Es kann eine der größten Vermieter-Sorgen sein: Ein Mieter zahlt die Miete nicht. Dies kann den Vermieter in Bedrängnis bringen – beispielsweise wenn der Zahlungsverzug des Mieters die Rückzahlung von Immobilienkrediten gefährdet. Aber was tun, wenn Mieter im Mietrückstand sind? Um dem strengen Mieterschutz gerecht zu werden, müssen Vermieter 4 Schritte beachten, wenn sie Mietrückstände einklagen bzw. einfordern möchten.
Mit Unterstützung vom Anwalt:
Wird die Miete häufiger nur anteilig oder gar nicht bezahlt, können Sie die Mietschulden einklagen. Verläuft das Klageverfahren erfolgreich, können Sie die ausstehende Miete dann mittels Vollstreckungsurteil einfordern. Mit der Räumung der Wohnung lässt sich ein Zahlungsverzug zudem zukünftig ausschließen.
Diese Rechte haben Sie bei einem Mietrückstand:
Ziehen Sie einen Anwalt für Vermieterrecht hinzu, um einen Mietrückstand schnell gerichtlich durchzusetzen, können Sie nach erfolgreichem Verfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Mieter zurückfordern.
Bevor Sie die Mietschulden einklagen, können außergerichtliche Schritte sinnvoll sein. Bleiben diese erfolglos, stärkt dies Ihre Position im Klageverfahren.
Ist das Mietverhältnis beendet, können Sie auf die Kaution oder einen etwaigen Bürgen des Mieters zurückgreifen, um den Mietrückstand auszugleichen. Der Zahlungsanspruch muss jedoch zuvor rechtskräftig von einem Gericht festgestellt werden. Ein Anwalt kann die Mietzahlung und die Räumung der Mieträume schnell durchsetzen. Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Handlungsoptionen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Lässt der Mieter sich nicht außergerichtlich dazu bewegen, seinen Mietrückstand zu begleichen, können Sie die Mietschulden einklagen.
Sie müssen innerhalb von drei Jahren den Mietrückstand einklagen. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Mietrückstand entstanden ist und Sie Kenntnis davon erlangt haben.
Ein gerichtliches Vorgehen hemmt die Verjährung des Zahlungsanspruches. Zudem sichert ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel den Anspruch auf Begleichung des Mietrückstandes für 30 Jahre.
Sie können ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, um die Verjährung des Zahlungsanspruches umgehend zu stoppen. Sie können damit schneller den Mietrückstand einfordern als mit einer Klage.
Das gerichtliche Mahnverfahren läuft wie folgt ab:
Gegen das Vollstreckungsurteil kann der Mieter zwei Wochen lang Widerspruch erheben. Dann prüft das Amtsgericht den Fall erneut. Ist der Widerspruch zulässig, folgt das Klageverfahren.
Erhebt der Mieter keinen Widerspruch gegen das vorläufige Vollstreckungsurteil oder bestätigt das Amtsgericht den Zahlungsanspruch, wird die Zwangsvollstreckung endgültig angeordnet.
Mit einer Zahlungsklage können Sie den Mietrückstand einklagen. Anschließend kann eine Räumungsklage sinnvoll sein, um zukünftigen Mietausfall zu verhindern.
Zahlungsklage
Weigert der Mieter sich, die aufgrund einer Sanierung erhöhte Miete zu zahlen, lässt sich Folgendes beachten: Die Einreichung der Zahlungsklage kann dazu führen, dass die fristlose Kündigung vorerst nicht möglich ist. § 569 BGB besagt: Wurde der Mieter rechtskräftig zur Zahlung der erhöhten Miete verurteilt, darf das Mietverhältnis erst nach Ablauf der Kündigungssperrfrist von 2 Monaten fristlos beendet werden.
Räumungsklage
Mit einer Räumungsklage können Sie den Mieter zum Auszug aus den Mieträumen verpflichten. Weiterer Mietausfall ist somit ausgeschlossen. Die Räumungsklage kann getrennt vom Klageverfahren wegen des Mietrückstands erfolgen.
Ausführlichere Informationen dazu, wie Sie mit einer Räumungsklage Ihre Mieträume zur Weitervermietung zurückbekommen, erhalten Sie in unserem Beitrag zum Thema Mieter zieht nicht aus.
Wenn Sie den Mietrückstand einklagen müssen, entstehen Kosten – für die anwaltliche Unterstützung und die Einberufung des Gerichts. Diese sind abhängig davon, wie hoch der Mietrückstand ist.
Bei einem Streitwert von 2.000 € Mietrückstand fallen z. B. 406,50 € netto für das gerichtliche Mahnverfahren und 779 € für Zahlungs- oder Räumungsklage an. Je höher der Streitwert, desto höher die Verfahrenskosten. Sie sollten also schnell reagieren, wenn Mietrückstand besteht.
Aber: Anwalts- und Gerichtskosten können finanziert werden.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, stellt ein advocado Partner-Anwalt gerne eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
Zahlt der Mieter die Miete nicht, könnte Handlungsbedarf bestehen. Weiterer Zahlungsverzug muss verhindert werden. Ein Anwalt kann den Zahlungsanspruch einwandfrei durchsetzen und noch größeren finanziellen Schaden verhindern.
Um den Mietrückstand schnell und rechtskräftig einzuklagen, können Sie wie folgt vorgehen:
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Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.