Den Firmennamen schützen zu lassen, schützt Ihr Business langfristig vor Nachahmung durch Konkurrenten. Eine Markenanmeldung ist der wirksamste Weg, Ihren Firmennamen zu schützen. Ein Anwalt kann Sie bei der Eintragung Ihrer Marke in Deutschland und international unterstützen.
Ganz einfach mit advocado:
Um Ihren Firmennamen schützen zu lassen, können Sie eine Markenanmeldung beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) einreichen.
Der größte Vorteil: Der Markenschutz vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ist wesentlich höher als der, den Sie durch einen Handelsregistereintrag erreichen:
Es ist ratsam, vor der Anmeldung mit einer Markenrecherche zu prüfen, ob der gewünschte Name bereits von anderen Unternehmen verwendet wird. Ist der Firmenname schon geschützt, lehnt das DPMA die Anmeldung Ihres Firmennamens als Marke ab.
Ein Anwalt für Markenrecht kann Sie bei jedem Schritt zum Schutz Ihres Firmennamens unterstützen: Von der Markenrecherche über den Antrag beim DPMA bis zur erfolgreichen Eintragung.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen.
Der Handelsregistereintrag schützt Ihren Firmennamen als „geschäftlichen Bezeichnung“ – keine Firma darf in Ihrem Amtsgerichtsbezirk den gleichen oder einen ähnlichen Namen für eine ähnliche Branche verwenden.
Für viele Unternehmen (z. B. GmbH, OHG und AG) ist der Eintrag ohnehin verpflichtend.
Aber: Der Schutz gilt nur lokal – nicht deutschlandweit. Der Handelsregistereintrag schützt also nicht davor, dass Konkurrenten Ihren Firmennamen nutzen.
Sich mit einer Marke die Namensrechte sichern, das kann viele Vorteile haben:
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen.
Sie können nur Firmennamen schützen lassen, die bestimmte Kriterien erfüllen:
Der Name darf laut § 18 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) nicht irreführend sein. Er muss Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzen.
Ergänzend dazu regelt das Markenrecht, welche Firmennamen als Marke geschützt werden können. § 8 Markengesetz (MarkenG) legt Schutzhindernisse fest. Sie können nur Firmennamen schützen lassen, die nicht gegen diese Schutzhindernisse verstoßen:
X Beschreibende Eigenschaft der Marke
X Fehlende Unterscheidungskraft
X Nutzung staatlicher Symbole (z. B. Flaggen)
X Gebrauch anstößiger Formulierungen oder Fäkalsprache
Wenn Sie Ihren Firmennamen schützen lassen möchten, müssen Sie mit Kosten rechnen. Die Höhe der Kosten hängt davon ab, ob Sie den Namen als Marke eintragen lassen oder nicht.
Um Ihren Firmennamen wirksam vor Kopie durch die Konkurrenz zu schützen, ist die Markenanmeldung sinnvoll. Was für den Markenschutz zu tun ist, weiß ein Anwalt für Markenrecht.
3 Tipps zur Vorbereitung der Markenanmeldung für Ihren Firmennamen:
Für europaweiten Schutz Ihres Firmennamens müssen Sie beim EUIPO eine EU-Marke anmelden.
Wollen Sie Ihren Firmennamen darüber hinaus weltweit schützen lassen, geht das mit einer internationalen Markenanmeldung.
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Der Namensschutz per Markenanmeldung gilt nicht unbegrenzt. Nach erfolgreicher Anmeldung ist der Name für 10 Jahre geschützt. Dann muss er verlängert werden.
Auch der Namensschutz innerhalb der EU und weltweit gilt nach der Markenanmeldung für 10 Jahre und muss dann verlängert werden.
Ja, ein Firmenname lässt sich schützen. Dies erfolgt durch die Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Dabei wird geprüft, ob der Name bereits von einer anderen Firma genutzt wird oder ob er zu allgemein ist. Ist dies nicht der Fall, kann die Marke eingetragen und somit geschützt werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um einen Firmennamen schützen zu lassen:
Die Kosten für den Schutz eines Firmennamens als Marke in Deutschland liegen bei mindestens 290 Euro für die Markenanmeldung beim DPMA. Bei EU- und internationalen Markenanmeldungen sind die Kosten höher – 850 Euro und mehr.
Ein Copyright ist ein exklusives Recht, das dem Inhaber das Recht gibt, seine Arbeit zu reproduzieren, zu verteilen und öffentlich aufzuführen. In Deutschland gibt es kein Copyright-Verfahren zur Registrierung von Urheberrechten. Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schaffung des Werkes und bleibt bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gültig.
Das Urheberrecht bzw. Copyright schützt den Firmennamen aber nicht umfassend. Vor Kopie durch Dritte sind Sie geschützt, wenn Sie Ihren Firmennamen als Marke schützen lassen.
In einigen Ländern wie den USA kann man das Copyright registrieren lassen, um zusätzlichen Schutz zu erhalten. Die Gebühren hierfür variieren je nach Art des Werkes und ob es bereits veröffentlicht wurde oder nicht.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.