In alltäglichen Situationen kann es zu Schäden an Rechten oder rechtlich geschützten Gütern kommen. In Fällen von Sachbeschädigung, Ärztepfusch, Beleidigung u. v. m. hat man dann Anspruch auf Schadensersatz. Wie hoch dieser Anspruch ausfallen kann, welche Voraussetzungen für eine Schadensersatzklage erfüllt sein müssen und wie Sie Schadensersatz erfolgreich einklagen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Mit Unterstützung vom Anwalt:
Von einem Schaden spricht man, wenn infolge eines Ereignisses wie Sachbeschädigung, Ärztepfusch oder Beleidigung eine unfreiwillige Einbuße an Rechten oder rechtlich geschützten Gütern erlitten wurde. Ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht in diesem Zusammenhang dann, wenn eindeutig nachweisbar ist, dass die Verletzung dieses Rechts Folge des Schadensereignisses ist. Schadensersatz ist dann i. d. R. in finanzieller Form zu leisten.
Können Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz erfolgreich durchsetzen, muss die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen.
Um Schadensersatz fordern bzw. eine Schadensersatzklage einreichen zu können, liegt die Beweislast stets beim Geschädigten. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, sämtliche Schäden zu dokumentieren und etwaige Zeugen festzuhalten. Eine solche Dokumentation kann dann durch Polizei-, Arzt- oder Versicherungsberichte ergänzt werden. Vor Gericht können diese Unterlagen ausschlaggebend für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sein.
Schadensersatz kann in den unterschiedlichsten Fällen eingefordert werden. So kann man für eine Sachbeschädigung nach einem Autounfall Schadensersatz fordern, aber auch nach einer Flugverspätung oder einem Hundebiss kann häufig ein Anspruch bestehen. Wann genau Sie Schadensersatz fordern können, erklären wir Ihnen jetzt.
Für welche Schäden gibt es Schadensersatz?
Ein Schaden ist jeder Nachteil, den jemand durch bestimmte Ereignisse erleidet. Unterschieden wird hier zwischen Vermögens- und Nichtvermögensschäden.
Haben Sie unverschuldet einen solch immateriellen Schaden erlitten, steht Ihnen i. d. R. Schmerzensgeld zu. Ausführliche Informationen zu einer Schmerzensgeldklage und ihren Voraussetzungen sowie viele wichtige Hinweise finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Schmerzensgeld einklagen.
Beispiele für Rechtsverletzungen, die zu Schadensersatz führen können:
Folgende Rechtsverletzungen bedingen häufig einen Anspruch auf Schadensersatz:
Schadensersatz kann gefordert bzw. Schadensersatzklage eingereicht werden bei Verkehrsunfällen, sexueller Belästigung oder wenn ein Mieter nicht zahlt. Daneben gibt es viele weitere Situationen, welche einen Schadensersatzanspruch nach sich ziehen können – beispielsweise DHL-Transportschäden oder die Verletzung des Urheberrechts.
In Bezug auf einen möglichen Schadensersatzanspruch wird vor allem geprüft, welchen Anteil der Geschädigte an der Entstehung des Sachschadens hat. Kann ihm eine Teil- oder Mitschuld nachgewiesen werden, kann dies zu einem verringerten Anspruch auf Schadensersatz führen – oder der Anspruch entfällt gänzlich. Allerdings ist ein Schadensersatz in diesem Zusammenhang nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Bei der Berechnung des Schadensersatzes wird auf das Prinzip der Totalreparation zurückgegriffen. Der Schädiger hat also dem Geschädigten den gesamten Schaden zu begleichen. Der Schadensersatz soll dann lediglich den entstandenen Schaden ausgleichen – und dabei den Geschädigten nicht besser oder schlechter stellen. Die gesetzlichen Regelungen zum Schadensersatz besitzen demnach keinen Strafcharakter, sondern eine Ausgleichsfunktion. Dies geschieht in den meisten Fällen durch Geldleistungen, kann aber auch in Form von Reparaturen o. ä. erfolgen.
