Der Verursacher eines Auffahrunfalls muss nicht nur den Blechschaden ersetzen: Kommt es zu einem Personenschaden mit körperlichen oder seelischen Schäden, sind auch diese zu entschädigen. Das Unfallopfer muss seinen Anspruch auf Schmerzensgeld nachweisen, um ihn außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen zu können.
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Auffahrunfälle können für die Betroffene häufig schwere Verletzungen von Kopf, Brust oder Wirbelsäule haben. Um diesen immateriellen Schaden auszugleichen, kann der Geschädigte gemäß § 253 BGB nach einem Auffahrunfall Schmerzensgeld einfordern. Dafür müssen physische und psychische Schäden genau dokumentiert und dabei nachgewiesen werden, dass der Auffahrunfall ursächlich für diese ist.
Haben Sie nach einem Auffahrunfall einen rechtmäßigen Anspruch auf Schmerzensgeld und setzen diesen erfolgreich durch, übernimmt die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.
Um diesen Nachweis zu erbringen, können etwaige Verletzungen der Polizei vor Ort zu Protokoll gegeben und ein Arzt aufgesucht werden. So ist die Dokumentation von Schäden – auch der von noch nicht absehbaren Schäden oder Folgeschäden – sichergestellt. Zeugen, die das Unfallgeschehen beobachtet haben, können ebenfalls notiert werden. Freunde, Bekannte oder Arbeitskollegen können außerdem Auskunft darüber geben, welchen Einfluss z. B. die Verletzungen auf Alltag und Beruf des Geschädigten haben.
Ausführlichere Informationen zu Schmerzensgeld, dessen Voraussetzungen und den juristischen Möglichkeiten seiner Einforderung erläutern wir Ihnen in unserem umfassenden Beitrag zum Schmerzensgeld. Sofern Sie Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind und sich in diesem Zusammenhang über Schmerzensgeld informieren wollen, empfehlen wir Ihnen zudem folgende Beiträge:
Um Schmerzensgeld nach einem Auffahrunfall zu erhalten, muss an erheblichen und langfristigen Verletzungen von
nachgewiesen werden, dass diese Folge des Schadensereignisses sind. Zudem müssen sie die Lebensqualität des Betroffenen beeinträchtigen oder mit einem hohen Therapieaufwand verbunden sein. Schürfwunden oder blaue Flecken hingegen, welche innerhalb kürzester Zeit mit geringem Therapieaufwand heilen, begründen keinen Anspruch auf Schmerzensgeld nach Auffahrunfall.
Um nach einem Auffahrunfall Schmerzensgeld erhalten zu können, müssen zudem diese immateriellen Schäden unverschuldet entstanden sowie durch den Verursacher
verursacht worden sein. Fahrlässigkeit liegt z. B. vor, wenn der Auffahrunfall auf leichtsinniges oder unbedachtes Verhalten zurückzuführen ist. Von Vorsatz wird zumeist bei Auffahrunfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ausgegangen.
Es gibt kriminelle „Autobumser“, welche vorsätzlich Verkehrsunfälle provozieren, um bei z. B. einem Auffahrunfall Schmerzensgeld und Schadensersatz zu erschleichen. Bleibt der Betrug unentdeckt, bedeutet dies für Sie unter Umständen einen gesenkten Schadenfreiheitsrabatt und steigende Beiträge bei Ihrer Versicherung. Sobald Ihnen der Unfallhergang ungewöhnlich erscheint, kann es sinnvoll sein, mit Ihrer Versicherung Kontakt aufzunehmen und ggf. einen Anwalt einzuschalten.
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Ausführlichere Informationen zum Anspruch auf Schmerzensgeld und wie sich dieser konkret bestimmen lässt, finden Sie in unserem Beitrag zum Schmerzensgeldanspruch.
Im Gegensatz zum Schadensersatz, bei dem materielle Schäden sich leicht in Geldwerte übertragen lassen, ist die Berechnung von Schmerzensgeld weitaus komplexer.
Entstehen durch einen Auffahrunfall physische oder psychische Schäden, kann der Betroffene gemäß § 253 BGB Schmerzensgeld fordern. Die Entschädigung kann mehrere Hunderttausend Euro betragen. Die Höhe hängt von der Schwere und der Dauer der Beeinträchtigungen ab. Die Ausgleichszahlung wird außergerichtlich mit der Versicherung des Verursachers verhandelt oder gerichtlich festgelegt.
