Patent anmelden: Kosten für Deutschland, Europa & weltweit
Patent anmelden: Kosten für Deutschland, Europa & weltweit
Patricia Bauer
Patricia Bauer
Aktualisiert am

... Patentanmeldung Patent anmelden: Kosten
Inhalt
  1. 1. Vorüberlegung: Wäre ein Patent sinnvoll?
  2. 2. Kosten im Vergleich: Deutschland, Europa & weltweit
  3. 3. Gibt es Folgekosten?
  4. 4. Kann man die Kosten der Patentanmeldung reduzieren?
  5. 5. Kosten klären durch individuelle Bedarfsanalyse
Ersteinschätzung erhalten

Patent anmelden: Kosten für Deutschland, Europa & weltweit

Patent anmelden: Kosten für Deutschland, Europa & weltweit

Die Kosten für ein Patent bestehen aus offiziellen Amts- und ggf. Anwaltsgebühren. Deren Höhe hängt von der geografischen Reichweite, der Komplexität der Erfindung und dem Verlauf der Patentanmeldung ab.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Melden Sie ein Patent an, erheben die Patent- und Markenämter gesetzlich festgelegte Kosten – sogenannte Amtsgebühren.
  • Die Patentanmeldung für Deutschland ist günstiger als für Europa oder international.
  • Nach erfolgreicher Anmeldung müssen jährlich Verlängerungsgebühren gezahlt werden.
  • Unter Umständen lassen sich die Kosten durch eine WIPANO-Förderung oder eine Lizenzierung reduzieren.

1. Vorüberlegung: Wäre ein Patent sinnvoll?

Ein Patent kann teuer werden. Prüfen Sie deshalb gründlich, ob Sie es auch wirklich benötigen. Übersteigen die Kosten den Nutzen erheblich, können Sie Alternativen prüfen – z. B. das Gebrauchsmuster.

In diesen Fällen kann ein Patent sinnvoll sein:

  • Ihre Erfindung ist neu.
  • Sie geht über den aktuellen Stand der Technik hinaus.
  • Es gibt einen Markt für Ihre Erfindung.
  • Die potentiellen Einnahmen – z. B. durch Produktverkäufe, Ausgabe von Lizenzen – gleichen die Kosten der Patentanmeldung aus.

Um festzustellen, ob Sie das Patent anmelden dürfen, müssen Sie eine Patentrecherche durchführen. Nur so können Sie herausfinden, ob Ihre Erfindung wirklich neu ist oder bereits ältere Patentrechte existieren. Beantragen Sie ein Patent für Ihre Erfindung, obwohl diese bereits eingetragen ist, wird Ihr Antrag scheitern. Bereits überwiesene Patent-Gebühren wären dann verloren. Außerdem können kostspielige Unterlassungs- und Schadensersatzklagen auf Sie zukommen.

Führen Sie die Patentrecherche eigenständig durch – z. B. indem Sie einschlägige Datenbanken nutzen –, fallen keine weiteren Kosten an.

Infografik: Patentanmeldungen beim DPMA 2021 – Zahlen in der Übersicht.

2. Kosten im Vergleich: Deutschland, Europa & weltweit

Je nachdem, ob Sie Ihre Erfindung nur in Deutschland oder auch im Ausland schützen wollen, fallen die Kosten für die Anmeldung eines Patents beim Patentamt unterschiedlich hoch aus. Branchenunterschiede gibt es nicht.

Patent anmelden: Kosten in Deutschland 2024

In der folgenden Tabelle finden Sie die Anmeldegebühren für ein deutschlandweit gültiges Patent:

Rechercheantrag (freiwillig)

300,00 €

Elektronische Anmeldung

40,00 € (inklusive 10 Patentansprüche, 20,00 € für jeden weiteren)

Postalische Anmeldung

60,00 € (inklusive 10 Patentansprüche, 30,00 € für jeden weiteren)

Prüfungsgebühr

150,00 € (nach vorherigem Rechercheantrag)

350,00 € (ohne vorherigen Prüfungsantrag)

