Nur unbefristete Gewerbemietverträge sind ordentlich kündbar. Befristete Mietverhältnisse enden automatisch nach der vereinbarten Laufzeit. Ein vorzeitiger Ausstieg ist hier nur per einvernehmlichem Aufhebungsvertrag, mittels außerordentlicher Kündigung bei erheblichen Pflichtverstößen oder durch das Sonderkündigungsrecht möglich.
Für von der Corona-Pandemie betroffene Gewerbemieter besteht unter Umständen ein Kündigungsschutz.
Wegen der Corona-Krise haben viele Gewerbetreibende ihre Betriebe auf staatliche Anordnung geschlossen oder unterliegen Einschränkungen.
Im Eilverfahren hat der Bundestag das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ verabschiedet.
Es gilt seit dem 01.04.2020 und bezieht sich unter anderem auch auf rechtliche Regelungen zur Kündigung von Gewerbemietverträgen.
Mietschulden, die wegen der Corona-Krise entstehen, berechtigen den Vermieter nicht zur außerordentlichen Kündigung des Gewerbemietvertrags. Die Verpflichtung des Mieters, die Miete fristgerecht zu bezahlen, bleibt aber grundsätzlich bestehen.
Die für das Gewerbemietrecht relevanten Details des Gesetzes:
Alle anderen Kündigungsrechte des Gewerbemietrechts gelten für beide Vertragsparteien unverändert. Allerdings kann eine Vertragsanpassung gemäß Artikel 240 § 7 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) infrage kommen, wenn wegen Corona Gewerberäume nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind. Unter Umständen ist dann eine Mietminderung wegen Corona möglich.
Im gewerblichen Kontext sind Vermieter und Mieter gleichberechtigte Kaufleute. Für einen Gewerbemietvertrag gilt daher – anders als im Wohnmietrecht – kein Mieterschutz.
Der Gesetzgeber räumt den Vertragsparteien einen deutlich größeren Spielraum ein, um das Mietverhältnis vertraglich individuell zu gestalten – die sogenannte Vertragsfreiheit.
Eine individuelle, vom Gesetz abweichende Vertragsgestaltung ist nicht nur möglich, sondern üblich. Gewerbemietverträge werden in den meisten Fällen langfristig abgeschlossen – und sind für die Dauer der Laufzeit grundsätzlich bindend.
Für Mieter und Vermieter kommen grundsätzlich 3 Wege infrage, um einen Gewerbemietvertrag zu kündigen:
Nicht immer ist die vorzeitige Kündigung eines Gewerbemietvertrags möglich: Befristete Verträge können beispielsweise in der Regel nicht ordentlich gekündigt werden, sondern laufen automatisch aus.
Die individuelle Vertragsgestaltung und gesetzliche Vorschriften eröffnen beiden Vertragsparteien aber auch Schlupflöcher aus dem Vertrag. Andersherum können Formfehler eine berechtigte Kündigung unwirksam machen.
Ein Anwalt für Gewerbemietrecht kann Ihren Einzelfall bewerten und Mieter sowie Vermieter zu Rechten und Pflichten im Falle einer geplanten oder erhaltenen Kündigung beraten.
Weigert sich ein Mieter, nach frist- und formgerechter Kündigung auszuziehen, können Vermieter Räumungsklage einreichen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen.
Alleine die Überschrift „Gewerbemietvertrag“ macht ein Mietverhältnis noch nicht unbedingt zu einem gewerblichen. Die Bezeichnung gilt in der Rechtsprechung lediglich als Indiz (OLG Frankfurt ZMR 2011, 119).
Nur der vertraglich vereinbarte Nutzungszweck entscheidet darüber, ob ein Mietverhältnis gewerblich oder privat ist.
Zwei Nutzungsformen definieren den gewerblichen Kontext:
Aus dem Mietvertrag muss hervorgehen, dass der Mieter die Räume (überwiegend) zum Erwerbszweck nutzt. Ansonsten gehen Gerichte von einem Wohnraummietverhältnis aus (BGH 09.07.2014, Az. VIII ZR 376/13).
Ein Gewerbemietvertrag geht meist mit großen Investitionen einher und bildet häufig die wirtschaftliche Existenzgrundlage für Mieter und Vermieter. Schon bei der Vertragsgestaltung bzw. -prüfung kommt es daher auf Details an.
Ein Anwalt kann Sie bereits vor Vertragsabschluss kompetent beraten und für einen rechtssicheren Vertrag sorgen. advocado findet für Sie den passenden Anwalt. Er kontaktiert Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen. Jetzt Hilfe vom Anwalt erhalten.
