Mieter, die schon bei Unterzeichnung des Mietvertrages wissen, dass sie die Miete nicht zahlen werden, sind leider keine Seltenheit. Ein solcher Einmietbetrug kann für Vermieter großen finanziellen Schaden bedeuten. Deshalb sollten diese unverzüglich rechtliche Schritte einleiten, um Ihre Ansprüche gegenüber dem Mietbetrüger durchzusetzen. Welche Optionen Vermieter hier haben, wie in diesem Zusammenhang infrage kommende zivil- und strafrechtliche Verfahren ablaufen und inwiefern anwaltliche Unterstützung zum Beweis des Einmietbetruges sinnvoll ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Ist einem zukünftigen Mieter bereits bei Unterzeichnung eines Mietvertrages bewusst, dass er der Verpflichtung zur Mietzahlung nicht nachkommen will und/oder kann, begeht er mit dem Vertragsabschluss Einmietbetrug. Er täuscht den Vermieter also vorsätzlich mit falschen Tatsachen bezüglich seiner finanziellen Situation – und macht sich damit strafbar. Vermieter können deshalb zivil- und strafrechtlich gegen den nicht zahlenden Mieter vorgehen.
Die Kosten für das zivil- und strafrechtliche Vorgehen gegen den Einmietbetrug kann der Vermieter nach Verfahrensabschluss vom Mieter im Rahmen einer Schadensersatzforderung zurückverlangen.
Wer sich des Einmietbetruges strafbar macht, wird auch als Mietnomade bezeichnet. Wie Sie sich vor Mietnomaden schützen können, was Sie tun können, um Mietnomaden gerichtlich zum Auszug zu verpflichten, und welche Kosten damit verbunden sind, erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema Mietnomaden loswerden.
Welche Rechte und juristischen Optionen Vermieter haben, wenn einer ihrer Mieter Einmietbetrug begeht, erläutern wir Ihnen in den folgenden Kapiteln.
Wenn Vermieter Einmietbetrug eines Mieters feststellen, bieten sich verschiedene juristische Optionen an. Rechtliche Grundlage dieser ist, dass der Mieter gegen seine vertragliche Pflicht zur Mietzahlung verstößt und sich des Betruges strafbar macht – schließlich wusste er bereits bei Vertragsabschluss, dass er die Miete nicht zahlen kann oder will.
Deswegen hat der Vermieter das Recht,
Zivilrechtlich kann der Vermieter über eine Zahlungsklage die Miete einfordern, die der Mieter vorsätzlich nicht gezahlt hat. Mit einer Räumungsklage kann er den Mietbetrüger zudem gerichtlich aus den Mieträumen verweisen lassen, diese wieder in Besitz nehmen und an andere Mieter vermieten. Darüber hinaus begründet § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) das Recht, gegen den Einmietbetrug mittels eines Strafantrags vorzugehen.
Daneben hat der Vermieter aber auch noch weitere Ansprüche bei Einmietbetrug. Aufgrund der geschuldeten Miete kann er Schadensersatz einfordern, sofern er neben dem Einmietbetrug auch die geschuldeten Mietzahlungen vor Gericht nachweisen kann.
Daneben könnten Vermieter bei Einmietbetrug auch eine Nutzungsentschädigung verlangen – das allerdings nur, wenn dem Mieter rechtswirksam gekündigt und der Nutzung der Wohn- oder Geschäftsräume über die Vertragslaufzeit hinaus – z. B. bereits im Kündigungsschreiben – widersprochen wurde.
Um sich schon vorab gegen Einmietbetrug zu schützen, haben Vermieter viele weitere Rechte. So können Sie vor Abschluss eines Mietvertrages
Ausführlichere Informationen zu Voraussetzungen, Fristen und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen finden Sie in unserem Beitrag zum Schadensersatz. Weitere Informationen zur Verjährung eines Schadensersatzanspruches, welche gesetzliche Regelungen es hier gibt und in welchen Fällen die Verjährung gehemmt werden kann, geben wir Ihnen in unserem Beitrag zum Thema Verjährung Schadensersatz.
Wie sich Vermieter wirksam gegen Einmietbetrug wehren können und welche Fallstricke dabei zu beachten sind, erläutern wir Ihnen jetzt.
