Die Kosten für ein Patent bestehen aus offiziellen Amts- und ggf. Anwaltsgebühren. Deren Höhe hängt von der geografischen Reichweite, der Komplexität der Erfindung und dem Verlauf der Patentanmeldung ab.
Ein Patent kann teuer werden. Prüfen Sie deshalb gründlich, ob Sie es auch wirklich benötigen. Übersteigen die Kosten den Nutzen erheblich, können Sie Alternativen prüfen – z. B. das Gebrauchsmuster.
In diesen Fällen kann ein Patent sinnvoll sein:
Um festzustellen, ob Sie das Patent anmelden dürfen, müssen Sie eine Patentrecherche durchführen. Nur so können Sie herausfinden, ob Ihre Erfindung wirklich neu ist oder bereits ältere Patentrechte existieren. Beantragen Sie ein Patent für Ihre Erfindung, obwohl diese bereits eingetragen ist, wird Ihr Antrag scheitern. Bereits überwiesene Patent-Gebühren wären dann verloren. Außerdem können kostspielige Unterlassungs- und Schadensersatzklagen auf Sie zukommen.
Führen Sie die Patentrecherche eigenständig durch – z. B. indem Sie einschlägige Datenbanken nutzen –, fallen keine weiteren Kosten an.
Je nachdem, ob Sie Ihre Erfindung nur in Deutschland oder auch im Ausland schützen wollen, fallen die Kosten für die Anmeldung eines Patents beim Patentamt unterschiedlich hoch aus. Branchenunterschiede gibt es nicht.
In der folgenden Tabelle finden Sie die Anmeldegebühren für ein deutschlandweit gültiges Patent:
Rechercheantrag (freiwillig) |
300,00 € |
Elektronische Anmeldung |
40,00 € (inklusive 10 Patentansprüche, 20,00 € für jeden weiteren) |
Postalische Anmeldung |
60,00 € (inklusive 10 Patentansprüche, 30,00 € für jeden weiteren) |
Prüfungsgebühr |
150,00 € (nach vorherigem Rechercheantrag) 350,00 € (ohne vorherigen Prüfungsantrag) |
Soll Ihre Erfindung europaweit geschützt sein, müssen Sie sich an das Europäische Patentamt (EPA) wenden. Dieses erhebt seit 01.04.2024 folgende Gebühren:
Recherchegebühr |
1.520,00 € |
Online-Anmeldung |
135,00 € (inklusive 15 Patentansprüche, 275,00 € für den 16.–50. Anspruch) |
Benennung der Staaten, in denen Sie die Erfindung schützen möchten |
685,00 € |
Prüfungsgebühr |
1.915,00 € |
Erteilung des Patents |
1.080,00 € |
Für das weltweite Anmeldeverfahren können Sie sich wahlweise an das DPMA oder das EPA wenden. Nachdem dort ein Antrag eingereicht und geprüft wurde, wird das Verfahren an die WIPO und von dort an die ausgewählten Staaten weitergeleitet.
Je nachdem, ob Sie sich an das DPMA oder EPA wenden, fallen die Kosten der internationalen Patentanmeldung unterschiedlich hoch aus.
Welche Variante sinnvoller ist, kommt auf Ihren individuellen Fall an: Haben Sie z. B. bereits ein deutsches oder europäisches Patent? Gab es bereits Patentrecherchen auf nationaler oder europäischer Ebene?