Bei einigen Vermietungen überschneiden sich private und gewerbliche Nutzung. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn
Wie ein Mietverhältnis in diesem Fall rechtlich eingeordnet wird, hängt von der Vertragsgestaltung ab.
Separate Mietverträge:
Bestehen für die unterschiedlich genutzten Bereiche zwei separate Mietverträge (Wohnraummietvertrag und Gewerbemietvertrag), gilt für jeden Bereich das entsprechende Mietrecht.
Einheitlicher Mietvertrag:
Verträge über eine sogenannte Mischnutzung (geschäftlich und privat) kommen in der Praxis häufiger vor – und sind in der Auslegung der Rechtslage weniger eindeutig, da eine Aufspaltung nach Funktion der Mieträume bei einem einheitlichen Mietvertrag nicht möglich ist . Für alle Räume gelten also entweder die Vorschriften des Wohnmietrechts oder die Vorschriften des Gewerbemietrechts.
Entscheidend sind in diesem Fall 2 Umstände:
Lässt sich nicht zweifelsfrei nachweisen, dass die Räume überwiegend gewerblich genutzt werden, geht die Rechtsprechung zugunsten des Mieters von einem Wohnraummietverhältnis aus (BGH 09.07.2014, Az. VIII ZR 376/13).
Eine ordentliche Kündigung ist nur bei unbefristeten Gewerbemietverträgen möglich. Einzige Ausnahme: befristete Mietverträge mit einer Laufzeit von 30 Jahren nach Ablauf der 30 Jahre.
Kündigungsfrist bei Gewerbemietverträgen:
Bei einer ordentlichen Kündigung gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist – bzw. die gesetzliche Kündigungsfrist, wenn es keine individuelle Regelung im Vertrag gibt.
Die gesetzliche Kündigungsfrist für einen Gewerbemietvertrag beträgt laut § 580a BGB 6 Monate. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens am 3. Werktag des Quartals vorliegen – ansonsten verlängert sich die gesetzliche Frist auf 9 Monate.
Berechnungsbeispiel zur gesetzlichen Kündigungsfrist:
Kündigungsfrist = 6 Monate
Die Kündigung geht am 03.07.2020 ein (dem 3. Werktag des 3. Quartals). Sie wird 6 Monate später, am 31.12.2020, wirksam.
Kündigungsfrist = 9 Monate
Geht die Kündigung erst einen Tag später, am 04.07.2020, ein (dem 4. Werktag des 3 Quartals), wird sie dadurch erst 9 Monate später, am 31.03.2021, wirksam.
Im Gewerbemietrecht gilt auch der Samstag als Werktag. Nur wenn das Fristende selbst auf einen Samstag fällt, verschiebt sich der Stichtag automatisch auf den folgenden Montag.
Bei zeitlich befristeten Verträgen entfällt die Möglichkeit zur Beendigung des Gewerbemietvertrags durch eine ordentliche Kündigung. Ausgenommen sind Verträge mit einer Laufzeit von 30 Jahren nach Ablauf der 30 Jahre.
Der Vertrag endet – sofern er keine Verlängerungsklausel enthält – automatisch mit dem Ablauf der Frist.
4 Alternativen für zeitlich befristete Gewerbemietverträge:
Bei einer Untervermietung ohne Erlaubnis hat der Vermieter die Möglichkeit der Kündigung. Verweigert er die Untervermietung aber grundlos, kann sich der gewerbliche Mieter auf ein Sonderkündigungsrecht berufen.
Befristete Gewerbemietverträge können sogenannte Verlängerungs- oder Optionsklauseln beinhalten. Beide Regelungen dienen dazu, das Mietverhältnis nach Ablauf der Befristung übergangslos weiterzuführen, ohne einen neuen Vertrag aufsetzen zu müssen.
Die Verlängerungsklausel greift automatisch, wenn die Vertragsparteien nicht rechtzeitig widersprechen. Der Vertrag verlängert sich dadurch um einen vertraglich definierten Zeitraum – üblicherweise um 1 Jahr.
Bei einer Optionsklausel hingegen muss die Verlängerung des Mietverhältnisses von einer der beiden Vertragsparteien aktiv eingefordert werden. Ansonsten läuft der Vertrag nach der Befristung aus.
Unter bestimmten Umständen lässt sich ein Gewerbemietvertrag außerordentlich kündigen – unabhängig davon, ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist.
Eine außerordentliche Kündigung des Gewerbemietvertrags ist unter 2 Voraussetzungen möglich:
Im Regelfall bedarf es vor der außerordentlichen Kündigung einer schriftlichen Abmahnung, die die Gegenseite auf das vertragswidrige Verhalten hinweist und ihr die Möglichkeit gibt, es zu korrigieren. Ausgenommen sind erhebliche Mietschulden, unerlaubte Untervermietung oder Straftaten wie z. B. Sachbeschädigung.
