Auch 2025 gibt es noch Entschädigungen für den Dieselskandal. Für betroffene Dieselfahrer ist es seit dem BGH-Urteil vom 26. Juni 2023 noch einfacher, Schadensersatz zu bekommen. Möglich sind pauschal bis zu 15 % vom Kaufpreis für das manipulierte Fahrzeug. Wie viel VW-Entschädigung möglich ist, zeigt Ihnen auch unsere Tabelle.
Unsere Partner von Gansel Rechtsanwälte prüfen mit der Erfahrung aus über 30.000 Fällen im Dieselskandal, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist.
Das BGH-Urteil vom 26. Juni 2023 erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal. Wer ein Diesel-Fahrzeug mit unzulässigen Abschalteinrichtungen hat, kann pauschal 15 % des Kaufpreises als Schadensersatz verlangen, ohne vorsätzliche Schädigung nachweisen oder teure Gutachten einholen zu müssen. Das Urteil basiert auf der Entscheidung des EuGH vom 21. März 2023 und stellt klar, dass Käufer ein Fahrzeug erwarten dürfen, das den EU-Abgasvorschriften entspricht.
Wer den pauschalen Schadensersatz bekommt, kann seinen Diesel behalten. Das ermöglicht Millionen von Dieselfahrern, ihre Ansprüche ohne große Hürden durchzusetzen.
Seit dem BGH-Urteil 2023 gibt es die Möglichkeit, den pauschalen Schadensersatz für den Dieselskandal zu bekommen.
Unabhängig davon hängt die mögliche Entschädigung im VW-Dieselskandal ab von:
Nutzungsentschädigung bedeutet: Sie konnten Ihren Diesel bisher wie gewünscht nutzen. Für diese Leistung wird VW quasi entschädigt, indem weniger Schadensersatz zu leisten ist.
Die Nutzungsentschädigung hängt von den bisher gefahrenen Kilometern im Verhältnis zur maximalen Laufleistung Ihres Diesels ab. Die Nutzungsentschädigung wird vom Schadensersatz von VW abgezogen.
Schadensersatz = Kaufpreis - Nutzungsentschädigung
Kaufpreis | Schadensersatz nach 50.000 km | Schadensersatz nach 100.000 km | Schadensersatz nach 150.000 km |
---|---|---|---|
10.000 € | 8.333 € | 6.667 € | 5.000 € |
15.000 € | 12.500 € | 10.000 € | 7.500 € |
20.000 € | 16.667 € | 13.333 € | 10.000 € |
25.000 € | 20.833 € | 16.667 € | 12.500 € |
30.000 € | 25.000 € | 20.000 € | 15.000 € |
35.000 € | 29.167 € | 23.333 € | 17.500 € |
40.000 € | 33.333 € | 26.667 € | 20.000 € |
45.000 € | 37.500 € | 30.000 € | 22.500 € |
50.000 € | 41.667 € | 33.333 € | 25.000 € |
55.000 € | 45.833 € | 36.667 € | 27.500 € |
60.000 € | 50.000 € | 40.000 € | 30.000 € |
65.000 € | 54.167 € | 43.333 € | 32.500 € |
70.000 € | 58.333 € | 46.667 € | 35.000 € |
75.000 € | 62.500 € | 50.000 € | 37.500 € |
80.000 € | 66.667 € | 53.333 € | 40.000 € |
85.000 € | 70.833 € | 56.667 € | 42.500 € |
90.000 € | 75.000 € | 60.000 € | 45.000 € |
95.000 € | 79.167 € | 63.333 € | 47.500 € |
100.000 € | 83.333 € | 66.667 € | 50.000 € |
Die genannten Schadensersatz-Summen gelten für eine maximale Laufleistung von 300.000 Kilometern. Die Tabelle ist nur eine Orientierung. Wie viel VW-Entschädigung Ihnen tatsächlich zusteht, kann nur das Gericht entscheiden.
Schon seit Mai 2020 steht per BGH-Urteil fest: Wer einen manipulierten Diesel von VW oder einer der Tochter-Marken des VW-Konzerns fährt, hat Anspruch auf eine VW-Entschädigung und kann sich an der Tabelle 2025 orientieren.
Die VW-Entschädigung laut Tabelle gilt also nicht nur für VW-Diesel sondern auch für alle anderen manipulierten Diesel der VW-Marken Audi, Porsche, Skoda und Seat:
Marke | Modelle |
---|---|
VW | Amarok, Arteon, Beetle, Caddy, CC, Crafter, Eos, Golf, Jetta, Passat, Phaeton, Polo, Scirocco, Sharan, Tiguan, Touareg, Touran, Transporter, T-Roc, T5, T6 |
Audi | A1, A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q3, Q5, SQ5, Q7, TT u. a. |
Porsche | Cayenne, Macan, Panamera |
Skoda | Fabia, Karoq, Kodiaq, Rapid, Roomster, Octavia, Superb, Yeti |
Seat | Alhambra, Altea, Ateca, Exeo, Ibiza, Leon, Tarraco, Toledo |
Die VW-Entschädigung analog zur Tabelle zu bekommen, ist 2025 noch einfacher. Seit dem EuGH-Urteil im VW-Dieselskandal vom 21. März reicht es schon, dass der Konzern die Autos fahrlässig manipuliert hat. Heißt: Betroffene müssen keinen vorsätzlichen Betrug mehr nachweisen, um Chance auf den VW-Schadensersatz zu haben.
VW-Entschädigung in 4 Schritten:
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Dieselskandal kann Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen und Sie gegenüber VW vertreten. Er kann einschätzen, wie viel Geld Ihnen zusteht und welche Option im VW-Dieselskandal die richtige für Sie ist.
Unsere Partner von Gansel Rechtsanwälte prüfen mit der Erfahrung aus über 30.000 Fällen im Dieselskandal, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist.
Wenn Sie einen manipulierten Diesel von VW oder einer der VW-Tochtermarken fahren, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz von VW.
Für folgende VW-Modelle steht Ihnen eine Entschädigung zu: Amarok, Arteon, Beetle, Caddy, CC, Crafter, Eos, Golf, Jetta, Passat, Phaeton, Polo, Scirocco, Sharan, Tiguan, Touareg, Touran, Transporter, T-Roc, T5, T6.
Auch die VW-Marken Porsche, Audi, Seat und Skoda müssen Diesel-Fahrer entschädigen.
Das hängt davon ab, wie viel Sie für Ihren Diesel beim Kauf gezahlt haben und wie viele Kilometer Sie seitdem gefahren sind.
Der Kaufpreis ist die Basis dafür, wie viel Geld Ihnen zusteht. Von der Summe wird eine sogenannte Nutzungsentschädigung abgezogen, weil Sie das Auto ja eine Zeit lang genutzt haben.
VW-Entschädigung = Kaufpreis - Nutzungsentschädigung
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Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, besteht die Möglichkeit, einen Prozessfinanzierer in Anspruch zu nehmen. Dieser übernimmt alle Kosten der Durchsetzung und erhält dafür einen Teil Ihres wirtschaftlichen Gewinns. Der Vorteil: Gelingt es nicht, einen Schadensersatz durchzusetzen, zahlen Sie nichts.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.