Markenämter prüfen nicht, ob eine neue Marke bestehende Markenrechte verletzt – das müssen Sie selbst übernehmen. Mit einer Markenüberwachung wird kontinuierlich geprüft, ob es Marken gibt, die identisch oder ähnlich zu Ihrer Marke sind und damit Ihre Markenrechte verletzen. So können Sie eine Markenverwässerung und eine Verletzung Ihrer Markenrechte verhindern.
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Markenämter prüfen nicht, ob eine gleiche oder ähnliche Marke bereits eingetragen ist. Markenämter kontrollieren weder vor noch nach der Markenanmeldung, ob eine neue Marke bestehende Schutzrechte verletzt.
Für einen dauerhaften Schutz der Marke sind Markeninhaber selbst verantwortlich. Eine Markenüberwachung sichert einen solchen nachhaltigen Markenschutz durch eine regelmäßige Recherche in einschlägigen Registern.
Die Markenüberwachung ähnelt der Markenrecherche und beinhaltet Folgendes:
Bei angemeldeten Wort-Bild-Marken kann es bereits ausreichend sein, wenn sich ein Wortbestandteil mit der eigenen Marke deckt. Diese Verwechslungsgefahr kann zu einer Markenkollision führen, welche durch eine regelmäßige Markenüberwachung leicht zu vermeiden ist.
Kommt es zur Neuanmeldung einer Marke, die Ihrer sehr ähnlich oder sogar identisch ist und für identische/ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen angemeldet ist, kollidieren beide Marken. Die Folgen einer solchen Markenrechtsverletzung:
Nur wenn Sie sich als Markeninhaber gegen Rechtsverstöße verteidigen, können Sie den Schutz Ihrer Markenrechte aufrechterhalten und eine Markenverwässerung verhindern.
Markenverwässerung meint eine abnehmende Unterscheidungskraft einer Marke. Je bekannter eine Marke ist, desto wahrscheinlicher kann es sein, dass Dritte versuchen, Profit mit der Marke zu machen – z. B. indem sie eine ähnliche oder sogar identische Marke für identische oder ähnliche Waren/Dienstleistungen anmelden und diese für eigene gewerbliche Zwecke nutzen.
Dies kann negative Folgen für Sie als Markeninhaber haben:
Verwässert die Marke, dauert es meist nicht lange, bis es zu Verwechslungsfällen kommt. Daraus folgt das Risiko, langfristig nicht nur Kunden, sondern auch Lieferanten, Kooperationspartner und Investoren zu verlieren. Auch steigt die Wahrscheinlichkeit negativer Bewertungen von Verbrauchern, die Sie mit Ihrem Imitator verwechseln.
Nicht nur der Schutz der Marke ist dann in Gefahr – sondern auch der gute Ruf Ihres Unternehmens. Lassen Sie die Marke professionell überwachen, können Sie eine Markenverwässerung von Anfang an vermeiden.
Eine professionelle Markenüberwachung kann folgende Vorteile haben:
Lagern Sie die Überwachung aus (z. B. an einen Anwalt), sparen Sie sich zudem die Kosten einer professionellen Überwachungssoftware.
Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt mit der Markenüberwachung, kann er für Sie die folgenden Aufgaben übernehmen:
Grundsätzlich können Sie eine Identitätsrecherche alleine durchführen – allerdings sind ähnliche Marken nicht durch eine einfache Suchanfrage im Markenregister zu finden. Insbesondere bei Bildmarken ist die Suche nach Imitationen aufwendig und zeitintensiv. Ein Anwalt kann eine umfassende Ähnlichkeitsrecherche für Sie sicherstellen.
Lassen Sie Ihre eingetragene Marke von einem Rechtsanwalt überwachen, stellt dieser die Recherche in allen relevanten Informationsquellen sicher. Er recherchiert nicht nur in den öffentlichen Datenbanken der Markenregister des DPMA, EUIPO und der WIPO, sondern auch in kostenpflichtigen Datenbanken zur Markenüberwachung.
Der Anwalt hat Zugriff auf spezielle Monitoring-Software, die eine genaue computergestützte Markenüberwachung ermöglichen. Moderne Suchtools decken nicht nur ähnliche Logos auf, sondern auch ähnliche Wortbestandteile und grafische Elemente. Mithilfe eines Algorithmus lassen sich so mögliche Kollisionen umgehend herausfiltern.