Patent anmelden: Kosten in Europa 2024

Soll Ihre Erfindung europaweit geschützt sein, müssen Sie sich an das Europäische Patentamt (EPA) wenden. Dieses erhebt seit 01.04.2024 folgende Gebühren:

Recherchegebühr

1.520,00 €

Online-Anmeldung

135,00 € (inklusive 15 Patentansprüche, 275,00 € für den 16.–50. Anspruch)

Benennung der Staaten, in denen Sie die Erfindung schützen möchten

685,00 €

Prüfungsgebühr

1.915,00 €

Erteilung des Patents

1.080,00 €

Patent anmelden: Kosten weltweit

Für das weltweite Anmeldeverfahren können Sie sich wahlweise an das DPMA oder das EPA wenden. Nachdem dort ein Antrag eingereicht und geprüft wurde, wird das Verfahren an die WIPO und von dort an die ausgewählten Staaten weitergeleitet.

Je nachdem, ob Sie sich an das DPMA oder EPA wenden, fallen die Kosten der internationalen Patentanmeldung unterschiedlich hoch aus.

Welche Variante sinnvoller ist, kommt auf Ihren individuellen Fall an: Haben Sie z. B. bereits ein deutsches oder europäisches Patent? Gab es bereits Patentrecherchen auf nationaler oder europäischer Ebene?

Sie sind sich unsicher, welches Patent für Sie das richtige ist? Ein Anwalt kann Sie dazu beraten. advocado findet für Sie den passenden Anwalt für Patentrecht aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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Folgende Tabelle führt die Patentgebühren auf, die bei einer internationalen Patentanmeldung über das DPMA mit Anmeldetag ab dem 1. Januar 2025 entstehen können:

Übermittlung an die WIPO

90,00 €

Internationale Anmeldegebühr bei elektronischer Übermittlung

Je nach gewähltem Dateiformat 1.204,00 € oder 1.097,00 €

Internationale Anmeldegebühr bei postalischer Übermittlung

1.417,00 €

Internationale Recherche

1.845,00 €

Wählen Sie das EPA als Übermittlungsbehörde, fallen seit 01.04.2024 folgenden Gebühren an:

Gebühr für die Übermittlung an die WIPO

150,00 €

Internationale Anmeldegebühr

1.381,00 €

Internationale Recherche

1.845,00 €

Hinweis
Umfang des Patents festlegen:

Die weltweite Anmeldung eines Patents bündelt mehrere nationale Anmeldungen. Das heißt, dass das Verfahren zwar zentral startet, sich aber nach den ersten Übermittlungs- und Rechercheschritten in mehrere nationale Erteilungsverfahren aufspaltet. Für jedes Eintragungsland fallen dann zusätzlich nationale Patentkosten an. Deswegen müssen Sie im Vorfeld genau definieren, in welchen der 152 möglichen Ländern Sie Ihr Patent anmelden wollen. Benennen Sie Länder, in denen Sie das Patent überhaupt nicht benötigen, verursacht das unnötige Kosten.

Patent anmelden: Kosten für einen Anwalt

Entscheiden Sie sich, die Hilfe eines Anwalts für Patentrecht in Anspruch zu nehmen, fallen zusätzlich Anwaltskosten an. Deren Höhe bemisst sich nach dem Arbeitsaufwand in Ihrem individuellen Fall. Grundsätzlich gilt:

  • Je komplexer Ihre Erfindung, desto höher der Arbeitsaufwand.
  • Soll das Patent nur in Deutschland gelten, können die Kosten geringer ausfallen als bei einer europa- oder weltweiten Anmeldung, da die Verfahren sich in ihrer Komplexität unterscheiden.

Ein Anwalt kann sicherstellen, dass das Patent wirklich sinnvoll ist, eine Neuanmeldung keine bestehenden Patente verletzt und keine unnötigen Kosten entstehen (z. B. indem Sie Fristen verpassen). Damit können Sie Amtsgebühren so gering wie möglich halten.

