Sind Sie selbst oder Ihr Eigentum durch eine andere Person zu Schaden gekommen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Schadensersatzanspruch. Sie können Schadensersatz entweder außergerichtlich oder durch eine Klage einfordern. Ein Anwalt kann Sie bei der Durchsetzung unterstützen.
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Schadensersatz ist laut § 249 BGB eine Wiedergutmachung bzw. ein Ausgleich eines Schadens, der einer anderen Person entstanden ist. Oftmals wird Schadensersatz durch finanziellen Ausgleich geleistet.
Die häufigsten Formen des Schadensersatzes sind:
In § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) heißt es zum Schadensersatz, der auf einer unerlaubten Handlung beruht:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Wer in seinen Rechten verletzt wird, hat also unter bestimmten Bedingungen einen Schadensersatzanspruch. Grundvoraussetzung ist, dass durch das Schadensereignis direkte Schäden entstanden sind. Zu diesen gehören sowohl materielle als auch immaterielle Schäden.
Beispiele für Schadensersatz sind:
Bei materiellen Schäden |
Bei immateriellen Schäden |
Abschleppkosten |
Haushaltsführungsschaden |
Sachverständigengutachten |
Umschulungskosten |
Behandlungskosten |
Verspäteter Berufseintritt bei Jugendlichen |
Kosten für Verdienstausfall |
Unterhaltsschaden Unterhaltsberechtigter |
Vermögensschaden durch Wertminderung |
Schockschäden naher Angehöriger |
Bei wirtschaftlich nicht messbaren Schäden wie Schmerzen nach Verletzungen entsteht hingegen ein Anspruch auf Schmerzensgeld.
Schadensersatz kommt auch bei Verletzungen von vertraglichen Pflichten in Betracht, wenn Ihnen hierdurch ein Schaden entstanden ist.
In § 280 Abs. 1 S. 1 BGB heißt es zum vertraglichen Schadensersatz:
„Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen.“
Gemäß BGB besteht ein Schadensersatzanspruch u. a., wenn Sie oder Ihr Eigentum durch das Fehlverhalten einer anderen Person zu Schaden kommen. Damit Sie einen rechtmäßigen Schadensersatzanspruch geltend machen können, müssen darüber hinaus bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Ein Anspruch auf Schadensersatzleistungen entsteht nur dann, wenn auch tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Dieser kann aber auf ganz unterschiedliche Weise zustande kommen, z. B. durch folgende Rechtsverletzungen:
Besteht ein rechtlicher Schadensersatzanspruch, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit Geschädigte den Schadensersatz geltend machen können. Diese sind:
Voraussetzung für die Forderung von Schadensersatz nach einer Verletzung geschützter Rechtsgüter ist, dass der Verursacher des Schadens sie vorsätzlich oder zumindest fahrlässig geschädigt oder anderweitig für den Schaden einzustehen hat. Nur dann ist auch eine Haftung gegeben und der Verursacher ist schadensersatzpflichtig.
Haben Geschädigte selbst zum Ereignis oder Unfall beigetragen, liegt eine Teil- bzw. Mitschuld vor. Nicht immer besteht der Anspruch dann fort – in vielen Fällen reduziert er sich durch ein Mitverschulden. Im Zweifelsfall kann es sinnvoll sein, einen möglichen Anspruch durch einen Anwalt prüfen zu lassen.
Um Schadensersatz geltend machen zu können, darf der Schadensersatzanspruch noch nicht verjährt sein. Laut § 195 BGB verjährt dieser nach 3 Jahren. Oft gelten aber auch längere Verjährungsfristen, z. B. bei Schadensersatzansprüchen aus Körperverletzungen (§ 197 BGB).
Die Verjährung von Schadensersatz setzt dabei zum Ende des Jahres ein, in dem es zum Schadensereignis kam und der Geschädigte Kenntnis von Schaden sowie Schädiger erhalten hat.
Beispiel: Durch einen Zusammenstoß im Mai 2018 kam es zu erheblichen Schäden am Auto, welche einen Schadensersatzanspruch begründen. Da der Unfallverursacher einen Tag nach seiner Fahrerflucht ausfindig gemacht werden konnte, beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2018 und endet demzufolge am 31.12.2021.
Andere Verjährungsfristen greifen allerdings, wenn der Schädiger oder das Ausmaß der Schäden unbekannt oder noch nicht absehbar ist. § 199 BGB unterscheidet in diesem Zusammenhang folgende Fristen:
Nach 30 Jahren kann man dann grundsätzlich keinen Schadensersatzanspruch mehr geltend machen – alle Ansprüche sind nach dieser Frist verjährt.
