Eine Airline hat Ihren Flug annulliert? Dann steht Ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro bei einem Flugausfall zu. Dafür muss die Fluggesellschaft den Ausfall verschuldet und Ihr Flug innerhalb Europas stattgefunden haben.
Konnten Sie wegen eines Flugausfalls oder einer Flugverspätung Ihren Urlaub nicht rechtzeitig antreten oder haben wichtige Termine verpasst, haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung.
Diese Grundvoraussetzungen gelten:
Steht Reisenden bei einem Flugausfall eine Entschädigung zu, orientiert sich deren Höhe an der Flugstrecke:
Sind mit der Annullierung folgende Unannehmlichkeiten verbunden, können Sie auch hierfür eine Kompensation verlangen:
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Flugreisende haben laut EU-Fluggastrechteverordnung unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall:
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Bei einem Flugausfall haben Sie nur unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch.
In diesen Fällen haben Sie keinen Anspruch:
Dann ist die EU-Fluggastrechteverordnung nicht anwendbar:
Bei Flügen außerhalb Europas greift das Montrealer Abkommen. Dieses legt keine pauschalen Ausgleichssummen fest – Reisende müssen individuell mit der Airline verhandeln.
Ein Anwalt für Fluggastrecht kann eine angemessene Entschädigungssumme für Ihren Flugausfall bestimmen und diese gegenüber der Airline durchsetzen. Ein advocado-Partner-Anwalt kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Ob Annullierung oder nicht – stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig am Flughafen sind, um einzuchecken. An diesen Zeiten können Sie sich orientieren:
Durch einen rechtzeitigen Check-in können Sie sicherstellen, dass Sie den Ersatzflug erreichen, wenn die Fluggesellschaft diesen schneller als erwartet organisiert hat.
Verpassen Sie diesen, haben Sie keinen Anspruch.
Hat Sie die Fluggesellschaft rechtzeitig über eine Annullierung informiert, erhalten Sie keine Entschädigung.
Diese Annullierungsfrist beträgt 14 Tage – die Airline muss Sie also mindestens 14 Tage vor Abflug über eine Flugannullierung informieren. Versäumt sie das und wird der Flug annulliert, steht Ihnen eine Entschädigung zu.
Haben außergewöhnliche Umstände zur Annullierung geführt, muss Ihnen die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Das liegt daran, dass die Airline diese weder verschuldet noch zu verantworten hat und deswegen für diese auch nicht haften muss.
Außergewöhnliche Umstände sind:
Die Fluglinie muss diese außergewöhnlichen Umstände jedoch zweifelsfrei nachweisen, um für die Annullierung nicht haften zu müssen.
Laut Europäischem Gerichtshof sind ein Großteil der technischen Defekte keine außergewöhnlichen Umstände (Urteil vom 18.09.2015, Az. C-257/14). Sie fallen in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft und stehen einer Entschädigungsforderung nicht entgegen.
Ein Anspruch auf Entschädigung für den Flugausfall besteht nur innerhalb einer Verjährungsfrist. In Deutschland haben Sie 3 Jahre Zeit, eine Zahlung von der Airline einzufordern. In anderen Ländern gelten andere Fristen.
Verjährungsfristen in anderen EU-Ländern (Auswahl):
Reisende müssen sich zur Geltendmachung einer Kompensation nicht an die deutsche Frist halten. Sie können die Verjährungsfrist am Abflugort, Ankunftsort oder den Ort der Hauptniederlassung der Airline nutzen.
Annulliert wurde ein Flug von Eurowings von Stockholm nach Paris. Ausgleichszahlungen für den Flugausfall können Sie innerhalb von 3 Jahren in Deutschland (Sitz von Eurowings), innerhalb von 10 Jahren in Schweden oder innerhalb von 2 Jahren in Frankreich geltend machen.
Neben der Entschädigung haben Flugreisende bei einer von der Airline verschuldeten Flugannullierung umfangreiche Rechte:
Ein Recht auf Betreuungsleistungen haben Sie auch dann, wenn außergewöhnliche Umstände für die Annullierung gesorgt haben.
Können Sie durch einen Flugannullierung nicht pünktlich auf der Arbeit sein, darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht sanktionieren. Da Sie am Fernbleiben keine Schuld haben, müssen Sie weder Urlaub einreichen noch nacharbeiten.
Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die Airline schriftlich kontaktieren und eine angemessene Ausgleichszahlung für den Flugausfall verlangen. Das Schreiben sollte folgende Inhalte haben:
Unser Musterbrief erleichtert es Ihnen, wegen eines Flugausfalls Entschädigung bei der verantwortlichen Fluggesellschaft einzufordern. Im anwaltlich vorgeprüften Schreiben können Sie Ihre persönlichen Daten, Angaben zum annullierten Flug sowie alle Belege für Ihren Mehrkosten ergänzen.
Bitte beachten Sie, dass dieser Musterbrief nur als Vorlage dient. Es ist sinnvoll, wenn Sie das Schreiben an die Fluggesellschaft auf Ihren individuellen Fall anpassen. Je detaillierter Sie die Annullierung und Ihre Ausgaben belegen können, desto besser sind Ihre Erfolgsaussichten, eine Zahlung der Fluggesellschaft zu erreichen.
Mithilfe der kostenlosen advocado-App für iOS und Android machen Sie Ihre Ansprüche noch bequemer geltend. Im Interviewmodus erstellen Sie ein anwaltlich vorgeprüftes Forderungsschreiben.
Das Schreiben wird mit wenigen Klicks direkt an die Airline versandt – sicher, bequem und vollständig digital.
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Zeigt sich die Fluggesellschaft unkooperativ – z. B. indem sie nicht auf das über die App versendete Schreiben reagiert, Beweise nicht anerkennt und die Entschädigungsforderung zurückweist –, kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein.
Häufig genügt bereits ein anwaltliches Schreiben, um die Airline zur Zahlung zu bewegen. Darüber hinaus kann ein Anwalt folgende Aufgaben für Sie übernehmen:
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Patricia Bauer findet als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado praktische Lösungen für Ihre Rechtsprobleme. Durch ein Jurastudium kann sie auf umfangreiches Fachwissen aus Erb-, Vertrags- und Markenrecht zurückgreifen und komplexe juristische Sachverhalte leicht verständlich und lösungsorientiert aufbereiten.