Sie sind sich unsicher, welches Patent für Sie das richtige ist? Ein Anwalt kann Sie dazu beraten. advocado findet für Sie den passenden Anwalt für Patentrecht aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Eine advocado Partner-Anwältin erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Folgende Tabelle führt die Patentgebühren auf, die bei einer internationalen Patentanmeldung über das DPMA mit Anmeldetag ab dem 1. Januar 2025 entstehen können:
Übermittlung an die WIPO |
90,00 € |
Internationale Anmeldegebühr bei elektronischer Übermittlung |
Je nach gewähltem Dateiformat 1.204,00 € oder 1.097,00 € |
Internationale Anmeldegebühr bei postalischer Übermittlung |
1.417,00 € |
Internationale Recherche |
1.845,00 € |
Wählen Sie das EPA als Übermittlungsbehörde, fallen seit 01.04.2024 folgenden Gebühren an:
Gebühr für die Übermittlung an die WIPO |
150,00 € |
Internationale Anmeldegebühr |
1.381,00 € |
Internationale Recherche |
1.845,00 € |
Die weltweite Anmeldung eines Patents bündelt mehrere nationale Anmeldungen. Das heißt, dass das Verfahren zwar zentral startet, sich aber nach den ersten Übermittlungs- und Rechercheschritten in mehrere nationale Erteilungsverfahren aufspaltet. Für jedes Eintragungsland fallen dann zusätzlich nationale Patentkosten an. Deswegen müssen Sie im Vorfeld genau definieren, in welchen der 152 möglichen Ländern Sie Ihr Patent anmelden wollen. Benennen Sie Länder, in denen Sie das Patent überhaupt nicht benötigen, verursacht das unnötige Kosten.
Entscheiden Sie sich, die Hilfe eines Anwalts für Patentrecht in Anspruch zu nehmen, fallen zusätzlich Anwaltskosten an. Deren Höhe bemisst sich nach dem Arbeitsaufwand in Ihrem individuellen Fall. Grundsätzlich gilt:
Ein Anwalt kann sicherstellen, dass das Patent wirklich sinnvoll ist, eine Neuanmeldung keine bestehenden Patente verletzt und keine unnötigen Kosten entstehen (z. B. indem Sie Fristen verpassen). Damit können Sie Amtsgebühren so gering wie möglich halten.
Führen Sie das Eintragungsverfahren ohne Anwalt durch, kann es passieren, dass der Antrag Mängel enthält und abgelehnt wird. War z. B. Ihre Patentrecherche mangelhaft und melden Sie eine bereits patentierte Erfindung an, gehen nicht nur die bereits gezahlten Gebühren verloren. Sie müssen außerdem mit Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen der Gegenseite rechnen.
Damit das auf keinen Fall passiert, kann ein Anwalt Ihren Antrag auf Sach- und Rechtsfehler prüfen. Kostspielige Fehler während des Anmeldeprozesses lassen sich so vermeiden. Machen Sie während der Anmeldung Fehler, können Sie viel Geld verlieren. Außerdem wäre Ihre Erfindung nicht ausreichend geschützt. Anwaltskosten können Sie deshalb auch als Investition in vollumfänglichen Patentschutz ansehen.
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Je nachdem, ob Sie Ihr Patent nur in Deutschland oder auch im Ausland beantragen, können weitere Kosten entstehen.
Haben Sie Ihr Patent erfolgreich angemeldet, müssen Sie ab dem 3. Jahr jährliche Gebühren zahlen, um den Schutz dauerhaft aufrechtzuerhalten. Diese steigen von Jahr zu Jahr. Zahlen Sie die Jahresgebühren nicht, verfällt Ihr Patent.
In der folgenden Tabelle finden Sie einige Beispielwerte für Jahresgebühren beim deutschen und europäischen Patent:
Jahr nach Anmeldung |
Jahresgebühr für das deutsche Patent |
Jahresgebühr für das europäische Patent |
3. |
70,00 € |
690,00 € |
5. |
100,00 € |
1.000,00 € |
10. |
430,00 € |
1.775,00 € |
15. |
1.130,00 € |
1.775,00 € |
20. |
2.030,00 € |
1.775,00 € |
Beim weltweiten Patent sind die Jahresgebühren komplizierter. Da dieses aus mehreren nationalen Patenten besteht, gelten die Gebührensätze der jeweiligen Länder.
Zählen zu den angemeldeten Ländern z. B. einige europäische Länder, Japan, China, Kolumbien, Indien, Simbabwe und Algerien, fallen für jedes Land andere Jahresgebühren an. Werden diese zusammengerechnet, kann sich je nach Einzelfall eine hohe Gesamtsumme ergeben.
