Erleiden Sie durch einen unverschuldeten Unfall Verletzungen wie z. B. starke Blutergüsse oder Brüche und können die Schuld des Verursachers nachweisen, haben Sie unter Umständen einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Welche Voraussetzungen für solch einen Anspruch erfüllt sein müssen, wie hoch dieser konkret ausfallen kann und wie Sie Schmerzensgeld beantragen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Immaterielle Schäden wie Verletzungen von Körper und Psyche nach beispielsweise einem Verkehrsunfall, Hundebiss oder Ärztefehler können einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen. Dieser Anspruch muss aktiv eingefordert und durch verschiedene Dokumente belegt werden. So kann über polizeiliche Ermittlungs- oder Unfallakten, medizinische Gutachten und Krankenakten nachgewiesen werden, dass diese und ähnliche Schäden Folge eines konkreten Schadensereignisses sind.
Haben Sie einen rechtmäßigen Anspruch auf Schmerzensgeld und setzen diesen erfolgreich durch, übernimmt die gegnerische Seite i. d. R. sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.
Immaterielle Schäden sind stets die Voraussetzung für einen Schmerzensgeldanspruch. Hierzu gehören u. a.:
Ob Sie mit oder ohne Anwalt Schmerzensgeld beantragen möchten – es muss nachgewiesen werden können, dass diese Schäden Folge eines Schadensereignisses wie z. B. ein Unfall sind. Auch die Schuld des Verursachers muss einwandfrei belegt werden können.
Für einen solchen Nachweis der Schadensursache bietet sich eine ausführliche Dokumentation an. Folgende Dokumente und Unterlagen kommen in diesem Zusammenhang u. a. infrage:
Hilfreich sind außerdem Fotos zum Schadensereignis. Gab es Zeugen für den Vorfall, der zum Schaden geführt hat, können diese auch notiert werden. Sie können nicht nur wertvolle Informationen über den Unfallhergang und die Schuld des Schädigers liefern, sondern auch Auskunft über die Auswirkungen der Schäden auf Alltag und Beruf des Opfers geben.
Sollte der Geschädigte durch starke Verletzungen selbst nicht in der Lage sein, seine Leidensgeschichte zu dokumentieren, kann es helfen, dass Angehörige einen schriftlichen Nachweis führen. Damit kann der Betroffene die Situation später vor Gericht möglichst klar und detailliert vorstellen.
Da jedes Schadensereignis individuell ist, sind jeweils andere Anforderungen bei der Beantragung von Schmerzensgeld zu beachten. Lesen Sie in unseren Schwerpunkt-Beiträgen, wie Sie für Ihren individuellen Fall Schmerzensgeld ohne Anwalt beantragen können:
Die Höhe von Schmerzensgeld ist stets einzelfallabhängig und berücksichtigt die konkreten Folgen des Schadensereignisses. Je stärker z. B. die Beeinträchtigung ist, desto höher wird die Schmerzensgeldsumme ausfallen. Bei der genauen Berechnung spielen aber weitere Faktoren eine Rolle. Diese sind u. a.:
Auch eine absichtliche Verzögerung der Schadensregulierung oder eine fehlende Einsicht des Schadensverursachers kann die Schmerzensgeldsumme beeinflussen und sich u. U. schmerzgelderhöhend auswirken.
Auch wenn die konkrete Höhe des Schmerzensgeldes stets individuell bestimmt wird, ziehen Gerichte und Versicherungen bei ihren Entscheidungen sogenannte Schmerzensgeldtabellen heran. Als Laie, der sämtliche Urteile nicht kennt, kann es eine Herausforderung sein, die richtige Höhe anzusetzen. Ein angemessenes Schmerzensgeld ohne Anwalt zu beantragen, kann sich nicht nur deshalb als schwierig gestalten.
