Mietnomaden sind ein großes Problem und der Schreck eines jeden Vermieters. Sie zahlen keine Miete und hinterlassen die Wohnung schlimmstenfalls verwüstet oder sogar beschädigt. Wie Sie Mietnomaden loswerden, welche Kosten das verursachen kann und wie Sie Mietnomaden schon vor Abschluss eines Mietvertrages erkennen, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Mietnomaden beziehen regelmäßig neue Wohnungen, zahlen in der Regel keine Miete und reagieren nicht auf Abmahnungen oder Kündigungen. Nicht selten hinterlassen sie eine beschädigte oder gar verwüstete Wohnung. Vermietern können so große wirtschaftliche Schäden entstehen. Um diese zu vermeiden und Mietnomaden loszuwerden, können sich Vermieter u. a. mit Abmahnungen, Kündigung oder Räumungsklage zur Wehr setzen.
Die Kosten für ein außergerichtliches oder gerichtliches Vorgehen gegen den Mietnomaden kann der Vermieter zusätzlich zur ggf. ausstehenden Miete vom Mieter zurückfordern.
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Zahlt der Mieter bis zum dritten Werktag eines Monats die Miete nicht, verletzt er durch den Zahlungsverzug seine vertragliche Pflicht. Stellt der Vermieter auch am fünften Werktag keinen Mieteingang fest, ist eine Abmahnung der erste Schritt, um die Miete einzufordern. Mit diesem Schreiben fordert der Vermieter den Mieter nicht nur zur Zahlung der ausstehenden Miete innerhalb einer bestimmten Frist auf – eine Abmahnung stellt darüber hinaus die Voraussetzung für eine spätere Kündigung dar, mit der man Mietnomaden loswerden kann.
Mit einer schriftlichen Abmahnung haben Sie später einen Nachweis, um Mietnomaden loswerden zu können.
Inhalt des Mahnschreibens:
Entspricht die Abmahnung nicht diesen mietrechtlichen Vorgaben, ist sie unwirksam und kann vom Mieter innerhalb einer Frist von zwei Wochen zurückgewiesen werden. Eine unwirksame Abmahnung ist vor Gericht nicht zulässig – das kann die Chancen des Vermieters verringern, den Mietnomaden loszuwerden und ggf. ausstehende Miete im Mahn- oder Klageverfahren einzufordern.
Link-Tipp: Wie Sie ausstehende Miete gerichtlich einfordern können, welche Anforderungen dabei zu beachten sind und welche Kosten auf Sie zukommen können, erläutern wir Ihnen ausführlich in unserem Beitrag zum Thema Gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Eine Abmahnung ist allerdings nicht notwendig, wenn sie eindeutig erfolglos ist – weil der Mietnomade z. B. klar geäußert hat, sein vertragswidriges Verhalten nicht zu unterlassen – oder eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. Dies wäre der Fall, wenn der Mieter zwei Monate in Folge keine Miete gezahlt hat bzw. langfristig eine Mietschuld in Höhe zweier Monatsmieten entstanden ist.
Zahlt der Mieter nach der Abmahnung die ausstehende Miete, ist das Schreiben gegenstandslos. Zahlt er weiterhin nicht, ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses möglich, um den Mietnomaden loszuwerden.
Wann welche Form der Kündigung möglich ist, wenn der Vermieter einen Mietnomaden loswerden will, welche Formalia für eine rechtssichere Kündigung zu erfüllen sind und wann diese gegenstandslos wäre, erläutern wir Ihnen jetzt.
Ist der Mieter bereits mit zwei oder mehr Mieten im Rückstand, kann der Vermieter ihm – ohne vorherige Abmahnung – die fristlose Kündigung aussprechen, um den Mietnomaden loszuwerden. Dies ist ebenfalls möglich, wenn dieser
Nach der fristlosen Kündigung hat der Mieter in der Regel 14 Tage Zeit für die Räumung der Wohnung.
Um sich zusätzlich abzusichern, können Vermieter zur fristlosen eine ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aussprechen. So können sie den Mietnomaden loswerden, denn dieser muss die Wohnung dann in jedem Fall räumen.
Zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter berechtigt, sobald der Mietnomade mit einer Monatsmiete im Verzug ist und die vorherige Abmahnung ignoriert hat. Dieser muss die Wohnung dann zum Ende der Kündigungsfrist räumen und im vertraglich geregelten Zustand hinterlassen. Etwaig notwendige Renovierungsarbeiten muss der Mieter dann auf eigene Kosten durchführen.
Die Kündigung des Mietvertrages ist vom Vermieter zu begründen und schriftlich mitzuteilen. Sie muss an alle Mieter der betreffenden Wohnung gerichtet und von allen Vermietern unterschrieben sein. Die Kündigung durch einen Bevollmächtigten ist nur mit einer Vollmacht vom Vermieter möglich. Liegt diese dem Schreiben nicht bei, kann der Mieter die Kündigung zurückweisen.