Für die außerordentliche Kündigung eines Gewerbemietvertrags braucht es einen guten Grund – und zwar unabhängig davon, welche Partei kündigen möchte.
Kündigt der Vermieter außerordentlich, kann es sinnvoll sein, zuerst zu prüfen, ob ein solcher Grund auch tatsächlich vorliegt. In der Regel muss der Vermieter seinem Mieter nämlich noch eine Chance geben, die beanstandete Vertragsverletzung zu beseitigen. Das bedeutet, dass der Kündigung eine Abmahnung vorangegangen sein muss.
Ist dem nicht so, ist ein Widerspruch gegen die Kündigung des Gewerbemietvertrags möglich. Ob die Kündigung rechtens ist und ob Sie dagegen vorgehen können, weiß ein Anwalt. Er kann das Kündigungsschreiben prüfen und Sie über mögliche Handlungsoptionen beraten.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen.
Die folgenden wichtigen Gründe berechtigen den Vermieter gemäß § 543 BGB zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Gewerbemietvertrags:
Der Mieter
Zahlt der Gewerbemieter die Miete häufiger nur anteilig oder gar nicht, steht es dem Vermieter frei, den Mietrückstand einzuklagen.
§ 543 BGB berechtigt den Mieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Gewerbemietvertrags, wenn
Verweigert der Vermieter eine Untervermietung zu Unrecht, kann der Mieter nach § 540 BGB außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.
Mietern und Vermietern steht unter bestimmten Umständen ein Sonderkündigungsrecht zu. Es gilt beispielsweise in den folgenden Fällen:
Auch bei Gewerberaummietverhältnissen hat der Vermieter das Recht, Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen. Diese sind dem Mieter mindestens 3 Monate vorher anzukündigen.
Der Mieter kann dann bis zum Ende des laufenden Monats das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt.
Möchte der Vermieter lediglich sogenannte Bagatellmaßnahmen durchführen, besteht kein Sonderkündigungsrecht.
Verstirbt der Mieter, können sowohl seine Erben als auch der Vermieter innerhalb von 1 Monat nach Kenntnis über den Tod mit der gesetzlichen Frist kündigen.
Vermieter haben kein Sonderkündigungsrecht, wenn einer von mehreren Mietern stirbt. Die übrigen Mieter können das Mietverhältnis aber gemeinsam mit den Erben mit der gesetzlichen Kündigungsfrist beenden.
Verstirbt der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person, besteht kein Sonderkündigungsrecht. Verstirbt beispielsweise der Geschäftsführer einer GmbH, bleibt das Mietverhältnis unangetastet und wird durch den Nachfolger fortgeführt.
Hat der Mieter einen Insolvenzantrag gestellt, darf ihm der Vermieter nicht wegen Mietverzugs oder Verschlechterung der Vermögensverhältnisse kündigen (§ 112 Insolvenzordnung).
Der Insolvenzverwalter des Mieters kann aber „ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung kündigen“ (§ 109 Insolvenzordnung). Es gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende.
Meldet der Vermieter Insolvenz an, wird ein bestehendes Mietverhältnis fortgeführt. Verkauft er die Immobilie oder wird sie zwangsversteigert, wird der neue Eigentümer Vertragspartner.
Der neue Eigentümer hat – bei befristeten und auch unbefristeten Verträgen – das Recht, den Gewerbemietvertrag außerordentlich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Frist zu kündigen.
Wird das Mietverhältnis beendet, stellt sich auch die Frage nach der Abrechnung von Betriebskosten und Mietsicherheit wie einer Kaution.
Der Vermieter ist verpflichtet, spätestens ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode die Nebenkostenabrechnung herauszugeben. Andernfalls hat der Gewerbemieter Anspruch auf Erstattung der Nebenkostenvorauszahlungen.
Allerdings kann er auch später noch die Nebenkosten abrechnen und geltend machen – denn im Gewerbemietrecht gilt anders als bei Mietverträgen zu Wohnzwecken die gesetzliche Ausschlussfrist für Nebenkostennachforderungen nicht.
Für die Rückerstattung der Mietkaution gibt es keine gesetzlichen Fristen. Die Rechtsprechung geht aber davon aus, dass Vermieter die Kaution für Gewerberäume spätestens 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses abrechnen müssen. Alternativ ist eine längere Frist möglich – dann müssen sie aber erklären, weshalb diese angemessen und erforderlich ist.