Führen Sie das Eintragungsverfahren ohne Anwalt durch, kann es passieren, dass der Antrag Mängel enthält und abgelehnt wird. War z. B. Ihre Patentrecherche mangelhaft und melden Sie eine bereits patentierte Erfindung an, gehen nicht nur die bereits gezahlten Gebühren verloren. Sie müssen außerdem mit Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen der Gegenseite rechnen.

Damit das auf keinen Fall passiert, kann ein Anwalt Ihren Antrag auf Sach- und Rechtsfehler prüfen. Kostspielige Fehler während des Anmeldeprozesses lassen sich so vermeiden. Machen Sie während der Anmeldung Fehler, können Sie viel Geld verlieren. Außerdem wäre Ihre Erfindung nicht ausreichend geschützt. Anwaltskosten können Sie deshalb auch als Investition in vollumfänglichen Patentschutz ansehen.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu den möglichen Kosten für die Anmeldung eines Patents.

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Sonstige Kosten

Je nachdem, ob Sie Ihr Patent nur in Deutschland oder auch im Ausland beantragen, können weitere Kosten entstehen.

  • Übersetzer: Stellen Sie den Antrag nicht in der Amtssprache des jeweiligen Patentamts (beim DPMA Deutsch, beim EPA Deutsch, Englisch oder Französisch), müssen Sie ihn übersetzen lassen. Wenn sich eine internationale Anmeldung in mehrere nationale Antragsverfahren aufspaltet, muss der Antrag in die jeweilige Amtssprache übersetzt werden.
  • Auslandsanwälte: Bei mehreren nationalen Antragsverfahren im Ausland kann die Begleitung durch einen im jeweiligen Land zugelassenen Anwalt sinnvoll sein. Dieser kennt die dortige Rechtsordnung und kann die Eintragung absichern.

3. Gibt es Folgekosten?

Jahresgebühren

Haben Sie Ihr Patent erfolgreich angemeldet, müssen Sie ab dem 3. Jahr jährliche Gebühren zahlen, um den Schutz dauerhaft aufrechtzuerhalten. Diese steigen von Jahr zu Jahr. Zahlen Sie die Jahresgebühren nicht, verfällt Ihr Patent.

In der folgenden Tabelle finden Sie einige Beispielwerte für Jahresgebühren beim deutschen und europäischen Patent:

Jahr nach Anmeldung

Jahresgebühr für das deutsche Patent

Jahresgebühr für das europäische Patent

3.

70,00 €

690,00 €

5.

100,00 €

1.000,00 €

10.

430,00 €

1.775,00 €

15.

1.130,00 €

1.775,00 €

20.

2.030,00 €

1.775,00 €

Beim weltweiten Patent sind die Jahresgebühren komplizierter. Da dieses aus mehreren nationalen Patenten besteht, gelten die Gebührensätze der jeweiligen Länder.

Zählen zu den angemeldeten Ländern z. B. einige europäische Länder, Japan, China, Kolumbien, Indien, Simbabwe und Algerien, fallen für jedes Land andere Jahresgebühren an. Werden diese zusammengerechnet, kann sich je nach Einzelfall eine hohe Gesamtsumme ergeben.

Fortwährende Patentüberwachung

Um den Patentschutz dauerhaft aufrechtzuerhalten, können Sie Ihr Patent nach erfolgreicher Anmeldung überwachen. Indem Sie neue Patentanmeldungen routinemäßig prüfen, können Sie ausschließen, dass ein Wettbewerber Ihre Erfindung kopiert und für eigene Zwecke nutzt. Fällt Ihnen eine solche Neuanmeldung auf, können Sie innerhalb von 9 Monaten nach Veröffentlichung Einspruch erheben.

Wenn Sie eindeutig nachweisen können, dass die neu angemeldete Erfindung Ihrem Patent gleicht, kann der Einspruch erfolgreich sein. Die Neuanmeldung wird dann gestoppt und Sie können unter Umständen einen Unterlassungsanspruch und Schadensersatz geltend machen.

Für die Durchführung des Einspruchsverfahrens erhebt das DPMA eine Gebühr von 200,00 € und das EPA 785,00 €.

Bei Verletzung eines weltweiten Patents richten sich Frist und Einspruchsgebühr nach den jeweiligen nationalen Gesetzen.

