Der Anspruch auf Schmerzensgeld verjährt in der Regel nach 3 Jahren. Ist der Verursacher unbekannt, bleiben 30 Jahre bis zur Verjährung vom Schmerzensgeld. Plus: Sie können die reguläre Verjährungsfrist aufhalten und verlängern – z. B. indem Sie einen Mahnbescheid beantragen oder Klage einreichen, um Ihre Entschädigung zu bekommen.
Ganz einfach mit advocado:
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld ist in der Regel nach 3 Jahren verjährt. Das heißt, Sie haben auf jeden Fall 3 Jahre Zeit, Schmerzensgeld einzufordern.
Wenn nicht bekannt ist, wer für Ihre Verletzungen verantwortlich ist, gilt eine längere Frist. Sie haben 30 Jahre Zeit, eine Entschädigung zu fordern. So ist genug Zeit, den Schädiger ausfindig zu machen.
Die Verjährungsfrist beginnt zum Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist und Sie wissen, wer dafür verantwortlich ist.
Wenn der Unfallverursacher nicht bekannt ist, beginnt die Verjährungsfrist erst zum Ende des Jahres, in dem Sie Kenntnis vom Schädiger erhalten haben.
Beispiel: Sie hatten im November 2022 einen Verkehrsunfall. Die Verjährungsfrist beginnt also am 31. Dezember 2022 und läuft bis 31. Dezember 2025.
Wenn Sie erst im Oktober 2023 erfahren haben, wer der Unfallverursacher ist, beginnt die Verjährungsfrist erst am 31. Dezember 2023 und gilt bis 31. Dezember 2026.
Ja und nein. Sie haben in der Regel 3 Jahre Zeit, Schmerzensgeld einzufordern. Sie können also auch z. B. 2 Jahre nach einem Unfall noch rückwirkend eine Entschädigung verlangen – weil Ihr Anspruch noch nicht verjährt ist.
Wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist, können Sie nicht noch rückwirkend eine Entschädigung beantragen. Der Anspruch ist ungültig.
Ist die Verjährungsfrist abgelaufen, können Sie kein Schmerzensgeld mehr verlangen. Ihr Anspruch auf Entschädigung ist ungültig geworden.
Nach einer Verjährungsfrist von 3 Jahren können keine Ansprüche mehr durchgesetzt bzw. keine Nachverhandlung geführt werden. Daher ist es wichtig, präventiv zu handeln.
In diesen Fällen wird die Verjährung von Schmerzensgeld auf 30 Jahre verlängert:
Ist der Schädiger noch unbekannt, beginnt die Verjährung des Anspruchs auf Schmerzensgeld erst, sobald seine Identität bekannt ist.
In einigen Fällen kann die Verjährung von Schmerzensgeld um 6 Monate gehemmt – also verlängert – werden.
Gründe für die Hemmung der Verjährung:
Drohen Ihre Schmerzensgeldansprüche zu verjähren und lassen sich diese auch nicht hemmen, können Sie bis zum 30. Dezember gegen Ihren Schädiger beim Mahngericht einen Mahnbescheid beantragen und Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld so vor Verjährung schützen.
Mahnbescheide, die am 30. Dezember beantragt werden, können am 31. Dezember noch bearbeitet werden. So verfallen Ihre Ansprüche mit dem Eintritt des 1. Januars nicht und sind geschützt.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Die Verjährungsfrist beginnt von neuem, wenn der Schädiger oder dessen Versicherung die Schuld eingesteht.
Auch die Verurteilung des Schädigers – also der Nachweis seiner Schuld – lässt die Verjährung von Schmerzensgeld neu beginnen.
Um die Verjährung Ihres Schmerzensgeldanspruchs zu verhindern, können Sie Folgendes tun:
Wenn Sie nach einem Unfall zügig handeln, verfallen Ihre Schmerzensgeldansprüche nicht. Ihre Ansprüche sind vor Verjährung geschützt, wenn Sie Schmerzensgeld beantragen oder Schmerzensgeld einklagen:
Ein Feststellungsantrag dient zur Feststellung und rechtlichen Absicherung von nicht absehbaren Folgeschäden eines Schadenfalls. Ein Gericht prüft Ihren Schadensfall, stellt alle möglichen Nachwirkungen des Schadenfalles fest und schützt sie so vor Verjährung, indem die Verjährungsfrist um bis zu 30 Jahre verlängert wird.
Um die Verjährung des Anspruchs auf Schmerzensgeld zu verhindern, können Sie auch einfach einen Anwalt für Schmerzensgeldrecht kontaktieren.
So hilft Ihnen ein Anwalt:
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.