Vertragsmuster für Mietverträge, die für Mieter ungünstige und veraltete Klauseln enthalten, können später zu kostspieligen juristischen Auseinandersetzungen führen. Daher kann es ratsam sein, einen Mietvertrag prüfen zu lassen, bevor Sie diesen unterschreiben.
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Häufig führen fehlerhafte Mietverträge zu zeit- und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten. Da für Mietverträge kein 14-tägiges Widerrufsrecht gilt, kann es hilfreich sein, vor dem Unterschreiben genau hinzuschauen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vertrag gesetzeskonform ist oder glauben, bestimmte Formulierungen sind nachteilig für Sie, können Sie ihn überprüfen lassen.
Der Inhalt des Vertrags kann rechtlich unwirksam oder nachteilig für den Mieter sein. Oftmals betrifft es Klauseln, die auf den ersten Blick völlig klar erscheinen. Abgesehen von ein paar Mindestanforderungen an einen Mietvertrag kann der Vermieter frei entscheiden, welche Aspekte enthalten sein sollen.
Recht eindeutig ist die Sachlage bei unwirksamen Klauseln (mehr dazu in Kapitel 2). Sind solche im Vertrag enthalten, ist es vielleicht nicht hilfreich, wenn Sie darüber im Vorfeld mit Ihrem neuen Vermieter diskutieren. Er könnte sich sonst einen bequemeren Mieter suchen.
Entsprechende Klauseln bedeuten für Sie lediglich: Sie müssen sich nicht daran halten. Stattdessen gelten die gesetzlichen Regelungen.
Unwirksame oder für Mieter ungünstige Klauseln finden sich oft in diesen 3 Bereichen:
Es kann sinnvoll sein, auch einen bestehenden Mietvertrag prüfen zu lassen. Vor allem, wenn dieser bereits seit vielen Jahren läuft und Sie das Mietverhältnis bald kündigen möchten. Gesetzesänderungen haben unter Umständen inzwischen die Wirksamkeit einiger Punkte aufgehoben.
Mit einer Prüfung können Sie sich absichern und ggf. Kosten sparen, indem Sie die Wohnung z. B. nicht beim Auszug renovieren müssen.
Bei Mietverträgen gibt es keine amtliche oder gesetzliche Vorlage. Abgesehen von den wenigen Mindestanforderungen (siehe Kapitel 1) kann der Vermieter selbst entscheiden, was er in den Vertrag aufnehmen möchte.
Bei den folgenden 8 Punkten ist für Mieter besondere Vorsicht geboten.
Der Mietvertrag kann eine Kündigungsausschlussklausel enthalten. Es handelt sich dabei um den beiderseitigen Verzicht auf Kündigung, etwa innerhalb der ersten 4 Jahre. Oftmals ist daher auch die Rede von einer Mindestmietdauer.
Was auf den ersten Blick fair aussieht, ist tatsächlich nachteilig für den Mieter. Denn der Vermieter darf ohnehin nur bei einem gesetzlich vorliegenden Grund (z. B. Eigenbedarf) ordentlich kündigen.
Die für Mieter gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten wird durch die Klausel allerdings aufgehoben. Das heißt, der Mieter ist durch die Klausel und die Mindestmietdauer an die Wohnung gebunden.
Nach der aktuellen Rechtsprechung sind 4 Jahre die Obergrenze für die Dauer eines Kündigungsverzichts (BGH, 8.12.2010 – VIII ZR 86/10).
Enthält ein Mietvertrag Klauseln zu Klein- und Schönheitsreparaturen (die sogenannte Schönheitsreparaturklausel), ist dies zwar gesetzlich erlaubt, aber generell ungünstig für den Mieter. Ihm werden zusätzliche Pflichten auferlegt, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind einige Schönheitsreparaturklauseln nicht wirksam:
Damit eine Kleinreparaturklausel wirksam ist, muss der Vertrag die Obergrenze für die Kosten von Kleinreparaturen pro Jahr enthalten (z. B. „250 €“ oder „8 % der Jahresmiete“).
Als Kleinreparaturen gelten beispielsweise:
Eine Klausel mit dem Wortlaut „Schönheitsreparaturen sind vom Mieter zu tragen“ ist wirksam. Allerdings muss der Mietvertrag einen entsprechenden (finanziellen) Ausgleich für den Mieter enthalten (LG Berlin, 09.03.2017 – 67 S 7/17).
Mieter können darauf achten, dass Verträge, die den obigen Wortlaut enthalten, einen Ausgleich vorsehen. So kann der Mieter beispielsweise in den ersten 2 Monaten von der Mietzahlung befreit sein. Die Höhe des Ausgleiches ist nicht eindeutig formuliert. Welcher Ausgleich angemessen wäre und vertraglich festgehalten werden müsste, weiß ein erfahrener Anwalt für Mietrecht am besten.
Die korrekte Angabe der Wohnfläche inkl. Anteil Balkon/Terrasse ist ein besonders relevantes Thema in Mietverträgen. Die Wohnungsgröße stellt nämlich die Grundlage für die Betriebskostenabrechnungen und auch eventuelle Mieterhöhungen dar. Ferner sollte jeder Raum, den Sie mieten, im Mietvertrag aufgelistet sein.
Das betrifft insbesondere:
Darüber hinaus sollte der Vertrag Informationen über den Zustand der Wohnung bei der Übergabe enthalten (unmöbliert, teilmöbliert oder komplett möbliert, renoviert, unrenoviert, Schäden).