Um zivil- und strafrechtliche Schritte bei Einmietbetrug einleiten zu können, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Um ausstehende Mietforderungen und die Räumung der Wohnung durchzusetzen, ist zunächst auf Abmahnung und Kündigung zurückzugreifen, bevor gerichtliche Schritte wie Zahlungs- und Räumungsklage eingeleitet werden können.
Link-Tipp: Ausführlichere Informationen zu Betrug und Betrug in besonders schwerem Fall sowie zu juristischen Optionen in diesen Fällen finden Sie in unserem Beitrag Anzeige wegen Betrugs.
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Um gerichtlich gegen Einmietbetrug vorgehen zu können, sind ein Abmahnungsschreiben sowie die wirksame Kündigung des Mietverhältnisses notwendig.
Die Abmahnung soll den Mieter auf die Verletzung seiner Vertragspflichten hinweisen und dazu auffordern, diese zukünftig zu unterlassen bzw. die Miete vertragsgemäß zu bezahlen. Sie ist die Bedingung für eine anschließende Kündigung und bildet die Grundlage dafür, dass der Vermieter zu einem späteren Zeitpunkt den in den Mieträumen verbliebenen Besitz des Mietnomaden pfänden darf – gemäß § 562 BGB kann nämlich der Vermieter mit der Abmahnung von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch machen.
Widersetzt sich der Mieter den Bestimmungen des Vermieterpfandrechts – z. B. indem er ohne Erlaubnis des Vermieters zur Pfändung vorgesehenen Besitz aus der Wohnung entfernt –, riskiert er nach § 289 StGB ein weiteres Strafverfahren neben der möglichen strafrechtlichen Verfolgung des Einmietbetrugs.
Entspricht die Abmahnung nicht diesen Anforderungen, ist sie unwirksam und kann vom Mieter innerhalb einer zweiwöchigen Frist zurückgewiesen werden. Zudem hat der Vermieter durch eine fehlerhafte Abmahnung geringere Chancen, seinen Anspruch auf die nicht gezahlte Miete durchzusetzen.
Übrigens ist eine Abmahnung nicht notwendig, wenn der Mieter klar geäußert hat, die Miete nicht zu zahlen oder eine fristlose Kündigung der Wohnung rechtens ist. Dies wäre der Fall, wenn der Mieter bereits zwei Monate in Folge keine Miete gezahlt oder über einen längeren Zeitraum eine Mietschuld in Höhe zweier Monatsmieten aufgelaufen ist.
Reagiert der Mieter nicht auf die Abmahnung – sei es mit Zahlung der Miete oder einem Widerspruch gegen diese – ist nach Ablauf der zweiwöchigen Frist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses möglich. Dies ist im Hinblick auf das zivilrechtliche Vorgehen gegen den Einmietbetrug unbedingte Voraussetzung.
Sowohl fristlose als auch ordentliche Kündigung sind schriftlich an alle Mieter der Mieträume zu übermitteln und von allen Vermietern zu unterschreiben. Die Kündigung durch eine dritte Person ist nur mit einer gültigen Vollmacht des Vermieters rechtswirksam.
Der Mieter kann eine fristlose bzw. ordentliche Kündigung übrigens gegenstandslos machen, indem er die ausstehende Miete innerhalb von zwei Monaten zahlt. Damit kann er auch zivil- und strafrechtliche Schritte wegen Einmietbetrugs verhindern, da durch die Begleichung der Mietforderung kein Zahlungsanspruch des Vermieters mehr besteht und einem Strafantrag wegen Betruges die Beweisgrundlage entzogen wurde.
Nach einer ordentlichen Kündigung gilt laut § 573c Abs. 1 BGB eine Frist von drei Monaten bis zum Auszug des Mieters. Wurde ein Gewerbemietvertrag ordentlich gekündigt, beträgt diese Frist laut § 580a Abs. 2 BGB sechs Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres. Der Mieter kann der ordentlichen Kündigung dann innerhalb einer Frist von zwei Monaten widersprechen, wenn diese für ihn eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, weil kein angemessener Ersatzwohnraum zu finden ist. Ist der Vermieter aufgrund z. B. einer Mietschuld in Höhe zweier Monatsmieten zur fristlosen Kündigung berechtigt, sind keine Kündigungsfristen zu beachten.
