Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 25.05.2020 haben die Automobilhersteller im Dieselskandal vorsätzlich sittenwidrig gehandelt, als sie die Motoren ihrer Dieselfahrzeuge mit einer illegalen Abschalteinrichtung versahen. Betroffene Fahrzeugbesitzer haben so einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Autobauer.
Zudem seien laut eines EuGH-Gutachtens die von verschiedenen Autoherstellern verbauten Thermofenster nur eingeschränkt zulässig. Entspricht der EuGH der Ansicht seines Generalanwalts, könnten Besitzer von Fahrzeugen mit Thermofenstern auch deswegen eine Entschädigung fordern.
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Neben zahlreichen weiteren Autoherstellern sind auch Dieselfahrzeuge des Herstellers Opel in den Dieselskandal verwickelt. Die Manipulationen rund um die Emissionswerte der Fahrzeuge betreffen vor allem die bei Verbrauchern sehr beliebten Modelle Opel Astra, Opel Zafira und Opel Insignia.
Opel-Besitzer können im Abgasskandal einen Schadensersatzanspruch gegen den Autokonzern haben, wenn Ihr Wagen zu den betroffenen Modellen gehört. Die Tabelle gibt einen Überblick über die Modelle, die vom Dieselskandal bzw. Thermofenstern betroffen sind.
Opel Astra |
Opel Cascada |
Opel Isignia |
Opel Mokka |
Opel Zafira |
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Der Abgasskandal bei Opel umfasst – anders als bei anderen Autoherstellern – nicht nur Dieselfahrzeuge. Auch Opel-Benziner mit herkömmlichem Verbrennungsmotor sind von illegalen Manipulationen betroffen: Das betrifft die Modellreihen Opel Corsa und Opel Adam.
Opel Corsa |
Opel Adam |
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Neben dem Anspruch auf eine Entschädigung haben betroffene Opel-Besitzer folgende Handlungsoptionen:
Melden Sie ihren Anspruch vorab beim Verkäufer bzw. Hersteller an. Über ein vorab vereinbartes Abwicklungsmodell lässt sich verhindern, dass Sie Ihren Anspruch verlieren, weil Sie eine Nachbesserung verweigern oder den Anspruch direkt geltend machen, ohne zur Nachbesserung aufzufordern.
Die möglichen Ansprüche von Betroffenen sind zeitlich befristet – sie verjähren nach 3 Jahren. Diese Verjährungsfrist setzt ein, sobald Kenntnis über den Dieselskandal bei Opel erlangt wurde.
Nach Ablauf der Verjährungsfrist lassen sich mögliche Ansprüche nicht mehr durchsetzen.
Wer seinen Opel nicht zurückgibt, kann ihn behalten und eine Entschädigung für den durch den Dieselskandal verursachten Wertverlust verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich dabei nach der bisherigen Laufleistung des Fahrzeugs und der zu erwartenden Laufleistung, die sich je nach Modell deutlich voneinander unterscheiden kann.
Wenn Sie die Entschädigungshöhe für Ihr Opel-Dieselfahrzeug berechnen wollen, müssen Sie vom Kaufpreis Ihres Wagens die sogenannte Nutzungsentschädigung abziehen.
Die Formel dafür lautet:
Kaufpreis x zu erwartende Laufleistung: vorliegende Laufleistung = Nutzungsentschädigung.
Die Entschädigungshöhe ist somit individuell und richtet sich vor allem danach, wie viele Kilometer Sie mit Ihrem Opel bereits zurückgelegt haben.
Wenn Sie als Geschädigter im Opel-Abgasskandal vom Autokonzern eine Entschädigung einfordern wollen, können Sie Ihren Anspruch zusammen mit einem Anwalt mit Schwerpunkt Dieselskandal geltend machen. Dieser kann verhindern, dass die Nutzungsentschädigung höher ausfällt als die Entschädigung oder Sie kein niedrigeres Vergleichsangebot von Opel als möglich annehmen.
Ein Anwalt kann Folgendes für Sie tun:
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Spätestens seit der gesetzlich angeordneten Rückrufaktion im Oktober 2018 ist der breiten Öffentlichkeit bekannt, dass auch Opel von den Vorwürfen bezüglich illegaler Manipulationen rund um die Emissionswerte betroffen ist. Der Autokonzern setzte sich zwar juristisch zur Wehr, unterlag aber vor Gericht und ist daher vom Gesetzgeber dazu angehalten, die betroffenen Fahrzeuge zurückzurufen.
Aktuell hat das Kraftfahrzeugbundesamt (kurz: KBA) eine Servicemaßnahme genehmigt, mit der der Autohersteller bei bestimmten Dieselmodellen des Opel Corsa, Opel Astra und Opel Insignia per Softwareupdate das Emissionsverhalten verbessern möchte. Experten raten von diesem „Zwangsrückruf" ab, der immer rund 100.000 Fahrzeuge betrifft: Sie verweisen darauf, dass durch ähnliche Updates beim Hersteller VW vermehrt Probleme auftraten – so zum Beispiel ein höherer Verbrauch, Motorgeräusche oder ein vorzeitiger Verschleiß.