Ein unterschriebener Mietvertrag ist für Mieter und Vermieter bindend. Nur in bestimmten Fällen lässt sich ein Mietvertrag widerrufen. Konnte der Mieter die Wohnung nicht besichtigen oder hat der Vermieter ihn über Mängel getäuscht, kann ein Mieter vom Mietvertrag zurücktreten.
Während sich viele allgemeine Verträge widerrufen lassen (z. B. Kaufverträge, Kreditkäufe und Bauverträge), gibt es im Mietrecht bis auf wenige Ausnahmen kein Widerrufsrecht.
Ein Mietvertrag ist in der Regel bindend. Doch unter bestimmten Bedingungen ist ein Rücktritt vom Mietvertrag vor Mietbeginn möglich. Das sind:
Bestehen diese beiden Voraussetzungen, kann der Mieter in den folgenden Fällen seinen Mietvertrag widerrufen:
Vermieter und Mieter können im Mietvertrag ein Rücktrittsrecht vereinbaren. Beide Seiten haben die Möglichkeit, den Mietvertrag ohne die Nennung von Gründen zu widerrufen.
Dies geht allerdings nur, wenn das Mietverhältnis noch nicht begonnen hat und der Mieter noch nicht eingezogen ist. Hat er bereits eine Kaution gezahlt, muss der Vermieter diese zurückerstatten.
Ein Mietvertrag lässt sich widerrufen, wenn Mieter und Vermieter ihn als sogenannten Fernabsatzvertrag abgeschlossen haben – d. h. über Telefon, E-Mail, SMS oder einen anderen Messenger-Dienst.
Dem Verbraucher – in diesem Fall der Mieter – steht laut Fernabsatzgesetz ein Widerrufsrecht zu.
Ein Widerrufsrecht aufgrund erheblicher Mängel oder Bauschäden in der Wohnung gibt es nicht. Allerdings können Mieter den Mietvertrag in diesen Fällen außerordentlich und fristlos kündigen:
Arglistige Täuschung berechtigt gemäß § 123 BGB zur Anfechtung eines Mietvertrages. In den folgenden Fällen können Mieter und Vermieter den Mietvertrag anfechten:
Ist die Anfechtung erfolgreich, verliert der Mietvertrag rückwirkend seine Gültigkeit. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes ist das auch nach dem Einzug des Mieters sowie nach Beendigung des Mietverhältnisses möglich (BGH, Az. XII ZR 67/06).
Mieter können vom Mietvertrag zurücktreten, wenn dieser außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters abgeschlossen wurde. Gleiches gilt, wenn der Vermieter einen bestehenden Vertrag ändern will, um z. B. eine maximale Mieterhöhung zu vereinbaren.
Ändert oder vereinbart der Vermieter einen Mietvertrag mit dem Mieter an dessen Arbeitsplatz, in seiner Wohnung oder in einem Café, liegt ein Haustürgeschäft vor. Bei Haustürgeschäften haben Mieter das Recht, den Mietvertrag zu widerrufen.
Das Landgericht Karlsruhe verneinte die Rechtmäßigkeit eines durch ein Haustürgeschäft abgeschlossenen Mietvertrags. Die Vermieterin hatte den Mieter an seinem Arbeitsplatz aufgesucht und zur Unterschrift unter dem Mietvertrag aufgefordert. Da dieser nach einer nicht bestandenen Prüfung die neue Wohnung nicht benötigte, trat er vom Mietvertrag zurück (Az. 4 O 181/02).
Sie können Ihren Mietvertrag prüfen lassen, wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie ihn widerrufen können. Ein Anwalt für Mietrecht kann Ihren Anspruch auf den Widerruf Ihres Mietvertrags zweifelsfrei nachweisen und durchsetzen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Während ein Rücktritt vom Mietvertrag vor der Unterschrift problemlos möglich ist, lässt sich ein Mietvertrag nach der Unterschrift nur in Ausnahmefällen widerrufen.
In den folgenden Fällen ist ein Widerruf des Mietvertrags nicht möglich.
Besteht ein Widerrufsrecht, kann der Mieter vom Mietvertrag zurücktreten. Wichtig ist es, den Mietvertrag fristgerecht zu widerrufen.
