Urheberrecht: Umfang & Grenzen des Schutzes kreativer Werke
Urheberrecht: Umfang & Grenzen des Schutzes kreativer Werke
Susanne Khammar
Susanne Khammar
Aktualisiert am

... Urhebergesetz Urheberrecht
Inhalt
  1. 1. Was versteht man unter dem Urheberrecht?
  2. 2. Warum ist das Urheberrechtsgesetz wichtig?
  3. 3. Welche Rechte hat der Urheber laut Urheberrechtsgesetz?
  4. 4. Gilt das Urheberrecht auch im Internet?
  5. 5. Ist das Urheberrecht auch bei privaten Chats zu beachten?
  6. 6. Was ist durch das Urheberrecht verboten?
  7. 7. Was passiert bei einem Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz?
  8. 8. Urheberrecht & Verjährung: Welche Fristen kennt das Urheberrechtsgesetz?
  9. 9. FAQ zum Urheberrecht
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Urheberrecht: Umfang & Grenzen des Schutzes kreativer Werke

Urheberrecht: Umfang & Grenzen des Schutzes kreativer Werke

Zusammenfassung

Durch das Urheberrecht werden kreative Werke wie Filmwerke, Sprachwerke oder Lichtbildwerke geschützt. Es gibt dem Urheber das Recht, über die Nutzung und Vervielfältigung seines Werkes zu verfügen. Wird dieses Recht verletzt, kann der Urheber den Verletzer abmahnen und Schadensersatz verlangen.

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Urheberrecht schützt den Urheber eines kreativen Werkes vor unberechtigter Nutzung und Veröffentlichung.
  • Dazu gehören Sprachwerke, Filmwerke und Tonträger.
  • Dieses gilt auch im Internet uneingeschränkt.
  • Der Urheber kann die Nutzung seines Werkes erlauben, indem er Dritten ein Verwertungs-, Nutzungs- oder Veröffentlichungsrecht einräumt.
  • Ein Verstoß gegen das Urheberrecht kann eine Abmahnung nach sich ziehen – und auch einen Anspruch auf Schadensersatz begründen.
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1. Was versteht man unter dem Urheberrecht?

Das Urheberrecht, das im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt ist, schützt alle kreativen Werke, wenn diese in einem geistigen Schöpfungsprozess entstanden sind. Klassisch sind dies vor allem Werke aus den Bereichen Literatur, Kunst und Musik.

Was ist urheberrechtlich geschützt?

  • Kompositionen
  • Bilder
  • Fotos
  • Zeichnungen
  • Sprachwerke wie Romane
  • Filmwerke
  • Tonwerke
  • Videoclips
  • Choreografien
  • Skizzen
  • Designs

Aufgrund des technischen Fortschritts hat sich das Urheberrecht in den letzten Jahren und Jahrzehnten weiterentwickelt und umfasst auch Software, Computerprogramme und Animationen.

Allerdings ist der mit dem Urheberrecht verbundene Schutz nicht grenzenlos. Nicht durch das Urheberrecht geschützt sind:

  • einfache Ideen und Einfällen
  • wissenschaftlichen Fakte und Daten
  • Rechtsvorschriften
  • elektronisch hergestellte Produktbilder

 

Infografik; Was ist durch das Urheberrecht geschützt & was nicht?

2. Warum ist das Urheberrechtsgesetz wichtig?

Das Urheberrechtsgesetz gewährleistet, dass jeder Urheber eines Produktes darüber bestimmen kann, wie mit seinem Werk umgegangen wird. Dabei stehen besonders diejenigen im Vordergrund, die kreativ bzw. schöpferisch tätig sind.

Der Urheber darf durch das Urheberrecht festlegen, ob und wie seine Schöpfung genutzt werden darf – und von wem. Bei einem Verstoß gegen dieses Recht kann die unrechtmäßige Nutzung einen Schadensersatzanspruch auslösen.

 

Ein Verstoß führt regelmäßig zu einer Abmahnung im Urheberrecht. Sie ist durch § 97a Abs. (1, 2) UrhG zulässig und der erste Schritt, bevor weitere rechtliche Maßnahmen möglich sind.