Im Folgenden haben wir Ihnen zur Orientierung einige Schmerzensgeldurteile zusammengestellt:
Sachverhalt |
Schmerzensgeld |
Urteil |
HWS-Distorsion 1.–2. Grades, drei Tage stationäre Behandlung, elfmonatige Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit nach unverschuldetem Verkehrsunfall |
3.000 Euro |
LG Tübingen, 2015 |
Eintritt einer dauerhaften Nervenschädigung nach unzureichender Aufklärung des behandelnden Zahnarztes über seltenes, aber folgenschweres Operationsrisiko |
7.000 Euro |
OLG Koblenz, 2012 |
Schulterverletzung, durch die über einen Zeitraum von zwei Jahren die Lebensgestaltung des Verletzten im Alltag eingeschränkt wurde. Unfallfolgen konnten nur durch eine Operation beseitigt werden |
7.500 Euro |
OLG Karlsruhe, 2012 |
Operation an falscher Stelle, wodurch zwei Operationen notwendig wurden – durch den ersten unnötigen Eingriff entstand eine 13 cm lange Narbe |
8.000 Euro |
LG Osnabrück, 2011 |
Unzureichende Aufklärung über das Risiko einer möglichen dauerhaften Stimmbandlähmung bei einer Lymphknotenentfernung |
15.000 Euro |
OLG Koblenz, 2012 |
Haarverlust auf dem Kopf nach misslungener Blondierung |
18.000 Euro |
OLG Koblenz, 2013 |
Mobbing von Vorgesetztem |
30.000 Euro |
AG Cottbus, 2009 |
Unterschenkelamputation nach Stichverletzungen |
40.000 Euro |
LG Wiesbaden, 2010 |
Amputation eines Armes nach mangelhafter Nachsorge |
50.000 Euro |
OLG Hamm, 2017 |
Unfalltod eines elfjährigen Kindes bei Benutzung einer |
73.000 Euro |
OLG Köln, 2005 |
Möchten Sie Schmerzensgeld ohne Anwalt beantragen, sollten Sie zwingend auf die Einhaltung der Fristen achten. Für einen begründeten Anspruch auf Schmerzensgeld beträgt die Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB drei Jahre. Die Frist beginnt dabei mit Ende des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist und von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt wurde. Wird der Schadensverursacher z. B. erst später bekannt, beginnt die Frist erst mit Ende des Jahres, in welchem er ausfindig gemacht werden konnte.
Beispiel: Radfahrer R. erlitt im Sommer 2017 Verletzungen nach einem unverschuldeten Zusammenstoß mit einem Auto. Der Unfallverursacher begeht Fahrerflucht und ist nicht auffindbar. Im September 2018 kann dieser schließlich doch von der Polizei ermittelt werden. Somit beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2018 und endet am 31.12.2021.
Durch einen sogenannten Feststellungsantrag lässt sich die dreijährige Verjährungsfrist übrigens verlängern. Die Einreichung eines Feststellungsantrags bei Gericht ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn Folgeschäden nicht von Anfang an ausgeschlossen werden können oder der Schadensverursacher – wie im obigen Beispiel – zunächst unbekannt ist. So kann der Anspruch für nicht absehbare Schäden gesichert werden. Nach 30 Jahren sind jedoch alle Ansprüche, die Schmerzensgeld begründen, verjährt. Dies gilt auch unabhängig von Kenntnis oder Schadenszeitpunkt.
Mit Ende der Verjährungsfrist ist der Anspruch auf Schmerzensgeld endgültig erloschen. Ob mit oder ohne Anwalt – Sie können dann kein Schmerzensgeld mehr beim Schadensverursacher oder dessen Versicherung beantragen.
Möchten Sie Schmerzensgeld ohne Anwalt beantragen, wird Sie das u. U. vor verschiedene Herausforderungen stellen. Neben der angemessenen Höhe und Fristen gibt es weitere mögliche Fallstricke. Im Folgenden geben wir Ihnen dennoch einen Überblick, wie die grundsätzlichen Schritte bei Beantragung und Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldanspruchs aussehen könnten.
Bei einer außergerichtlichen Durchsetzung kann das Schmerzensgeld ohne Anwalt direkt bei der Gegenseite eingefordert werden – d. h. beim Schädiger selbst oder dessen Haftpflichtversicherung. Dies geschieht durch eine schriftliche Schmerzensgeldforderung, die folgende Informationen enthalten sollte:
Kommt es durch die gegnerische Versicherung zur Entschädigungszahlung, muss im Gegenzug häufig eine Abfindungserklärung unterzeichnet werden. Dadurch werden weitere Schmerzensgeldforderungen im Falle von Spätfolgen verhindert.
Die gegnerische Seite wird i. d. R. alles dafür tun, damit das Schmerzensgeld so gering wie möglich für Sie ausfällt. Dabei kann es vorkommen, dass z. B. die Haftpflichtversicherung des Schädigers die Zahlung eines Schmerzensgeldes verweigert. Dies könnte dann geschehen, wenn die Gegenseite der Meinung ist, dass die Forderung zu hoch angesetzt wurde, eine bestimmte „Bagatellgrenze“ nicht überschritten wurde oder wenn sie bezweifelt, dass z. B. der Unfall tatsächlich ursächlich für den Schaden ist.
