Der EuGH hat am 21. März 2023 ein wegweisendes Urteil im Dieselskandal gefällt. Die Durchsetzung von Schadensersatz wird für Betroffene nun viel leichter. Warum das so ist und worum es in dem Urteil geht, lesen Sie hier.
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Nach dem Urteil des EuGH vom 21. März können Dieselbesitzer fortan leichter Schadensersatz einfordern, wenn bei Ihnen eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut wurde. Der EuGH hat sich damit eindeutig positioniert und die Rechte der Verbraucher:innen gestärkt.
Warum ist dieses Urteil so wichtig? Ganz einfach: Bisher war es deutlich schwieriger, seine Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Die Betroffenen mussten nachweisen, dass die Hersteller bei der Abgasreinigung sittenwidrig und vorsätzlich gehandelt haben. Die Tatsache, dass VW, Mercedes-Benz und Co. unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut haben, reichte also nicht aus; die Besitzer mussten zusätzlich beweisen, dass es sich um ein „verwerfliches Verhalten“ handelte. Das ist oft nur schwer zu belegen.
Nun hat der EuGH ein Machtwort gesprochen: Die Autohersteller müssen auch dann haften, wenn sie nur fahrlässig, also ohne konkrete Betrugsabsichten gehandelt haben. Anders ausgedrückt: Ein fahrlässiges Handeln durch den Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen reicht ab sofort aus, um Schadensersatzansprüche zu begründen.
Jetzt gibt es also positive Nachrichten für alle Dieselbesitzer und gleichzeitig die Frage: Betrifft mich die Entscheidung?
Das Urteil ist für alle relevant, die in den vergangenen Jahren ein Rückrufschreiben vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhalten haben. Ganz konkret hat dieses Schreiben darüber informiert, dass unzulässige Abschalteinrichtungen an deinem Diesel entfernt werden sollen. Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben, ist auch Ihr Fahrzeug ganz sicher betroffen. Das Urteil aus Luxemburg ist für Sie jetzt besonders interessant.
Sie müssen ab sofort lediglich eine fahrlässige Schädigung durch den Hersteller nachweisen. Es spielt dabei auch keine Rolle, welche Abschalteinrichtung verbaut wurde, ob Thermofenster, Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung oder andere. Wenn sie gemäß EU-Recht unzulässig sind, haben die Betroffenen einen Anspruch auf Schadensersatz. Wichtig: Das gilt auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug bereits verkauft haben.
Die Einschätzung der Richter wurde von der deutschen Rechtsprechung mit Spannung erwartet. Das Urteil hat nämlich auch für unsere Gerichte große Auswirkungen. Auch in Deutschland galt bisher: Beim Bundesgerichtshof (BGH) hatten Klägerinnen und Kläger nur dann Aussicht auf einen Schadensersatz, wenn Sie ein sittenwidriges Verhalten des Herstellers nachweisen konnten, vom Autobauer also ganz bewusst getäuscht wurden. Ein solcher Nachweis war bisher nur beim VW-Motor EA 189 möglich. Nun senkte der EuGH diese Hürde: ein fahrlässiges Handeln reicht aus.
Deutsche Gerichte hatten Verfahren zum Dieselskandal zunächst auf Eis gelegt, um das Urteil aus Luxemburg abzuwarten — und das massenhaft: Beim BGH sind derzeit mehr als 1.900 Beschwerden erst einmal zurückgestellt worden. Nun können Entscheidungen aufgrund der neuen Rechtsgrundlage des EuGH gefällt werden. Es liegt nun an den deutschen Richtern, die Vorgaben aus Luxemburg auch umzusetzen.
In dem konkreten Verfahren ging es um eine Schadensersatzklage aus Deutschland gegen Mercedes-Benz wegen eines sogenannten Thermofensters. Bei einem Thermofenster wird die Abgasreinigung bei Temperaturen unter 17°C und über 33°C abgeschaltet, was zu erheblichen Stickoxid-Emissionen führt. Der Konzerne argumentierte, dass durch das Thermofenster der Motor geschützt werden sollte.
Der Besitzer eines Mercedes-Benz hatte deswegen Schadensersatz gefordert; der Fall ging letztlich bis ganz nach oben zum Europäischen Gerichtshof.
Endlich Klarheit für alle Dieselfahrer: Bisher mussten Dieselbesitzer nachweisen, dass die Autobauer vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt haben. Das ändert sich mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Ein fahrlässiges Handeln durch den Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen reicht ab sofort aus, um Schadensersatzansprüche zu begründen.
Das Urteil ist für Sie relevant, wenn Sie in den vergangenen Jahren ein Rückrufschreiben des Kraftfahrt-Bundesamts erhalten haben. Ab sofort müssen Sie also nur noch eine fahrlässige Schädigung durch den Hersteller nachweisen. Die Erfolgschancen auf Schadensersatz im Abgasskandal standen nie besser: Ein fahrlässiges Handeln ist nämlich viel leichter nachzuweisen als eine vorsätzliche Sittenwidrigkeit.
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich also freuen: Wenn Sie ein Rückrufschreiben wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen erhalten haben, ist Ihnen ein Schadensersatz so gut wie sicher.
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