Mal schnell eine neue Fernsehserie downloaden oder schöne Fotos aus dem Netz für den eigenen Reiseblog verwenden? Was bequem erscheint, kann teuer werden: Wer gegen die Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken verstößt, dem droht eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.
Bei einer Abmahnung handelt es sich um die Forderung, ein bestimmtes Handeln zukünftig zu unterlassen. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, fremde Rechte oder Pflichten verletzt zu haben. Bei einer Abmahnung im Urheberrecht lautet der Vorwurf Urheberrechtsverletzung.
Oft fordert der Rechteinhaber neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung die Zahlung von Schadensersatz und Abmahnkosten. Kommt der Abgemahnte der Forderung nach, verzichtet der Rechteinhaber auf gerichtliche Schritte.
Eine Abmahnung soll also einen teuren Prozess vermeiden und damit sowohl Kosten sparen als auch die Gerichte entlasten.
Zu einer Abmahnung im Urheberrecht kann es kommen, wenn sich jemand in seinen Urheberrechten verletzt sieht. Eine Urheberrechtsverletzung ist ein Verstoß gegen das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG), das dem Schutz des geistigen Eigentums dient.
Typische Gründe für ein Abmahnungsschreiben im Urheberrecht können sein:
Urheberrechtlich geschützte Medien auf Online-Tauschbörsen hochzuladen bzw. zu verbreiten, kann in vielen Fällen eine Filesharing-Abmahnung für z. B. den Anschlussinhaber nach sich ziehen.
Abmahnen darf im Urheberrecht nur derjenige, der die Urheberrechte besitzt, die durch Dritte verletzt wurden – also der Schöpfer des Werkes. In der Regel schreiben und versenden aber Anwälte die Abmahnung. Da sie im Auftrag des Rechteinhabers handeln, dürfen sie abmahnen, auch wenn sie selbst nicht die Rechte an dem Werk besitzen.
Abmahnanwälte werden nur aktiv, wenn der Rechteinhaber sie mit der Verteidigung seiner Urheberrechte beauftragt. Unbeteiligte Dritte, die einen Rechtsverstoß erkennen (z. B. auf Online-Verkaufsplattformen wie eBay) dürfen keine Abmahnung aussprechen.
Eine Abmahnung im Urheberrecht hat das Ziel, einen Rechtsverstoß zu unterbinden. Ist das Abmahnungsschreiben gerechtfertigt, kann dem Abgemahnten folgende Strafe drohen:
Die Verjährung im Urheberrecht beginnt erst mit Ende des Jahres, in dem der Rechteinhaber von der Urheberrechtsverletzung und der Identität des Verletzers erfahren hat.
Wann die Ansprüche verjähren, ist von den Ansprüchen abhängig, die der Rechteinhaber geltend machen kann:
Die gesonderte Verjährungsfrist für den Schadensersatzanspruch bezieht sich laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes ausschließlich auf den Lizenzschaden, den der Rechteinhaber durch entgangene Lizenzgebühren erleidet (Urteil vom 12.05.2016, Az. I ZR 48/15).
Die Kosten wegen Urheberrechtsverletzung berechnen sich anhand des Gegenstandswertes. Dessen Höhe kann der Rechteinhaber bzw. dessen Anwalt frei bestimmen – es handelt sich hierbei nicht um eine vorab festgelegte Summe, sondern um eine Schätzung.
Wie hoch die Kosten einer Abmahnung ausfallen, ist auch abhängig von:
Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 9. Oktober 2013 trat zudem eine Neuregelung des § 97a UrhG in Kraft. Neben Bestimmungen, wie ein Abmahnungsschreiben aussehen muss, enthält der 3. Absatz nun eine Begrenzung des Gegenstandswertes:
Diese neue Regelung greift jedoch nur für Privatpersonen, die erstmalig die Rechte des Urhebers verletzt haben.