Um den Patentschutz dauerhaft aufrechtzuerhalten, können Sie Ihr Patent nach erfolgreicher Anmeldung überwachen. Indem Sie neue Patentanmeldungen routinemäßig prüfen, können Sie ausschließen, dass ein Wettbewerber Ihre Erfindung kopiert und für eigene Zwecke nutzt. Fällt Ihnen eine solche Neuanmeldung auf, können Sie innerhalb von 9 Monaten nach Veröffentlichung Einspruch erheben.
Wenn Sie eindeutig nachweisen können, dass die neu angemeldete Erfindung Ihrem Patent gleicht, kann der Einspruch erfolgreich sein. Die Neuanmeldung wird dann gestoppt und Sie können unter Umständen einen Unterlassungsanspruch und Schadensersatz geltend machen.
Für die Durchführung des Einspruchsverfahrens erhebt das DPMA eine Gebühr von 200,00 € und das EPA 785,00 €.
Bei Verletzung eines weltweiten Patents richten sich Frist und Einspruchsgebühr nach den jeweiligen nationalen Gesetzen.
Zahlen Sie die Amtsgebühren innerhalb der mitgeteilten Frist. Andernfalls können Patentämter Verspätungszuschläge von bis zu 50 % erheben.
Zahlen Sie die Anmeldegebühr beim DPMA nicht innerhalb von 3 Monaten, gilt die Anmeldung gemäß § 6 Absatz 2 Patentgesetz sogar als zurückgenommen. Ihre Erfindung wird dann weder begutachtet noch geschützt.
Machen Sie bei der Antragstellung Fehler, kann die Korrektur den Anmeldeprozess unnötig in die Länge ziehen. Im schlimmsten Fall wird der Antrag komplett abgelehnt. Bereits überwiesene Patent-Gebühren bekämen Sie dann nicht rückerstattet.
Wenn Sie zu folgenden Personenkreisen gehören, könnten Sie die WIPANO-Förderung nutzen:
Dann können Sie jährlich bis zum 30. September einen Patentförderungsantrag stellen und eine Unterstützung von bis zu 16.575,00 € erhalten.
Indem Sie Ihr Patent lizenzieren, können Sie die Jahresgebühren finanzieren und zusätzlich wirtschaftliche Gewinne erzielen. Für eine Lizenz genehmigen Sie einem Dritten die Nutzung des Patents. Im Gegenzug zahlt dieser Ihnen Lizenzgebühren.
Erklären Sie Ihre Lizenzbereitschaft nicht erst nach erfolgreicher Anmeldung, sondern bereits bei Antragstellung, können die Patentämter ggf. auch die Anmeldegebühren ermäßigen.
Müssen Sie gegen Fremdnutzung Ihres Patents vorgehen, kann unter Umständen Ihre Rechtsschutzversicherung anfallende Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen. Was genau gedeckt ist, hängt von Ihrem Versicherungstarif ab.
Sind Sie unsicher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung einspringt, kann ein advocado Partner-Anwalt gerne eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie stellen. Schildern Sie dazu hier Ihr Anliegen.
Die Kosten für die Patentanmeldung und anschließenden Unterhalt können sich auf vier- oder gar fünfstellige Beträge belaufen. Um nicht an den komplizierten Gebührentabellen der Patentämter zu verzweifeln oder unnötige Gebühren zu verursachen, kann eine objektive Beurteilung durch einen Anwalt hilfreich sein.
Vorab können Sie wie folgt vorgehen:
Ein Anwalt kann Ihr Vorhaben prüfen und durch eine individuelle Bedarfsanalyse die in Ihrem Fall möglichen Kosten für die Patentanmeldung aufschlüsseln.
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Patricia Bauer findet als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado praktische Lösungen für Ihre Rechtsprobleme. Durch ein Jurastudium kann sie auf umfangreiches Fachwissen aus Erb-, Vertrags- und Markenrecht zurückgreifen und komplexe juristische Sachverhalte leicht verständlich und lösungsorientiert aufbereiten.