Plagiate, Fälschungen oder die unerlaubte Nutzung von Marken-, Firmen- oder Produktnamen: Wenn eine Marke eingetragen ist, können Sie diese am effektivsten verteidigen. Fehler bei der Eintragung können allerdings zur Ablehnung der Marke führen – und teuer werden.
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Wenn Sie Ihren Produktnamen oder Ihr Logo als Marke eintragen lassen, sichern Sie sich damit das exklusive Nutzungs- und Verwertungsrecht. Damit können Sie unerlaubte Fremdnutzung, Kopien oder Fälschungen unterbinden.
Haben Sie eine Marke schützen lassen, können Sie bei Markenverletzungen Ihren Unterlassungsanspruch durchsetzen. Haben Sie durch die Verletzung zudem finanzielle Einbußen oder andere wirtschaftlich messbare Schäden erlitten, haben Sie einen Anspruch auf Auskunft und Schadensersatz.
Folgende Elemente können Sie insbesondere als Marke schützen lassen:
In diesen Fällen können Sie eine Marke nicht eintragen lassen:
Patent- und Markenämter prüfen bei der Eintragung nicht, ob bereits eine ähnliche Marke eingetragen wurde! Dies müssen Sie durch eine Markenrecherche ausschließen. Wollen Sie z. B. einen zu ähnlichen Markennamen eintragen lassen, hat der Besitzer dieser Marke einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz Ihnen gegenüber.
Darüber hinaus kann er gegen Ihre Marke Widerspruch einlegen. Die bereits gezahlten Anmeldegebühren werden im Falle eines erfolgreichen Widerspruchs nicht erstattet.
Bei der Vorbereitung Ihrer Markenanmeldung können folgende Fragen helfen:
Je konkreter Ihre Vorstellungen von der Marke sind, die Sie eintragen lassen wollen, desto höher sind die Erfolgsaussichten.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen.
Bevor Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eine Marke eintragen lassen können, sind eine umfassende Markenprüfung und Markenrecherche durchzuführen. Mit dieser können Sie die Gründe ausschließen, die zur Ablehnung der Eintragung durch das Patentamt führen oder einen Widerspruch begründen könnten.
Zudem kann die Recherche sicherstellen, dass sich die einzutragende Marke ausreichend von bereits bestehenden Marken abgrenzt und noch keine identische Marke eingetragen wurde. Dabei gilt: Eine umfassende Prüfung und Recherche sind ein Garant für eine erfolgreiche Eintragung.
Eine solche Recherche schützt Sie darüber hinaus vor großem finanziellem Risiko. Lassen Sie nämlich eine zu ähnliche Marke eintragen, hat der Markeninhaber u. a. einen Unterlassungsanspruch Ihnen gegenüber. Damit verbunden sind häufig hohe Abmahngebühren und Schadensersatz. Entfällt der Markenschutz wegen eines erfolgreichen Widerspruchs gegen Ihre angemeldete Marke, werden Ihnen alle bisher gezahlten Anmeldegebühren bzw. Amtsgebühren nicht erstattet.
Deswegen ist eine Markenrecherche so wichtig:
Verläuft die Markenrecherche positiv, können Sie Ihr Markenzeichen schützen lassen.
Melden Sie eine Marke an, die bereits eingetragen wurde oder einer anderen Marke zu sehr ähnelt, kann dies schnell in einer Verletzung von Markenrechten enden. Inhaber älterer Marken können dann mit einer Abmahnung gegen eine solche Markenverletzung vorgehen.
Sie können eine Marke beim DPMA per Online-Tool anmelden. Der Antrag für die Markenanmeldung muss folgende Informationen enthalten:
Nach erfolgter Anmeldung schickt Ihnen das DPMA eine Eingangsbestätigung zu. In dieser sind die mit der Eintragung verbundenen Gebühren aufgeschlüsselt. Die Amtsgebühren sind innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung des Antrags zu bezahlen – ansonsten verfällt der Antrag und gilt als zurückgenommen.
Sobald Sie die Anmeldegebühren beglichen haben, wird Ihre angemeldete Marke im Informationssystem des DPMA offengelegt. Dritte können Ihre Marke dann bereits einsehen.
Einen Überblick über die Anmeldegebühren und weitere mögliche Kosten finden Sie in Kapitel 4 – Marke eintragen lassen: Das sind die Kosten.
Nach Einzahlung der Gebühren beginnt das DPMA mit der Überprüfung des von Ihnen eingereichten Antrags auf Markeneintragung. Im Fokus stehen dabei die formelle Korrektheit Ihres Antrages und das Vorliegen der erforderlichen Unterscheidungskraft Ihrer Marke.
Ob eine ähnliche oder gar dieselbe Marke bereits angemeldet wurde, überprüft das DPMA nicht. Melden Sie trotz einer für ähnliche/identische Waren bzw. Dienstleistungen ähnliche oder identische Marke an, kann der Inhaber der älteren Marke gegen Ihre Markenanmeldung Widerspruch einlegen. Außerdem kann er weitere umfangreiche rechtliche Ansprüche gegen die Verwendung Ihrer Marke geltend machen.
Um diese und andere Risiken auszuschließen, kann ein advocado Partner-Anwalt Ihre Marke schon vor der Beantragung prüfen. Wenn Gründe gegen eine erfolgreiche Eintragung sprechen, kann er Ihnen erläutern, welche Anpassungen möglich wären. Jetzt Wunsch-Marke prüfen lassen.
Verläuft die Überprüfung Ihrer Marke positiv, trägt das DPMA die Marke im Markenregister ein. Außerdem wird sie im Markenblatt des DPMA veröffentlicht.