Haben Sie als Anschlussinhaber eine Abmahnung erhalten, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren – nicht immer ist das Schreiben gerechtfertigt und die Forderung zulässig. Haben Sie erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit, kann es ratsam sein, die Abmahnung eingehend zu prüfen. Nur bei einem tatsächlichen Rechtsverstoß müssen Sie die geforderten Kosten zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben.
Im ersten Schritt können Sie prüfen, ob die Abmahnung überhaupt seriös ist. Immer wieder versuchen Betrüger, unschuldige Privatpersonen abzumahnen, obwohl sie dazu kein Recht haben. Mehr noch: Eine Fake-Abmahnung ist illegal.
So können Sie eine Fake-Abmahnung erkennen:
Selbst wenn die Abmahnung auf den ersten Blick seriös erscheint, muss das nicht bedeuten, dass sie auch gerechtfertigt ist. Auch seriösen Anwälten können Fehler passieren, die zu unzulässigen Forderungsschreiben führen.
Haben Sie als Anschlussinhaber z. B. eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten, kann es hilfreich sein zu prüfen, ob diese auch wirklich berechtigt ist.
Bei Abmahnungen handelt es sich um formlose Schreiben. In der Regel treten Formfehler deshalb nur selten auf. Auch Rechtschreibfehler führen grundsätzlich nicht dazu, dass das Schreiben ungültig ist. Allerdings muss ein Abmahnungsschreiben im Urheberrecht bestimmte inhaltliche Kriterien erfüllen:
Prüfen Sie die Abmahnung in Ruhe und eingehend. Können Sie die vorgeworfene Tat überhaupt zum dargelegten Zeitpunkt begangen haben? Die Überprüfung von IP-Adresse, Datum und Uhrzeit kann insbesondere für Anschlussinhaber bei einer Abmahnung wegen Streaming oder Filesharing hilfreich sein.
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Die Unterlassungserklärung müssen Sie nur unterschreiben, wenn Sie den vorgeworfenen Rechtsverstoß auch tatsächlich begangen haben. Selbst dann gilt aber: Sie müssen die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht einfach so unterzeichnen – Sie können sie in gewissem Umfang anpassen.
Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann folgende Vorteile haben:
Selbst anpassen sollten Sie die Erklärung jedoch nicht – dann kann es passieren, dass der Rechteinhaber sie nicht anerkennt. Es kann ratsam sein, dafür einen Anwalt zu kontaktieren. Er weiß, welchen Spielraum Sie für die Minimierung der Kosten haben, damit die Gegenseite die Wiederholungsgefahr als ausgeschlossen betrachtet.
Haben Sie fremde Urheberrechte verletzt, müssen Sie für den entstandenen Schaden aufkommen. Es kann ratsam sein, wenn Sie zunächst nur die (angepasste) Unterlassungserklärung abgeben. Prüfen Sie, ob die geforderten Kosten angemessen sind: Haben Sie zum ersten Mal gegen die Rechte des Abmahnenden verstoßen, darf die Kanzlei nicht mehr als 150 Euro für die eigene Arbeit berechnen.
Sie können versuchen, die Höhe der Abmahnkosten zu verhandeln. Dem Abmahnenden kommt es oft in erster Linie auf die Verpflichtung zur Unterlassung an.
Handelt es sich zwar um eine seriöse Abmahnkanzlei, aber haben Sie das vorgeworfene Rechtsverletzung gar nicht begangen, können Sie gegen die Urheberrechtsabmahnung Widerspruch einlegen.
Der Widerspruch sollte Folgendes beinhalten:
Selbstverständlich müssen Sie nichts bezahlen und auch keine Unterlassungserklärung unterschreiben, wenn die Abmahnung unberechtigt ist.
Unabhängig davon, ob die Abmahnung auf den ersten Blick gerechtfertigt scheint oder nicht: Auf die Vogel-Strauß-Taktik „Kopf in den Sand stecken“ sollten Sie in jedem Fall verzichten – sofern es sich nicht eindeutig um eine Fake-Abmahnung handelt.
