Sollten Sie bereits im Streit mit Ihrem Nachbarn sein und glauben, dass auch eine Schlichtung bei Ihrem Nachbarschaftstreit nichts mehr bringt, bzw. Sie partout nicht mit Ihrem Nachbarn reden möchten, so kann anwaltlicher Rat unter Umständen für Ihren Nachbarschaftsstreit sinnvoll sein. Einem Anwalt kann es z. B. mit einem kurzen Brief an den Nachbarn gelingen, zwischen Ihnen und Ihrem Nachbarn zu vermitteln und den Streit außergerichtlich zu schlichten.
Ein Nachbarschaftsstreit kann folgendermaßen entstehen: Zunächst werden kleine Unstimmigkeiten und Ärgernisse, vielleicht sogar bereits kleinere Anfeindungen ignoriert. Bei der nächsten Verstimmung kann sich diese dann zu der Vorangegangen summieren.
Sie können Probleme gleich ansprechen, bevor sich der Streit anbahnt und nur ein Anwalt für Mietrecht die Situation noch klären kann.
Ein Beispiel:
Sie können bspw. die Zeiten mit Ihrem Nachbarn absprechen, wann dieser seine Tochter E-Gitarre und seinem Sohn Schlagzeug im Garten spielen lässt. Dabei bleibt der Spagat zwischen dem Ignorieren von Kleinigkeiten und dem Ansprechen von größeren Problemen. Wann es sich dabei um ein größeres Problem handelt, entscheiden Sie ganz allein. Sprechen Sie Kleinigkeiten zu oft an, könnten Sie damit gleichzeitig Ihren Nachbarn verärgern.
Sie können versuchen, den Streit mittels eines Mediators zu schlichten. Der Mediator kann dabei neutral zwischen Ihnen und dem Nachbarn vermitteln und versuchen, den Streit zu schlichten. Wenn keine Einigung möglich ist, können Sie sich von einem Anwalt zu möglichen Optionen – wie z. B. eine Klage – beraten lassen.
Mit einem Streitschlichter können Sie Zeit und Geld sparen und müssen sich womöglich nicht weiter ärgern. Wenn Sie einen Anwalt einschalten, kann es unter Umständen zu einem langen Prozess kommen, der Sie zunächst Geld kostet und am Ende das Nachbarschaftsverhältnis zusätzlich belasten kann. Sie können auch zunächst einen Konfliktlotsen einschalten.
Vermutlich weil es beim Wohnen um den ganz persönlichen Bereich geht und Streitigkeiten mit dem Nachbarn als Eingriff in die Privatsphäre gesehen werden könnten.
1. Lärmbelästigung
2. Vernachlässigung von Nachbarschaftspflichten
3. Haustiere stören
4. Ärger über das Auto
5. Unfreundlichkeit