Die Erfolgschancen im Dieselskandal standen nie besser. Das liegt vor allem an verbraucherfreundlichen Urteilen des EuGH und des BGH: Neue Urteile senken die Hürden für eine Schadensersatzklage immer weiter herab und machen es für Betroffene leichter, ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen. Wenn auch Sie einen manipulierten Diesel besitzen, sollten Sie jetzt handeln!
Wir können diese Frage kurz beantworten: Ihre Erfolgschancen stehen sehr gut! Neue Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stärken immer wieder die Verbraucherrechte und senken immer wieder die Hürden für neue Schadensersatzansprüche.
Mit Pressemitteilungen und ausgeklügelten Werbeaktionen versucht die Automobilindustrie, Betroffene von einer Klage abzuhalten: Es sei aussichtslos, würde zu viel Zeit und Geld kosten und überhaupt würde sich der ganze Aufwand nicht lohnen. Die Urteile des BGH und EuGH bestätigen jedoch: Die Erfolgschancen stehen besser als je zuvor.
Die Erfolgschancen bei Dieselklagen standen nie besser! Unsere Experten im Dieselskandal beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.
Werden wir konkret: Warum sind die Erfolgschancen derzeit so hoch? Ganz einfach: Neue Urteile des BGH und des EuGH senkten einige wichtige Hürden für Schadensersatzklagen und machten es für Betroffene viel leichter, eine Entschädigung zu fordern. Was genau wurde entschieden?
Am 21. März 2023 verkündete der EuGH ein wegweisendes Urteil im Dieselskandal: Betroffene können einen Schadensersatz bereits dann fordern, wenn der Autohersteller fahrlässig gehandelt hat. Bisher mussten die Kläger beweisen, dass der Autobauer vorsätzlich betrogen hat. Das ist nun nicht mehr nötig: Ein fahrlässiges Verhalten reicht völlig aus, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dieselfahrer können sich über das Urteil freuen: Es ist schwer, einen absichtlichen Betrug nachzuweisen; durch das Urteil des EuGH wird es nun also leichter, eine Entschädigung zu fordern.
Im Zentrum des Dieselskandals steht das sogenannte Thermofenster, eine illegale Abschalteinrichtung. Das Thermofenster sorgt dafür, dass die Abgasreinigung eines Diesels nur auf dem Prüfstand richtig funktioniert — hinterher wird die Abgasreinigung wieder stark reduziert. Der Einbau eines solchen Thermofensters gilt als Fahrlässigkeit und hat bisher keine Ansprüche auf Entschädigung ausgelöst. Das ändert sich nun mit der Entscheidung des EuGH.
Am 8. Mai verhandelte auch der BGH zum Dieselskandal — und zwar stundenlang. Konkret ging es um drei Fälle, einen VW Passat, einen Audi SQ5 und einen Mercedes-Benz C-Klasse. In allen drei PKWs sind illegale Abschalteinrichtungen wie das oben beschrieben Thermofenster verbaut worden. Die Halter der manipulierten Fahrzeuge verlangen Schadensersatz. Das Urteil ist bereits abzusehen: Der BGH wird der Entscheidung des EuGH folgen und die Verbraucherrechte stärken. Die Verkündung des Urteils ist für den 26. Juni 2023 angesetzt.
Jetzt wird es für Dieselfahrer spannend: In der Vergangenheit hat der BGH alle drei Fälle nämlich bereits abgelehnt. Die Begründung: Bei den Fahrzeugen sei nicht absichtlich betrogen worden. Zudem hätten die Kläger schon beim Kauf von der Manipulation wissen können. Nach dem EuGH-Urteil steht aber fest: Solche Argumente ziehen nicht mehr! Nun begründet auch ein fahrlässiges Handeln einen Schadensersatz. Dieselfahrer können auf Entschädigung nicht nur hoffen, sondern diese jetzt sogar erwarten.
Das ganze Ausmaß des Dieselskandals ist noch nicht abzusehen. Zunächst stand nur der berüchtigte EA189-Motor im Zentrum des Skandals. Der Motor ist nachweislich manipuliert worden. Nun steht aber fest: Auch der Nachfolgemotor EA288 verfügt über die Schummel-Software, die erkennt, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet.
Hier eine Übersicht aller betroffenen Modelle.
MARKE | MODELL |
VW | u.a. Golf, Polo, Passat, Tiguan, Jetta, Scirocco, Beetle, Eos, Sharan, Touareg, Caddy, Amarok, Arteon, T-Roc, Crafter, T5, T6, Crafter |
Audi | u.a. A1, A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q3, Q5, SQ5, Q7, TT |
Skoda | u. a. Fabia, Rapid, Roomster, Octavia, Superb, Yeti |
SEAT | u.a. Alhambra, Altea, Exeo, Leon, Toledo |
Porsche | Cayenne, Macan, Panamera |
Mercedes-Benz | u.a. A-, B-, C-, E-, R-, S-, M-, V-, G-Klasse, GLK, GLC, GLE, Citan, Sprinter, Vito, Viano, Marco Polo |
BMW | u.a. 1er, 2er, 3er, 4er, 5er, 7er, X1, X3, X4, X5, X6 |
Opel | u.a. Insignia, Zafira, Cascada, Movano |
Iveco (Wohnmobile) | Daily, Daily Hi-Matic, Daily 4x4 |
Fiat (Wohnmobile) | Ducato |
Wichtig: Sie haben auch dann Anspruch auf Schadensersatz, wenn Sie Ihren Diesel bereits verkauft haben!