Grundsätzlich können Sie Ihren Mietvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Besteht ein Widerrufsrecht, aber hat Sie Ihr Vermieter nicht über dieses belehrt, verlängert sich die Widerrufsfrist für den Mietvertrag auf 12 Monate und 14 Tage.
Innerhalb dieser Zeit können Sie von Ihrem Mietvertrag zurücktreten, auch wenn Sie bereits eingezogen sind.
Für einen Widerruf gibt es keine bestimmte Form, die Sie einhalten müssen. Erklären Sie einfach ausdrücklich, dass Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und den Mietvertrag widerrufen.
In das Widerrufsschreiben gehören sowohl Ihre Kontaktangaben als auch die Ihres Vermieters. Geben Sie das Datum an und unterschreiben Sie den Widerruf.
Müssen Sie aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehen oder benötigen aus familiären Gründen eine größere Wohnung, können Sie mithilfe eines Anwalts auch einen Mietvertrag mit Mindestmietdauer vorzeitig beenden.
Können sich beide Vertragsparteien nicht einigen, kann Sie ein Anwalt unterstützen. Als Vermittler kann er versuchen, für beide Seiten eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Mit dem Rücktritt vom Mietvertrag verliert dieser seine Gültigkeit. Das Mietverhältnis ist beendet. Für die beiden Vertragsparteien bedeutet das Folgendes:
Bei der Wohnungsübergabe ist ein Übergabeprotokoll mit sämtlichen Mängeln anzufertigen und von beiden Vertragsseiten zu unterschreiben. Auch eventuelle Reparatur- und Renovierungsarbeiten gehören ins Übergabeprotokoll. Eine dritte Person kann als Zeuge der Übergabe beiwohnen.
Wenn ein Widerruf des Mietvertrags nicht möglich ist, bieten sich Mietern Alternativen für eine Beendigung des Mietverhältnisses an.
Sie können Ihren Vermieter alternativ zum Widerruf um einen Mietaufhebungsvertrag bitten. Das Mietverhältnis lässt sich frühzeitig aufheben, wenn beide Seiten einverstanden sind.
Inhalt eines Mietaufhebungsvertrags:
Indem Sie darauf achten, dass mit dem Aufhebungsvertrag alle Forderungen des Vermieters abgegolten sind (z. B. zur Renovierung der Wohnung), können Sie nachträgliche Forderungen vermeiden.
Ist ein Aufhebungsvertrag nicht möglich, können Sie Ihrem Vermieter einen Nachmieter vorschlagen, der vor Ablauf der Kündigungsfrist Ihre Wohnung übernimmt.
Auch hier gilt: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren – Sie müssen sich mit ihm einigen, um vorzeitig von Ihrem Mietvertrag zurückzutreten.
So können Sie die Erfolgsaussichten einer Nachmietersuche erhöhen:
Wenn Sie nicht frühzeitig vom Mietvertrag zurücktreten können, bleibt der Weg der ordentlichen Kündigung.
Bei einer ordentlichen Kündigung müssen Sie die Miete bis zur Beendigung des Mietverhältnisses zahlen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate.
Diese Punkte sind zu beachten, wenn Sie den Mietvertrag ordentlich kündigen:
Ein unterschriebener Mietvertrag ist in der Regel bindend. Ein Widerruf ist nur in Ausnahmefällen möglich – z. B. wenn der Vermieter Mängel in der Wohnung verschwiegen hat oder eine Besichtigung vorab nicht möglich war. Voraussetzung für den Widerruf ist, dass der Vermieter gewerblich tätig ist und Sie von einem Mietvertrag für Wohnräume zurücktreten möchten.
Sie können Ihren Mietvertrag in folgenden Fällen widerrufen: im Mietvertrag wurde ein Rücktrittsrecht vereinbart, Sie haben den Vertrag per Telefon oder E-Mail abgeschlossen, der Zustand der gemieteten Wohnung ist unzumutbar oder es kam nur aufgrund einer arglistigen Täuschung oder eines Haustürgeschäfts zum Abschluss des Vertrags.
Sie können Ihren Vermieter um einen Mietaufhebungsvertrag bitten. Ist er damit nicht einverstanden, können Sie auch selbst nach einem Nachmieter suchen, um frühzeitig aus dem Mietvertrag rauszukommen. Führt das zu keinem Erfolg, bleibt Ihnen die ordentliche Kündigung des Mietvertrags unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen.
Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.