 

3. Welche Rechte hat der Urheber laut Urheberrechtsgesetz?

Der Urheber darf in erster Linie festlegen, wie mit seinem Werk umgegangen wird. Dazu gehört auch, dass niemand – außer der Urheber selbst – das Werk nutzen darf.

Allerdings kann der Urheber anderen Personen nach § 34 UrhG Nutzungsrechte oder Verwertungsrechte einräumen. Dadurch überträgt er die Berechtigung, das Werk zu nutzen oder Einnahmen dadurch zu erzielen.

Wie umfassend diese Nutzungsrechte, Verwertungsrechte Veröffentlichungsrechte oder Verbreitungsrechte sind, wird üblicherweise durch einen Lizenz-, Verwertungs- oder Nutzungsvertrag geregelt.

Eine vertragliche Regelung zur Nutzung von Werken ist wichtig, damit Dritte das Werk nicht uneingeschränkt oder ohne Vergütung nutzen können – der Urheber kann dadurch beispielsweise die Nutzung oder Verwertung auf die Veröffentlichung, Vorführung oder Ausstellung beschränken.

 

Der Urheber kann Nutzungsrechte oder Verwertungsrechte an andere übertragen, sein Urheberrecht behält er aber immer. Dieses ist nicht übertragbar.

 

Wenn Sie auf einen Vertrag verzichten, können Sie als Urheber die konkrete Verwendung. Reichweite und Vergütung Ihres Werkes nur schwer kontrollieren.

Der Nutzer könnte uneingeschränkt Gewinne erzielen, ohne dass Sie eine Vergütung erhalten – und Ihrem Werk durch einen negativen Kontext sogar schaden. Diese Gefahren bestehen auch bei unklaren Vertragsklauseln. Ein Anwalt kann die Nutzungs- oder Verwertungsrechte fair und transparent für beide Seiten gestalten und die Verletzung des Urheberrechts aufgrund z. B. fehlender oder vager Vertragsklauseln ausschließen.

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4. Gilt das Urheberrecht auch im Internet?

Mit der fortschreitenden Digitalisierung und den zunehmenden technischen Möglichkeiten haben Urheberrechtsverletzungen im Internet wie Filesharing und illegales Streaming von geschützten Werken deutlich zugenommen.

Das Urheberrecht für Tonträger, Filmwerke, Sprachwerke und Lichtbildwerke gilt uneingeschränkt auch im Internet. User dürfen diese nur dann für sich nutzen, wenn ihnen vom Urheber ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde.

Das gilt auch für das Hochladen und Teilen auf Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram oder TikTok. Wer als User ohne Nutzungsrecht fremde Bilder o. Ä. veröffentlicht, könnte wegen der Verletzung eines Urheberrechts abgemahnt werden.

5. Ist das Urheberrecht auch bei privaten Chats zu beachten?

Ja, das Urheberrecht ist auch bei privaten Chats zu beachten. Auch das Verbreiten von Bildern, Texten und Tonaufnahmen auf Messenger-Plattformen wie WhatsApp, Telegram oder Threema kann einen Urheberrechtsverstoß bedeuten.

Grundsätzlich gilt: Das Urheberrecht greift für Bilder auch bei privater Nutzung. Eine Ausnahme kann sich nur aus § 53 UrhG für sogenannte Privatkopien ergeben, solange diese nicht öffentlich verbreitet werden.

6. Was ist durch das Urheberrecht verboten?

Das Urheberrecht verbietet die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne Erlaubnis des Urhebers. Dazu gehört:

  • Anfertigen von Kopien
  • Bearbeitung
  • Teilen in sozialen Netzwerken
  • Hochladen auf Plattformen
  • Streaming
  • Aufführung
  • öffentliches Ausstellen

 

Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder die VG Wort verwalten die Nutzungs- und Verwertungsrechte aus Urheberrechten. Sie machen die Schutzrechte für ihre Mitglieder wie Musiker oder Autoren geltend, wenn es um die öffentliche Aufführung oder Veröffentlichung von musikalischen oder literarischen Werken geht. Dies umfasst auch das Internet. Auch durch Verwertungsgesellschaften geschützte Werke dürfen nicht ohne Gebühren öffentlich aufgeführt oder veröffentlicht werden.