Weil bestimmte Umstände die gesetzlichen Verjährungsfristen hemmen oder neu auslösen können, lässt sich ein Anspruch auf Schadensersatz oder dessen Verjährung nur anhand des individuellen Einzelfalls beurteilen. Ein advocado Partner-Anwalt kann Ihren Fall prüfen und feststellen, ob Sie einen gültigen Schadensersatzanspruch haben. Jetzt Schadensersatzanspruch prüfen.
Schadensersatz ist eine Wiedergutmachung, die meistens durch finanziellen Ausgleich stattfindet: Durch Geldleistungen oder Reparaturen können entstandene Beschädigungen und finanzielle Einbußen ausgeglichen werden. Allerdings sollen Schadensersatzleistungen nicht dazu dienen, den Schaden über das entstandene Maß hinaus zu regulieren – sondern nur den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.
Um eine für alle Seiten faire Bestimmung der Ausgleichszahlung sicherzustellen, gibt es verschiedene Methoden, um den Schadensersatz zu berechnen.
Folgenden Faktoren sind zur Berechnung wichtig:
Eine angemessene Schadenssumme lässt sich mit einer dieser 3 Methoden bestimmen:
Für die Berechnung des Schadensersatzes gibt es aber keine pauschale Formel. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, ist vom jeweiligen Fall, den Umständen und dem konkreten Schadensereignis abhängig.
Sind Sie sich nicht sicher, welche Schadensersatzforderung angemessen ist, kann es sinnvoll sein, sich durch einen Anwalt beraten zu lassen. Er kann auf Basis Ihrer Schilderungen und vorliegender Dokumentationen eine erste Berechnung des Schadensersatzes aufstellen und Sie über die Erfolgsaussichten der Durchsetzung beraten. Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung lassen sich häufig ebenfalls vom Schädiger als Schadensersatz zurückfordern.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das weitere Vorgehen.
Schadensersatz lässt sich auf 2 Wegen geltend machen: außergerichtlich und vor Gericht.
Bevor Sie gerichtliche Schritte einleiten, sollten Sie zunächst immer außergerichtlich versuchen, den Schaden ersetzt zu bekommen oder aber eine Einigung mit dem Schädiger zu erzielen. Diese Maßnahmen sind meist wesentlich kostengünstiger, da die Verfahrenskosten für Rechtsanwälte und Gerichtkosten dann entfallen.
Um außergerichtlich Schadensersatz geltend zu machen, können Sie zunächst ein Schreiben mit der Schadensersatzforderung aufsetzen und der Gegenseite – also den Schädiger bzw. dessen Versicherung – schicken.
Ist die gegnerische Versicherung bereit, der Schadensersatzforderung nachzukommen, fordert sie in der Regel eine vorbehaltlose Abfindungserklärung von Ihnen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie nach der Zahlung keine weiteren Schadensersatzansprüche geltend machen – auch dann nicht, wenn noch nicht absehbare Spätfolgen auftreten.
Die Unterzeichnung sollte daher gut überlegt sein. Lassen Sie sich vorher besser durch einen Rechtsanwalt beraten. Ein Rechtsanwalt kann Sie auch bei der außergerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatz unterstützen oder Ihre Ansprüche für Sie geltend machen. Häufig sind die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts ebenfalls als Schadensersatz von der Gegenseite einforderbar.
Zudem ist die außergerichtliche Geltendmachung/Einigung nicht nur der kostengünstigere, sondern auch schnellere Weg, um Schadensersatz zu erreichen.
Lässt sich hingegen keine Einigung oder Erledigung erzielen, können Sie den Anspruch gerichtlich durchsetzen.
Um Schadensersatz gerichtlich geltend zu machen, können Sie eine Schadensersatzklage anstreben. Ob Sie sich vor Gericht anwaltlich vertreten lassen müssen, hängt u. a. von der Höhe der Forderung ab: Ab einem Streitwert von über 5.000 Euro ist regelmäßig das Landgericht für die Klage zuständig – vor diesem herrscht Anwaltszwang.
Möchten Sie Schadensersatz einklagen, läuft das Verfahren wie folgt ab:
Übrigens: Haben Sie vor Gericht Erfolg, muss die Gegenseite sämtliche Kosten übernehmen – auch die Kosten Ihres eigenen Anwalts in gesetzlicher Höhe.
Sowohl für die außergerichtliche als auch für die gerichtliche Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs können Kosten entstehen. Eine außergerichtliche Einigung kostet meistens weniger Geld, da die Gebühren für die Arbeit des Gerichts und die weiteren Verfahrenskosten entfallen.
Zu den außergerichtlichen Kosten zählen z. B.:
Für eine außergerichtliche Verhandlung benötigen Sie grundsätzlich keine juristische Vertretung. Es kann jedoch hilfreich sein, einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Forderung zu beauftragen – denn die gegnerische Versicherung wird kaum ohne einen Rechtsbeistand in die Verhandlungen treten.
