Kommt es nach beispielsweise einem Unfall, Behandlungsfehlern oder Mobbing am Arbeitsplatz zu physischen und psychischen Schäden, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, wie hoch das Schmerzensgeld ausfallen und wie es eingefordert werden kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Kommt es nach einem Unfall, Behandlungsfehler oder Mobbing zu sogenannten immateriellen Schäden wie physischen und psychischen Verletzungen, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieses ist aktiv einzufordern – allerdings ist durch eine umfangreiche Dokumentation nachzuweisen, dass die Schäden Folgen des Schadensereignisses sind. Dabei ist jeder Schaden einzeln zu betrachten und das Schmerzensgeld für jeden Schadensfall individuell zu bestimmen.
Wenn Sie einen rechtmäßigen Anspruch auf Schmerzensgeld haben und diesen erfolgreich durchsetzen, übernimmt die Gegenseite grundsätzlich sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.
Um nachzuweisen, dass die z. B. Verletzungen Folge des Schadensereignisses sind, ist eine ausführliche Dokumentation hilfreich. Den Polizisten vor Ort können etwaige Verletzungen zu Protokoll gegeben werden. Zudem kann ein Arztbesuch ratsam sein, damit die Schäden und mögliche Folgeschäden diagnostiziert und dokumentiert werden können. Ausführlichere Auskunft über die Auswirkungen der Schäden auf den Alltag des Geschädigten können außerdem Zeugen geben.
Um einen Anspruch auf Schmerzensgeld zu haben, muss bei immateriellen Schäden an
nachweisbar sein, dass diese Folge des Schadensereignisses sind.
Darüber hinaus muss der Schädiger laut § 276 BGB
gehandelt haben. Sein Verhalten muss also ursächlich für den entstandenen Schaden sein. Wurde z. B. der Unfall durch leichtsinniges oder unbedachtes Verhalten des Schädigers bedingt, kann von Fahrlässigkeit ausgegangen werden. Bei Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gehen Gerichte von Vorsatz aus.
Verletzungen, die durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit bedingt sind, begründen in der Regel einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Besteht allerdings bei der dem Schaden zugrunde liegenden Tätigkeit eine grundsätzliche Verletzungsgefahr, entfällt der Anspruch in der Regel. Auch bei technischem Versagen, Übermüdung oder angemessenem Spieleifer ist Schmerzensgeld ausgeschlossen.
Grundsätzlich verjährt ein Anspruch auf Schmerzensgeld laut § 195 BGB nach 3 Jahren. Dabei beginnt die Frist mit Ende des Jahres, in dem es zum schädigenden Ereignis gekommen ist und der Geschädigte Kenntnis über den Schädiger sowie die Schäden erlangt hat. Sollten schädigendes Ereignis und Kenntnisnahme nicht im selben Jahr liegen, beginnt die Frist erst zum Ende des Jahres, in welchem Kenntnis über den Schädiger oder die Schäden erlangt wurde.
Beispiel: Ein Spaziergänger ist im Dezember 2017 von einem Radfahrer angefahren worden. Dadurch erlitt er starke Verletzungen, aufgrund derer er mehrere Wochen stationär im Krankenhaus behandelt werden musste. Die Polizei konnte den Fahrradfahrer jedoch erst im Februar 2018 ausfindig machen. Daher beginnt die entsprechende Verjährungsfrist nicht am 31.12.2017, sondern erst am 31.12.2018 – und endet am 31.12.2021.
Sollten mögliche Folgeschäden nicht ausgeschlossen werden können, ist es möglich, bei Gericht einen Feststellungsantrag zu stellen. Dadurch lässt sich die dreijährige Verjährungsfrist aufschieben und der Anspruch für etwaige Folgeschäden wird für 30 Jahre gesichert. Nach dieser Frist kann dann keinerlei Anspruch auf Schmerzensgeld mehr geltend gemacht werden.
Ist ein Anspruch auf Schmerzensgeld entstanden, erfolgt die Zahlung in der Regel durch die Haftpflichtversicherung des Schädigers. Dafür muss jedoch zunächst festgestellt werden, ob der Geschädigte womöglich das schädigende Ereignis mitverschuldet hat.