Sobald Ihre Marke im Markenregister eingetragen wurde, ist Ihre Marke geschützt. Ab diesem Zeitpunkt besteht Markenschutz und Sie können Unterlassung sowie Schadensersatz bei Markenverletzungen und gegenüber Nachahmern durchsetzen.
Allerdings ist mit der Veröffentlichung der Eintragung auch eine Widerspruchsfrist von 3 Monaten verbunden. Dritte dürfen gegen Ihre eingetragene Marke Widerspruch einlegen, wenn sie eine zu große Ähnlichkeit zu ihren Marken, Produkten oder Dienstleistungen befürchten.
Widerspricht innerhalb der 3-monatigen Frist kein Dritter der Eintragung Ihrer Marke, konnten Sie erfolgreich Ihre Marke schützen lassen. Ihre Marke ist dann für 10 Jahre geschützt. Den Schutzzeitraum können Sie beliebig oft durch Zahlung einer Verlängerungsgebühr verlängern.
Eine erfolgreiche Markenanmeldung ist nur der erste Schritt zu vollem Markenschutz. Nur mit einer anschließenden umfassenden Markenüberwachung können Sie Verletzungen Ihrer Markenrechte dauerhaft ausschließen und die Marke langfristig schützen.
Folgendes gehört zu einer umfassenden Markenüberwachung:
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen.
Für die internationale Markenanmeldung benötigen Sie zunächst eine deutsche oder europäische Basismarke. Dann können Sie über das DPMA bzw. EUIPO eine IR-Marke für den weltweiten Markenschutz anmelden. Das DPMA bzw. EUIPO übergibt Ihre Markenanmeldung dann zur Eintragung an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).
Wichtig: Für den internationalen Markenschutz gelten dieselben Anforderungen wie für eine deutsche Marke. Sie müssen sicherstellen, dass Ihr Markenzeichen nicht bereits so oder so ähnlich wie eine bereits eingetragene internationale Marke ist und keine Verwechslungsgefahr besteht.
Haben Sie erfolgreich eine IR-Marke angemeldet, bestehen die Schutzrechte vorerst für die nächsten 10 Jahre. Während der Schutzdauer können Sie Dritten die Nutzung untersagen oder gegen Zahlung von Lizenzgebühren erlauben.
Soll Ihr Markenzeichen innerhalb der EU geschützt sein, können Sie beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) Markenschutz eine Unionsmarke anmelden.
Für die Anmeldung einer Marke entstehen Kosten. Davon sollten Sie sich nicht abschrecken lassen. Die Vorteile der Markeneintragung überwiegen den Kostenfaktor um ein Vielfaches.
So sichern Sie sich den vollen Schutz für eine Marke sowie die alleinigen Verwertungsrechte und können sich effizient gegen unerlaubte Nutzung, Fälschung oder Kopie Ihres Markenzeichens wehren. Außerdem haben Sie in diesen Fällen einen Anspruch auf Schadensersatz.
In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen alle Anmeldegebühren zusammengestellt:
Grundgebühr für Markenanmeldung beim DPMA (inkl. 3 Waren- & Dienstleistungsklassen) |
290,00 € (online) 300,00 € (postalisch) |
Anmeldung zusätzlicher Klassen |
jeweils 100,00 € |
Antrag auf beschleunigte Prüfung |
200,00 € |
Schutzverlängerung für 10 Jahre |
750,00 € |
Sie können Ihre Marke auch selbstständig anmelden. Die Anmeldung kann für Laien aber umfangreich und schwierig sein. Ein Anwalt für Markenrecht kann dank seiner Erfahrung eine eingehende Prüfung und Recherche durchführen und damit sicherstellen, dass Ihre Marke schutzfähig ist und alles Notwendige für die Anmeldung für Sie erledigen:
Nach der Anmeldung kann er für Sie die Überwachung neuer Markenzeichen übernehmen und bei einer Verletzung Ihrer Markenrechte die Verantwortlichen zur Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz verpflichten und ggf. Widerspruch gegen eine rechtsverletzende Marke einlegen – damit Ihr Markenzeichen einzigartig bleibt und langfristig geschützt ist.
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Ja, Markenschutz können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer erhalten. Wer eine Marke schützen möchte, braucht dafür also erstmal keinen gewerblichen Status als Unternehmer und auch keinen Geschäftsbetrieb. Aber: Nach der Anmeldung müssen Sie Ihre Marke innerhalb von 5 Jahre geschäftlich einsetzen. Tun Sie das nicht, verfällt der Markenschutz.
Eine Marke grenzt ein Unternehmen, Produkte oder Dienstleistungen von Wettbewerbern ab und schafft einen Wiedererkennungswert. Je bekannter die Marke ist, desto höher ist das Risiko für Fälschungen oder Kopien. Per Markenanmeldung sichern Sie sich die alleinigen Nutzungsrechte für Ihr Markenzeichen und können gegen Wettbewerber vorgehen, die Ihre Marke für eigene Zwecke kopieren.
Für EU-weiten Markenschutz können Sie beim EUIPO eine EU-Marke anmelden. Möchten Sie Ihr Markenzeichen weltweit schützen lassen, können Sie bei der WIPO eine IR-Marke anmelden.
Vor der Anmeldung sollten Sie per Markenrecherche prüfen, ob Ihr Markenzeichen international geschützt werden kann oder schon eine ähnliche Marke für identische oder ähnliche Waren/Dienstleistungen existiert. Sie entscheiden dann, für welche Länder Sie Markenschutz beantragen möchten.