Da Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen über das Unternehmen versichert sind, werden medizinische Behandlungen und Lohnfortzahlungen von der jeweiligen Unfallversicherung übernommen. Oftmals besteht dann kein Anspruch auf Schmerzensgeld. In welchen Fällen man dennoch Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall erhalten kann, welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind und wie es außergerichtlich oder gerichtlich durchgesetzt werden kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Mit Unterstützung vom Anwalt:
Für die Folgen von Arbeitsunfällen kommen die zuständige Berufsgenossenschaft auf. Durch u. a. Lohnfortzahlungen bei Arbeitsunfähigkeit, die Übernahme von Behandlungskosten und ein Verletztengeld bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen werden die Folgen von Arbeitsunfällen für die betroffenen Arbeitnehmer aufgefangen. Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall steht Arbeitnehmern nur bei Wegeunfällen oder Arbeitsunfällen unter Vorsatz zu.
Ausführlichere Informationen zu den Voraussetzungen für Schmerzensgeld und allen relevanten gesetzlichen Regelungen finden Sie in unserem Beitrag zum Schmerzensgeld.
Schmerzensgeld ist nach einem Arbeitsunfall äußerst selten. Laut § 104 SGB VII muss der Arbeitgeber den Unfall dafür absichtlich herbeiführen. Bei sogenannten Wegeunfällen entsteht häufiger ein Anspruch auf Schmerzensgeld: Beispielsweise wenn ein Verkehrsteilnehmer einen Unfall verursacht und dabei eine Person verletzt, die sich gerade auf dem Weg zur Arbeit befindet.
Unter welchen Voraussetzungen Ihnen bei einem Wege- oder Arbeitsunfall Schmerzensgeld gewährt wird, wie hoch dieses ausfallen kann und wie es durchzusetzen ist, erläutern wir Ihnen in diesem Beitrag.
Hat ein Arbeitnehmer einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause, spricht man von einem Wegeunfall. Dieser ist dem Arbeitgeber unverzüglich zu melden. Dieser übernimmt dann die Meldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld entsteht, wenn
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, besteht bei den verschiedenen Arten von Wegeunfällen ein Anspruch auf Schmerzensgeld, das vom Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu zahlen ist. Wie hoch das Schmerzensgeld dabei ausfallen kann und welche juristischen Optionen es zu dessen Durchsetzung gibt, erläutern wir Ihnen in folgenden Beiträgen:
Nach §104 SGB VII entsteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall nur, wenn dem Arbeitgeber, Vorgesetzten oder einem Kollegen Vorsatz nachgewiesen werden kann – es muss also einen eindeutigen Schuldigen geben. Wurde der Arbeitsunfall absichtlich oder vorsätzlich durch z. B. den Arbeitgeber herbeigeführt, haftet dieser bzw. dessen Unfallversicherung und muss für den Personenschaden aufkommen.
Da in der Rechtsprechung davon ausgegangen wird, dass kein Unternehmen sich einen Arbeitsunfall wünscht und in der Regel alles dafür getan wird, Unfälle zu vermeiden, ist der Nachweis von Vorsätzlichkeit sehr schwierig. Besteht dennoch ein Anspruch, haftet der vorsätzlich Schuldige.
Ein Verstoß gegen betriebliche Vorschriften der Unfallverhütung oder kleinere Sicherheitsmängel reichen für einen Nachweis von Vorsätzlichkeit nicht aus. Kommt hingegen ein Vorgesetzter seiner Aufsichtspflicht gegenüber Auszubildenden nicht nach und diesen unterläuft ein Fehler, der zu gesundheitlichen Schäden führt, wird Vorsatz unterstellt. Damit ist ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall begründet. In diesem Zusammenhang kann die Hinzuziehung eines Anwalts hilfreich sein, damit der Nachweis von Vorsatz rechtssicher und zweifelsfrei gelingt.
Konnte nachgewiesen werden, dass ein Arbeitsunfall auf Vorsatz beruht, besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Dessen konkrete Höhe ist dabei u. a. von folgenden Faktoren abhängig:
Allgemeine Aussagen zum Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall lassen sich allerdings nicht treffen, da dieses stets vom individuellen Einzelfall abhängig ist. Als erste Orientierung bei der Berechnung von Schmerzensgeld können sogenannte Schmerzensgeldtabellen herangezogen werden, die aber nicht verbindlich sind.
