Zusammenfassung
Ob Auffahrunfall, Hundebiss oder Ärztepfusch – kommt es durch Fremdverschulden zu physischen oder psychischen Schäden, haben Betroffene ggf. einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Doch wie beziffert man z. B. einen Beinbruch? Online Schmerzensgeld-Rechner funktionieren unter Umständen nicht. Denn: Die Schmerzensgeldhöhe lässt sich nur individuell bestimmen. Eine erste Orientierung bieten Tabellen, die sicherste Einschätzung kann ein Anwalt liefern.
Auf einen Blick
Schnell, unkompliziert, risikofrei – im Internet werben zahlreiche Anbieter mit Schmerzensgeld-Rechnern, welche innerhalb von Sekunden eine Anspruchshöhe ermitteln sollen. Doch kein Programm kann durch mathematische Formeln einen finanziellen Ausgleich für Verletzungen berechnen, der von individuellen Faktoren abhängig ist.
Ein Schadensfall ist stets individuell und unter Beachtung aller Faktoren zu betrachten. So ist bei der Bestimmung von Schmerzensgeld einerseits die Seite des Geschädigten zu berücksichtigen:
Zum anderen ist auch der Schädiger zu berücksichtigen:
Sie können ein angemessenes Schmerzensgeld mithilfe einer sogenannten Schmerzensgeldtabelle bestimmen.
Anstelle eines Schmerzensgeld-Rechners können Sie wie folgt vorgehen:
Vor der Bestimmung von Schmerzensgeld ist zu prüfen, ob überhaupt ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt gemäß § 195 BGB mit Ende des Jahres, in dem es zum Schaden kam und der Betroffene Kenntnis darüber erhielt. Wenn mögliche Folgeschäden nicht auszuschließen sind, können Sie bei Gericht ein Feststellungsantrag stellen. Dieser ermöglicht einen Aufschub der dreijährigen Frist.
Beispiel: Im Sommer 2018 erfasst ein Pkw-Fahrer mit dem Außenspiegel einen Radfahrer, welcher daraufhin durch den Sturz starke Schürfwunden und einen Armbruch erleidet. Doch der Pkw-Fahrer begeht Fahrerflucht und wird erst im Januar 2019 als Schädiger polizeilich ermittelt. Somit beginnt die Verjährungsfrist erst am 31.12.2019 – und endet 3 Jahre später am 31.12.2022.
Doch Achtung: Spätestens nach 30 Jahren sind jegliche Schmerzensgeldansprüche verjährt – unabhängig vom Kenntnisstand des Geschädigten oder etwaiger Aufschübe.
Betroffene müssen einen Anspruch auf Schmerzensgeld nachweisen. Dafür kann eine Dokumentation erstellt werden. Folgende Dokumente und Nachweise können hierfür u. a. hilfreich sein:
Schmerzensgeld-Rechner setzen für gleiche Verletzungen ein und dieselbe Entschädigungshöhe an. Tatsächlich sprechen Gerichte jedoch trotz vergleichbarer Verletzung unterschiedliche Schmerzensgeldsummen zu. Dies liegt daran, dass die individuellen Umstände entscheidend sind. Ein Schmerzensgeld-Rechner kann diese nicht abbilden.
Als Alternative zum Schmerzensgeld-Rechner können Sie zur ersten Orientierung auf eine Schmerzensgeldtabelle zurückgreifen. In solchen Tabellen sind alle Schmerzensgelder aufgelistet, die Gerichte für bestimmte Verletzungen zugesprochen haben.
Als Beispiel finden Sie hier eine Schmerzensgeldtabelle zum Schleudertrauma (HWS):
Schaden |
Schmerzensgeld |
Urteil |
HWS, fünf ambulante Behandlungen, eine Woche erwerbsunfähig, keine Folgeschäden |
200 Euro |
LG Aachen, 2004 |
leichtes bis mittelschweres HWS, vier Tage erwerbsunfähig, keine Folgeschäden |
500 Euro |
OLG Koblenz, 2014 |
HWS, ISG-Blockade, Störung Lendenwirbelsäule, starke Schmerzen, anhaltende ambulante Therapie, 6 Wochen erwerbsunfähig |
2.000 Euro |
AG München, 2013 |
mittelschwere HWS, zahlreiche Brüche, 12 Tage stationäre Behandlung, 2 Monate Reha, Narbe von 16 cm, Depression, Bewegungsbeeinträchtigung, grob fahrlässiges Verhalten des Schädigers, verzögerte Schadensregulierung |
35.000 Euro |
OLG Saarbrücken, 2015 |
schwerstes HWS, anhaltendes Wachkoma mit künstlicher Ernährung, dauerhafte Unterbringung im Pflegeheim, Schädiger grob fahrlässig und alkoholisiert |
500.000 Euro |
OLG Oldenburg, 2014 |
Die Verwendung von Schmerzensgeldtabellen bzw. Vergleichsfällen könnte allerdings ebenfalls problematisch sein. Dies hat folgende Gründe:
Auch wenn der Rückgriff auf eine Schmerzensgeldtabelle sicherer ist als die Berechnung mit einem Schmerzensgeld-Rechner, kann die Hinzuziehung eines Anwalts hilfreich sein.
Dieser kann nicht nur die rechtssichere Bestimmung eines angemessenen Schmerzensgelds übernehmen, sondern auch Ihren Anspruch auf Grundlage einer zweifelsfreien Dokumentation bei der Gegenseite oder vor Gericht durchsetzen.
So kann ein Anwalt im Rahmen einer Einforderung von Schmerzensgeld u. a. folgende Aufgaben übernehmen:
Damit Sie durch einen Schmerzensgeld-Rechner oder die Bestimmung eines unangemessenen Schmerzensgeldes Ihren Anspruch nicht verlieren, können Sie Folgendes tun:
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 500 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado findet Senta Banner verständliche Antworten auf komplexe Rechtsfragen aus den Gebieten Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht. So zeigt sie dem Leser auch bei schwierigen Sachverhalten die besten Lösungsansätze auf.