Sind Sie Opfer eines Fahrradunfalls geworden und haben sich Verletzungen zugezogen, können Sie unter Umständen Schmerzensgeld beantragen. Dieses soll für erlittene Verletzungen entschädigen. Wann Ihnen Schmerzensgeld bei einem Fahrradunfall zusteht, wie hoch dieses ausfallen kann und wie Sie es einfordern, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Sind durch einen Fahrradunfall immaterielle Schäden wie Verletzungen des Körpers oder der Psyche entstanden, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Dafür müssen die Verletzungen grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Unfallgegner entstanden sein und diesem nachgewiesen werden können. Bagatellverletzungen wie z. B. Muskelkater oder blaue Flecken lösen allerdings keinen Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall aus.
Bei Anspruch auf Schmerzensgeld und erfolgreicher Durchsetzung übernimmt übrigens die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.
Da für den Erhalt von Schmerzensgeld nachweislich erkennbar sein muss, dass die entstandenen Verletzungen durch den Unfallverursacher zugeführt wurden, können Sie polizeiliche Unfallakten, ärztliche Gutachten und Behandlungsakten sowie Arzt- oder Krankenhausrechnungen aufbewahren.
In Deutschland ist die Höhe von Schmerzensgeld nicht vom Gesetzgeber vorgegeben. Bei der Ermittlung der Summe kommt es daher stets auf den Einzelfall an. Wodurch die Höhe von Schmerzensgeld beeinflusst wird, erläutern wir Ihnen jetzt.
Die Höhe von Schmerzensgeld wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst:
Eine solche Verzögerungstaktik wie auch eine fehlende Einsicht des Unfallverursachers können bei einer Verhandlung durch das Gericht übrigens besonders berücksichtigt werden und sich somit schmerzensgelderhöhend für Sie auswirken.
Zur genaueren Bestimmung der Schmerzensgeldhöhe können vergleichbare Gerichtsentscheidungen zu ähnlichen Unfällen und Schäden herangezogen werden. Solche Schmerzensgeldtabellen dienen allerdings nur als grobe Orientierung – es ist nicht einfach ablesbar, welches Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall zu erwarten ist.
In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen einige Urteile zum Schmerzensgeld bei Fahrradunfall zusammengestellt:
Verletzung |
Schmerzensgeld |
Urteil |
Schulterverletzung nach durch grundloses Hupen verursachten Sturz eines Radfahrers |
200 Euro |
AG Frankfurt, 2007 |
Jochbeinfraktur, Augenhöhlenbodenfraktur, Oberkieferfraktur nach Ausrutschen auf Ölspur und dadurch bedingter Sturz eines Radfahrers |
4.000 Euro |
OLG Frankfurt, 2011 |
Oberarmkopfbruch mit Beteiligung des Oberarmknochens nach Sturz eines Radfahrers in ein mit Wasser gefülltes Bodenloch |
5.000 Euro |
OLG München, 2013 |
Speichen- und Ellenbruch nach Unfall mit anderem Radfahrer Berücksichtigung einer Haftungsquote von 50 % durch Mitverschulden |
6.500 Euro |
OLG Koblenz, 2012 |
Offener Unterschenkeltrümmerbruch und Daumenfraktur nach Fahrradunfall infolge eines Pedalbruchs (Herstellerverschulden) |
7.500 Euro |
OLG Oldenburg, 2005 |
Spaltberstungsbruch des Beckenwirbelknochens mit Hinterkantenbeteiligung nach teilverschuldetem Unfall mit Auto |
9.000 Euro |
OLG Naumburg, 2011 |
Fraktur des 1. Lendenwirbelknochens nach Sturz eines Radfahrers durch Glatteis vor einem Hotel |
10.000 Euro |
KG Berlin, 2015 |
Wirbelbruch, Gehirnerschütterung, Prellungen und Schürfwunden nach Kollision zweier Radfahrer aufgrund mangelhafter Beleuchtung bei Nacht |
15.000 Euro |
LG München, 2010 |
Unfallbedingte Beinverkürzung und stationäre Behandlung von mehr als vier Wochen |
25.000 Euro |
KG Berlin, 2004 |
Schädelhirntrauma mit Dauerschäden nach Fahrradunfall durch Zusammenprall mit nicht angeleintem Hund |
75.000 Euro |
OLG Hamm, 2001 |
Wurde durch den Geschädigten nachgewiesen, dass seine Verletzungen durch den Unfallverursacher entstanden sind, wird grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Schädigers Schmerzensgeld zahlen. Allerdings muss bei Verkehrsunfällen wie einem Fahrradunfall zwischen einem unverschuldeten und mitverschuldeten Ereignis unterschieden werden:
Neben der Schuldfrage ist auch eine genauere Unterscheidung der Unfallbeteiligten für die Haftung bei Fahrradunfällen relevant. Wer in den verschiedenen Fällen haftet, erläutern wir Ihnen folgend.