Ist der Schädiger minderjährig oder behindert und daher von Gesetzeswegen beaufsichtigungspflichtig, werden die Eltern bzw. Betreuer zur Zahlung des Schmerzensgeldes in die Pflicht genommen.
Die genaue Berechnung von Schmerzensgeld nach einem Behandlungsfehler oder Verkehrsunfall ist sehr komplex, da die immateriellen Schäden individuell für jeden Schadensfall zu betrachten sind. So hängt die Höhe des Schmerzensgeldes vom individuellen Ausmaß und den individuellen Folgen für den Betroffenen ab. Dabei gilt grundsätzlich: Je stärker die Beeinträchtigung, desto mehr Schmerzensgeld kann der Geschädigte erwarten.
Bei der Bestimmung von Schmerzensgeld werden darüber hinaus auch u. a. folgende Faktoren berücksichtigt:
Vor Gericht kann sich neben einer solchen Verzögerungstaktik der gegnerischen Versicherung übrigens eine fehlende Einsicht des Unfallverursachers ebenfalls schmerzensgelderhöhend auswirken.
Einen ersten Anhaltspunkt über die Schmerzensgeldhöhe bieten sogenannte Schmerzensgeldtabellen. Diese stellen eine Sammlung vergangener Gerichtsurteile zu Schmerzensgeldern bei immateriellen Schäden dar. Schmerzensgeldtabellen sind allerdings nicht bindend und können lediglich als grobe Orientierung bei der Bestimmung einer konkreten Schmerzensgeldhöhe herangezogen werden.
Ausführlichere Informationen zu Schmerzensgeldhöhen bei den verschiedensten Schäden und Schadensursachen finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag zur Schmerzensgeldtabelle.
Wie hoch Schmerzensgeld bei Unfällen, Behandlungsfehlern oder psychischen Schäden durch u. a. Mobbing ausfallen könnte, haben wir Ihnen in den folgenden Schmerzensgeldtabellen zusammengestellt.
Unfälle passieren im Straßenverkehr, beim Sport oder im Urlaub – sollten durch einen solchen Unfall erhebliche Verletzungen entstanden sein, begründet dies in der Regel einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Welche Schmerzensgelder in diesem Zusammenhang von deutschen Gerichten zugesprochen wurden, haben wir Ihnen nachfolgend exemplarisch zusammengestellt:
Sachverhalt |
Schmerzensgeld |
Urteil |
HWS-Distorsion 1.–2. Grades |
3.000 Euro |
LG Tübingen, 2015 |
Erhebliche dauerhafte Schäden am linken Knie nach Blockade des Auslaufs einer Wasserrutsche |
3.000 Euro |
OLG Koblenz, 2012 |
Starke Verletzungen nach Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Fahrgeschäft |
5.000 Euro |
OLG Oldenburg, 2014 |
Offener Unterschenkeltrümmerbruch und Daumenfraktur |
7.500 Euro |
OLG Oldenburg, 2005 |
Starke Verletzungen des Beifahrers und risikoreiche OP nach Unfall aufgrund überhöhter Geschwindigkeit |
12.000 Euro |
OLG Bamberg, 2011 |
Faktur des zweiten Halswirbels, Gehirnerschütterung und Prellungen nach Zusammenstoß zweier Fahrräder mit unzureichender Beleuchtung. |
15.000 Euro |
LG München, 2010 |
5 Tage Intensivstation, vier Monate abwechselnd ambulante und stationäre Behandlung, starke Bewegungseinschränkung nach Skiunfall |
40.000 Euro + 13.000 Euro Schadensersatz |
LG Ravensburg, 2006 |
Schädelhirntrauma mit Dauerschäden |
75.000 Euro |
OLG Hamm, 2001 |
Ausführlichere Informationen zum Schmerzensgeld nach einem Unfall finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Schmerzensgeld nach Unfall. Um ausführlichere Erläuterungen zu den verschiedenen Unfallarten zu erhalten, empfehlen wir Ihnen unsere Beiträge zu den Schwerpunkten Schmerzensgeld Autounfall, Auffahrunfall Schmerzensgeld sowie Schmerzensgeld Fahrradunfall. Sofern Sie Informationen zur Schmerzensgeldhöhe bei schweren Verletzungen suchen, finden Sie diese in unseren Beiträgen zu den Schwerpunkten Schmerzensgeld Schleudertrauma sowie Schmerzensgeld HWS.