Für Zahlungen von Miete, Nebenkosten und Kaution gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Nach Ablauf der Frist erlöschen alle Ansprüche. Die Verjährung setzt mit dem Ende des Jahres ein, in dem
Bei der Nebenkostennachforderung ist das Ende des Jahres entscheidend, in dem Mieter die Nebenkostenabrechnung erhält.
Ein Gewerbemietvertrag lässt sich – anders als der Mietvertrag für eine Wohnung – ohne Angabe von Gründen kündigen.
Das Kündigungsschreiben für den Gewerbemietvertrag muss formale Anforderungen erfüllen und die Zustellung nachweislich fristgerecht erfolgen – ansonsten kann die Kündigung des Gewerbemietvertrags unwirksam sein.
Wer formale Anforderungen an das Kündigungsschreiben missachtet, riskiert, dass die Kündigung unwirksam ist.
Außerdem ist es wichtig, formelle Anforderungen wie z. B. die Fristsetzung bei der Nachbesserung einzuhalten.
Die Kündigung eines Gewerbemietvertrags muss in der Schriftform erfolgen, wenn die Parteien dies vereinbart haben. Eine schriftliche Kündigung empfiehlt sich zu Nachweiszwecken – sie kann auch per E-Mail erfolgen (§ 127 BGB).
Das Schreiben muss an alle Mieter bzw. Vermieter adressiert sein, die eindeutige Bezeichnung des Gewerbeobjekts enthalten und handschriftlich von allen Mietern bzw. Vermietern unterzeichnet sein.
Die Kündigung kann auch durch nur einen Gesellschafter erfolgen, wenn er die Vertretungsvollmacht dafür nachweisen kann – ohne Vollmacht kann die Kündigung abgelehnt werden (§ 174 BGB).
Sie können unsere kostenlosen, anwaltlich vorgeprüften Musterschreiben nutzen, um Ihren Gewerbemietvertrag bequem und unter Beachtung aller formalen Anforderungen zu kündigen.
Ist die ordentliche Kündigungsfrist nicht individuell vertraglich geregelt, gilt die gesetzliche Vorgabe von 6 Monaten.
Für eine fristgerechte Kündigung zählt nicht der Versand. Entscheidend ist, wann das Schreiben den Empfänger erreicht.
Egal, welche Seite den Gewerbemietvertrag kündigt – die rechtzeitige Zustellung nachweisen muss im Zweifelsfall immer der Verfasser.
Möglich ist der Versand per Einschreiben mit Rückschein. Der Zugangsbeweis ist allerdings nur erbracht, wenn der Empfänger den Rückschein auch unterschreibt.
Es kann sinnvoll sein, die Kündigung des Gewerbemietvertrags persönlich zu übergeben und sich die Zustellung auf einer Kopie des Schreibens von einer empfangsberechtigten Person mit Datum quittieren zu lassen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen.
Sowohl Mieter als auch Vermieter können einen Gewerbemietvertrag kündigen. Es gelten dabei die vertragliche Vereinbarung oder aber die gesetzlichen Vorschriften des BGB. Läuft der Mietvertrag auf mehr als einen Mieter, müssen auch alle Vertragspartner die Kündigung unterschreiben. Gleiches gilt, wenn mehrere Vermieter kündigen.
Es gibt 3 Möglichkeiten, einen Gewerbemietvertrag zu kündigen: die ordentliche Kündigung (gilt nur für unbefristete Verträge), die außerordentliche Kündigung bei erheblichen Pflichtverstößen und das Sonderkündigungsrecht z. B. bei Modernisierung oder Insolvenz. Befristete Verträge laufen in der Regel automatisch nach der vereinbarten Laufzeit aus.
Die Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses muss nicht unbedingt schriftlich erfolgen, sie ist auch mündlich oder per E-Mail möglich – sofern im Mietvertrag nicht die Schriftform vereinbart wurde. Die Kündigung muss zudem von allen Mietern bzw. Vermietern ausgesprochen und unterzeichnet werden und sich an alle Vermieter bzw. Mieter richten.
Eine Begründung der Kündigung ist bei Gewerberaummietverträgen von Gesetzes wegen grundsätzlich nicht erforderlich. Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung ist deren Zugang beim Empfänger innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen. Weil der Mieter den Zugang der Kündigung beweisen muss, kann eine schriftliche Empfangsbestätigung, ein Einschreiben mit Rückschein oder eine Zustellung per Gerichtsvollzieher sinnvoll sein.
Nach einem Journalismus-Studium und fünf Jahren in der Unternehmenskommunikation eines Technologiekonzerns schreibt Dustin Pawlitzek als Teil der juristischen Redaktion von advocado zu den Gebieten Arbeits- und Zivilrecht. Ziel ist, komplexe juristische Themen verständlich aufzubereiten, damit Leser passende Lösungen erhalten.