Für die Arbeit des Anwalts entstehen Kosten. Diese darf er aber nicht beliebig festsetzen: Abhängig vom gewählten Vergütungsmodell kann er die rechtlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) heranziehen, seine Arbeit anhand eines festgelegten Stundensatzes berechnen oder mit Ihnen ein Festpreis-Honorar vereinbaren.
Welche außergerichtlichen Anwaltskosten entstehen können, wenn Sie Ihren Schadensersatzanspruch durchsetzen möchten, weiß ein Anwalt. Er kann Sie bereits in einem ersten Gespräch über entstehende Gebühren aufklären.
Lässt sich keine gütliche Einigung erzielen, bleibt Ihnen die Möglichkeit, den Schadenersatzanspruch einzuklagen. Für das Klageverfahren entstehen Prozesskosten für die Arbeit des Gerichts und ggf. Anwaltsgebühren.
Gerichtskosten setzen sich zusammen aus:
Anwaltskosten fallen nur an, wenn Sie oder die Gegenseite einen Rechtsbeistand für das Verfahren beauftragen. Besteht Anwaltszwang, brauchen Sie zwingend einen Anwalt. Das gilt z. B. für alle Prozesse vor einem Landgericht und dem Oberlandesgericht (§ 78 ZPO).
Bei einem gerichtlichen Vorgehen fallen die Kosten für die Tätigkeit des Anwalts gemäß des RVG regelmäßig höher aus als bei einer außergerichtlichen Verhandlung. Diese können Sie mit unserem Anwaltskostenrechner vorab berechnen. Sie können allerdings auch eine individuelle Vereinbarung mit Ihrem Anwalt treffen. In vielen Fällen ist zudem eine Kostenübernahme möglich.
Möchten Sie Schadensersatz geltend machen, bestehen verschiedene Möglichkeiten, um die entstehenden Prozesskosten zu reduzieren:
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, kann ein advocado Partner-Anwalt eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie stellen. Schildern Sie dazu bitte hier Ihren Fall.
Schadensersatzansprüche können auf vielfältige Weise entstehen: Es gibt unzählige Möglichkeiten, dass jemand anderes Sie in Ihren Rechten verletzt. Ob absichtlich oder nicht – es ist wichtig, dass Sie sich Ihrer Rechte bewusst sind: Sie haben das Recht, für den entstandenen Schaden Entschädigung einzufordern.
Doch auch wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht, verweigert die Gegenseite oftmals die Schadensregulierung durch Zahlung eines finanziellen Ausgleichs. Dann kann es hilfreich sein, einen Anwalt hinzuziehen.
Durch sein Fachwissen und seine Erfahrungen weiß er, wie sich die Gegenseite zur Zahlung der Schadensersatzforderung bewegen lässt. Dazu gehört auch, eine angemessene Schadensersatzsumme zu bestimmen.
Ein Anwalt für Schadensersatzrecht kann nicht nur während des Verfahrens Druck auf Ihren Prozessgegner ausüben, sondern von Beginn an sicherstellen, dass Sie Ihren Anspruch auch tatsächlich erfolgreich durchsetzen.
Dies kann der Anwalt gewährleisten, indem er
Sie suchen den richtigen Anwalt, der Ihren Schadensersatzanspruch geltend macht? advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk von über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung.
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Unter Schadensersatz fällt der Ausgleich für materielle und immaterielle Schäden, die einer Person durch das fahrlässige oder vorsätzliche Fehlverhalten eines anderen Menschen entstehen. In aller Regel wird Schadensersatz als finanzielle Wiedergutmachung für eine Sache gezahlt.
Schadensersatzansprüche entstehen, wenn es aufgrund der Verletzung geschützter Rechtsgüter wie Leben und Eigentum oder damit verbundener Pflichten zu einem Schaden, etwa am Eigentum oder an einer anderen Person selbst kommt – etwa, weil vertragliche Pflichten, Sachen, Personen oder Persönlichkeitsrechte verletzt wurden.
Schadensersatz lässt sich mithilfe 3 verschiedener Methoden berechnen: Der Differenzmethode, der konkreten oder der abstrakten Schadensberechnung. Bei allen Berechnungsarten spielen die Schwere und das Ausmaß der Schäden, mögliche Dauerschäden sowie ein mögliches Mitverschulden des Geschädigten eine entscheidende Rolle, um den Schadensersatz zu berechnen.
Möchten Sie gerichtlich Ihren Schadensersatzanspruch durchsetzen, entscheidet das Gericht, ob ein Schadensersatzanspruch in der geltend gemachten Höhe besteht. Bei einer außergerichtlichen Verhandlung versuchen Sie, sich mit der gegnerischen Partei oder deren Versicherung auf eine für beide Seiten akzeptable Entschädigungssumme zu einigen. Dies ist oftmals der kostengünstigere und schnellere Weg, um zu Ihrem Recht zu kommen.
Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.