Reagiert der Mieter nicht auf Abmahnung und Kündigung, kann der Vermieter gerichtliche Schritte bei Mietbetrug einleiten. Um die ausstehende Miete zu erhalten, kann der Vermieter
Link-Tipp: Ausführlichere Informationen zur gerichtlichen Einforderung der ausstehenden Miete, welche gesetzlichen Vorgaben hier zu beachten sind und welche Kosten entstehen können, finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Mieter zahlt nicht. Für weitere Informationen zum gerichtlichen Mahnverfahren, dessen Ablauf und den Widerspruchsfristen des Mieters können Sie unseren Beitrag zum Thema Gerichtliches Mahnverfahren lesen.
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Kommt der Mieter nach Abmahnung und Kündigung seiner vertraglichen Pflicht zur Mietzahlung weiterhin nicht nach und zieht auch nicht aus den Mieträumen aus, kann der Vermieter Räumungsklage erheben und den Mieter so aus den Mieträumen verweisen lassen – unabhängig davon, ob in einem etwaigen Strafverfahren der Einmietbetrug bewiesen werden kann.
Im Rahmen des Räumungsklageverfahrens kann der Vermieter außerdem folgende Forderungen geltend machen:
Eine Räumungsklage läuft dann wie folgt ab:
Ausführlichere Informationen zum Ablauf einer Klage vor Gericht, zu den Inhalten einer Klageschrift und viele nützliche Hinweise finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Klage einreichen.
Hat der Vermieter einen begründeten Anfangsverdacht, dass der Mieter Einmietbetrug begeht, kann er zudem einen Strafantrag beim Amtsgericht stellen. Dies erfolgt schriftlich oder indem die Straftat bei Gericht oder Staatsanwaltschaft mündlich zu Protokoll gegeben wird. Hierfür hat der Vermieter ab Kenntnisnahme über den Einmietbetrug drei Monate Zeit.
Damit der Einmietbetrug mittels Strafverfahren wirksam verfolgt werden kann, müssen zudem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Neben diesen Voraussetzungen muss der Vermieter auch umfassende Beweispflichten beachten. So muss er zweifelsfrei nachweisen können, dass der Mieter ihm absichtlich finanziellen Schaden zugefügt hat, ihn über seine finanzielle Situation bewusst täuschte und vorsätzlich seiner vertraglichen Verpflichtung zur Mietzahlung nicht nachgekommen ist. Dieser Nachweis kann schwierig sein – gelingt er nicht, wird es zu keinem Strafverfahren kommen.
Ein Anwalt kann in diesem Zusammenhang prüfen, ob alle Voraussetzungen für ein Strafverfahren erfüllt sind und den Einmietbetrug zweifelsfrei nachweisen.
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Ein Strafverfahren bei Einmietbetrug läuft dann wie folgt ab:
Wenn der Vermieter Einmietbetrug eines Mieters feststellt, kann er sich gegen die Verletzung des Mietvertrages wehren. Dabei müssen bei Abmahnung und Kündigung zahlreiche formale und inhaltliche Voraussetzungen beachtet werden, damit diese rechtsgültig sind und bei einem etwaigen gerichtlichen Vorgehen berücksichtigt werden können. Macht der Vermieter hier Fehler, kann dies nicht nur ein Abmahn- oder Kündigungsschreiben ungültig machen, sondern weitere juristische Optionen bei Einmietbetrug von vornherein beeinträchtigen – und im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Einmietbetrug nicht unterbunden wird.
Haben diese außergerichtliche Maßnahmen keinen Erfolg, kann u. a. über eine Räumungsklage der Einmietbetrug beendet werden. Eine unzureichende Begründung der Klage oder eine unvollständige Klageschrift würde auch in diesem Zusammenhang die Durchsetzung der Räumung oder Zahlungsansprüche bezüglich geschuldeter Miete gefährden. Gerade wenn der Vermieter den Einmietbetrug strafrechtlich verfolgen lassen möchte, muss er seinen Betrugsvorwurf umfassend begründen. Kann er dies nicht leisten, wird die Verurteilung des nicht zahlenden Mieters schwer.
Ein Anwalt kann hier Abhilfe schaffen und sicherstellen, dass alle notwendigen Voraussetzungen für ein außergerichtliches oder gerichtliches Vorgehen gegen den Einmietbetrug erfüllt werden. Zudem kann er Sorge dafür tragen, dass der Betrug und dadurch entstehende Ansprüche des Vermieters umfassend und zweifelsfrei nachgewiesen werden. So kann er gewährleisten, dass der Einmietbetrug schnell und unkompliziert beendet und die Mieträume geräumt werden.
