Neue Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stärken immer wieder die Rechte der Verbraucher; Schadensersatz kann heute viel leichter eingefordert werden als noch zu Beginn des Skandals. Dabei haben nicht nur Besitzer eines Neuwagens die Möglichkeit, Entschädigungen einzufordern. Wir klären, was Besitzer eines gebrauchten Dieselfahrzeugs unbedingt wissen sollten.
Wir machen es kurz: Alle Besitzer von Dieselfahrzeugen mit illegalen Abschalteinrichtungen haben ganz grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung. Es spielt demnach keine Rolle, ob Sie das manipulierte Fahrzeug als Neuwagen oder als Gebrauchtwagen gekauft haben. Wir können diese Frage also mit einem klaren Ja beantworten: Der Dieselskandal betrifft auch Gebrauchtwagen!
In der Vergangenheit gab es einige Urteile, bei denen Besitzern eines gebrauchten Diesels ein Schadensersatz zuerkannt wurde. Es gilt also: Wenn Sie von der Manipulation der Volkswagen-Gruppe betroffen sind, können Sie auch gegen den Autohersteller vorgehen.
Die Erfolgschancen bei Dieselklagen standen nie besser! Unsere Experten im Dieselskandal beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.
Eines ist klar: Alle Urteile und Entscheidungen zum Dieselskandal betreffen Gebrauchtwagenfahrer ebenso wie Neuwagenfahrer. Deshalb ist der Dieselskandal auch für alle Besitzer von Gebrauchtwagen von Bedeutung: Seit 2015 steht fest, dass die Volkswagen-Gruppe, zu der unter anderem auch Skoda und Porsche gehören, Fahrzeuge absichtlich manipuliert hat. Mithilfe einer Schummel-Software sorgte VW dafür, dass die Abgasreinigung nur dann richtig funktioniert, wenn sich das Fahrzeug gerade auf dem Prüfstand befindet.
Anders ausgedrückt: Das Fahrzeug drosselt seinen Schadstoffausstoß nur dann, wenn es gerade auf Abgase überprüft wird. Hinterher werden wieder mehr Abgase produziert. Ein riesiger Skandal, dessen volles Ausmaß noch immer nicht absehbar ist. Eines ist aber schon jetzt eindeutig: Betroffene, deren Fahrzeuge manipuliert wurden, haben einen Anspruch auf Schadensersatz! Wenn Sie einen manipulierten Wagen gebraucht gekauft haben, sollten Sie unbedingt eine Entschädigung fordern.
Dieselfahrer, deren Fahrzeug manipuliert wurde, haben im Grunde zwei Möglichkeiten, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen: Sie können ihren Wagen zurückgeben und dafür eine Entschädigung erhalten, die sich am Kaufpreis orientiert. Sie können den Wagen aber auch behalten und eine Entschädigung einfordern. Das gilt für Gebrauchtwagen ebenso wie für Neuwagen.
Egal ob neuer oder gebrauchter Diesel: Sie können ein manipuliertes Fahrzeug zurückgeben und das Geld zurückerhalten. Die Rückerstattung orientiert sich am Kaufpreis. Aber Achtung: Dieselfahrer erhalten nicht den vollen Kaufpreis zurück — die bisher gefahrene Kilometerzahl wird abgezogen. Das nennt sich Nutzungsentschädigung und soll verhindern, dass Verbraucher durch die Rückerstattung einen finanziellen Vorteil erhalten.
Schauen wir auf ein Beispiel mit einem Gebrauchtwagen:
Der Kaufpreis gebraucht lag bei 15.000 Euro. Der Kilometerstand lag zum Zeitpunkt des Kaufs bereits bei 50.000 km. Zum Zeitpunkt der Rückgabe liegt der Kilometerstand nun bei 80.000 km. Beim Kauf hat der Kilometerstand bereits 50.000 km betragen, daher werden für die Nutzungsentschädigung nur 30.000 km berücksichtigt.
Bei einem Neuwagen wäre das anders: Hier wird im Falle einer Rückgabe natürlich der gesamte Kilometerstand vom Kaufpreis abgezogen.
Sie sehen also: Je länger Sie ein Fahrzeug bereits genutzt haben, desto höher wird die Nutzungsentschädigung. Anders ausgedrückt: Je länger Sie mit dem manipulierten Diesel gefahren sind, desto weniger Geld erhalten Sie dafür.
Sie können einen manipulierten Gebrauchtwagen auch behalten und Schadensersatz einfordern. Die Höhe der Entschädigung lässt sich pauschal nicht vorhersagen, da diese stark vom Fahrzeugtyp und dem Baujahr abhängt.
Es ist in jedem Fall empfehlenswert, einen Anwalt mit der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche zu beauftragen. Unsere Experten können die bestmögliche Entschädigung für Sie aushandeln. In einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen für Ihren Fall, beraten Sie und klären, welche Möglichkeiten für Sie am besten wären.
