2022 wurden laut Deutschen Marken- und Patentamt 57.214 Patente angemeldet, um damit eine Idee zu schützen. Eine Patentanmeldung ist ein aufwendiger Prozess – doch unter den richtigen Voraussetzungen lassen sich Erfindungen durch ein Patent am besten schützen.
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Patentschutz ist das bekannteste gewerbliche Schutzrecht für eine neue Technologie wie z. B. Produkte oder Verfahren. Er schützt Erfindungen vor Kopie, Fälschung und Nachahmung durch unbefugte Dritte. Sie erhalten den Patentschutz, indem Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt ein Patent anmelden.
Können Sie Ihre Erfindung erfolgreich patentieren lassen, ist sie bis zu 20 Jahre vor Missbrauch geschützt. Als Erfinder erhalten Sie neben dem Patentschutz außerdem das Exklusivrecht für den Verkauf und die Verwertung Ihrer Technologie – und gewinnen damit eine Monopolstellung auf dem Markt.
Patente haben eine lange Tradition und nehmen eine wichtige Stellung in der Wirtschaft ein: Investoren und Unternehmen sind oft beeindruckt, wenn ein Produkt oder Verfahren patentiert ist – so haben Sie gute Chancen für die Vermarktung.
Nutzt jemand ohne Lizenz Ihre Geschäftsidee, können Sie dank des Patentschutzes dagegen vorgehen – denn wenn Sie ein Patent anmelden, sind Sie Inhaber jeglicher Schutzrechte.
Glauben Sie, dass Sie ein technisches Verfahren oder ein Produkt entwickelt haben, dass es so noch nicht gibt und das gute Chancen hat, sich erfolgreich vermarkten zu lassen, können Sie diese Idee schützen lassen – z. B. durch eine Patentierung.
Wenn Sie ein Patent anmelden, erhalten Sie das alleinige Recht zur Verwertung der Geschäftsidee. Sie müssen das Produkt oder Verfahren nicht einmal selbst herstellen oder verkaufen – denn der Patentschutz gewährt Ihnen auch das Recht, durch die Vergabe von Lizenzen Geld mit der Erfindung zu verdienen.
Sie können ein Patent anmelden, wenn Ihre Erfindung 3 Kriterien erfüllt:
Wollen Sie ein Patent anmelden, darf die Erfindung nicht zum aktuellen Stand der Technik gehören – das ist der Fall, wenn es dazu bereits schriftliche oder mündliche Beschreibungen z. B. in Büchern, Vorträgen oder Artikeln gibt. Ihre Geschäftsidee muss in der Öffentlichkeit unbekannt sein – d. h. noch nicht auf Messen oder Ausstellungen veröffentlicht.
Eine erfinderische Tätigkeit liegt vor, wenn der Fachmann die Erfindung nicht aus dem bisherigen Stand der Technik ableiten kann. Handelt es sich nur um eine kleinere, naheliegende Neuerung, lässt sich kein Patent anmelden.
Um gewerblich anwendbar zu sein, muss sich Ihre Geschäftsidee auf einem beliebigen Gebiet benutzen lassen – d. h. sie muss praktisch verwertbar sein. Ausgeschlossen vom Patentschutz sind Ideen, die nicht funktionieren, sich nicht umsetzen lassen oder deren Umsetzung keine neuen Erzeugnisse auf den Markt bringen.
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Um erfolgreich eine neue Technologie durch ein Patent schützen zu können, ist eine umfassende Schutzrechtsrecherche noch vor der Anmeldung wichtig.
Bevor Sie ein Patent anmelden können, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Erfindung noch nicht patentiert ist und die Schutzvoraussetzungen Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit erfüllt. Dies erreichen Sie durch eine umfassende Patentrecherche.
Um nach bereits angemeldeten Patenten zu recherchieren, können Sie die Datenbanken des DPMA nutzen, z. B. DEPATISnet und DPMAregister.
Die Datenbanken sind komplex und für den juristischen Laien oftmals schwer zu überblicken. Möchten Sie die Schutzrechtsrecherche nicht selbst durchführen, haben Sie 2 Möglichkeiten:
Beide Möglichkeiten sind mit zusätzlichen Kosten verbunden. Lassen Sie die Recherche durch das DPMA durchführen, erhalten Sie nur einen Bericht über wichtige Quellen, die Sie dann selbst auswerten müssen – dies ist in der Recherche durch einen Anwalt inbegriffen.
