Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 25.05.2020 haben die Automobilhersteller im Dieselskandal vorsätzlich sittenwidrig gehandelt, als sie die Motoren ihrer Dieselfahrzeuge mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet haben. Betroffene Fahrzeugbesitzer haben deshalb einen Anspruch auf Schadensersatz vom Autobauer.
In diesem Zusammenhang verurteilte das Landgericht Düsseldorf die BMW AG am 31.03.2020 wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen bei einem BMW X1 der Schadstoffklasse Euro 5 zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (LG Düsseldorf, Az.: 7 O 67/19).
Zudem seien laut eines EuGH-Gutachtens die von Porsche und VW verbauten Thermofenster nur eingeschränkt zulässig. Entspricht der EuGH der Ansicht seines Generalanwalts, könnten Besitzer von Fahrzeugen mit Thermofenstern auch deswegen eine Entschädigung fordern.
Ganz einfach mit advocado:
Vom Dieselskandal bei BMW sind nicht nur mehrere Modelle und Fahrzeugreihen betroffen – auch in Dieselfahrzeugen von Mini wurden illegale Abschalteinrichtungen verbaut.
Die Tabelle zeigt, welche Modelle von BMW vom Abgasskandal betroffen sind:
BMW |
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Fahrzeugbesitzer, deren Fahrzeug von illegalen Manipulationen betroffen ist, haben laut BGH (BGH, 17.12.2020, VI ZR 739/20) einen Anspruch auf Entschädigung. Diese ist über verschiedene Wege möglich:
Bitte nehmen Sie die Rückrufaktionen und Angebote der Hersteller unbedingt wahr, um Ansprüche nicht zu verlieren. In einigen Entscheidungen wurde bereits geurteilt, dass der Anspruch auf Schadensersatz verloren wurde, da der Fahrzeughalter die Nachbesserungsangebote abgelehnt hat.
Die möglichen Ansprüche gegen BMW verjähren laut § 195 BGB nach 3 Jahren. Danach lassen sich eine Entschädigung für den Dieselskandal oder eine Ausbesserung nicht mehr durchsetzen. Die Frist beginnt zu laufen, sobald der Fahrzeugbesitzer z. B. über die Medien vom Abgasskandal bei BMW Kenntnis erlangt hat.
Um zu berechnen, wie hoch die Entschädigung für ein manipuliertes BMW-Modell ausfallen kann, ziehen Sie vom Kaufpreis Ihres BMWs die sogenannte Nutzungsentschädigung ab. Diese errechnet sich aus dem Kaufpreis multipliziert mit der zu erwartenden Laufleistung geteilt durch die schon vorliegende Laufleistung.
Rechenbeispiele für ein Dieselfahrzeug mit einem Kaufpreis von 60.000 Euro:
Kaufpreis |
Erwartete Laufleistung |
Vorliegende Laufleistung |
Nutzungsentschädigung |
60.000 € |
300.000 km |
50.000 km |
10.000 € |
100.000 km |
20.000 € |
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150.000 km |
30.000 € |
Beim Nachweis eines möglichen Anspruchs gegen BMW, seiner Berechnung und der Prüfung eines Vergleichsangebots des Autoherstellers kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Dieselskandal helfen. So können Sie vermeiden, eine geringe Entschädigung zu erzielen, als Ihnen zustehen würde.
Ein Anwalt kann folgende Aufgaben übernehmen:
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Nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts sind auch die Thermofenster als illegale Abschalteinrichtungen zu verstehen – und somit unzulässige Manipulationen der Emissionswerte. Zwar fehlt hier noch das finale Urteil durch den Europäischen Gerichtshof: Erfahrungsgemäß schließt sich dieser aber der Meinung des Generalanwalts an.
Ähnlich wie bei anderen Autoherstellern sind auch bei BMW nur die Modelle und Baureihen betroffen, die einen bestimmten Motortyp aufweisen. Das ist beim bayrischen Autobauer nach aktuellem Stand insbesondere die Motortypen N47, N57 und B47.
Für zahlreiche Modelle hat BMW bereits offizielle Rückrufaktionen durchgeführt. Das betrifft Modelle aus allen Baureihen und in verschiedenen Varianten. Dabei handelt es sich um die Modelle M550d und 750d aus den Baujahren 2012 bis 2017.