Bei der Berechnung von Schmerzensgeld nach einem Auffahrunfall werden daher verschiedene Faktoren berücksichtigt:
Auffahrunfälle sind zudem häufig eine Kombination aus Fehlverhalten der beteiligten Fahrzeugführer. Somit kann beispielsweise ein fehlender Sicherheitsgurt eine Teilschuld am Schaden begründen – dies muss allerdings umfassend durch einen Gutachter geprüft werden. Erst wenn eine Teilschuld sorgfältig bestimmt wurde, wird diese als Mithaftungsquote anteilig von der Gesamtsumme des Schmerzensgeldes abgezogen.
Da die konkrete Höhe von Schmerzensgeld nach Auffahrunfall sich nicht einfach pauschal festlegen lässt, können verschiedene Urteile zu Auffahrunfall-Schmerzensgeldern eine erste Orientierung bieten. Wir haben Ihnen hier drei Beispiele exemplarisch zusammengestellt:
Schädiger haftet nicht für Folgeschäden durch Behandlungsfehler
Bei einer Kindergärtnerin, die als Beifahrerin in einen Auffahrunfall verwickelt ist, treten erst nach einigen Wochen Beschwerden eines Schleudertraumas auf. Der behandelnde Arzt renkt die Halswirbelsäule wieder ein, woraufhin sich die Beschwerden über Monate hinweg verschlimmern und weitergreifende Behandlungsmethoden notwendig werden. Das Gutachten eines Sachverständigen bestätigt, dass die Betroffene durch den Auffahrunfall ein Schleudertrauma erlitt. Der behandelnde Arzt wählte jedoch grob fährlässige Behandlungsmethoden, für deren Schaden der Unfallverursacher nicht haften muss. Der Kindergärtnerin steht nach diesem Auffahrunfall Schmerzensgeld in Höhe von 300 € zu (Oberlandesgericht München (2015), Urteil Az. 10 U 824/14).
Fehlender Sicherheitsabstand führt zu 40-prozentiger Teilschuld
Durch ein riskantes Überholmanöver zwang eine Autofahrerin einen entgegenkommenden LKW-Führer dazu, eine Vollbremsung einzuleiten. Daraufhin fuhr ein Motorradfahrer dem LKW von hinten auf – er hatte den Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Folge für den Motorradfahrer ist ein 21-tägiger Krankenhausaufenthalt wegen umfangreicher Knochenbrüche und eine Erwerbsminderung von 30 % durch bleibende Schäden im linken Bein. In naher Zukunft wird eine tiefgreifende Operation des Knies notwendig sein. Allerdings trägt der Motorradfahrer aufgrund seines grob fährlässigen Verhaltens eine Teilschuld von 40 %. Unter Beachtung aller Umstände steht dem Motorradfahrer nach diesem Auffahrunfall Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 € zu (Oberlandesgericht Naumburg (2015), Urteil Az. 12 U 58/15).
Langzeitschäden können Schmerzensgeldrente begründen
Ein Beifahrer begutachtet nach einem leichten Auffahrunfall auf der mittleren Autobahnspur den Schaden der betroffenen Fahrzeuge, als ein weiterer Fahrer mit hoher Geschwindigkeit in die Unfallstelle fährt. Der Beifahrer wird zwischen den ursprünglich beteiligten Fahrzeugen eingequetscht, über 17 Meter weggeschleudert, erleidet multiple lebensbedrohliche Verletzungen und ist fortan zu 100 % erwerbsunfähig und schwerbehindert. Zwar begründet das unerlaubte Betreten der Autobahn ein Mitverschulden in Höhe von 20 %, jedoch steht dem Geschädigte nach diesem Auffahrunfall Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 € zu. Zudem hielt das Gericht eine Schmerzensgeldrente von 250 € monatlich als angemessen (Oberlandesgericht Karlsruhe (2013), Urteil Az. 1 U 136/12).