Will man Schadensersatz fordern, sind bezüglich der Höhe des Anspruchs u. a. folgende Faktoren zu berücksichtigen:
Um das beste Ergebnis für Mandanten zu erzielen, werden zu Beginn alle in Betracht kommenden Schadenspositionen genau abgefragt und auf eine mögliche Durchsetzbarkeit geprüft. Hier ergeben sich häufig Möglichkeiten, an die Mandanten selbst noch gar nicht gedacht haben.
Für die genaue Berechnung des Schadensersatzes stehen folgende 3 Methoden zur Verfügung:
Differenzmethode
In den meisten Fällen wird die Höhe durch die Differenzmethode ermittelt. Es erfolgt ein Abgleich zwischen der Vermögenslage, welche ohne das schädigende Ereignis existieren würde, und der Vermögenslage nach dem Schadensereignis. Die sich daraus ergebende Differenz beziffert den zu zahlenden Schadensersatz.
Konkrete Schadensberechnung
Sollte der entstandene Schaden eindeutig monetär messbar sein, so kann der Geschädigte diesen als Ausgleich vom Schädiger verlangen. Der konkrete Schaden entspricht in diesem Zusammenhang dem entgangenen Gewinn. Der Beweis der konkreten Höhe ist allerdings sehr schwer zu führen.
Abstrakte Schadensberechnung
Kann kein konkreter Schaden berechnet werden, so bietet sich die abstrakte Schadensberechnung als Alternative an. Bei dieser wird der typischerweise entstehende Schaden für die Berechnung zugrunde gelegt. Entscheidet sich der Geschädigte also beispielsweise dafür, den entstandenen Schaden selbstständig zu reparieren, so kann er z. B. im Rahmen einer Schadensersatzklage als Schadensersatz fordern, was ihn die Reparatur in einer Fachwerkstatt gekostet hätte. Da in den meisten Fällen jedoch kein tatsächlicher Schaden ermittelbar ist, wird die abstrakte Schadensberechnung nur in seltenen Ausnahmefällen herangezogen.
Ein Anspruch auf Schadensersatz verjährt laut § 195 BGB nach 3 Jahren – innerhalb dieser Frist muss man Schadensersatz fordern oder Schadensersatzklage erheben. Die Verjährungsfrist für den Schadensersatz beginnt dabei mit Ende des Jahres, in welchem der Schaden entstanden ist und der Geschädigte Kenntnis über die Schäden sowie den Schädiger erlangte.
Beispiel: Bei einem Autounfall im November 2017 kam es zu einem Totalschaden am Auto von Autofahrer A. Die Verjährungsfrist beginnt also am 31.12.2017 und endet am 31.12.2020.
Wird erst nach dem Schadensereignis Kenntnis über Schaden oder Schädiger erlangt, gelten allerdings andere Verjährungsfristen. Sollte der Geschädigte den Schaden, nicht aber den Schädiger kennen, so verjährt der Anspruch nach § 199 BGB nach 10 Jahren. Sind hingegen die Schäden infolge des Schadensereignisses nicht absehbar – z. B. weil nach einem Behandlungsfehler erst Jahre später gesundheitliche Probleme auftreten –, verjährt der Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 199 BGB erst nach 30 Jahren. Nach dieser Zeit kann man keinen Schadensersatz mehr fordern bzw. keine Schadensersatzklage mehr einreichen.
Weitere ausführlichere Informationen darüber, was genau unter Verjährung zu verstehen ist, wann eine regelmäßige Verjährung eintritt und in welchen Fällen besondere Regelungen zu beachten sind, erfahren Sie in unserem Beitrag zur Verjährung von Schadensersatz.
Haben Sie nach einem Schadensereignis Anspruch auf Schadensersatz und ist dessen konkrete Höhe bekannt, können Sie Schadensersatz fordern oder Schadensersatz einklagen. Was dabei zu beachten ist, erklären wir Ihnen jetzt.