 

7. Was passiert bei einem Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz?

Schon wenn Sie schnell ein Foto auf Facebook teilen oder einen Text umschreiben, könnten Sie eine Urheberrechtsverletzung begehen: Haben Sie kein Nutzungsrecht, kann der Urheber gegen die Nutzung vorgehen – das kann teuer werden.

Wenn das Urheberrecht verletzt wird, kann der Rechteinhaber eine Abmahnung aussprechen – inklusive einer Unterlassungserklärung. Damit fordert er Sie auf, das schädigende Verhalten zu unterlassen. Zusätzlich kann er für die Rechtsverletzung Schadensersatz geltend machen.

Der Höhe der Entschädigung berechnet sich laut § 97 UrhG anhand der möglichen Lizenzgebühr, die fällig gewesen wäre, wenn das Werk rechtmäßig genutzt worden wäre. Aber schon bei der Abmahnung kommen auf den Schädiger Kosten für die Urheberrechtsverletzung zu: Dazu zählt u. a. die Erstattung des anwaltlichen Honorars der Gegenseite.

Sie sind von einer Urheberrechtsverletzung betroffen?
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8. Urheberrecht & Verjährung: Welche Fristen kennt das Urheberrechtsgesetz?

Das Urheberrecht kennt verschiedene Verjährungsfristen, die unter bestimmten Voraussetzungen auch gehemmt werden können.

Wann ist das Urheberrecht verjährt?

Der Urheberrechtsschutz gilt lebenslang – und darüber hinaus. Gemäß § 64 UrhG ist das Urheberrecht erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers verjährt. Eine Urheberrechtsaufgabe, also das Abgeben des Urheberrechts, ist nicht möglich.

Welche Verjährungsfristen gibt es bei Urheberrechtsverletzungen?

Kommt es zu einer Urheberrechtsverletzung an Tonträgern, Filmwerken, Sprachwerken oder Lichtbildwerken, hat ihr Urheber laut § 195 BGB 3 Jahre lang Zeit, um sein Recht auf Schutz seines Eigentums, die Kontrolle über Verbreitung und Vervielfältigung sowie auf Unterlassung und Schadensersatz durchzusetzen.

Die Verjährungsfrist beginnt, sobald der Urheber von der Urheberrechtsverletzung und dem Verletzer Kenntnis erlangt hat. Ohne Kenntnis verjähren die Ansprüche des Urhebers nach 10 Jahren.

Hat sich der Schädiger durch die Urheberrechtsverletzung an u. a. einem Tonträger, Filmwerk, Sprachwerk oder Lichtbildwerk bereichert, hat der Urheber laut Urheberrechtsgesetz 10 Jahre Zeit, um diese Bereicherung zurückzufordern.

Wodurch wird die Verjährung beim Urheberrecht gehemmt?

Sobald der Urheber und der Verletzer Verhandlungen über die Urheberrechtsverletzung beginnen, wird die Verjährung des Urheberrechts § 203 BGB gehemmt – die Verjährung der Ansprüche des Urhebers verjährt in dieser Zeit also nicht.

 

9. FAQ zum Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt kreative Werke vor unrechtmäßiger Verbreitung und Nutzung. Nur der Urheber selbst kann darüber bestimmen, ob und wie er das Nutzungsrecht an seinem Werk weitergibt.

Typischerweise schützt das Urheberrecht Werke aus dem Bereich der Literatur, der Kunst und der Musik, aber auch Videoclips, Computerprogramme und Animationen.

Das Urheberrecht wird ausschließlich dem Schöpfer eines Werkes zugeschrieben. Es kann nicht verkauft oder übertragen werden – dafür aber vererbt.

Der Gesetzgeber hat im Urheberrechtsgesetz oder UrhG das Urheberrecht durch ein spezielles Gesetz in rechtliche Normen gepackt. Dabei liefert das UrhG Antworten darauf, wer als Urheber geschützt ist, welche Schöpfungen zum Schutzbereich gehören – und welche Sanktion bei einem Verstoß vorgesehen ist.

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Susanne Khammar
Über die Autorin
Susanne Khammar
Als Teil der juristischen Redaktion bei advocado steht Susanne Khammar stetig im Austausch mit Anwälten und anderen Juristen, um Ihnen bei schwierigen Rechtsfragen oder -problemen die besten Lösungsansätze aufzuzeigen.