Wie oben bereits beschrieben, haben Besitzer von manipulierten Gebrauchtwagen grundsätzlich dieselben Rechte und Ansprüche wie Besitzer von neuen Dieselfahrzeugen. Das bedeutet, dass alle Urteile im Dieselskandal auch für Fahrer von Gebrauchtwagen von enormer Bedeutung sind. Und hier gibt es gleich eine ganze Reihe guter Nachrichten!
Im März 2023 hat der Europäische Gerischtshof (EuGH) bereits entschieden, dass für eine Schadensersatzklage bereits ein fahrlässiges Verhalten der Dieselhersteller ausreicht. Was bedeutet das konkret? Bisher galt nur ein vorsätzliches Handeln als Betrug; der Einbau von Abschalteinrichtungen galt nicht immer als Absicht und hat daher nur in bestimmten Fällen einen Schadensersatzanspruch ausgelöst.
Das ändert sich nun: Sie können Schadensersatz bereits einklagen, wenn die Hersteller fahrlässig gehandelt haben. Die Hürde für Schadensersatzansprüche wurde vom EuGH also herabgesenkt. Das ist natürlich auch für Besitzer von Gebrauchtwagen wichtig: Wenn Sie einen manipulierten Diesel fahren, müssen Sie für eine Entschädigung nicht länger nachweisen, dass der Hersteller vorsätzlich betrogen hat. Die Chancen auf Erfolg stehen damit so gut wie nie zuvor.
Am 8. Mai 2023 wurde es noch einmal richtig spannend: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem lang erwarteten Urteil der Entscheidung des EuGH angeschlossen: Damit fällt eine weitere wichtige Hürde für Verbraucher. Worum ging es? Am 8. Mai wurde über drei Verfahren entschieden, die in der Vergangenheit bereits abgewiesen wurde. Die Begründung: In den konkreten Fällen hätte es keinen absichtlichen Betrug gegeben — zudem hätten die Kläger von den illegal verbauten Abschalteinrichtungen bereits vor dem Kauf wissen können.
Solche Argumente sind nun nicht mehr möglich: Der BGH muss der Entscheidung des EuGH folgen: Alle drei Kläger können nun doch einen Schadensersatz verlangen.
Die Liste der Modelle, die vom Dieselskandal betroffen sind, wird dank neuer Erkenntnisse und Enthüllungen immer länger. Hier geben wir Ihnen eine Übersicht aller Modelle, die nachweislich manipuliert wurden. Auch hierbei gilt: Es spielt keine Rolle, ob Sie das Modell neu oder gebraucht gekauft haben — Ansprüche haben Sie in jedem Fall.
In einer kostenlosen Ersteinschätzung können wir zudem überprüfen, ob auch Ihr Gebrauchtwagen vom Dieselskandal betroffen ist. Anschließend beraten wir Sie gern, welche Möglichkeiten Ihnen für eine Schadensersatzklage zur Verfügung stehen — ganz ohne Kostenrisiko!
MARKE | MODELL |
VW | u.a. Golf, Polo, Passat, Tiguan, Jetta, Scirocco, Beetle, Eos, Sharan, Touareg, Caddy, Amarok, Arteon, T-Roc, Crafter, T5, T6, Crafter |
Audi | u.a. A1, A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q3, Q5, SQ5, Q7, TT |
Skoda | u. a. Fabia, Rapid, Roomster, Octavia, Superb, Yeti |
SEAT | u.a. Alhambra, Altea, Exeo, Leon, Toledo |
Porsche | Cayenne, Macan, Panamera |
Mercedes-Benz | u.a. A-, B-, C-, E-, R-, S-, M-, V-, G-Klasse, GLK, GLC, GLE, Citan, Sprinter, Vito, Viano, Marco Polo |
BMW | u.a. 1er, 2er, 3er, 4er, 5er, 7er, X1, X3, X4, X5, X6 |
Opel | u.a. Insignia, Zafira, Cascada, Movano |
Iveco (Wohnmobile) | Daily, Daily Hi-Matic, Daily 4x4 |
Fiat (Wohnmobile) | Ducato |
Wir fassen zusammen: Grundsätzlich können alle Halter eines manipulierten Dieselfahrzeugs auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Art des Kaufs spielt hierbei keine Rolle. Somit gelten für Besitzer von Gebrauchtwagen dieselben Regeln wie für Besitzer von Neuwagen.
Neue Urteile sorgen zudem für mehr Rechtssicherheit, schnellere Verfahren und immer weitere Schadensersatzansprüche. Gebrauchtwagenfahrer sollten die aktuellen Entscheidungen des EuGH und des BGH daher verfolgen: Die Verfahren sind nämlich für Besitzer von Gebrauchtwagen ebenso interessant wie für Besitzer von Neuwagen.
Die Erfolgschancen bei Dieselklagen standen nie besser! Unsere Experten im Dieselskandal beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.