So sind beide Parteien – Vermieter und Mieter – abgesichert. Ein Übergabeprotokoll ist sehr wichtig, um den Wohnungszustand schriftlich festzuhalten. Beim Auszug kann es sonst zu Problemen kommen, wenn beispielsweise Möbel aus einer komplett möblierten Wohnung fehlen – oder der Vermieter behauptet, der Mieter habe Schäden angerichtet.
Die Kautionshöhe muss vertraglich vereinbart sein. Darüber hinaus gilt:
Ihr Mietvertrag muss die Höhe der Monatskaltmiete und der Warmmiete enthalten. Des Weiteren kann der Vermieter Nebenkosten auf den Mieter umlegen. Allerdings nur, wenn es vertraglich geregelt wurde. Dazu reicht der Ausdruck „Betriebskosten“. Es muss keine zusätzliche Aufzählung der einzelnen Nebenkosten erfolgen.
Umlagefähige Nebenkosten sind:
Die Bezahlung der Betriebskosten kann entweder als Pauschale oder in Form einer Vorauszahlung erfolgen. Die Pauschalabrechnung stellt aber eine Kostenfalle für den Mieter dar. Anders als bei einer Vorauszahlung besteht hier kein Anspruch auf Rückerstattung, wenn der tatsächliche Verbrauch niedriger ausgefallen ist.
Eine Mieterhöhung kann entweder gesetzliche oder vertragliche Grundlagen haben. Gesetzliche Regelungen diesbezüglich sind generell vorteilhafter für den Mieter, da sie eine maximale Mieterhöhung zeitlich und in ihrem Ausmaß beschränken.
Der Vermieter darf die Mieter nach der letzten Mieterhöhung oder dem Einzug frühestens nach 15 Monaten wieder erhöhen – dabei muss er sich an der ortsüblichen Durchschnittsmiete orientieren.
Außerdem darf die Miete innerhalb von 3 Jahren nicht um mehr als 20 % ansteigen. Sind Sie als Mieter mit der Erhöhung nicht einverstanden, können Sie widersprechen. Dann wäre der Vermieter dazu gezwungen, Ihre Zustimmung einzuklagen, sofern er die Erhöhung durchsetzen möchte.
Vertraglich kann eine Mieterhöhung auf 2 Arten festgehalten werden:
Die Tierhaltung kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Kleintiere wie Wellensittiche oder Hamster sind immer erlaubt. Bei Hunden oder Katzen muss eine ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters vorliegen. Andernfalls kann der Vermieter die Entfernung des Tieres verlangen.
Eine Befristung des Mietverhältnisses kann vom Mieter initiiert sein, z. B. wenn der Mieter genau weiß, wie lange er die Wohnung mieten möchte. Der Vermieter darf dann innerhalb dieser Zeit auch nicht wegen Eigenbedarfs kündigen. Eine zeitliche Obergrenze gibt es für den Zeitmietvertrag nicht.
Kommt es seitens des Mieters zu Planänderungen, kann er den Vertrag nicht ohne Weiteres auflösen.
Möchte der Vermieter die Dauer des Mietverhältnisses von vornherein begrenzen, muss er dafür einen triftigen und detaillierten Grund im Vertrag angeben. Nur dann ist ein befristeter Mietvertrag gültig.
Beispiel: „Der Mietvertrag ist bis zum 30. September 2019 befristet, weil meine Tochter dann ihr Studium in Kiel aufnehmen und in die Wohnung einziehen wird.“
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen.
Wer auf Nummer sicher gehen will, um zukünftige Probleme zu vermeiden, kann seinen Mietvertrag prüfen lassen.
Hier können Sie Ihren Mietvertrag prüfen lassen:
Es kann einige Vorteile haben, einen Mietvertrag vom Anwalt prüfen zu lassen. Insbesondere, wenn Sie sich bei den Klauseln unsicher sind. Ein Anwalt gibt Ihnen Sicherheit, dass Sie mit der Unterzeichnung eines Mietvertrages die richtige Entscheidung treffen. So vermeiden Sie im Vorhinein mögliche Probleme, Kosten und Konflikte.
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Die Kosten, um einen Mietvertrag prüfen zu lassen, können je nach gewähltem Anwalt und der Vertragslänge variieren. In der Regel liegen diese aber unter 200 €. Verglichen mit möglichen Prozesskosten, die aus einer Nichtprüfung erwachsen können (bis zu 10.000 €), ist dieser Betrag gering und gut investiert.
Haben Sie einen Mietrechtsschutz? Dann übernimmt der Versicherer möglicherweise die Anwaltskosten für die Vertragsprüfung eines bestehenden Mietvertrags. Ein advocado Partner-Anwalt stellt gern eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie.
Ein Mietvertrag begründet jedes Mietverhältnis, indem er Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter regelt. Oftmals erstellen Vermieter Mietverträge, die nicht mieterfreundlich sind oder unwirksame Klauseln enthalten.
Daher können Sie vor der Unterzeichnung Ihren Mietvertrag vom Anwalt prüfen lassen. Zu beachten ist, dass ein Vermieter nicht wochenlang auf eine Unterschrift im Mietvertrag warten will. Daher kann eine Online-Vertragsprüfung besonders vorteilhaft sein, um Zeit zu sparen und sich dennoch rechtlich abzusichern.