Ein Hundebiss kann einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen: Sind körperliche oder seelische Schäden entstanden, muss der Hundehalter bzw. seine Versicherung diese finanziell ausgleichen. Geschädigte müssen Ansprüche außergerichtlich verhandeln oder – wenn nötig – per Klage vor Gericht durchsetzen.
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Erleidet eine Person durch einen Hundebiss körperliche oder seelische Verletzungen, steht ihr nach § 253 BGB ein Schmerzensgeld zu. Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von mehreren Faktoren ab: Z. B. von der Schwere der Verletzungen, möglichen Dauerschäden aber auch der finanziellen Situation von Opfer und Hundehalter.
Der Anspruch muss aktiv eingefordert und durch eine umfassende Dokumentation belegt werden.
Haben Sie einen rechtmäßigen Anspruch auf Schmerzensgeld und setzen diesen erfolgreich durch, übernimmt die Gegenseite grundsätzlich sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.
Im Rahmen der Dokumentation sollten sämtliche Verletzungen aufgezeigt und Beweise dafür vorgelegt werden, dass diese auf den Hundebiss zurückzuführen sind. Deshalb kann es ratsam sein, nach einem Hundebiss die Polizei zu verständigen, die etwaige Verletzungen protokollieren kann. Sollte es Zeugen für den Vorfall geben, können diese ebenfalls notiert werden – zumal Zeugen aus dem persönlichen oder beruflichen Umfeld auch Auskunft über Auswirkungen der Verletzungen geben können.
Nach dem Hundebiss kann außerdem ein Arzt aufgesucht werden. Dieser versorgt nicht nur fachmännisch die Verletzungen und kann so beispielsweise Infektionen vorbeugen – zudem dokumentiert er diese sowie mögliche Folgeschäden. Eine ärztliche Dokumentation ist für die Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldes nach einem Hundebiss von besonders großer Bedeutung.
Verletzungen nach einem Hundebiss sind laut § 253 BGB als immaterielle Schäden zu werten. Ein solcher liegt bei
vor. Ist eindeutig nachweisbar, dass solche Schäden auf einen Hundebiss zurückzuführen sind, so ist der Schädiger – in diesem Fall der Hundehalter – gegenüber dem Verletzten zu finanziellem Ausgleich verpflichtet.
In diesem Zusammenhang ist auch entscheidend, ob der Hundehalter fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat. Ignorierte er beispielsweise die Aggression seines Hundes, leinte ihn nicht an oder verletzte seine Aufsichtspflicht, erhöht diese Fahrlässigkeit den Schmerzensgeldanspruch. Wurde der Hund gar vorsätzlich als Waffe eingesetzt, so kann gegen den Hundehalter auch strafrechtlich wegen Körperverletzung vorgegangen werden.
Grundsätzlich hängt die Höhe des Schmerzensgeldes von den Folgen der Hundeattacke ab – dabei gilt: Je stärker die Beeinträchtigung, desto mehr Schmerzensgeld kann der Verletzte erwarten. Folgende Faktoren werden bei der Berechnung berücksichtigt:
Bei der Bestimmung des Schmerzensgeldes nach einem Hundebiss ist es unerheblich, welche Körperteile verletzt wurden. Vielmehr kann eine Rolle spielen, wie stark sich die Verletzungen auf Alltag und Berufsleben des Geschädigten auswirken. Auch psychische Schäden bzw. Folgeschäden wie Angstzustände können das Schmerzensgeld erhöhen.
Zur ersten Orientierung bzgl. der Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Hundebiss dienen sogenannte Schmerzensgeldtabellen, in denen verschiedene Gerichtsentscheidungen aufgelistet sind. Diese Tabellen sind für die Entscheidung der Gerichte nicht verbindlich.
Im Folgenden haben wir Ihnen relevante Beispiele für Schmerzensgelder nach einem Hundebiss zusammengestellt:
Blutende Gesichtsverletzung, Narbenbildung |
3.000 Euro |
OLG Hamm, 2015 |
Hundebiss in den Unterarm |
4.000 Euro |
AG Cloppenburg, 2013 |
Hundebiss im Gesicht mit Nasenverletzung |
5.000 Euro |
LG Hamburg, 2012 |
Hundehalterin greift in Beißerei zweier Hunde ein und erleidet Bissverletzungen an linker Hand |
5.000 Euro |
OLG Hamm, 2011 |
Hundebiss mit Brustverletzung sowie Verletzungen an Unterarm, Schulter und Hand |
39.994,78 Euro |
LG Duisburg, 2006 |
Wie die angemessene Schmerzensgeldhöhe bestimmt werden kann, welche Einflussfaktoren es hierfür gibt und welche Nachweise dazu notwendig sind, erfahren Sie in unserem Beitrag zum Schmerzensgeld.