Weitere Beispielfälle sind in sogenannten Schmerzensgeldtabellen zusammengefasst, die ein Verzeichnis mehrerer Schmerzensgeldurteile darstellen. Sie dienen Anwälten und Gerichten als Orientierungshilfe bei der Schmerzensgeldberechnung. Viele weitere Beispiele und ausführlichere Informationen finden Sie in unserem Beitrag zur Schmerzensgeldtabelle. Ausführlichere Informationen zur Höhe des Schmerzensgeldes bei bestimmten Schäden bzw. Verletzungen finden Sie in folgenden Beiträgen:
Wenn Sie nach einem Auffahrunfall Schmerzensgeld geltend machen wollen, gilt gemäß § 195 BGB eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Die Frist setzt am Ende des Jahres ein, in dem es zum Unfall kam und Kenntnis über etwaige Schäden sowie über den Schädiger erlangt wurde. Liegen Unfall und Kenntnisnahme nicht in einem Jahr, so setzt die Verjährungsfrist zum Ende des Jahres ein, in dem Kenntnis erlangt wurde.
Autofahrer A wird im Mai 2017 das Opfer eines Auffahrunfalls, welcher durch einen plötzlichen Spurwechsel von Autofahrer B verursacht wurde. Allerdings begeht Autofahrer B im unübersichtlichen Stadtverkehr Fahrerflucht und wird erst im Februar 2018 polizeilich als Schädiger ausfindig gemacht. Demnach beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2018 und endet Ende 2021.
Sobald nach einem Auffahrunfall Folgeschäden nicht auszuschließen sind, kann bei Gericht auch ein sogenannter Feststellungsantrag eingereicht werden. Dieser sichert den Anspruch aus nicht absehbaren Schäden über die dreijährige Frist hinaus. Doch Achtung: Unabhängig von einer möglichen Verzögerung des Beginns der Verjährung erlischt jeglicher Anspruch auf Schmerzensgeld nach 30 Jahren!
In der Regel wird das Schmerzensgeld durch die Kfz-Haftpflichtversicherung desjenigen gezahlt, der den Auffahrunfall verschuldet hat. So liegt frei nach der Redensart „Wenn’s hinten knallt, gibt’s vorne Geld!“ grundsätzlich die Schuld beim Auffahrenden, der somit in der Beweispflicht für seine Unschuld ist. Denn die Gerichte (vgl. Kammergericht Berlin, Az. 22 U 72/13) gehen davon aus, dass der auffahrende Fahrzeugführer vor dem Auffahrunfall
Erst bei einem Nachweis, dass das Verhalten des Vorausfahrenden den Unfall verursachte, kann der auffahrende Fahrzeugführer Schmerzensgeld nach Auffahrunfall verlangen. Das sind beispielsweise vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Verkehrsregeln wie
Wie Sie nach einem Auffahrunfall Schmerzensgeld durchsetzen, was dabei zu beachten ist und welche Hürden auftreten können, erfahren Sie im nächsten Kapitel.
Um nach einem Auffahrunfall Schmerzensgeld vom Verursacher einzufordern, können sich zunächst auf außergerichtlichem Wege an die gegnerische Versicherung gewendet werden. Sollte es hier zu keiner Einigung kommen, muss das Schmerzensgeld nach Auffahrunfall gerichtlich eingeklagt werden.
Für eine außergerichtliche Einigung mit der gegnerischen Versicherung ist zunächst ein Schmerzensgeldantrag an diese zu stellen. Das formlose Anschreiben sollte folgenden Inhalt haben:
✓ Anschrift (Unfallopfer),
✓ Anschrift der gegnerischen Versicherung,
✓ Name des Schädigers,
✓ Anliegen (Antrag auf Schmerzensgeld vom Schädiger an den Geschädigten),
✓ Mithaftungsquote des Geschädigten,
✓ Einschätzung über ein angemessenes Schmerzensgeld,
✓ Fristsetzung für dessen Auszahlung.
Um Schäden und deren Ursache nachzuweisen, bieten sich folgende Dokumente an:
✓ ärztliche Behandlungsakten,
✓ Krankschreibungen,
✓ Arzt- und Krankenhausrechnungen,
✓ detaillierte Aufzeichnungen zum Heilungsverlauf mit Fotos,
✓ Gutachten zum Umfang der verminderten Erwerbsfähigkeit,
✓ Nachweise über die Ursachen der Schäden.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung wird ggf. nicht ohne Vorbehalte auf Ihre Forderung eingehen. So kann z. B. bei Auffahrunfällen, welche bei einer Geschwindigkeit von unter 10 km/h stattfanden, eine sogenannte „Bagatellgrenze“ geltend gemacht werden. Diese bezeichnet einen Schwellenwert, unter diesem vermeintlich keine wesentlichen Verletzungen entstehen können.