Verstößt ein Arzt gegen z. B. medizinische Standards oder missachtet seine ärztlichen Sorgfaltspflichten und führt dies zu einer Verschlechterung der Gesundheit des Patienten, kann dies einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen. Einige Urteile deutscher Gerichte zu diesem Zusammenhang haben wir Ihnen nachfolgend exemplarisch zusammengestellt:
Sachverhalt |
Schmerzensgeld |
Urteil |
Starke Schmerzen, tränendes und stark geschwollenes Auge nach vergessener Entfernung eines Nylonfadens nach einer Augenoperation |
5.000 Euro |
OLG Frankfurt, 2002 |
Starke Schmerzen und verlängerter Heilungsprozess nach fehlerhafter Wundspülung |
6.000 Euro |
OLG Köln, 2012 |
Verlust des Kindes nach verspätet durchgeführtem Notkaiserschnitt |
7.500 Euro |
OLG Thüringen, 2011 |
Bleibende Schäden an Handgelenk nach fehlerhafter Operation |
15.000 Euro |
OLG Hamm, 2013 |
Entfernung von insgesamt 8 Zähnen, obwohl dies medizinisch nicht indiziert war |
15.000 Euro |
OLG Hamm, 2001 |
Tod einer Patientin wegen eines nicht erkannten massiven Hirnstamminfarkts |
50.000 Euro |
OLG Hamm, 2013 |
Verlust der Gebärfähigkeit nach Entnahme des rechten Eierstocks, obwohl der linke Eierstock mit Krebszellen belastet war |
50.000 Euro |
LG Mainz, 2010 |
Arzt übersah eine Darmkrebserkrankung: mehrere Operationen, Chemotherapien und Tod nach über 2-jährigem Leidensweg |
100.000 Euro |
OLG Braunschweig, 2010 |
Ausführlichere Informationen zum Schmerzensgeld in diesen und ähnlichen Fällen finden Sie in unserem ausführlicheren Beitrag zum Behandlungsfehler. Sofern Sie sich über Ihre juristische Optionen bei Fehlern des medizinischen Personals informieren wollen, empfehlen wir Ihnen unsere Beiträge zu den Schwerpunkten Arzt verklagen, Zahnarzt verklagen und Krankenhaus verklagen.
Nicht nur physische, sondern auch psychische Schäden aufgrund z. B. von Mobbing am Arbeitsplatz, Beleidigung oder Verleumdung können einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen. In diesem Zusammenhang muss allerdings beispielsweise durch ein psychologisches oder psychiatrisches Gutachten ein erheblicher Leidensdruck und dessen Ursachen nachgewiesen werden. Welche Schmerzensgelder in diesem Zusammenhang von deutschen Gerichten zugesprochen wurden, haben wir Ihnen hier exemplarisch zusammengestellt:
Sachverhalt |
Schmerzensgeld |
Urteil |
Cybermobbing via Facebook mit Unterstellung von Homosexualität und Pädophilie |
1.500 Euro |
LG Memmingen, 2015 |
Demütigung der ethnischen Herkunft durch Rap-Video bei YouTube |
5.000 Euro |
LG Bonn, 2013 |
Seelische Belastung durch dauerhafte Entstellung nach fahrlässiger Herbeiführung einer großen Risswunde im Gesicht |
7.500 Euro |
OLG Düsseldorf, 2010 |
Starke psychische Erkrankung mit depressiven Episoden nach systematischem Mobbing am Arbeitsplatz |
10.000 Euro |
AG Eisenach, 2005 |
Schwere psychische Erkrankung nach Tod der Tochter durch Verkehrsunfall |
30.000 Euro |
OLG Frankfurt am Main, 2012 |
Erhebliche körperliche, unfallbedingte posttraumatische Belastungsstörung und Arbeitsunfähigkeit infolge der Ängste nach Autounfall |
30.000 Euro |
OLG Schleswig, 2009 |
Todesangst des Opfers eines Gewaltverbrechens |
50.000 Euro |
OLG Bremen, 2012 |
Lebensgefährliche Verletzungen, starke Angstzustände, Schlafstörungen und eine posttraumatische Belastungsstörung nach Gewaltanwendung |
75.000 Euro |
LG Düsseldorf, 2010 |
Ausführlichere Informationen zu Schmerzensgeld bei Mobbing, Beleidung und Verleumdung und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Schmerzensgeld und andere Ansprüche wie Schadensersatz geltend zu machen, finden Sie in unseren Beiträgen zu den Schwerpunkten Mobbing am Arbeitsplatz, Anzeige wegen Beleidigung und Anzeige wegen Verleumdung.