Ein Hundehalter haftet für Schäden, die durch typische Verhaltensweisen eines Hundes entstehen. Dazu zählen selbstverständlich auch Hundebisse. Sofern der Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung hat, ist diese für die Zahlung des Schmerzensgeldes nach einem Hundebiss zuständig. Hat der Halter diese Versicherung nicht abgeschlossen, so hat er das Schmerzensgeld selbst zu zahlen.
Zudem muss geprüft werden, ob der Geschädigte unverschuldet gebissen wurde oder nicht. Trägt der Geschädigte keine Mitschuld, so wird das Schmerzensgeld in voller Höhe vom Halter oder seiner Versicherung übernommen.
Eine Mitschuld wird in der Regel angenommen, wenn der Hund durch den Geschädigten provoziert wurde oder dieser während eines Kampfes zweier Hunde dazwischen gegangen ist. In diesen und ähnlichen Fällen ist ein Schmerzensgeld nicht ausgeschlossen, eine Reduzierung dessen aber wahrscheinlich. Entscheidend ist hierbei stets die konkrete Fallkonstellation.
Beispiel: Greift der Besitzer in einen Kampf zwischen seinem und einem viel stärkeren Hund ein, ist eine grob vermeidbare Selbstgefährdung auszuschließen, weil dem Geschädigten der Schutz seines Hundes anders nicht möglich gewesen wäre – eine Reduzierung der Schmerzensgeldsumme ist hier unwahrscheinlich.
Die Gefährdungshaftung gilt für den Hundehalter auch dann, wenn der Hund sich zum Zeitpunkt des Vorfalls in der Obhut einer anderen Person befindet. Beispielsweise kann ein behandelnder Tierarzt nicht dazu verpflichtet werden, Schmerzensgeld nach einem Hundebiss zu zahlen, da er im Auftrag des Halters handelt.
Generell verjährt der Anspruch auf Schmerzensgeld drei Jahre nach dem Hundebiss. Dabei setzt die Verjährung am Ende des Jahres ein, in dem es zu dem Biss kam und der Geschädigte Kenntnis über die Identität des Hundehalters erlangt hat. Liegen der Biss und die Kenntniserlangung nicht im selben Jahr, so beginnt die Frist erst zum Ende des Jahres, in welchem Kenntnis über den Hundehalter erlangt wurde.
Beispiel: Ein Spaziergänger ist im November 2017 von einem freilaufenden Hund in die Wade gebissen worden. Er hat dadurch eine Infektion erlitten, aufgrund derer er mehrere Wochen stationär im Krankenhaus behandelt werden musste. Die Polizei konnte den Hundehalter jedoch erst im Januar 2018 ausfindig machen. Somit beginnt die entsprechende Verjährungsfrist nicht am 31.12.2017, sondern erst am 31.12.2018 – und endet am 31.12.2021.
Da Folgeschäden nach einer Bissverletzung nicht immer absehbar sind, ist es möglich, vor Gericht einen sogenannten Feststellungsantrag einzureichen. Die Verjährung lässt sich hiermit aufschieben und der Anspruch auf Folgeschäden wird für 30 Jahre gesichert – danach kann kein Schmerzensgeldanspruch mehr geltend gemacht werden.
Um Schmerzensgeld nach einem Hundebiss durchzusetzen, können Sie Ihren Anspruch entweder außergerichtlich über eine Einigung mit der Gegenseite oder durch eine Klage vor Gericht geltend machen. Wie Sie in beiden Fällen vorgehen und was dabei zu beachten ist, erläutern wir Ihnen im Folgenden.
Um sich außergerichtlich über die Zahlung eines Schmerzensgeldes nach einem Hundebiss zu einigen, kann zunächst eine schriftliche Schmerzensgeldforderung direkt an den Hundehalter oder dessen Hundehaftpflichtversicherung geschickt werden. Dieses Schreiben sollte alle relevanten Dokumente zum Vorfall und Beweise der Verletzungen beinhalten. Dies können beispielsweise sein:
Welche Dokumente letztlich bei der Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldes relevant sein werden, ist nicht immer eindeutig zu sagen. Hier müssen immer der Einzelfall und dessen Begleitumstände betrachtet werden. Ein erfahrener Anwalt kann durch eine individuelle Prüfung Ihres Falls die Auswahl der notwendigen Dokumente und Unterlagen sicherstellen.
In manchen Fällen können sich Geschädigte nicht mit der gegnerischen Versicherung über ein angemessenes Schmerzensgeld einigen oder die Versicherung weigert sich aufgrund anders aufgefasster Anspruchslage, Schmerzensgeld auszuzahlen. In diesen Fällen kann eine Klage vor Gericht die letzte Option zur Durchsetzung des Anspruchs sein. Eine Schmerzensgeldklage läuft dabei wie folgt ab:
Ausführliche Informationen zu Ablauf, Kosten und Dauer einer Schmerzensgeldklage erhalten Sie in unserem Beitrag Schmerzensgeld einklagen.