Reagieren Sie nicht auf das Abmahnungsschreiben, kann der Rechteinhaber bei Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen: Das Gericht entscheidet dann ohne mündliche Verhandlung. Erlässt es eine Verfügung, kommen weitaus höhere Kosten auf Sie zu.
Hat der Widerspruch keinen Erfolg oder zweifeln Sie an der Rechtmäßigkeit der Forderungen, kann es ratsam sein, einen Anwalt zu kontaktieren. Er kann bei einem tatsächlichen Rechtsverstoß nicht nur die Höhe der geforderten Kosten überprüfen, sondern auch versuchen, die beigefügte Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten anzupassen.
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Haben Sie bemerkt, dass jemand unerlaubt Ihre Fotos, Texte, Filme oder Musikstücke für eigene Zwecke verwendet, haben Sie einen Anspruch auf Unterlassung der Rechtsverletzung und können eine Abmahnung aussprechen. Sie sind der Schöpfer Ihrer Werke, Dritte dürfen Ihre Urheberrechte nicht verletzen – denn auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Um eine Abmahnung im Urheberrecht auszusprechen, gehen Sie wie folgt vor:
Im ersten Schritt kann es ratsam sein, wenn Sie für die spätere Beweisführung die Urheberrechtsverletzung dokumentieren. Haben Sie z. B. Ihre Fotos auf einem Reiseblog entdeckt, können Sie Screenshots anfertigen – am besten
inklusive Datum- und Zeitangabe (dafür gibt es z. B. spezielle Apps).
Im zweiten Schritt können Sie versuchen herauszufinden, wer Ihre Bilder oder Texte unberechtigterweise nutzt oder genutzt hat:
Sind Sie sicher, dass Sie den richtigen Rechtsverletzer ausfindig gemacht haben, können Sie ihn im nächsten Schritt abmahnen.
Achtung: Möchten Sie eine Abmahnung im Markenrecht aussprechen, kann eine juristische Beratung vorab hilfreich sein – denn eine unzulässige Abmahnung kann teuer werden. Nur wenn der Abgemahnte tatsächlich Ihre Rechte verletzt hat, muss er auch die Abmahnkosten tragen. Andernfalls können die Kosten auf Sie selbst zurückkommen.
Eine Abmahnung ist zwar formlos möglich, sollte aber Folgendes enthalten:
Spätestens wenn der Adressat nicht reagiert oder weigert er sich, das rechtsverletzende Verhalten zu unterlassen, kann juristische Unterstützung sinnvoll sein.
Ein Anwalt für Medien- und Urheberrecht kann
Der Rechtsverletzer muss die Kosten für die Abmahnung tragen, wenn sie berechtigt ist – auch die Anwaltskosten.
Erhalten Sie eine Abmahnung im Urheberrecht, wird Ihnen die Verletzung fremder Urheberrechte vorgeworfen. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Sie einen Kinofilm oder eine Serie über Ihren Internetanschluss herunterladen, Filesharing betreiben oder auf Ihrem Blog, auf eBay oder Amazon Fotos verwenden, ohne dass Sie die Erlaubnis des Fotografen dazu haben.
Grundsätzlich soll eine Abmahnung einen Rechtsstreit außergerichtlich lösen und einen zeitaufwendigen und teuren Gerichtsprozess vermeiden. Im Rahmen von Abmahnwellen kommt es aber immer wieder dazu, dass das Rechtsmittel ausgenutzt und versucht wird, aus einschüchternden Schreiben finanzielle Vorteile zu schlagen. Bevor Sie einer Forderung nachkommen, kann es ratsam sein, wenn Sie diese gründlich prüfen.
Wer urheberrechtlich geschütztes Material verwenden möchte, sollte unbedingt den Rechteinhaber bzw. den Urheber vorab um Erlaubnis fragen. Es ist möglich, gegen die Zahlung einer Lizenzgebühr die Nutzungsrechte für die Werke zu erwerben.
Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.