Sollte die gegnerische Versicherung diese Bagatellgrenze geltend machen, sollten Sie sich dagegen unbedingt zu Wehr setzen und auf das Urteil VI ZR 139/02 vom Bundesgerichtshof 2003 verweisen, nach dem jeder Schadensfall einzeln betrachtet werden muss!
Zudem ist mit einer Abfindungserklärung zu rechnen, die die Versicherung noch vor der Auszahlung eines Schmerzensgeldes vorlegen wird. Ein Schmerzensgeld für nicht absehbare Folge- sowie Langzeitschäden soll damit ausgeschlossen werden.
Kommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung mit der gegnerischen Versicherung, kann nach Auffahrunfall Schmerzensgeld gerichtlich eingeklagt werden. Dabei ist folgende Schrittfolge zu beachten:
Ausführliche Informationen zu Ablauf, Kosten und Dauer einer Schmerzensgeldklage finden Sie in unserem Beitrag Schmerzensgeld einklagen.
Ob nach einem Auffahrunfall Schmerzensgeld außergerichtlich oder gerichtlich durchgesetzt wird – die Gegenseite muss nicht auf die Forderung eingehen. Oftmals kann dann die Schmerzensgeldsumme als zu hoch zurückgewiesen, die Dokumentation von Schäden und Unfallhergang in Zweifel gezogen oder die Schuldfrage gänzlich anders interpretiert werden. Für das Opfer eines Auffahrunfalls kann dies dann zumeist zusätzliche Belastungen bedeuten. Ein Anwalt kann hier Abhilfe schaffen und die schnelle Einforderung von Schmerzensgeld nach einem Auffahrunfall sicherstellen.
So kann der Anwalt gewährleisten, dass alle Schäden und Schadensursachen einwandfrei dokumentiert, die Schuldfrage rechtssicher geklärt und eine angemessen hohe Schmerzensgeldsumme gefordert wird.
Folgende Aufgaben kann er übernehmen:
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Bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Schmerzensgeld nach einem Auffahrunfall können Anwalts- oder Gerichtskosten entstehen. Wird das Schmerzensgeld erfolgreich durchgesetzt, so übernimmt die Gegenseite sämtliche Kosten. Sollte beiden Parteien Schuld am Auffahrunfall nachgewiesen werden, werden die Kosten anteilig erstattet – jede Partei bzw. deren Versicherung erstattet der anderen prozentual den Anteil der Kosten, für welchen sie laut Haftungsquote verantwortlich ist.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt die Kosten für einen Anwalt, welche sich nach dem Streitwert richten. So kann ein Anwalt folgende Gebühren erheben:
Allerdings ist auch die Vereinbarung einer individuellen Vergütung möglich. In diesem Zusammenhang könnte ggf. eine Abrechnung auf Stundenbasis vereinbart werden.
Die Gerichtskosten setzen sich aus den gerichtlichen Gebühren und Auslagen zusammen. Auch diese richten sich nach der Höhe des Streitwerts. In der folgenden Tabelle sind verschiedene Anwalts- und Gerichtskosten beispielhaft zusammengefasst:
Streitwert bis … |
Anwalts- & Gerichtskosten |
500 € |
192,50 € |
2.000 € |
614,00 € |
4.000 € |
1.009,00 € |
Erklärung: Anwaltskosten richten sich stets nach dem Einzelfall und werden individuell berechnet. Die Angaben in der Tabelle sind daher nur als grobe Orientierung zu verstehen.
Die Kosten für die Durchsetzung von Schmerzensgeld nach einem Auffahrunfall lassen sich mithilfe verschiedener Möglichkeiten finanzieren bzw. reduzieren:
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, stellt ein advocado Partner-Anwalt gerne eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
Sofern Sie unverschuldet Verletzungen erlitten haben, steht Ihnen i. d. R. nach einem Auffahrunfall Schmerzensgeld zu. Die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung kann sich jedoch oft als langwieriger und belastender Prozess herausstellen – vor allem wenn die Schmerzensgeldforderung zurückgewiesen, die Dokumentation von Schäden und Unfallhergang in Zweifel gezogen oder die Schuldfrage gänzlich anders interpretiert wird. Ein Anwalt kann Sie bei der schnellen und unkomplizierten Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldes nach Auffahrunfall unterstützen. So übernimmt dieser u. a. die korrekte Berechnung Ihrer Schmerzensgeldhöhe, eine rechtsgültige Beweissicherung und entlastet Sie durch die Verhandlung mit der Gegenseite.
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