Es steht fest: Sie haben auch dann einen Anspruch, wenn Sie einen manipulierten Diesel gebraucht gekauft haben. Hierbei gilt nämlich: Alle Besitzer von Dieselfahrzeugen mit illegalen Abschalteinrichtungen haben ganz grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung.
Es spielt demnach keine Rolle, ob Sie das manipulierte Fahrzeug als Neuwagen oder als Gebrauchtwagen gekauft haben. In der Vergangenheit gab es einige Urteile, bei denen Besitzern eines gebrauchten Diesels ein Schadensersatz zuerkannt wurde.
Halter von illegal manipulierten Dieselfahrzeugen haben im Grunde zwei verschiedene Möglichkeiten, Ihre Ansprüche gegen die Autohersteller geltend zu machen:
Sie können den Wagen zurückbringen und eine Entschädigung erhalten, die sich am Kaufpreis orientiert. Sie können Ihr Fahrzeug aber auch behalten und einen Schadensersatz fordern.
Bei Neuwagen gilt:
Wenn Sie das manipulierte Auto zurückgeben, erhalten Sie nicht den gesamten Kaufpreis zurück. Die bisher gefahrene Kilometerzahl wird vom Kaufpreis abgezogen. Das nennt sich Nutzungsentschädigung und soll im Grunde verhindern, dass Dieselfahrer den Wagen lange nutzen und dann trotzdem denn vollen Preis erstattet bekommen.
Bei Gebrauchtwagen gilt:
Natürlich können Sie auch einen illegal manipulierten Gebrauchten zurückgeben. Hierbei gibt es jedoch eine Besonderheit: Bei der Nutzungsentschädigung wird nur die Kilometerzahl berücksichtigt, die seit dem Kauf dazugekommen ist. Es werden also nur jene Kilometer abgezogen, die Sie selbst gefahren sind.
Sie haben alternativ auch die Möglichkeit, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und einen Schadensersatz zu fordern. Dieser Schadensersatz ist meist ein bestimmter Prozentsatz des ursprünglichen Kaufpreises. Dieser Schadensersatz soll im Grunde den Wertverlust ausgleichen, den die illegale Software verursacht hat.
In einer kostenlosen Ersteinschätzung können wir Ihren Fall prüfen und Sie beraten, welche der beiden Möglichkeiten für Sie die beste Lösung wäre. Eine Dieselklage ist ohne finanzielles Risiko möglich. Auch ohne Rechtsschutzversicherung können wir Ihnen helfen: Eventuell können Sie einen Prozesskostenfinanzierer nutzen, der die Verfahrenskosten vollständig übernehmen kann.
Viele fragen sich, ob sie überhaupt noch eine Chance auf Erfolg haben. Möglicherweise gibt es überhaupt keine Möglichkeit mehr, noch gegen betrügerische Autohersteller vorzugehen. Hier können wir Klarheit schaffen.
Tatsächlich gibt es für Klagen gegen Hersteller wie Volkswagen eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist beginnt immer dann, wenn Sie von der Manipulation erfahren. Es kann also sein, dass viele das Ende dieser Frist bereits verpasst haben.
Aber es gibt gute Nachrichten: Allen Haltern eines manipulierten Neuwagens steht ein sogenannter Restschadensersatzanspruch zu: Dieser ist unter § 852 des Bürgerliches Gesetzbuchs (BGB) genau definiert: Ein Restschadensersatzanspruch resultiert aus einer unerlaubten Handlung — und das ist hier eindeutig der Fall. Dieselfahrer haben daher auch nach der Dreijahresfrist weiterhin Anspruch auf Schadensersatz. Die Verjährung beträgt bei einem Restschadensersatzanspruch nämlich zehn Jahre.
Wir machen es kurz: Die Chancen auf Erfolg bei Dieselklagen sind so hoch wie nie zuvor. Bisher haben alle Urteile des BGH und EuGH deutlich gemacht: Wenn Sie einen manipulierten Diesel gekauft haben, dann haben Sie grundsätzlich das Recht auf eine Entschädigung. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Sie den Wagen neu oder gebraucht gekauft haben.
Zudem wird die Liste der betroffenen Modelle immer länger. Schon lange geht es nicht mehr nur um VW-Modelle: Auch die VW-Tochterkonzerne wie Audi, Porsche oder Skoda stehen längst im Zentrum des Skandals. Weltweit sind rund 12 Millionen Fahrzeuge betroffen.
Weshalb sollten Sie gerade jetzt handeln? Die Gerichte stehen auf der Seite der Verbraucher! Neue Urteile bestätigen weitere Schadensersatzansprüche und senken immer wieder die Hürden für Dieselklagen.
Die Erfolgschancen bei Dieselklagen standen nie besser! Unsere Experten im Dieselskandal beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.