Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 25.05.2020 haben die Automobilhersteller im Dieselskandal vorsätzlich sittenwidrig gehandelt, als sie die Motoren ihrer Dieselfahrzeuge mit einer illegalen Abschalteinrichtung versahen. Betroffene Fahrzeugbesitzer haben so einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Autobauer.
Zudem seien laut eines EuGH-Gutachtens die von Porsche und VW verbauten Thermofenster nur eingeschränkt zulässig. Entspricht der EuGH der Ansicht seinen Generalanwalts, könnten Besitzer von Fahrzeugen mit Thermofenstern auch deswegen eine Entschädigung fordern.
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Der Ende 2015 bekannt gewordene Skandal um illegal verbaute Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen betrifft nicht nur die Fiat-Modelle, sondern auch die Modelle von Alfa Romeo, Iveco und Jeep. Welche Modelle genau betroffen sind, ist allerdings noch nicht abschließend geklärt – die Ermittlungen laufen noch.
Die Tabelle zeigt die nach aktuellem Ermittlungsstand vom Fiat-Dieselskandal betroffenen Fahrzeuge:
Fiat |
Alfa Romeo |
Jeep |
Iveco |
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Betroffen sind insbesondere alle Modelle, die zwischen 2014 und 2019 erstzugelassen wurden und über folgende Motorisierungen verfügen:
Vom Dieselskandal sind aber nicht nur Pkw betroffen: In Bezug auf den Abgasskandal bei Wohnmobilen hat der Autobauer schon Januar 2021 eine Rückrufaktion gestartet – dabei ging es vor allem um Fahrzeuge von Iveco Daily, die auch als Transporter eingesetzt werden.
Betroffene Fiat-Dieselbesitzer können folgende Ansprüche gegenüber dem Autobauer haben:
Bitte nehmen Sie die Rückrufaktionen und Angebote der Hersteller unbedingt wahr, um Ansprüche nicht zu verlieren. In einigen Entscheidungen wurde bereits geurteilt, dass der Anspruch auf Schadensersatz verloren wurde, da der Fahrzeughalter die Nachbesserungsangebote abgelehnt hat.
Ansprüche gegenüber den Autoherstellern im Dieselskandal verjähren nach 3 Jahren, danach lassen sie sich nicht mehr geltend machen. Die Frist beginnt zu laufen, sobald der Geschädigte Kenntnis von den Dieselmanipulationen erlangt hat. Mit Kenntnisnahme ist die allgemeine Kenntnisnahmemöglichkeit durch Berichterstattung gemeint und nicht die persönliche.
Weil der Abgasskandal bei Fiat erst 2020 aufgedeckt wurde und die Ermittlungen noch andauern, läuft die Verjährungsfrist noch. Für die betroffenen Fiat-Besitzer ist das ein großer Vorteil: Sie müssen erst nach dem 31.12.2023 mit der Verjährung rechnen.
Wollen Sie Schadensersatz im Dieselskandal gegenüber Fiat geltend machen, dann bildet der gezahlte Kaufpreis für Ihr Fiat-Fahrzeug die Grundlage für die Höhe des individuellen Schadensersatzes. Davon wird die sogenannte Nutzungsentschädigung abgezogen.
Die Berechnung der konkreten Entschädigung im Fiat-Abgasskandal oder die Überprüfung eines Schadensersatz-Angebots kann für Laien schwierig sein: Hier kann die Expertise eines Anwalts helfen, um die genaue Entschädigungshöhe konkret zu beziffern.
Ist die Gewährleistungspflicht aufgrund des Alters Ihres Fiat-Dieselfahrzeugs (mehr als 2 Jahre) nicht mehr einschlägig, können Sie eine finanzielle Entschädigung aufgrund der Schädigung durch den Hersteller Fiat anstreben. Diese müssen Sie in der Regel gerichtlich durchsetzen.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Dieselskandal kann hier helfen: Er prüft, welche Ansprüche Sie haben und ob sich eine Geltendmachung gegenüber Fiat überhaupt lohnt – oder ob vielleicht auch andere Handlungsoptionen bestehen. Darüber hinaus kann diese zweifelsfrei nachweisen sowie Wertverlust, Schadensersatz, Nutzungsentschädigung und Kosten für die Einforderung der Entschädigung konkret beziffern – und so Sie vor einer bösen Überraschung bewahren.
Ein Anwalt kann Sie im Fiat-Abgasskandal wie folgt unterstützen:
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Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist eine Anzeige gegen Fiat nicht notwendig – insbesondere dann nicht, wenn es um Ihren Anspruch auf Entschädigung geht. Die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verfahren rund um die illegalen Abgasmanipulationen werden unabhängig voneinander geführt: Somit ist Ihr Entschädigungsanspruch gegen Fiat nicht von einer Anzeige gegen den Autobauer abhängig.
Besonders betroffen ist im Fiat-Abgasskandal der Fiat Ducato – sowohl in der Version als Wohnmobil als auch in der Version als Transport- und Lastenfahrzeug. Hier dürfte sich für eine mögliche Entschädigung der Verbraucher eine wesentlich höhere Summe ergeben als für einen herkömmlichen Pkw: Das liegt in den hohen Kaufpreisen der Fahrzeuge begründet.
Zwar gab es durch den Hersteller Fiat schon erste Rückrufe – eine Stilllegung ist aktuell aber nicht von Relevanz für die betroffenen Fahrzeuge. Hier können Sie als Fiat-Dieselbesitzer die Entwicklung in den nächsten Monaten beobachten und ggfs. juristische Unterstützung in Betracht ziehen.