Um ein Patent anzumelden, müssen Sie zunächst das Anmeldeformular Antrag auf Erteilung eines Patents ausfüllen. Dies allein reicht für das sogenannte Textwerk (also die Patentanmeldung) jedoch nicht aus – denn die Erfindung muss in den Anmeldeunterlagen so deutlich offenbart sein, dass sie ein Fachmann ohne Weiteres ausführen kann.
Daher benötigen Sie für das Textwerk zusätzlich folgende Unterlagen:
Eine nachträgliche Erweiterung der technischen Informationen ist nach der Patentanmeldung nicht mehr zulässig – achten Sie daher auf Genauigkeit und Vollständigkeit. Die Zusammenfassung und die Erfinderbenennung können Sie innerhalb von 15 Monaten nach der Anmeldung nachreichen.
Diese Patentanmeldung können Sie auf 3 Wegen beim DPMA einreichen:
Nachdem Sie das Patent angemeldet haben, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung über den Eingang Ihrer Unterlagen und den Anmeldetag Ihrer Erfindung. Die Anmeldegebühren müssen Sie unaufgefordert innerhalb von 3 Monaten nach der Anmeldung bezahlen – sonst gilt diese als zurückgenommen.
Um ein Patent zu erhalten, müssen Sie nach der Anmeldung einen kostenpflichtigen Prüfungsantrag beim DPMA stellen – erst dann prüft das DPMA Ihre Erfindung vollständig auf deren Patentfähigkeit.
Ein Patentprüfer untersucht, ob
Genügt Ihre Geschäftsidee den Anforderungen des Patentprüfers nicht, teilt er Ihnen dies in einem Prüfungsbescheid mit. Innerhalb einer Frist können Sie die Fehler beheben.
Ergibt die Prüfung, dass Ihre Erfindung die Schutzvoraussetzungen nicht erfüllt, weist das DPMA den Antrag zurück – eine Erstattung bereits gezahlter Gebühren ist nicht möglich. Prüfen Sie daher vorab genau, ob Schutzhindernisse eine Patentfähigkeit verhindern würden.
Für den Prüfungsantrag haben Sie 7 Jahre ab Anmeldetag Zeit.
Nachdem Sie das Patent angemeldet haben, bleibt die Anmeldung zunächst für 18 Monate geheim. Innerhalb dieser Zeit können Sie Ihre Anmeldung weiterverfolgen und ggf. nachbessern oder zurücknehmen.
Danach veröffentlicht das DPMA die Erfindung online in der sogenannten Offenlegungsschrift in der Datenbank DPMAregister. Andere Erfinder können sich nun darüber informieren und gegen die Anmeldung vorgehen, wenn sie überzeugt sind, dass nicht alle Schutzvoraussetzungen erfüllt sind.
Die Offenlegung erfolgt unabhängig davon, ob Sie einen Prüfungsantrag gestellt haben oder nicht.
Nach erfolgreicher Prüfung der Anmeldung erteilt das DPMA schließlich die Patentierung. Neben der bereits erfolgten Offenlegung macht das Amt Ihre Idee im Patentblatt öffentlich. Interessierte können nun nach ihr in den Datenbanken des Amtes recherchieren.
Mit der Veröffentlichung im Patentblatt erhalten Sie als Erfinder endgültig vollen Patentschutz. Dieser ist nun nur noch schwer anfechtbar. Um den Schutz aufrecht zu erhalten, müssen Sie ab dem 3. Jahr nach der Anmeldung Jahresgebühren bezahlen.
Da die Prüfung der Erfindung und der Unterlagen viel Zeit in Anspruch nimmt, vergehen bis zur endgültigen Patenterteilung meist 1,5 bis 3 Jahre. Um die Anmeldung nicht unnötig in die Länge zu ziehen, ist eine einwandfreie Patentanmeldung unverzichtbar.
Ja, Sie können ein Patent auch international anmelden, wenn Ihnen der Schutzumfang eines nationalen Patents nicht ausreicht. Da Patente (wie andere Schutzrechte auch) dem sogenannten Territorialprinzip unterliegen, geltend sie nur in dem Land, in dem sie angemeldet wurden.
