Unfälle können in vielen alltäglichen Situationen passieren – ob im Straßenverkehr, bei der Arbeit oder beim Sport. Hat man durch einen Unfall unverschuldet Schaden erlitten, so steht einem in vielen Fällen ein Schmerzensgeld zu. Welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen, wie hoch dieses konkret ausfallen kann und welche Möglichkeiten Sie zur Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldanspruchs haben, erläutern wir Ihnen in diesem Beitrag.
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Unfälle passieren im Straßenverkehr, auf der Arbeit oder im Urlaub und können neben physischen und psychischen Verletzungen auch zu Folge- und Langzeitschäden führen. Lassen sich die Schäden als Unfallfolge durch einen Arzt, Polizeiberichte oder Zeugen nachweisen, so besteht i. d. R. ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach Unfall. Die Schäden und das Schmerzensgeld sind dabei stets individuell zu bestimmen.
Haben Sie einen rechtmäßigen Anspruch auf Schmerzensgeld und setzen diesen erfolgreich durch, übernimmt die Gegenseite grundsätzlich sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.
Bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld nach einem Unfall liegt die Beweislast immer beim Geschädigten. Er sollte also durch eine ausführliche Dokumentation nachweisen können, dass diese Schäden auf den Unfall zurückzuführen sind. Etwaige Verletzungen sind daher den Polizisten vor Ort zu Protokoll zu geben, ärztlich zu attestieren und deren Auswirkungen auf Alltag und Beruf des Geschädigten zu dokumentieren. Gibt es Zeugen, die den Unfall beobachtet haben, können diese ebenfalls notiert werden. Diese können nicht nur Angaben zum Unfallgeschehen machen, sondern auch Auskunft darüber geben, welche Folgen die Schäden für den Geschädigten haben.
Ausführlichere Informationen zum Schmerzensgeldanspruch bei den verschiedenen Arten von Unfällen, den Voraussetzungen für einen Anspruch und dessen konkreter Höhe finden Sie in folgenden Beiträgen:
Um einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfall zu haben, sollte bei Schäden an immateriellen Gütern einwandfrei nachgewiesen werden, dass diese eine Folge des Unfalls sind. Immaterielle Schäden können dabei
Zudem muss der Schädiger gemäß § 276 BGB
gehandelt haben. Sein Verhalten muss also ursächlich für den Unfall und den daraus resultierenden Schaden sein.
Verletzungen, die durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit bedingt sind, begründen stets einen Schmerzensgeldanspruch. Besteht allerdings bei der dem Schaden zugrunde liegenden Tätigkeit eine grundsätzliche Verletzungsgefahr, besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Auch bei technischem Versagen, Übermüdung oder angemessenem Spieleifer ist ein Schmerzensgeld ausgeschlossen.
In Deutschland wird die Schmerzensgeldhöhe nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Wie viel Schmerzensgeld nach einem Unfall zugesprochen wird, hängt also immer vom individuellen Einzelfall ab. Durch welche Faktoren die Höhe beeinflusst wird und wie hoch ein Schmerzensgeld konkret ausfallen kann, erläutern wir Ihnen jetzt.
Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Schmerzensgeldes?
Die Schmerzensgeldhöhe nach einem Unfall wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst:
Neben einer solchen Verzögerungstaktik z. B. der gegnerischen Versicherung kann auch die fehlende Einsicht des Unfallverursachers bei einer Gerichtsverhandlung besonders berücksichtigt werden und sich schmerzensgelderhöhend auswirken.
Schmerzensgeldtabelle bei Unfällen
In sogenannten Schmerzensgeldtabellen werden vergangene Gerichtsurteile zu Schmerzensgeldern bei immateriellen Schäden nach Unfällen gesammelt. Diese stellen jedoch kein verbindliches Regelwerk dar, sondern bieten u. a. Gerichten und Versicherungen lediglich eine erste Orientierungsmöglichkeit.
Wir haben Ihnen hier einige Beispielurteile zu Schmerzensgeld nach Unfall und den zugesprochenen Schmerzensgeldern zusammengestellt.
Sachverhalt |
Schmerzensgeld |
Urteil |
Sportunfall: Sehnenriss im Oberarm |
1.000 Euro |
LG Schweinfurt, 2010 |
Tierunfall: Blutvergiftung nach Hundebiss |
2.000 Euro |
AG München, 2011 |
Behandlungsfehler: falsch zusammengewachsener Arm nach Armbruch |
6.000 Euro |
LG Karlsruhe, 2009 |
Bootsunfall: Schädelfraktur und Schädelhirntrauma |
7.000 Euro |
OLG München, 2013 |
Fahrradunfall: Schädelhirntrauma mit Dauerschäden |
75.000 Euro |
OLG Hamm, 2001 |
Körperverletzung: Gesichtsschädelfraktur, Gehirnblutung, posttraumatische Epilepsie |
110.000 Euro |
LG Köln, 2010 |
Ausführlichere Informationen zu den Faktoren, die das Schmerzensgeld beeinflussen, wie Schmerzensgeldtabellen bei der Bestimmung der konkreten Höhe helfen und welche rechtlichen Grundlagen darüber hinaus beachtet werden sollten, erläutern wir Ihnen in unserem allgemeinen Beitrag zum Schmerzensgeld.
Der Anspruch auf Schmerzensgeld nach Unfall verjährt nach drei Jahren – egal, um welche Art von Unfall es sich handelt. Die Verjährung setzt hierbei am Ende des Jahres ein, in dem es zu dem Unfall kam und der Geschädigte Kenntnis über den Schädiger und die Schäden erlangt hat. Sollten Unfall und Kenntnisse der Umstände nicht im selben Jahr liegen, so beginnt die Frist erst zum Ende des Jahres, in dem Schädiger und Schäden bekannt sind.