Um einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Schadensereignis wie einem Unfall oder Behandlungsfehler durchzusetzen, kann zunächst eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite angestrebt werden. Ist diese nicht möglich, kann eine Klage auf Schmerzensgeld erhoben werden. Wie dabei vorzugehen ist und welche Voraussetzungen zu beachten sind, erklären wir Ihnen jetzt.
Für eine außergerichtliche Einigung ist zunächst eine schriftliche Schmerzensgeldforderung an den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung zu stellen. Das formlose Anschreiben sollte folgende Inhalte berücksichtigen:
Diesem Schreiben sollten dann alle relevanten Dokumente und Nachweise zu den Schäden und deren Ursachen beigefügt werden. Diese können z. B.
sein. Oftmals verlangt die gegnerische Versicherung im Gegenzug zur Zahlung eines Schmerzensgeldes die Unterzeichnung einer Abfindungserklärung. Diese verhindert einen weiteren Zahlungsanspruch, sollten nicht absehbare Folgeschäden entstehen.
Sollte eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite nicht möglich sein, kann Schmerzensgeld vor Gericht eingeklagt werden. Folgende Schrittfolge kann dabei eingehalten werden:
Welche Voraussetzungen und Anforderungen bei der Erhebung einer Klage zu beachten sind und welche Kosten entstehen können, erläutern wir Ihnen in unserem Beitrag zum Thema Klage einreichen.
Wird Schmerzensgeld zugesprochen, darf es nicht auf Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II angerechnet werden, da es kein Einkommen darstellt. Im Falle einer Privatinsolvenz kann es sinnvoll sein, Ihren Insolvenzverwalter zu kontaktieren, da prinzipiell alle Einnahmen pfändbar sind. Ein mögliches Schmerzensgeld zählt also zur Insolvenzmasse. Unterlassen Sie es, den Verwalter zu informieren, verletzen Sie die Obliegenheiten und könnten die Restschuldbefreiung versagt bekommen.
Wie eine Klage auf Schmerzensgeld genau abläuft, wie lange sie dauern kann und welche Kosten damit verbunden sein könnten, erläutern wir Ihnen in unserem Beitrag zum Thema Schmerzensgeld einklagen.
Die Durchsetzung von Schmerzensgeld nach Unfall, Behandlungsfehler oder Mobbing kann mit großen Hürden verbunden sein. So könnte die Gegenseite einer Schmerzensgeldforderung nicht ohne Weiteres nachkommen und vielmehr die geforderte Schmerzensgeldsumme als zu hoch zurückzuweisen. Nicht selten könnte in diesem Zusammenhang auch der Versuch unternommen werden, die Schadensursache, die Dokumentation immaterieller Schäden und deren Folgen anzuzweifeln sowie die Schuldfrage anders darzustellen. Solche taktischen Manöver können für den Geschädigten neben einem meist schon anstrengenden Genesungsprozess zusätzliche emotionale Belastungen bedeuten. Ein Anwalt kann hier Abhilfe schaffen und die schnelle und unkomplizierte Einforderung von Schmerzensgeld sicherstellen. So kann er eine einwandfreie Dokumentation aller immaterieller Schäden sowie eine korrekte Berechnung des Schmerzensgeldes sicherstellen.