Wenn Sie nach einem Hundebiss Schmerzensgeld beantragen möchten, kann dies mit Hürden verbunden sein. So könnte die Gegenseite nicht auf Ihre Forderung eingehen. Oder sie versucht, die Dokumentation der Schäden oder die Schmerzensgeldforderung in Zweifel zu ziehen.
Für den Geschädigten kann dies eine Belastung bedeuten, die zusätzlich zum Genesungsprozess an seinen Kräften zehrt. Hier kann ein Anwalt schnell und unkompliziert Abhilfe schaffen und die korrekte Einforderung des Schmerzensgeldes sicherstellen. Er kann durch die richtige juristische Strategie zur Durchsetzung Ihres Anspruchs die zeitnahe Auszahlung des Schmerzensgeldes nach einem Hundebiss erreichen.
Ein Anwalt für Schmerzensgeld kann u. a. Folgendes für Sie übernehmen:
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
Die Kosten für Anwalt und Gericht sind eine anerkannte Schadensposition, die von der Gegenseite zu tragen ist. Bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld bei Hundebiss können jedoch u. U. zunächst Anwalts- sowie Gerichtskosten auf Sie zukommen. Die konkrete Höhe dieser richtet sich nach dem sogenannten Streitwert – also dem geforderten Schmerzensgeld. Welche Kosten in Ihrem indviduellen Fall möglich sind, können Sie mittels eines Prozesskostenrechners ermitteln.
Die Kosten für einen Anwalt werden durch das sogenannte Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Nach diesem kann ein Anwalt für seine Leistung folgende Gebühren berechnen:
Alternativ besteht die Möglichkeit einer individuellen Vergütungsvereinbarung zum Festpreis – z. B. in Form einer Abrechnung auf Stundenbasis.
Gerichtskosten beinhalten alle gerichtlichen Gebühren sowie Auslagen des Gerichts. Hierzu gehören z. B. Kosten für die Zeugenbefragung, Sachverständige oder auch für Telekommunikation bzw. Post.
Im Folgenden haben wir Ihnen mögliche Anwalts- sowie Gerichtskosten beispielhaft zusammengefasst:
Streitwert |
Anwalts- & Gerichtskosten |
Bis 500 Euro |
192,50 Euro |
Bis 2.000 Euro |
614,00 Euro |
Bis 4.000 Euro |
1.009,00 Euro |
Die Kosten, die durch die Einforderung von Schmerzensgeld nach einem Hundebiss entstehen, lassen sich durch folgende Möglichkeiten reduzieren oder sogar vollständig finanzieren:
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, stellt ein advocado Partner-Anwalt gerne eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie. Jetzt Ersteinschätzung erhalten
Wurden Sie von einem Hund gebissen und haben dadurch körperliche oder psychische Beeinträchtigungen erlitten, steht Ihnen unter Umständen ein Schmerzensgeld zu. Da die eigenmächtige Verhandlung mit dem Hundehalter bzw. dessen Versicherung häufig langwierig und belastend kann, kann ein Anwalt Sie bei der schnellen und konsequenten Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen. Dabei stellt er u. a. die Berechnung eines angemessenen Schmerzensgeldes, die umfassende und zweifelsfreie Dokumentation des Vorfalls sowie die zielführenden Verhandlungen mit Gegenseite oder dem Gericht sicher.
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Wer von einem Hund gebissen wird, kann unter Umständen Schmerzensgeld einfordern – vorausgesetzt, durch den Hundebiss ist ein gesundheitlicher Schaden entstanden. Zahlen muss der Hundehalter: Ihm kommt nach dem Willen des Gesetzgebers eine Aufsichtspflicht zu, für deren Verletzung er sich unter Umständen verantworten muss.
Die Höhe des Schmerzensgeldes für einen Hundebiss hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Es gilt: Je größer die Folgen des Hundebisses, desto höher ist das mögliche Schmerzensgeld. Dabei werden Faktoren wie z. B. die Folgeschäden oder ein Mitverschulden des Opfers berücksichtigt.
Der Anspruch auf Schmerzensgeld kann sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich durchgesetzt werden. Damit Sie eine angemessene Summe bekommen, können Sie sowohl bei einer außergerichtlichen Einigung mit dem Hundehalter als auch bei einem gerichtlichen Verfahren auf die Unterstützung eines Anwalts setzen. Er kann Ihnen dabei helfen, die angemessene Schmerzensgeldhöhe zu berechnen und das Schmerzensgeld vor Gericht durchsetzen.