Verletzung |
Schmerzensgeld |
Urteil |
Sturz bei Zimmermannsarbeiten – kein Vorsatz nachweisbar |
0 € |
BAG, 2009 |
Sturz bei Lagerarbeiten – kein Vorsatz nachweisbar |
0 € |
LAG Hessen, 2009 |
Unfall auf einer Baustelle – Vorsatz nachweisbar |
255 € |
OLG Frankfurt, 2000 |
Auszubildender erleidet Hornhautverletzung und Oberlidrandverletzung am linken Auge aufgrund eines Treffers mit von Kollegen geworfenem Wuchtgewicht – Vorsatz nachweisbar |
25.000 € |
LG Hessen, 2013 |
Elektromeister stürzt während Reparaturarbeit in Aufzugsschacht und erleidet Schädel-Hirn-Trauma 3. Grades, Schienbeinkopftrümmerbruch und Wadenbeinbruch, organische Wesensveränderung mit ausgeprägten Schwächen des Wortgedächtnisses und der Wortflüssigkeit, Lähmung des 3. und 4. Hirnnervs und operativ behandelte Fehlstellung der Augen, Bewegungseinschränkung im rechten Kniegelenk, unsicheres Gehen, Sensibilitätsstörung des rechten Unterschenkels sowie am rechten Fußrücken, fortgeschrittene Verschleißerscheinungen im rechten Kniegelenk |
45.000 € |
OLG Frankfurt, 2008 |
In Ausbildung befindliche Krankenschwester infiziert sich bei Blutabnahme mit Hepatitis C – schweres Verschulden des ausbildenden Arztes nachweisbar |
150.000 € |
LAG Nürnberg, 2017 |
Bevor bei begründetem Anspruch – also Vorsatz – nach einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld eingefordert wird, kann zunächst die zuständige Berufsgenossenschaft durch den Arbeitgeber informiert werden. Dabei ist eine rechtzeitige und ordentliche Meldung von grundlegender Bedeutung, damit die Berufsgenossenschaft Zahlungen nicht ablehnt. Der Arbeitsunfall kann auch gemeldet werden, wenn Verletzungen nicht festgestellt werden können oder diese nur gering erscheinen.
Verunfallte Arbeitnehmer können in diesem Zusammenhang darauf achten, dass der Arbeitgeber seiner Meldepflicht nachkommt – durch regelmäßige Nachfragen kann hier Druck auf den Arbeitgeber aufgebaut werden.
Bei begründetem Anspruch ist nach einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld zunächst außergerichtlich durchzusetzen. Mit einer schriftlichen Schmerzensgeldforderung an den Verursacher des Arbeitsunfalls bzw. dessen Haftpflichtversicherung kann eine außergerichtliche Einigung über ein Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall angestrebt werden. Ist dies nicht möglich, kann Schmerzensgeld vor Gericht eingeklagt werden.
Ein Anwalt für Schmerzensgeld kann sicherstellen, dass Vorsatz und die mit dem Arbeitsunfall verbundenen Schäden zweifelsfrei nachgewiesen werden können. Zudem kann er auf Grundlage einer passenden juristischen Strategie für die Verhandlungen mit der Gegenseite oder vor Gericht das Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall schnell und unkompliziert durchsetzen.
Hinweis: Wird ein rechtmäßiger Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall erfolgreich durchgesetzt, übernimmt die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.
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Soll bei begründetem Anspruch nach einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld geltend gemacht werden, können damit verschiedene Kosten verbunden sein. So können im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung oder bei der gerichtlichen Durchsetzung von Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall Kosten für die Einberufung des Gerichts, Zeugenvernehmung sowie Gutachten und den Anwalt entstehen – sofern dieser für den zweifelsfreien Nachweis und die rechtssichere Beweisführung bezüglich Vorsatz und Schäden hinzugezogen wird.
Besteht ein Anspruch und soll nach einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld durchgesetzt werden, so können die ggf. damit verbundenen Kosten durch folgende Möglichkeiten finanziert werden:
Falls Sie sich unsicher sein, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten bei der Einforderung von Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall übernimmt, stellt ein advocado Partner-Anwalt gerne eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
Wurde ein Arbeitsunfall vorsätzlich vom Arbeitgeber, Vorgesetzten oder einem Kollegen herbeigeführt, besteht neben den finanziellen Leistungen der zuständigen Berufsgenossenschaft ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Da der Nachweis der Vorsätzlichkeit, die Beweisführung bezüglich der erlittenen Verletzungen und die Bestimmung einer angemessenen Schmerzensgeldhöhe sehr schwierig sein können, kann ein Anwalt helfen. Dieser sorgt neben den genannten Aspekten auch für die rechtskonforme Prüfung aller Ansprüche wie Schmerzensgeld und Schadensersatz, die Sicherung aller relevanten Beweise und Dokumente sowie die Ausarbeitung einer individuellen juristischen Strategie, mit welcher der Schmerzensgeldanspruch erfolgreich durchgesetzt und auf die taktischen Manöver der Gegenseite jederzeit angemessen reagiert werden kann.
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Nach einem Arbeitsunfall haben Geschädigte nur dann einen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn das Unternehmen oder ein anderer Arbeitnehmer den Unfall vorsätzlich herbeigeführt haben. Der Nachweis ist schwer. In der Praxis entsteht der Anspruch nach einem Arbeitsunfall daher äußerst selten.
Wer nach einem Arbeitsunfall krankgeschrieben ist, erhält in den ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ist der Arbeitnehmer anschließend weiterhin arbeitsunfähig, zahlt die Berufsgenossenschaft ihm das sogenannte Verletztengeld und notwendige Reha-Maßnahmen.
Es herrscht keine freie Arztwahl: Nach der Erstversorgung im Krankenhaus oder in der Praxis müssen Geschädigte zu einem sogenannten Durchgangsarzt - einem Mediziner, der von der Berufsgenossenschaft bestellt wird. Auch der Arbeitgeber ist zeitnah über den Arbeitsunfall zu informieren.