Ein Anwalt kann u. a. folgende Aufgaben übernehmen:
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Ob eine außergerichtliche Durchsetzung von Schmerzensgeld oder eine Schmerzensgeldklage – in beiden Fällen können Anwalts- und Gerichtskosten entstehen. Diese sind allerdings bei einer erfolgreichen Durchsetzung des Schmerzensgeldanspruchs als anerkannte Schadensposition von der Gegenseite zu tragen.
Die genaue Höhe dieser Kosten ist abhängig vom sogenannten Streitwert – also der Summe des geforderten Schmerzensgeldes. Welche Kosten bei der Durchsetzung konkret entstehen und welche Möglichkeiten einer Kostenübernahme bestehen, erläutern wir Ihnen jetzt.
Außergerichtliche Kosten
Zu den außergerichtlichen Kosten zählen z. B. Fahrtkosten von Zeugen, Kosten für Sachverständigengutachten und Anwaltskosten – sollte im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung mit der Gegenseite ein Anwalt hinzugezogen werden.
Diese Anwaltskosten werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und richten sich stets nach dem jeweiligen Streitwert – also dem geforderten Schmerzensgeld. Nach dem RVG kann ein Anwalt u. a. eine
in Rechnung stellten, sollte eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Bei unterschiedlichen Streitwerten wäre dann mit folgenden Anwaltskosten zu rechnen:
Streitwert bis … |
Anwaltskosten |
500 € |
126,00 € |
2.000 € |
420,00 € |
4.000 € |
705,60 € |
Anwaltskosten richten sich immer nach dem konkreten Einzelfall und werden individuell berechnet. Die Angaben in der Tabelle sind daher nur als grobe Orientierung zu verstehen.
Daneben ist aber auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung zum Festpreis möglich. Die Abrechnung erfolgt dann auf Stundenbasis.
Gerichtliche Kosten
Ist eine außergerichtliche Einigung fehlgeschlagen, bleibt die Möglichkeit einer gerichtlichen Durchsetzung. In diesem Fall entstehen Gerichtskosten, die gerichtliche Gebühren und Auslagen umfassen. Erstere werden für die Tätigkeit des Gerichts erhoben. Letztere richten sich hingegen nach den Aufwendungen, die dem Gericht im Einzelfall entstehen. Dazu zählen u. a. Kosten für die Zeugenbefragung, Sachverständige sowie Dolmetscher aber auch für Telekommunikation bzw. Post. In den meisten Fällen sind auch die Gerichtskosten streitwertabhängig.
Wird ein Anwalt hinzugezogen, kann dieser nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zudem folgende Gebühren berechnen:
Nachfolgend haben wir Anwalts- und Gerichtskosten für verschiedene Streitwerte zusammengestellt:
Streitwert bis … |
Anwalts- und Gerichtskosten |
500 € |
192,50 € |
2.000 € |
614,00 € |
4.000 € |
1009,00 € |
Hinweis: Anwaltskosten richten sich immer nach dem konkreten Einzelfall und werden individuell berechnet. Die Angaben in der Tabelle sind daher nur als grobe Orientierung zu verstehen.
Möglichkeiten der Kostenübernahme
Die durch die Einforderung von Schmerzensgeld entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten können übrigens durch folgende Optionen finanziert werden:
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten bei der Einforderung von Schmerzensgeld übernimmt, stellt ein advocado Partner-Anwalt gerne eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
Sind immaterielle Schäden Folge eines fremdverschuldeten Schadensereignisses, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Verhandlungen mit der Gegenseite können sich dabei oftmals als langwierig und kompliziert erweisen. Ein Anwalt kann Sie bei der schnellen und konsequenten Einforderung von Schmerzensgeld unterstützen. In diesem Zusammenhang stellt er u. a. eine angemessene Berechnung des Schmerzensgeldes, die umfassende und zweifelsfreie Dokumentation des Schadensereignisses und der erlittenen Schäden sowie eine zielführende juristische Strategie für die Verhandlungen mit der Gegenseite oder vor Gericht sicher.
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