Wollen Sie z. B. ein europäisches Patent anmelden oder in den USA schützen lassen, müssen Sie die ausländischen Vorschriften beachten. Das macht den Ablauf komplizierter, weshalb es bei internationalen Patentanmeldungen ratsam ist, die Leistungen eines Anwalts in Anspruch zu nehmen.
Je nachdem, wo Sie Ihre Geschäftsidee vermarkten wollen, haben Sie die Auswahl zwischen 3 Varianten:
Mit der Anmeldung eines internationalen Patents sichern Sie sich ein größeres Monopol, um die Erfindung zu vermarkten. Allerdings entstehen mit 6.000 Euro für ein europäisches Patent und ca. 1.200 Euro für ein PCT-Patent (pro Land) auch erheblich höhere Kosten, als wenn Sie nur in Deutschland ein Patent anmelden.
Hinzu kommen die Kosten für die Arbeit des Anwalts, die häufig Voraussetzung ist, wenn Sie ein internationales Patent anmelden.
Grundsätzlich lassen sich Schutzrechte – egal ob es sich um Patent- oder Markenschutz handelt – von jedem selbst anmelden. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch nehmen oder nicht. Nur Erfinder ohne Wohnsitz oder Niederlassung in Deutschland müssen für eine Patentanmeldung einen Anwalt beauftragen.
Ohne Anwalt können Sie die Ablehnung Ihres Patents, unnötige Wartezeiten und zusätzliche Kosten riskieren. Ihre Erfindung ist dann nicht geschützt und Dritte können diese zur eigenen Bereicherung nutzen. Mit der Beauftragung eines Anwalts für Patentrecht haben Sie folgende Vorteile:
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Möchten Sie ein Patent anmelden, müssen Sie mit Gebühren für Anmeldung, Recherche und Prüfungsantrag rechnen. Nach der Anmeldung entstehen Folgekosten, wenn Sie den Schutz aufrechterhalten wollen. Möchten Sie Ihre Erfindung tatsächlich für 20 Jahre in Deutschland schützen, müssen Sie mit etwa 13.000 Euro an Gebühren rechnen.
Eine detaillierte Übersicht finden Sie in unserem Beitrag Patent anmelden: Diese Kosten fallen an.
Falls Sie die hohen Gebühren nun abschrecken – keine Sorge. Der Bund unterstützt Erfinder bei der Entwicklung ihrer Ideen mit Fördermitteln. Besteht kein Anspruch, kann sich ein “kleines Patent” lohnen.
Seit 2015 fördert der Bund mit WIPANO kleine und mittlere Unternehmen, die Patentrechte beantragen wollen, sich aber den Anmeldeprozess beim DPMA nicht leisten können.
Um die Fördermittel zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellen.
Wer keinen Anspruch auf Förderung hat oder wem die Kosten für eine Patentanmeldung dennoch zu hoch sind, kann alternativ ein Gebrauchsmuster anmelden. Dieses Schutzrecht ist eine Art Light-Version des Patents und wird daher auch als “kleines Patent” bezeichnet.
Im Unterschied zum Patent hat es 3 Vorteile:
Im Gegensatz zum Patent ist ein Gebrauchsmuster jedoch schneller angreifbar und bietet nicht den gleichen Schutzumfang. Auch die Schutzdauer ist mit maximal 10 Jahren kürzer – dies muss jedoch nicht unbedingt ein Nachteil sein.
Ein Patent benötigen Sie, wenn Sie eine technische Erfindung – z. B. ein Produkt oder ein Verfahren – vor Nachahmung und Kopie durch andere schützen wollen. Durch das Patent haben Sie das Monopolrecht für Ihre Erfindung: Nur Sie allein dürfen bestimmen, wer sie gegen eine Lizenz vermarkten und herstellen darf.
Mit den Patentansprüchen legen Sie den Schutzumfang Ihres Patents bei der Patentanmeldung fest. Damit sich alle relevanten Bestandteile Ihrer Erfindung patentieren lassen, müssen Sie die Ansprüche sehr präzise formulieren und exakt angeben.
Typische Fehler sind eine fehlende Geheimhaltung durch z. B. der Ausstellung der Erfindung auf Messen, wodurch diese nicht mehr neu ist. Eine zu lange Wartezeit kann dazu führen, dass ein anderer Entwickler das gleiche Produkt oder Verfahren als Patent anmeldet. Wer die Patentanmeldung unpräzise formuliert, riskiert die Ablehnung und den Verlust des Patentschutzes.
Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.