Indem Sie Ihr Logo als Bildmarke oder eingetragenes Design beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden, können Sie es vor unbefugter Fremdnutzung schützen. Während eine Bildmarke beliebig verlängerbar ist, lässt sich ein Design nur für maximal 25 Jahre schützen.
Jetzt Hilfe vom Anwalt erhalten:
Das Firmenlogo ist das Aushängeschild Ihres Unternehmens und dient der Wiedererkennung Ihrer Produkte und Dienstleistungen. Das Logo schützen zu lassen, ist wichtig, um zu verhindern, dass Konkurrenten Ihr Logo kopieren und für eigene Zwecke nutzen.
Nur per Eintragung einer Marke sichern Sie sich die alleinigen Nutzungsrechte an Ihrem Logo und können bei Verletzung Ihrer Rechte Schadensersatz für Wettbewerbsnachteile und Umsatzeinbußen fordern.
Ein Logo als Wort-/Bildmarke definiert sich durch eine besondere Schriftanordnung, Schriftzusammensetzung, Schriftgestaltung und Schreibweise. Wort-/Bildmarken lassen sich anhand verschiedener Merkmale identifizieren:
Enthält das Logo Textbestandteile und ist somit eine Kombination aus Wort- und Bildbestandteilen, lässt es sich als Wort-/Bildmarke schützen lassen.
Sie können vieles als Logo schützen lassen – aber nicht alles. Bereits geschützte Logos sind tabu – verletzt das Logo bestehende Schutzrechte, kann der Rechteinhaber Sie für die Markenrechtsverletzung abmahnen und per strafbewehrte Unterlassungserklärung Schadensersatz fordern.
Das DPMA prüft bei der Anmeldung aber nicht, ob bereits ein Logo eingetragen ist, das Ihrem sehr ähnlich oder mit diesem sogar identisch ist. Sie müssen selbst sicherstellen, dass Ihr Markenzeichen schutzfähig ist – z. B. mit der Unterstützung eines Anwalts.
Ob Ihr Wunsch-Logo bereits vergeben ist, können Sie mit einer Markenrecherche herausfinden.
Möchten Sie Ihr Logo in Deutschland schützen lassen, können Sie zur Recherche die Datenbank des DPMA nutzen. Privatpersonen haben darauf allerdings nur eingeschränkt Zugriff – eine umfassende Recherche und Auswertung ist damit nicht möglich.
Ein Anwalt hat vollständigen Zugriff auf die Daten und die nötige Routine, um die Rechercheergebnisse richtig bewerten zu können. Er kann Ihnen sagen, ob Ihr Wunsch-Logo bereits geschützt ist und welche Änderungen möglich sind, um trotzdem Ihr Logo schützen zu können.
Für den deutschlandweiten Schutz Ihres Logos ist das Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Möchten Sie Ihr Logo innerhalb der EU vor der Konkurrenz schützen, ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die richtige Adresse. Weltweiten Schutz für Ihr Markenzeichen erreichen Sie bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).
Um in Europa und weltweit für Ihren Namen oder Produkte ein Logo schützen zu lassen, gibt es folgende Möglichkeiten:
Sind die Vorbereitungen für den Markenschutz abgeschlossen, können Sie Ihr Logo beim DPMA schützen lassen.
Zur Anmeldung im Markenregister haben Sie 3 Möglichkeiten:
Bei der Anmeldung über das Antragsformular in Papierform sind ein Ausdruck und Einsenden der Papiere per Post notwendig. Die Online-Anmeldung mit Signatur über DPMAdirekt kann den Anmeldevorgang begünstigen, indem Sie elektronische Dokumente auf demselben Weg nachreichen können.
Sie können Ihr Logo selbst schützen lassen – die Anmeldung beim DPMA braucht aber gute Vorbereitung. Ein Anwalt für Markenrecht hat die notwendige Erfahrung, um per Markenrecherche einschätzen zu können, ob Ihr Logo schutzfähig ist oder anderen Designs zu ähnlich ist.
Bevor Sie umsonst Geld beim DPMA bezahlen, weil Ihr Logo nicht schutzfähig oder schon vergeben ist, und zusätzlich für eine Markenrechtsverletzung Schadensersatz an Wettbewerber zahlen müssen, können Sie den Schutz Ihres Markenlogos von Anfang an einem Anwalt überlassen.
Der Anwalt kann Folgendes für Sie tun:
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Für die Anmeldung ist nicht zwingend ein Anwalt notwendig – allerdings kann die umfassende Recherche oder die Auswahl des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses für juristische Laien sehr kompliziert sein und zu Fehlern bei der Anmeldung führen.
Für den Schutz Ihres Logos durch das DPMA fallen Kosten an. Je umfangreicher Sie Ihr Logo schützen lassen möchten, desto höher die Kosten.
Wenn Sie Ihr Logo als Marke schützen lassen wollen, entstehen Kosten. Diese staffeln sich nach der Anzahl der Waren- oder Dienstleistungsklassen, für die Sie das Logo anmelden.
Gebühren für die Anmeldung:
Für jede weitere Waren- oder Dienstleistungsklasse ab der 4. Klasse, fallen jeweils 100 € an. Möchten Sie das Eintragungsverfahren beschleunigen, können Sie das für 200 € beantragen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen.
Ihr Logo ist das Aushängeschild für Ihr Business. Wenn Sie Ihr Geschäft vor der Konkurrenz schützen möchten, kann es sinnvoll sein, Ihr Firmenlogo für Ihre Produkte schützen zu lassen. Nur so können Sie per Unterlassungserklärung gegen Wettbewerber vorgehen, die Ihr Logo unerlaubt für eigene Zwecke nutzen.
Laut § 4 des Markengesetzes (MarkenG) ist ein Logo geschützt, wenn Sie es als Marke beim DPMA anmelden. Markenschutz kann aber auch entstehen, wenn die Bildmarke zwar nicht eingetragen ist, aber im Geschäftsverkehr durch Benutzung weitläufig bekannt ist. Dies wird als „Benutzungsmarke“ bezeichnet. Die Voraussetzungen sind allerdings schwer zu erreichen. Umfangreichen Schutz vor Kopie Ihres Markenzeichens durch die Konkurrenz erreichen Sie nur beim DPMA.
Während bei einer reinen Bildmarke nur grafische Elemente geschützt sind, sind bei einer Wort-Bildmarke auch schriftliche Anteile (wie Buchstaben oder Zahlen) in besonderer Schreibweise oder Anordnung mit umfasst.