4. Kann man die Kosten der Patentanmeldung reduzieren?

Zahlungsfristen einhalten

Zahlen Sie die Amtsgebühren innerhalb der mitgeteilten Frist. Andernfalls können Patentämter Verspätungszuschläge von bis zu 50 % erheben.

Zahlen Sie die Anmeldegebühr beim DPMA nicht innerhalb von 3 Monaten, gilt die Anmeldung gemäß § 6 Absatz 2 Patentgesetz sogar als zurückgenommen. Ihre Erfindung wird dann weder begutachtet noch geschützt.

Fehler bei der Antragstellung vermeiden

Machen Sie bei der Antragstellung Fehler, kann die Korrektur den Anmeldeprozess unnötig in die Länge ziehen. Im schlimmsten Fall wird der Antrag komplett abgelehnt. Bereits überwiesene Patent-Gebühren bekämen Sie dann nicht rückerstattet.

WIPANO-Förderung

Wenn Sie zu folgenden Personenkreisen gehören, könnten Sie die WIPANO-Förderung nutzen:

  • Staatliche/staatlich anerkannte Hochschulen
  • Öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen
  • Kleine und mittelständische Unternehmen aus dem Industrie-, Bau-, Handels- und Dienstleistungsbereich
  • Selbstständige in naturwissenschaftlichen und technischen Berufen

Dann können Sie jährlich bis zum 30. September einen Patentförderungsantrag stellen und eine Unterstützung von bis zu 16.575,00 € erhalten.

Lizenzierung des Patents

Indem Sie Ihr Patent lizenzieren, können Sie die Jahresgebühren finanzieren und zusätzlich wirtschaftliche Gewinne erzielen. Für eine Lizenz genehmigen Sie einem Dritten die Nutzung des Patents. Im Gegenzug zahlt dieser Ihnen Lizenzgebühren.

Erklären Sie Ihre Lizenzbereitschaft nicht erst nach erfolgreicher Anmeldung, sondern bereits bei Antragstellung, können die Patentämter ggf. auch die Anmeldegebühren ermäßigen.

Rechtsschutzversicherung

Müssen Sie gegen Fremdnutzung Ihres Patents vorgehen, kann unter Umständen Ihre Rechtsschutzversicherung anfallende Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen. Was genau gedeckt ist, hängt von Ihrem Versicherungstarif ab.

Kosten
Kostenlose Deckungsanfrage:

Sind Sie unsicher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung einspringt, kann ein advocado Partner-Anwalt gerne eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie stellen. Schildern Sie dazu hier Ihr Anliegen.

5. Kosten klären durch individuelle Bedarfsanalyse

Die Kosten für die Patentanmeldung und anschließenden Unterhalt können sich auf vier- oder gar fünfstellige Beträge belaufen. Um nicht an den komplizierten Gebührentabellen der Patentämter zu verzweifeln oder unnötige Gebühren zu verursachen, kann eine objektive Beurteilung durch einen Anwalt hilfreich sein.

Vorab können Sie wie folgt vorgehen:

  1. Überlegen Sie, in welchen Ländern Sie Ihre Erfindung schützen lassen wollen.
  2. Beschreiben Sie Ihre Erfindung und denken Sie über mögliche Verwertungsmöglichkeiten nach.
  3. Besteht bereits Kontakt zu einem der Patentämter, bewahren Sie den Schriftverkehr gut auf.

Ein Anwalt kann Ihr Vorhaben prüfen und durch eine individuelle Bedarfsanalyse die in Ihrem Fall möglichen Kosten für die Patentanmeldung aufschlüsseln.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu den möglichen Kosten für das Patent.

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Über die Autorin
Patricia Bauer

Patricia Bauer findet als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado praktische Lösungen für Ihre Rechtsprobleme. Durch ein Jurastudium kann sie auf umfangreiches Fachwissen aus Erb-, Vertrags- und Markenrecht zurückgreifen und komplexe juristische Sachverhalte leicht verständlich und lösungsorientiert aufbereiten.