In diesem Zusammenhang kann er u. a. folgende Aufgaben übernehmen:
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Für das außergerichtliche oder auch gerichtliche Vorgehen gegen Einmietbetrug können verschiedene Kosten anfallen. Je nachdem, welches Verfahren der Vermieter dabei genau wählt, setzen sich diese Kosten anders zusammen. Wie diese dabei konkret ausfallen können, schlüsseln wir Ihnen jetzt genau auf. Die verwendeten Kostenbeispiele sind jedoch nur beispielhaft – die tatsächliche Höhe von Anwalts- und Gerichtskosten hängt immer vom individuellen Einzelfall ab.
Wird bei außergerichtlichen Maßnahmen gegen Einmietbetrug ein Anwalt hinzugezogen, berechnen sich dessen Kosten anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Ausschlaggebend für deren konkrete Höhe ist dabei immer der sogenannte Streitwert – z. B. die konkrete Höhe der Mietforderung. Ein Anwalt könnte für seine Arbeit beispielsweise folgende Anwaltskosten in Rechnung stellen:
Bei verschiedenen Streitwerten können so folgende exemplarische Anwaltskosten entstehen:
Streitwert bis … |
Anwaltskosten |
500 Euro |
126,00 Euro |
2.000 Euro |
420,00 Euro |
4.000 Euro |
705,60 Euro |
Der Vermieter kann aber auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt abschließen – unabhängig von den Bestimmungen des RVG. Hierbei wird der Anwalt pauschal z. B. je Arbeitsstunde für seine Leistung bezahlt.
Der genaue Kostenaufwand hängt im Falle der Räumungsklage von der Jahreskaltmiete ab – anhand dieses Streitwertes ergeben sich Anwaltskosten nach dem RVG und der Gerichtskostenvorschuss nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Hinzu kommen Fixkosten für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers und die Räumung der Wohnung.
Beispiel zur Berechnung des Streitwertes: Beträgt die monatliche Kaltmiete 580,00 €, ergibt sich eine Jahreskaltmiete von 6.960,00 € als Streitwert des Klageverfahrens. Auf Grundlage dessen können dann die Anwalts- und Gerichtskosten berechnet werden.
Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie hoch die Kosten der Räumungsklage je nach Streitwert sein können. Dabei sind gerichtliche Anwalts- und Gerichtskosten zusammen aufgeführt:
Mtl. Kaltmiete/Streitwert |
Kosten der Räumungsklage (netto) |
400,00 €/4.800 € |
1.215,50 € |
580,00 €/6.960 € |
1.584,50 € |
600,00 €/7.200 € |
1.769,00 € |
Der Vermieter kann seine Ansprüche auf Nutzungsentschädigung und Schadensersatz im Laufe der Räumungsklage durchsetzen. Diese zusätzlichen Forderungen erhöhen den Streitwert der Klage – und somit auch die Verfahrenskosten. Ein Klageverfahren, in dem zugleich über Räumung und Entschädigungsleistungen verhandelt wird, wäre jedoch weniger kostenintensiv, als würde der Vermieter zwei Klageverfahren in die Wege leiten.
Welche Kosten entstehen, wenn der Vermieter die ihm zustehende Miete einfordern möchte, hängt im Falle eines gerichtlichen Vorgehens von der Summe der ausstehenden Miete ab – diese legt das Gericht als Streitwert des Verfahrens zugrunde. Hinzu kommen ggf. Fixkosten für die Beantragung der Pfändung und Vollstreckung.
Für die frist- und formgerechte Einreichung des gerichtlichen Mahn- oder Zahlungsklageverfahrens und die zielgerichtete Durchsetzung eines Zahlungsanspruches durch einen Anwalt fallen Kosten an. Hinzukommen außerdem noch Gerichtskosten, die auf Grundlage des GKG berechnet werden. Die folgende Tabelle zeigt, welche Kosten je nach Streitwert und Verfahren insgesamt entstehen können. Dabei sind
Streitwert |
Kosten des Mahnverfahrens (netto) |
Kosten von Zahlungs- oder Räumungsklage (netto) |
2.000 € |
406,50 € |
779 € |
4.000 € |
645,30 € |
1.214,80 € |
6.000 € |
883,60 € |
1.650,10 € |
Zahlungs- und Räumungsklage können in einem Verfahren erfolgen – dadurch erhöht sich zwar der Streitwert der Klage, insgesamt wäre ein Verfahren jedoch weniger kostenintensiv – da z. B. die Gerichtskosten nur einmalig anfallen. Gegen die gleichzeitige Klage auf Zahlung der Miete und Räumung der Wohnung spricht jedoch Folgendes: Wird zugleich auf Zahlung und Räumung geklagt, kann sich die Entscheidung des Gerichts verzögern, da zuerst die konkrete Höhe der Mietschulden beziffert werden muss und dazu eine Beweisaufnahme erfolgt – diese verhindert das Räumungsurteil.