Bei Fahrradunfällen kommt es nicht selten zu schweren Personenschäden. Dabei gibt es maßgebliche Unterschiede zwischen verschiedenen Unfallteilbeteiligten und der daraus resultierenden Haftung bezüglich des Schmerzensgeldes.
Durch die sogenannte Gefährdungshaftung kann bei einem Unfall zwischen einem Auto- und Fahrradfahrer stets der Fahrzeughalter verschuldensunabhängig haftbar gemacht werden. Für den Geschädigten bedeutet dies, dass dem Autofahrer – selbst wenn der Fahrradfahrer den Unfall maßgeblich verschuldet hat – eine Mitschuld zugesprochen wird. Somit besteht für den Geschädigten i. d. R. stets Anspruch auf Schmerzensgeld. Nur ein stark überwiegendes Verschulden seitens des Radfahrers – wie z. B. das bewusste Befahren der entgegengesetzten Fahrbahn bei Dunkelheit – kann einen Autofahrer von seiner Haftung befreien.
Hält sich der Fußgänger nicht an die Straßenverkehrsordnung und provoziert somit einen Unfall – da er die Straße z. B. an einer nicht vorgesehenen Stelle überquert –, kann ihm eine Teilschuld zugesprochen werden. In diesem Fall steht dem verunfallten Radfahrer unter Berücksichtigung des genauen Unfallherganges und der Schuldfrage Schmerzensgeld zu.
Bei absichtlich unfallverursachendem Verhalten durch z. B. Stoßen des fahrenden Radlers kann auf den Fußgänger zudem auch die alleinige Haftung der Schäden zukommen.
Sollte ein grobes Fehlverhalten durch den Radfahrer – beispielweise Missachtung des Rechtsfahrgebots, unrechtmäßiges Überfahren von Zebrastreifen oder widerrechtliches Befahren des Gehwegs – vorliegen, trifft diesen eine Mitschuld. Dies kann das Schmerzensgeld zwar schmälern, jedoch nicht gänzlich aufheben. Daher kann es sich empfehlen, bei einem Unfallgeschehen immer die Polizei hinzuzuziehen, um eine spätere Rekonstruktion des Unfallhergangs und der entstandenen Schäden – durch z. B. Unfallakten – zu ermöglichen.
Unfallverursacher könnten im Rahmen der Schadensregulierung darauf beharren, dass der Radfahrer keinen Helm getragen habe und dadurch eine Mitschuld am Schadensereignis trage. In diesem Zusammenhang entschied das Oberlandesgericht Celle 2014 (AZ. 14 U 113/13) zugunsten Verunfallter, die keinen Helm trugen:
Da es in Deutschland keine Helmpflicht für Fahrradfahrer gibt, kann ein Schaden an unbehelmten Köpfen auch keine Auswirkung auf das Schmerzensgeld haben. Somit kann die gegnerische Partei Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld auch nicht mindern.
Eine Ausnahme bilden hierbei allenfalls Sportrennfahrer, wenn sich diese bewusst einer hohen Geschwindigkeit und Unfallgefahr im Straßenverkehr aussetzen. Kommt es in solch einem Fall zum Schadensereignis, kann der Umstand des fehlenden Helms die Entschädigungssumme mindern.
Der Anspruch auf Schmerzensgeld verjährt laut § 195 BGB nach drei Jahren und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem es zum Fahrradunfall kam, Kenntnis von der eigenen Verletzung und der Identität des Verursachers erlangt wurden. Innerhalb dieser dreijährigen Frist muss das Schmerzensgeld beantragt oder ggf. eingeklagt werden.
Beispiel: Fahrradfahrer A wurde im März 2017 in einen Verkehrsunfall verwickelt. Dabei wurde er verletzt. Der Unfallverursacher beging allerdings Fahrerflucht und war nicht auffindbar. Erst im Februar 2018 wurde der Schädiger durch die Polizei ermittelt. Somit beginnt die Verjährungsfrist erst am 31.12.2018 und endet am 31.12.2021.
Lassen sich Folgeschäden nach einem Fahrradunfall nicht ausschließen, sollte ein sogenannter Feststellungsantrag bei Gericht eingereicht werden. Die Frist von Schmerzensgeldansprüchen kann somit umgangen werden. Dadurch lässt sich ein Schmerzensgeldanspruch auch bei etwaigen späteren Unfallschäden sichern. Allerdings kann der Beginn der Verjährungsfrist nicht ewig hinausgezögert werden. Ungeachtet weiterer Folgeschäden tritt diese nach spätestens 30 Jahren ein. Dann besteht kein Anspruch mehr auf Schmerzensgeld.