Beispiel: Bei einem Unfall im August 2017 wurde der geschädigte A schwer durch den Schädiger B verletzt, weshalb A mehrere Wochen stationär im Krankenhaus behandelt werden musste. Die Polizei konnte B jedoch erst im Januar 2018 ausfindig machen. Somit beginnt die entsprechende Verjährungsfrist nicht am 31.12.2017, sondern erst am 31.12.2018 – und endet am 31.12.2021.
Da Folgeschäden durch einen Unfall nicht immer absehbar sind, kann vor Gericht ein sogenannter Feststellungsantrag eingereicht werden. So lässt sich die Verjährung aufschieben und der Anspruch auf Schmerzensgeld bei Folgeschäden wird für 30 Jahre gesichert. Nach diesen 30 Jahren kann grundsätzlich kein Schmerzensgeldanspruch mehr geltend gemacht werden.
Die Auszahlung des Schmerzensgeldes nach einem Unfall erfolgt i. d. R. durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. In diesem Zusammenhang ist wesentlich, ob der Unfall unverschuldet oder mitverschuldet zustande gekommen ist.
Wollen Sie nach einem Unfall Ihren Schmerzensgeldanspruch erfolgreich durchsetzen, können Sie das über eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite oder durch eine Klage vor Gericht erreichen. Wir erläutern Ihnen jetzt, welche Schrittfolge dabei einzuhalten ist und welche Voraussetzungen zu beachten sind.
Um eine außergerichtliche Einigung über die Zahlung eines Schmerzensgeldes nach Unfall zu erreichen, kann zunächst eine schriftliche Schmerzensgeldforderung an den Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung gerichtet werden. Diesem Schreiben sollten alle relevanten Dokumente zum Unfall sowie Nachweise der Verletzungen und deren Ursachen hinzugefügt werden. Diese können beispielsweise sein:
Für eine umfassende Erklärung, wie man einen Schmerzensgeldantrag stellt, welche Probleme dabei auftreten können und wie Sie erfolgreich Ihren Anspruch durchsetzen, lesen Sie unseren Beitrag Schmerzensgeld beantragen.
Kommt es zu einer außergerichtlichen Einigung z. B. mit der gegnerischen Versicherung, muss im Gegenzug zur Auszahlung des Schmerzensgeldes häufig eine Abfindungserklärung unterzeichnet werden. Dadurch sind alle weiteren mit diesem Unfall zusammenhängende Schmerzensgeldforderungen – auch bei nicht absehbaren Spät- oder Langzeitfolgen – ausgeschlossen.
Häufig können sich Geschädigte nicht mit der Gegenseite über ein angemessenes Schmerzensgeld einigen oder diese stellt den Schmerzensgeldanspruch grundsätzlich infrage. In diesen Fällen stellt eine Klage vor Gericht meist die letzte Option zur Durchsetzung von Schmerzensgeld nach einem Unfall dar. Eine solche Schmerzensgeldklage läuft dann meist wie folgt ab:
Oft kann die Beantragung von Schmerzensgeld nach einem Unfall mit großen Hürden verbunden sein. So könnte die Gegenseite eine Schmerzensgeldforderung nicht ohne Weiteres akzeptieren und z. B. versuchen, den Unfallhergang, die Schadensursache, die Dokumentation der Schäden oder die geforderte Schmerzensgeldhöhe in Zweifel zu ziehen. Diese und viele weitere taktische Manöver der Gegenseite können für den Geschädigten neben dem ohnehin mühsamem Genesungsprozess zusätzliche emotionale Belastungen bedeuten. Ein Anwalt kann hier Abhilfe schaffen und sowohl die korrekte als auch die zeitnahe Einforderung des Schmerzensgeldes sicherstellen.
Nach der Beauftragung eines Anwalts für Schmerzensgeld kann dieser u. a. folgende Aufgaben übernehmen:
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das weitere Vorgehen.
Die mit der Durchsetzung von Schmerzensgeld nach einem Unfall verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten sind bei Erfolg als anerkannte Schadensposition von der Gegenseite zu tragen. Deren konkrete Höhe ist dabei abhängig vom sogenannten Streitwert – also der Summe des geforderten Schmerzensgeldes. Mit welchen Kosten konkret zu rechnen ist und welche Möglichkeiten der Kostenübernahme es gibt, erklären wir Ihnen jetzt.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Kosten für einen Anwalt. Nach diesem kann ein Anwalt für seine Leistung folgende Gebühren berechnen:
Die Gerichtskosten beinhalten alle gerichtlichen Gebühren sowie Auslagen des Gerichts. Zu diesen gehören beispielsweise Kosten für die Zeugenbefragung, Sachverständige oder auch Telekommunikations- bzw. Postkosten.
Im Folgenden haben wir Ihnen mögliche Anwalts- sowie Gerichtskosten zusammengefasst:
Streitwert bis |
Anwalts- & Gerichtskosten |
500 Euro |
192,50 Euro |
2.000 Euro |
614,00 Euro |
4.000 Euro |
1.009,00 Euro |
Durch folgende Möglichkeiten lassen sich die Kosten, die durch die Einforderung Ihres Anspruchs auf Schmerzensgeld nach Unfall entstehen, reduzieren oder sogar vollständig finanzieren:
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, stellt ein advocado Partner-Anwalt gerne eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.