Für die ordentliche Kündigung gilt nach § 573c Abs.1 BGB eine Frist von drei Monaten bis zum Auszug des Mieters – es sei denn, eine hiervon abweichende Kündigungsfrist wurde vertraglich vereinbart. Der Mieter kann der Kündigung innerhalb einer Frist von zwei Monaten widersprechen.
Hält der Vermieter die Formalia des Kündigungsschreibens nicht ein, ist diese unwirksam. Zudem kann der Mietnomade sowohl eine fristlose als auch eine ordentliche Kündigung unwirksam machen, indem er die Miete oder die Kaution nachträglich zahlt. Dazu hat er ab Ausspruch der Kündigung zwei Monate Zeit.
Der Mieter kann der Kündigung zudem widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn diese eine Härte bedeuten würde, weil kein angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann.
Wenn der Mieter nicht auf die Kündigung reagiert und den Auszug verweigert, kann der Vermieter die Räumung der Wohnung einklagen, um den Mietnomaden loszuwerden. Dies muss innerhalb von drei Jahren erfolgen, da der Zahlungsanspruch mit Ablauf dieser gesetzlichen Verjährungsfrist verfällt. Die Klageerhebung hemmt die Verjährung.
Das Klageverfahren verläuft dann so:
Auch eine Kopie des Mietvertrages und Kündigungsschreibens sind beim Gericht mit der Klage einzureichen.
Es kann sein, dass Mietnomaden die Wohnung plötzlich und ohne eine vorherige Kündigung verlassen – sie sind dann unauffindbar und Kündigungen oder Klageschriften können nicht zugestellt werden. In diesem Fall muss der Vermieter Nachforschungen über den Aufenthaltsort des Mieters anstellen – z. B. über das Melderegister der Stadt – und dann eine öffentliche Zustellung beantragen. Der Beschuldigte wird dann durch eine öffentliche Bekanntmachung – beispielsweise an der Gerichtstafel – über das Vorhaben des Vermieters informiert. Innerhalb eines Monats muss der Mieter darauf reagieren – tut er das nicht, kann der Vermieter ein Versäumnisurteil beantragen.
Mit dem gerichtlichen Räumungsurteil kann der Vermieter den Mietnomaden loswerden. Hat der Vermieter einen Gerichtsvollzieher mit der Räumung der Wohnung beauftragt, setzt dieser dem Mieter zunächst letztmalig eine dreiwöchige Frist zur selbstständigen Räumung der Wohnung. Mit Ablauf der Frist wird der Gerichtsvollzieher
Die Wohnung ist nach der Räumung wieder im Besitz des Vermieters.
Die Berliner Räumung ist eine Sonderform der Zwangsräumung, bei der nicht der Gerichtsvollzieher die Räumung übernimmt, sondern der Vermieter. Damit der Vermieter das Eigentum des Mieters entfernen darf, beschränkt er seine Räumungsvollstreckung auf Herausgabe der Wohnung, Verweisung des Mieters aus dieser und seine eigene Einweisung in die Wohnung. Ein Gerichtsvollzieher wird lediglich damit beauftragt, das Türschloss auszutauschen, damit der Mietnomade sich keinen Zutritt mehr zur Wohnung verschaffen kann.
Der Vermieter darf den pfändbaren Besitz des Mieters versteigern lassen, um ggf. ausstehende Mietzahlungen oder Kosten für Schäden in der Wohnung auszugleichen – er muss jedoch darauf achten, dass pfändbare Gegenstände eindeutig von nicht pfändbaren getrennt werden:
Die nicht pfändbaren Gegenstände muss der Vermieter sicher verwahren und an den Mieter herausgeben. Ist die Übergabe nicht möglich oder möchte der ehemalige Mieter die Gegenstände nicht zurück, können diese nach einem Monat vernichtet oder versteigert werden.
Achtung: Vermieter haftet!
Zählt der Vermieter eigentlich unpfändbare Gegenstände fälschlicherweise zu pfändbaren, versteigert diese vor Ablauf der Wartezeit oder bewahrt sie nicht ordnungsgemäß auf, kann der ehemalige Mieter Schadensersatz geltend machen. Ein Anwalt kann eine schnelle Zwangsräumung, die richtige Kategorisierung dieser Gegenstände und deren ordnungsgemäße Lagerung und Übergabe sicherstellen.
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Der Mieter macht sich durch die Nichtzahlung der Miete des Einmietbetruges schuldig. Hiergegen kann der Vermieter vorgehen, indem er einen Strafantrag bei der Polizei, dem Amtsgericht oder der Staatsanwaltschaft stellt. Dies erfolgt schriftlich oder indem die Straftat bei Gericht oder Staatsanwaltschaft mündlich zu Protokoll gegeben wird. Hat der Vermieter Kenntnis über den Betrug des Mietnomaden erlangt, muss er die strafrechtliche Verfolgung dessen innerhalb von drei Monaten beatragen.
