Bußgeldbescheide können fehlerhaft und daher anfechtbar sein. Ein advocado Partner-Anwalt kann Ihren Bußgeldbescheid auf Fehler prüfen. Bußgeldverfahren und Fahrverbote können so womöglich vollständig abgewehrt werden.
Ganz einfach mit advocado:
Der Ärger ist groß, wenn man einen Brief von der Stadt mit einem Bußgeldbescheid erhält. Dieser kann fehlerhaft und somit anfechtbar sein. Diese können abgewendet werden. Worauf müssen Sie bei der Überprüfung Ihres Schreibens achten? Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Ungeachtet um welches individuelle Problem es bei Ihrem Bußgeldbescheid geht, sollten Sie zügig handeln. Innerhalb der ersten zwei Wochen nach Erhalt des Schreibens muss gezahlt oder Einspruch eingelegt werden.
Der Einspruch muss binnen 2 Wochen erfolgen. So lässt sich in jedem 3. Fall ein Bußgeld oder Fahrverbot abwehren.
Sie sind auf dem Foto nicht klar zu erkennen?
Es befindet sich kein Foto auf Ihrem Bescheid?
Ihnen erscheint das angegebene Bußgeld zu hoch?
Die häufigsten Fehlerquellen stellen die Fristen, die Form und der Inhalt dar. Auf diese Dinge sollten Sie Ihren Bußgeldbescheid prüfen lassen. Ungereimtheiten in einem dieser Bereiche führt zur Anfechtbarkeit. Ist die Beweisführung mangelhaft oder nicht ganz wasserdicht, sind die Aussichten auf Erfolg sehr hoch.
Grundsätzlich muss man innerhalb von 14 Tagen zahlen, der zuständigen Behörde mitteilen, dass man zahlungsunfähig ist oder Einspruch erheben. Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, tritt der Bescheid in Kraft und Ihnen drohen bei Nichtzahlung Mahngebühren. Wann die Fristen in Ihrem speziellen Fall enden, können Sie mit einem Anwalt für Bußgeldbescheid besprechen. Er kann Ihren Bußgeldbescheid diesbezüglich überprüfen.
Nun gibt es zwei weitere Fristen, die Sie bedenken müssen, wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid prüfen lassen und gegebenenfalls dagegen vorgehen wollen.
Die Verjährungsfrist endet in der Regel nach drei Monaten. Wenn Sie beispielsweise geblitzt wurden, aber nach der oben genannten Zeitspanne noch keine Benachrichtigung durch eine Behörde erhalten haben, könnte es sein, dass die Ordnungswidrigkeit verjährt ist und ein später eintreffender Bußgeldbescheid nicht mehr gilt.
Eine Unterbrechung der Verjährungsfrist kann nur einmalig, durch Anhörung, vorübergehende Einstellung des Verfahrens, Beginn der Hauptverhandlung o.ä. stattfinden. Unter Anhörung fällt bereits das erste Gespräch mit den Polizisten am Straßenrand nachdem Sie geblitzt wurden oder das Ausfüllen eines Anhörungsbogens. Das Zuschicken dieses Bogens oder anderer Unterlagen führt zu einem Neubeginn der Frist. Somit ist eine Verlängerung der Verjährungsfrist bis zu insgesamt sechs Monaten möglich.
Falls Ihre Ordnungswidrigkeit noch nicht verjährt ist, aber Sie dem Bescheid dennoch entgegenwirken wollen, bleibt Ihnen der Einspruch. Für eine erfolgreiche Anfechtung muss allerdings eine Einspruchsfrist, die unbedingt im Bescheid genannt werden muss (ansonsten handelt es sich um einen Inhaltsfehler s.u.), eingehalten werden. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt der Zustellung und läuft zwei Wochen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, tritt der Bußgeldbescheid automatisch in Kraft und Sie haben keine Möglichkeit mehr dagegen vorzugehen. Gesetzt den Fall, Sie waren während dieser Zeitspanne im Urlaub und aus anderen Gründen verhindert und konnten nicht reagieren, schützt Sie das Gesetz. Mit Reiseunterlagen oder anderen Beweisen für die Abwesenheit, kann eine sogenannte „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ beantragt werden. Damit beginnt für Sie die Frist von Neuem.
Gemäß §67 OWiG ist es ebenfalls möglich den Einspruch nur gegen einzelne Beschwerdepunkte einzulegen.
Ungeachtet des Tatbestandes, kann ein Formfehler zur Unwirksamkeit des Bescheides führen. Diese Punkte können Sie auf Ihrem Bußgeldbescheid prüfen lassen:
Korrekte:
Für die fehlerfreie Berechnung der Fristen, überprüfen Sie die Richtigkeit der
Außerdem muss klar aus dem Schreiben hervorgehen, gegen wen sich der Bußgeldbescheid richtet. Dies muss derart geschehen, dass keine Verwechselungsgefahr besteht. Des Weiteren muss der Sachverhalt, welcher dem Betroffenen vorgeworfen wird, eindeutig sein.
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Wer das Fahrverbot umgehen und anstelle der Abgabe des Führerscheins lieber eine Geldstrafe zahlen möchte, kann darauf nur in Ausnahmefällen zählen. Mit dem Fahrverbot ist nämlich auch eine Verhaltensverbesserung beabsichtigt. Wenn Sie darauf hoffen, dass Sie sich aus dem Fahrverbot freikaufen können, müssen Sie fristgerecht Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und einen sogenannten Härtefall geltend machen. Hierbei kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht helfen.
Ein Bußgeldbescheid ist nicht nur teuer, sondern kann auch beruflich Probleme machen. Wurde die Verkehrsordnungswidrigkeit mit dem Firmenwagen begangen, wird der Arbeitgeber regelmäßig als Fahrzeughalter über den Verkehrsverstoß in Form des Anhörungsbogens unterrichtet. Ob sich daran ein Fahrverbot anschließt, geht aber erst aus dem finalen Bußgeldbescheid hervor. Es liegt dann am Arbeitnehmer selbst, ob er den Arbeitgeber in Kenntnis setzt.
Mit dem rechtswirksamen Bußgeldbescheid haben Sie in der Regel 4 Monate Zeit, um Ihren Führerschein bei der zuständigen Behörde abzugeben. Dies gibt Ihnen die Gelegenheit, die führerscheinlose Zeit so zu legen, wie es möglichst wenig negativen Einfluss auf Ihr Berufs- und Privatleben hat. Wichtig dabei: Innerhalb der 4 Monate muss der Führerschein bei der zuständigen Stelle eingegangen sein – es reicht also nicht, dass Sie den Führerschein am letzten Tag der Frist in den Briefkasten einwerfen.