Nach der Markenüberwachung erstellt der Rechtsanwalt einen ausführlichen Recherchebericht über ähnliche oder identische Drittmarken. Kommt es zu einer Markenkollision, können Sie schnellstmöglich Gegenmaßnahmen ergreifen. Eine lückenlose Dokumentation der Überwachung ist für das Widerspruchsverfahren oder eine Löschungsklage unverzichtbar.
Kommt es zur Kollision, berät Sie der Anwalt über Ihre Handlungsmöglichkeiten. Da womöglich nur ein schmaler Grat zwischen einer Markenfälschung und einer legalen Ähnlichkeit besteht, können Sie die Erfolgsaussichten rechtlicher Schritte zuvor juristisch einschätzen lassen.
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Eine advocado Partner-Anwältin erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen.
Kommt es zur Markenkollision, weil eine Drittmarke Ihre Markenrechte verletzt, haben Sie folgende Möglichkeiten, um dagegen vorzugehen:
Zunächst können Sie den Inhaber der neu angemeldeten Marke in einem höflichen Schreiben darauf hinweisen, dass seine Marke die älteren Schutzrechte Ihrer Marke verletzt. Fordern Sie die Rücknahme der Neueintragung.
Durch eine professionelle Überwachung erfahren Sie von Markenrechtsverletzungen frühzeitig – und können rechtzeitig Widerspruch gegen die Neuanmeldung einlegen.
Sie müssen dabei wie folgt vorgehen:
Sobald Ihr Widerspruch eingegangen ist, leitet das Amt das Widerspruchsverfahren ein. Die sich entgegenstehenden Markeninhaber können daraufhin ihre Argumente vorbringen, woraufhin das Amt dann über die mögliche Kollision entscheidet. Kommt es zu dem Schluss, dass die jüngere Marke mit Ihrer kollidiert, veranlasst es deren Löschung.
Neben der Einlegung eines Widerspruchs können Sie den Markeninhaber wegen der Nachahmung abmahnen und zur sofortigen Unterlassung auffordern.
Bevor Sie eine markenrechtliche Abmahnung versenden, müssen Sie jedoch prüfen, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt – denn kommt es zu einer eindeutig unberechtigten Abmahnung, hat der Abgemahnte möglicherweise einen Anspruch auf Schadensersatz. Ein Anwalt prüft eingehend, ob Sie Ansprüche geltend machen können.
Haben die genannten Optionen nicht zum gewünschten Erfolg geführt, bleibt Ihnen die Möglichkeit einer Löschungsklage. Zudem können Sie bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen, um die Verletzung Ihrer Schutzrechte sofort zu stoppen.
Eine Löschungsklage ist im Vergleich zum Widerspruch mit erheblich höheren Kosten verbunden, da Sie sich in markenrechtlichen Streitigkeiten immer von einem Anwalt vertreten lassen müssen.
Bejaht das Gericht die Verletzung Ihrer Schutzrechte, muss die Gegenseite alle Kosten des Prozesses tragen. Um jedoch einen langwierigen und womöglich aussichtslosen Gerichtsprozess zu vermeiden, sollten Sie die Erfolgsaussichten einer Klage in jedem Fall vorab von einem Anwalt einschätzen lassen.
Die Kosten einer professionellen Markenüberwachung richten sich u. a. nach Aufwand und Dauer der Recherche. Da die Kosten von mehreren Faktoren abhängig sind, lässt sich keine Pauschalaussage treffen.
Folgende Faktoren beeinflussen, was eine Markenüberwachung kostet:
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Im Rahmen einer Markenüberwachung können Sie regelmäßig nach neu angemeldeten Marken recherchieren, die Ihrer Marke ähneln oder mit ihr identisch sind. Sie können dafür die Markendatenbanken, Firmenverzeichnisse, Handelsregister nutzen und auch fremde Domains auf Verwechslungsgefahr mit Ihrer Marke kontrollieren.
Grundsätzlich können Sie Ihre Marke selbst überwachen. Während eine Recherche nach identischen Marken vergleichsweise einfach erscheint, ist eine Ähnlichkeitsrecherche jedoch komplex – häufig kann eine Verwechslungsgefahr selbst dann gegeben sein, wenn es auf den ersten Blick nicht so erscheint.
Das kommt darauf an, wie lange Sie Ihre Marke schützen wollen. Da eine Markeneintragung meist für zunächst 10 Jahre erfolgt, sollten Sie eine laufende Markenüberwachung für diesen Zeitraum erwägen.