Gerade wenn der Mieter mit einem hohen Mietbetrag in Verzug ist, kann über die Räumungsklage aufgrund der zulässigen Kündigung schnell und eindeutig im Sinne des Vermieters entschieden werden. Insofern kann es je nach Einzelfall auch sinnvoll sein, für Zahlungs- und Räumungsklage zwei Verfahren in die Wege zu leiten.
Die Kosten eines Strafverfahrens wegen Betruges werden nicht anhand des Streitwertes bemessen, sondern setzen sich aus laut RVG fixen Werten für die anwaltliche Leistung während des gesamten Verfahrens zusammen. Berechnet werden:
Insgesamt entstehen hierfür Kosten in Höhe von 981,75 Euro inklusive Mehrwertsteuer und einer Pauschale für notwendige Post- und Telekommunikation des Anwalts.
Die Gerichtskosten eines Strafverfahrens hingegen hängen von Art und Umfang der Verurteilung ab. Beispielsweise sind
Die Gerichtskosten erhöhen sich, je weitreichender der Mieter verurteilt wird.
Die Kosten, die bei einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Vorgehen gegen Einmietbetrug entstehenden können, können auch finanziert werden. Folgende Möglichkeit sind in diesem Zusammenhang zu nennen:
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Anwalts- und Gerichtskosten beim Vorgehen gegen Einmietbetrug übernimmt, kann ein advocado Partner-Anwalt gerne eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie stellen.
Wenn der Mieter vorsätzlich Einmietbetrug begeht, hat der Vermieter das Recht, das Mietverhältnis zu kündigen und mit einem Mahnverfahren oder einer Klage die Miete, um die er betrogen wurde, einzufordern. Zusätzlich kann er den Mieter wegen Betruges zur Rechenschaft ziehen lassen, indem er mittels Strafantrags ein entsprechendes Verfahren in die Wege leitet.
Ein Anwalt kann den Vermieter dabei unterstützen, sich gegen Einmietbetrug zu wehren. Er kann Abmahnungs- und Kündigungsschreiben prüfen und gewährleisten, dass diese rechtswirksam sind. Im anschließenden Räumungs- und Zahlungsklageverfahren kann der Anwalt den Vertragsbruch des Mieters zudem zweifelsfrei nachweisen und mit der richtigen juristischen Strategie beispielsweise die Mietzahlung sowie den Anspruch auf Nutzungsentschädigung und Schadensersatz durchsetzen. Damit der Mieter darüber hinaus für seinen Einmietbetrug strafrechtlich verurteilt wird, kann der Anwalt die Beweise für den Betrug prüfen und in seiner Argumentation die vorsätzliche Täuschung des Mieters rechtssicher begründen. Abschließend kann der Anwalt auch dafür sorgen, dass Räumungs- und Zahlungsurteil schnell vollstreckt werden und der Mietbetrüger für die Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen muss.
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Betrug setzt laut § 263 StGB Vorsatz voraus – also die Absicht, sich einen Vorteil zu verschaffen. Zahlt der Mieter auch nur eine Mietrate, ist der Betrugsvorwurf schwer aufrechtzuerhalten. Sie könne sich auch zivilrechtlich gegen Einmietbetrug wehren: z. B. die Wohnung räumen und offene Forderungen eintreiben.
Sind 2 Monatsmieten offen, liegt ein erheblicher Mietrückstand vor. Er berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung. Vorab muss allerdings noch eine Abmahnung erfolgen. Weigert sich der Mieter weiterhin, seine Schulden zu begleichen oder die Wohnung zu räumen, kann er mit gerichtlichen Schritten dazu bewegt werden.
Sie können sich absichern, indem Sie bei der Besichtigung die Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate, eine Vorvermieterbescheinigung und eine aktuelle Schufa-Auskunft verlangen.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.