Ausführlichere Informationen zur außergerichtlichen Durchsetzung von Schmerzensgeld, was dabei zu beachten ist und wie verschiedene Fallstricke umgangen werden können, finden Sie in unserem Beitrag Schmerzensgeld beantragen.
Ist eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite nicht möglich, lässt sich der Schmerzensgeldanspruch nur noch vor Gericht durchsetzen. Allerdings kann es im gerichtlichen Verfahren noch komplexer werden, das Schmerzensgeld ohne Anwalt zu beantragen.
Folgende Schrittfolge ist üblich, wenn Sie Klage einreichen wollen:
Ausführlichere Informationen dazu, wo und wie eine Klage einzureichen ist und welche konkreten Inhalte erforderlich sind, erläutern wir Ihnen in unserem Beitrag zum Thema Schmerzensgeld einklagen.
Ob außergerichtlich oder gerichtlich – die Gegenseite könnte nicht ohne Weiteres auf eine Schmerzensgeldforderung eingehen. So kann eine „Bagatellgrenze“ herangezogen oder bezweifelt werden, dass das Schadensereignis ursächlich für die entstandenen Schäden ist. Auch eine zu hoch angesetzte Schmerzensgeldforderung kann eine schnelle Einigung verhindern. Ein Anwalt kann hier helfen und sicherstellen, dass Ihr Schmerzensgeldanspruch schnell und unkompliziert durchgesetzt wird. Die Kosten für Ihren Anwalt werden bei erfolgreicher Durchsetzung übrigens grundsätzlich von der Gegenseite übernommen.
So kann Ihr Anwalt die einwandfreie Dokumentation Ihrer Schäden sicherstellen und mit der Gegenseite verhandeln. Ist keine außergerichtliche Einigung möglich, kann durch eine passende juristische Strategie der Schmerzensgeldanspruch gerichtlich durchgesetzt und sichergestellt werden, dass jederzeit angemessen auf die taktischen Manöver der Gegenseite reagiert wird.
Ein Anwalt entlastet Sie während der Durchsetzung des Schmerzensgeldanspruchs. Er kann folgende Aufgaben übernehmen:
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das mögliche Vorgehen.
Wenn Sie sich dagegen entscheiden, Ihr Schmerzensgeld ohne Anwalt zu beantragen, können Anwalts- und Gerichtskosten entstehen, die aber grundsätzlich von der Gegenseite zu übernehmen sind. Die konkrete Höhe der Kosten richtet sich stets nach dem geforderten Schmerzensgeld. Welche Kosten genau entstehen können und ob die Möglichkeit einer Kostenübernahme besteht, erläutern wir Ihnen jetzt.
Anwaltskosten
Die Anwaltskosten ergeben sich aus dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sie richten sich nach der Höhe des geforderten Schmerzensgeldes – dem sogenannten Streitwert.
Ein Anwalt kann auf dieser Grundlage folgende Gebühren berechnen:
Gerichtskosten
Die Gerichtskosten setzen sich aus Gebühren – z. B. Kosten für Zeugen, Verfahrensgebühren, Sachverständige – und den Gerichtsauslagen zusammen. Auch hier wird der konkrete Streitwert zugrunde gelegt. Im Folgenden sind die möglichen Anwalts- und Gerichtskosten beispielhaft für Sie zusammengefasst:
Streitwert bis … |
Anwalts- & Gerichtskosten |
500 Euro |
192,50 Euro |
2.000 Euro |
614,00 Euro |
4.000 Euro |
1.009,00 Euro |
Die Beauftragung eines Sachverständigen ist erst ab einem Schaden von 800,00 Euro erforderlich. Bei geringeren Schäden ist z. B. ein Kostenvoranschlag einer KFZ-Fachwerkstatt ausreichend. Die Sachverständigenkosten richten sich nach einem festgelegten Stundensatz und sind vor allem bei kleinen Streitwerten höher als die Gerichtsgebühren.
Kostenübernahme
Daneben lassen sich die mit einer Beantragung von Schmerzensgeld entstandenen Kosten auch durch folgende Möglichkeiten finanzieren bzw. reduzieren:
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, stellt ein advocado Partner-Anwalt gerne eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.