkenG) legt Folgende Schutzhindernisse für den Markenschutz fest:
Verstößt der Name nicht gegen diese Voraussetzungen, kann man sich mit einer Marke alle relevanten Namensrechte sichern.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
Um sich an einem Künstlernamen die Namensrechte sichern zu können, kann dieser durch die zuständige Meldebehörde in Personalausweis oder Reisepass eingetragen werden.
Voraussetzung für diese Eintragung ist allerdings, dass einer künstlerischen oder freischaffenden Tätigkeit nachgegangen wird und der Künstlername bereits eine überregionale Bekanntheit erreicht hat.
Man kann nur Künstlernamen eintragen lassen, die Zeichen enthalten, die die Bundesdruckerei im für Ausweisdokumente verwendeten Zeichensatz „String.Latin“ drucken kann.
Um sich mithilfe der IPI-Nummer an einem Künstlernamen Namensrechte sichern zu können, müssen Künstler Mitglied einer Urheberrechts- und Verwertungsgesellschaft wie der GEMA sein. Über die IPI-Nummer wird dann die Urheberschaft von Künstlern an bestimmten Werken nachgewiesen.
Auch durch die Eintragung eines Künstlernamens in amtliche Ausweisdokumente oder die IPI-Nummer kann man sich nicht alle Namensrechte sichern, um den Namen gewerblich nutzen oder gegen Rechtsverletzungen schützen zu können. Das geht mit einer Markenanmeldung.
Auch für künstlerische Werke können sich Künstler Namensrechte sichern, um u. a. Bücher, Filme, Musik- oder Theaterstücke vollumfänglich vor Fremdnutzung abzusichern.
Für veröffentlichte Werke, die man kaufen kann, kann man sich per Titelschutz Namensrechte sichern. Voraussetzung dafür ist, dass sich dieses Werk von anderen Werken unterscheidet und bisher z. B. noch nicht veröffentlicht oder uraufgeführt worden ist.
Ist ein Werk nicht mehr verfügbar, beginnt die sogenannte Schonfrist für den Titelschutz. Ist der Titel innerhalb von 5 Jahren nicht wieder verfügbar, verfällt der Titelschutz.
Auch für zukünftige Werke, die noch nicht fertiggestellt oder veröffentlicht wurden, kann man sich Namensrechte sichern. Dafür ist in branchenüblichen Medien wie dem „Titelschutz-Magazin“, dem „Titelschutzanzeiger“ oder im Börsenblatt des Börsenvereins eine Titelschutzanzeige zu veröffentlichen.
Über eine Eintragung ins Handelsregister geben Unternehmen nicht nur Auskunft über ihre wirtschaftlichen Erfolge oder Misserfolge, sie können sich zugleich Namensrechte sichern. Für Kaufleute, offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kapitelgesellschaften wie eine AG oder GmbH ist diese Eintragung sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Nur auf Grundlage dessen darf der Name im Geschäftsverkehr genutzt werden.
Um einen Firmennamen allerdings umfassend vor unerlaubter Nutzung oder Nachahmern zu schützen, reicht eine Eintragung im Handelsregister ggf. nicht aus – vollumfänglichen Schutz bietet in diesem Zusammenhang nur die Anmeldung einer Marke.
Bürgerliche Namen, Künstler-, Firmen- und Vereinsnamen unterliegen dem gesetzlichen Namensrecht. Namensinhaber sichern sich die Namensrechte durch die Nutzung. Durch § 12 BGB haben Namensinhaber bei unerlaubter Fremdnutzung einen Unterlassungsanspruch und können auch Klage einreichen, um Unterlassung durchzusetzen.
Um sich mithilfe des Urheberrechts Namensrechte zu sichern, sollte der Name des Unternehmens oder Werkes mit einer außergewöhnlichen graphischen Gestaltung verbunden sein. Ist diese Voraussetzung erfüllt, wird der Urheberschutz automatisch ausgelöst.
Sie können sich die Namensrechte nur sichern, wenn der Name nicht bereits geschützt ist. Das finden Sie ganz einfach mit einer Recherche heraus.
Eine Markenrecherche sichert Ihre Marke für den Namen ab. Sie können den Markenschutz per Recherche prüfen – weil die Recherche aber sehr umfangreich ist, kann es sinnvoller sein, sie einem Anwalt zu überlassen. Der Anwalt hat Zugang zu allen Datenbanken und kann die Ergebnisse der Recherche auch direkt bewerten und Ihnen Handlungsempfehlungen geben.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
Auch ein Blick in verschiedene öffentliche Register kann helfen, zu prüfen, ob ein Name bereits geschützt ist:
Mit diesen Kosten ist zu rechnen, wenn Sie sich die Namensrechte sichern:
Man kann leider nicht jeden Namen schützen und sich die Namensrechte sichern. Wenn bereits jemand die Namensrechte besitzt, kann man den Namen nicht noch einmal für sich schützen lassen. Der Name muss neu und einzigartig sein.
Das Markenrecht gibt auch bestimmte Schutzhindernisse vor. Alle Namen, die eines dieser Kriterien erfüllen, kann man nicht schützen lassen.
Schutzhindernisse für den Markenschutz eines Namens sind:
Beispiel: Der Name „Schokolade“ eignet sich nicht für ein Unternehmen, das Schokolade verkauft.
Der Name muss sich von anderen Namen abgrenzen und Ihre Produkte eindeutig Ihrem Unternehmen zuordnen.
Beispiel: Sie können sich für eine Honigsorte nicht den Namen „Honey“ sichern.
Der Name darf nicht Ihre Produkte beschreiben – auch dann fehlt die Unterscheidungskraft.
Beispiel: Ein Sirup darf nicht unter dem Namen „Salziges Gold“ verkauft werden.
Für Produktnamen, die Verbraucher verwirren oder täuschen könnten, ist kein Namensschutz möglich.
Für Wappen, Flaggen, Siegel und Bezeichnungen staatlicher Institutionen kann man sich keine Namensrechte sichern.
Beispiel: Für den Namen „Fack ju Göhte“ war aufgrund vulgärer Sprache kein Markenschutz möglich.
Darüber hinaus können Markeninhaber gegen eine neue Marke Widerspruch einlegen, wenn diese ihrer Marke zu ähnlich erscheint.
Nutzt man unerlaubt einen geschützten Namen, verletzt man die Namensrechte des Inhabers. Das kann teuer werden.
Mögliche Folgen bei Verletzung der Namensrechte:
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
Nein, man kann sich nicht jeden Namen schützen lassen. Hat sich bereits jemand die Namensrechte gesichert, ist der Name nicht ein zweites Mal schutzfähig. Außerdem gibt es Schutzhindernisse für Namen im Markenrecht.
Namen müssen einzigartig und neu sein. Fehlt die Unterscheidungskraft zu anderen Namen, ist der Name zu allgemein, irreführend oder verstößt gegen die guten Sitten, kann man den Namen nicht als Marke schützen lassen. Auch Hoheitszeichen wie z. B. Flaggen und Siegel sind nicht schutzfähig.
Je nachdem, welchen Namen Sie schützen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich die Namensrechte zu sichern:
Alternativ kann man Folgendes für den Namensschutz nutzen:
Je nachdem, welchen Namen Sie schützen möchten, gibt es verschiedene Anlaufstellen, um sich die Namensrechte zu sichern:
Alternativ kann man das gesetzliche Namensrecht und Urheberrecht für den Namensschutz nutzen.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.