Vor einer Schadensersatzklage kann eine außergerichtliche Einigung angestrebt werden. Hierzu muss zunächst eine schriftliche Schadensersatzforderung an den Schädiger bzw. dessen Versicherung gestellt werden. Dieses Schreiben können alle relevanten Dokumente zum Vorfall beinhalten. Diese können beispielsweise sein:
Letztlich ist nicht immer eindeutig zu sagen, welche Dokumente bei der Durchsetzung Ihres Schadensersatzanspruches relevant sind. Hier müssen immer der Einzelfall und dessen Begleitumstände betrachtet werden.
Sollte keine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite möglich sein – weil diese die Forderung zurückweist oder einen viel geringeren Schadensersatz anbietet, als Ihnen eigentlich zustehen würde – können Sie Schadensersatzklage erheben. Dabei ist folgende Schrittfolge einzuhalten:
Die Gegenseite könnte nicht ohne Weiteres auf eine Schadensersatzforderung eingehen. Dies kann daran liegen, dass die Schuldfrage aufgrund der vorgelegten Dokumentation nicht ausreichend geklärt ist, Fehler bei der Berechnung des Schadensersatzes gemacht wurden oder dessen Höhe willkürlich bzw. viel zu hoch angesetzt wurde. Ein Anwalt kann in diesem Zusammenhang Abhilfe schaffen und sicherstellen, dass Ihr Schadensersatzanspruch schnell und unkompliziert durchgesetzt wird. Bei erfolgreicher Durchsetzung werden die Kosten für einen Anwalt übrigens von der Gegenseite übernommen.
So kann durch einen Anwalt die zweifelsfreie Dokumentation der Schäden gewährleistet werden. Zudem kann er mit der Gegenseite verhandeln und eine außergerichtliche Einigung anstreben. Ist diese nicht möglich, setzt er Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld mit der passenden juristischen Strategie im Rahmen einer Schadensersatzklage gerichtlich durch und kann jederzeit angemessen auf die taktischen Manöver der Gegenseite reagieren.
Ein Anwalt für Schadensersatz kann Folgendes für Sie tun:
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das mögliche Vorgehen.
Eine Schadensersatzklage ist mit Kosten für Anwalt und Gericht verbunden, die als anerkannte Schadensposition bei Erfolg vor Gericht von der Gegenseite zu tragen ist. Um das Prozesskostenrisiko vorher zu bestimmen und aussichtslose Klagen zu vermeiden, bietet sich daher ein Prozesskostenrechner an. Wie hoch die Kosten konkret ausfallen können und welche Möglichkeiten der Kostenübernahme bestehen, erklären wir Ihnen jetzt:
Die Kosten für einen Anwalt werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und richten sich immer nach dem sogenannten Streitwert – also dem geforderten Schadensersatz.
Demnach kann ein Anwalt folgende Gebühren berechnen:
Auch die Vereinbarung einer individuellen Vergütung zum Festpreis ist möglich – z. B. eine Abrechnung auf Stundenbasis.
Die Gerichtskosten setzen sich aus gerichtlichen Gebühren sowie Auslagen zusammen und richten sich ebenfalls nach dem Streitwert. Zu den Gebühren gehören u. a. die Kosten für Zeugen und Sachverständige oder aber auch Telekommunikations- und Portokosten.
In Folgendem sind mögliche Anwalts- und Gerichtskosten beispielhaft für Sie zusammengefasst:
Streitwert bis … |
Anwalts- & Gerichtskosten |
500 Euro |
192,50 Euro |
2.000 Euro |
614,00 Euro |
4.000 Euro |
1.009,00 Euro |
Die Kosten für eine Schadensersatzklage lassen sich mithilfe verschiedener Möglichkeiten finanzieren bzw. reduzieren:
Wenn Sie sich unsicher sein, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Anwalts- und Gerichtskosten für Ihre Schadensersatzklage übernimmt, stellt ein advocado Partner-Anwalt für Sie gerne eine kostenlose Deckungsanfrage. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.