Um den Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall durchzusetzen, kann entweder eine außergerichtliche Einigung angestrebt oder eine Klage vor Gericht eingereicht werden. Wie Sie Ihren Anspruch konkret durchsetzen können und was dabei zu beachten ist, erläutern wir Ihnen im Folgenden.
Durch eine außergerichtliche Einigung lassen sich nicht nur Kosten, sondern auch Zeit sparen. Um auf diesem Weg Schmerzensgeld zu erhalten, ist eine schriftliche Forderung an den Schädiger oder ggf. dessen Haftpflichtversicherung notwendig. Diese sollte folgende Punkte enthalten:
Kommt es durch die gegnerische Versicherung zur Entschädigungszahlung, muss im Gegenzug häufig eine Abfindungserklärung unterzeichnet werden. Dadurch werden weitere Schmerzensgeldforderungen im Falle von Spätfolgen des Fahrradunfalls verhindert.
Ist eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite nicht möglich, kann Schmerzensgeld auch gerichtlich durchgesetzt werden. Wie eine Verhandlung vor Gericht abläuft, erfahren Sie nachfolgend.
Der Klageprozesses für Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall läuft im Wesentlichen wie folgt ab:
Um Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall zu erhalten, muss es aktiv eingefordert werden. Ob dies durch eine außergerichtliche Einigung oder eine Klage vor Gericht geschieht – die gegnerische Versicherung könnte nicht ohne Weiteres auf die Zahlungsforderung eingehen. Dies kann für das Unfallopfer neben dem oftmals mühsamen Heilungsprozess eine weitere Belastung darstellen. Ein Anwalt kann Sie in diesem Zusammenhang unterstützen und sicherstellen, dass Ihr Schmerzensgeldanspruch schnell und unkompliziert durchgesetzt wird.
Neben der Dokumentation von Schäden und deren Beweisen kann er mit der Gegenseite über Ihre Forderung verhandeln. Für den Fall, dass keine außergerichtliche Einigung möglich ist, wird er versuchen, Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen und mit der passenden juristischen Strategie gewährleisten, dass auf die taktischen Manöver der Gegenseite angemessen reagiert wird.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das mögliche Vorgehen.
Anwaltskosten
Die Kosten für einen Anwalt sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt und richten sich nach der Höhe des geforderten Schmerzensgeldes – dem sogenannten Streitwert.
Nach diesem kann ein Anwalt folgende Gebühren berechnen:
Allerdings ist auch die Vereinbarung einer individuellen Vergütung möglich. In diesem Zusammenhang könnte ggf. eine Abrechnung auf Stundenbasis vereinbart werden.
Gerichtskosten
Die Gerichtskosten setzen sich aus den gerichtlichen Gebühren und Auslagen zusammen. Auch diese richten sich nach der Höhe des Streitwerts. Anfallende Gerichts- und Anwaltskosten für Ihren individuellen Fall lassen sich z. B. mittels eines Prozesskostenrechners ermitteln.
In der folgenden Tabelle haben wir verschiedene Anwalts- und Gerichtskosten beispielhaft zusammengefasst:
Streitwert bis ... |
Anwalts- & Gerichtskosten |
500 € |
192,50 € |
2.000 € |
614,00 € |
4.000 € |
1.009,00 € |
Kostenübernahme
Die Kosten für die Durchsetzung von Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall lassen sich mithilfe verschiedener Möglichkeiten finanzieren bzw. reduzieren. War die Klage auf Schmerzensgeld erfolgreich, übernimmt übrigens die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.
Daneben bieten sich folgende Möglichkeiten an:
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, stellt ein advocado Partner-Anwalt gerne eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
Wenn Sie unverschuldet Verletzungen durch einen Fahrradunfall erlitten haben, steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Ein erfahrener Anwalt für Schmerzensgeld kann Sie hier unterstützen, damit Sie Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld nach Fahrradunfall schnell und unkompliziert durchsetzen können.
So kann er überprüfen, ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld und alle dafür notwendigen stichhaltigen Beweise vorliegen. Lässt sich durch Verhandlungen mit der Gegenseite keine außergerichtliche Einigung erzielen, kann er Ihren Schmerzensgeldanspruch vor Gericht durchsetzen und mit einer passenden juristischen Strategie gewährleisten, dass Ihnen schnell und unkompliziert ein angemessenes Schmerzensgeld zugesprochen wird.
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