Ein beantragtes Strafverfahren verläuft dann wie folgt:
Der Vermieter kann aufgrund des Einmietbetruges Schadensersatz vom Mieter fordern und ggf. Schadensersatzklage erheben. Welche Voraussetzungen dazu erfüllt werden müssen, wie hoch der Schadensersatz ausfallen kann und wie genau bei dessen Einforderung vorzugehen ist, erfahren Sie in unserem ausführlichen Beitrag Schadensersatz geltend machen.
Damit Vermieter Mietnomaden loswerden, könnten schriftliche Abmahnungen und Kündigungen im Einzelfall nicht ausreichen. Mietnomaden ignorieren in der Regel sämtliche Aufforderungen des Vermieters oder verlassen die angemietete Wohnung plötzlich – der Vermieter bleibt dann auf Mietausfällen und den Kosten für die Beseitigung etwaiger Schäden sitzen. Außerdem sind die juristischen Optionen, um Mietnomaden loszuwerden, mit zahlreichen Anforderungen verbunden. Werden etwa Vorgaben bezüglich Abmahnungen ignoriert, ist diese unwirksam – und damit die Kündigung des Mietnomaden oder eine Räumungsklage nur schwer möglich.
Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen, den Mietnomaden schnell loszuwerden. So kann er die Rechtsgültigkeit von Abmahnung und Kündigung sicherstellen und alle notwendigen gerichtlichen Schritte einleiten, um eine schnelle Räumung Ihrer Wohnung zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang kann er u. a. folgende Aufgaben übernehmen:
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Wollen Vermieter den Mietnomaden loswerden, fallen Kosten an, sobald anwaltlich oder gerichtlich gegen den Mieter vorgegangen wird.
Der Kostenaufwand hängt im Falle der Räumungsklage von der Jahreskaltmiete ab – anhand dieses Streitwertes ergeben sich die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und der Gerichtskostenvorschuss nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Hinzu kommen Fixkosten für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers und die Räumung der Wohnung.
Beispiel zur Berechnung des Streitwertes: Beträgt die monatliche Kaltmiete 400,00 €, ergibt sich eine Jahreskaltmiete von 4.800,00 € als Streitwert des Klageverfahrens. Auf Grundlage dessen können die Kosten berechnet werden.
Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie hoch die Kosten des Klageverfahrens je nach Streitwert sein können. Dabei sind gerichtliche Anwalts- und Gerichtskosten zusammen aufgeführt:
Mtl. Kaltmiete/Streitwert |
Kosten der Räumungsklage (netto) |
400,00 €/4.800 € |
1.215,50 € |
580,00 €/6.960 € |
1.584,50 € |
600,00 €/7.200 € |
1.769,00 € |
Die Kosten eines Strafverfahrens wegen Betruges werden nicht anhand des Streitwertes bemessen, sondern setzen sich aus laut RVG fixen Werten für die anwaltliche Leistung während des gesamten Verfahrens zusammen. Berechnet werden:
Insgesamt entstehen hierfür Kosten in Höhe von 981,75 Euro inklusive Mehrwertsteuer und einer Pauschale für notwendige Post- und Telekommunikation des Anwalts.
Die Gerichtskosten eines Strafverfahrens hingegen hängen von Art und Umfang der Verurteilung ab. Beispielsweise sind
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, kann ein advocado Partner-Anwalt eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie stellen.
Um eine langwierige und belastende Auseinandersetzung mit Mietnomaden zu vermeiden, können Vermieter sich schon vor Unterzeichnung eines Mietvertrages gegen Betrug absichern. Sie können
Verweigert der potentielle Mieter diese Auskünfte, kann das ein mögliches Anzeichen für falsche Absichten gewertet werden und es daher ratsam sein, von einem Mietverhältnis Abstand zu nehmen.
Mietnomaden loszuwerden, kann ein langwieriges und belastendes Unterfangen sein, weil diese z. B. auf Zahlungsaufforderungen, Abmahnungen und Kündigungen nicht reagieren. Ein Anwalt kann Mietnomaden schnell loswerden und Ihre Rechte und Interessen konsequent durchsetzen. So kann dieser die Rechtsgültigkeit von Abmahnung und Kündigung sicherstellen und alle notwendigen gerichtlichen Schritte einleiten, um eine schnelle Räumung Ihrer Wohnung sicherzustellen.
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Carolin Stadler hat als Teil der juristischen Redaktion von advocado jahrelange Erfahrung im Schreiben von Ratgeber-Artikeln zu Rechtsthemen – insbesondere zum Erbrecht und Patentrecht. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist das Studium der Organisationskommunikation.