Wird ein Rentenantrag abgelehnt oder nicht die korrekte Rentenzahlung bewilligt, kann der Versicherte Widerspruch gegen den Rentenbescheid erheben – schließlich soll die Rentenversicherung den Lebensunterhalt im Alter oder im Falle der Erwerbsunfähigkeit sichern. Wie Sie Widerspruch erheben, welche Voraussetzungen dabei zu erfüllen sind und welche juristischen Optionen Sie haben, wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Die Höhe der Rentenzahlung, die Entscheidung über den Antrag auf Erwerbsminderungsrente oder das Ergebnis einer Kontenklärung – für diese und ähnliche Anliegen erlässt die Rentenversicherung einen Bescheid. Bestehen bezüglich der Entscheidung der Versicherung begründete Zweifel, kann Widerspruch gegen den Rentenbescheid erhoben werden. Wird dieser nach erneuter Prüfung abgelehnt, kann Klage beim Sozialgericht eigereicht werden, um eine angemessene Rentenzahlung sicherzustellen.
Will ein Versicherter gegen eine Entscheidung der Rentenversicherung mittels Widerspruchs oder Klage vorgehen, entstehen ihm dadurch keine Kosten. Verläuft das Klageverfahren im Sinne des Versicherten, werden sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernommen. Wird die Klage abgewiesen, muss er nur etwaige Anwaltskosten tragen.
In diesem Kapitel erklären wir Ihnen, wann ein Widerspruch gegen einen Rentenbescheid eingelegt werden kann und welche Voraussetzungen dabei zu erfüllen sind.
Widerspruch begründen
Damit der Widerspruch gegen den Rentenbescheid gute Erfolgsaussichten hat, kann es helfen, wenn er umfassend begründet wird. Diese Begründung kann dabei die Fehlberechnungen oder -einschätzungen der Rentenversicherung aufzeigen. Fehlten bei Antragstellung Informationen oder Befunde, die einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente belegen, können diese nun zur Begründung des Widerspruches nachgereicht werden.
Welche Frist einzuhalten ist, damit der Widerspruch gegen den Rentenbescheid von der Rentenversicherung angenommen wird und wie das sich anschließende Widerspruchsverfahren abläuft, erfahren Sie jetzt.
Der Widerspruch gegen den Rentenbescheid muss innerhalb eines Monats bei der Rentenversicherung eingehen. Um diese Frist einzuhalten, kann der Widerspruch auch zunächst formlos ohne Begründung erfolgen. Für die detaillierte Begründung und Besorgung aller relevanten Unterlagen setzt die Rentenversicherung eine Frist von zwei Wochen. Wurde der Versicherte im Rentenbescheid nicht auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen, hat er ein Jahr lang Zeit, Widerspruch gegen den Rentenbescheid zu erheben.
Formalia
Der Widerspruch muss schriftlich und am besten per Einschreiben eingereicht werden. So kann zweifelsfrei belegt werden, dass die Frist für den Widerspruch gegen den Rentenbescheid eingehalten wurde.
Zur Einleitung des Widerspruchsverfahrens sind der Rentenversicherung folgende Informationen und Unterlagen vorzulegen:
Damit ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente genehmigt wird, muss der Antragsteller neben medizinischen besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen. So muss
Erfüllt der Antragsteller diese Bedingungen nicht, hat ein Widerspruch gegen den Rentenbescheid keinen Erfolg. Wenn die Rentenversicherung jedoch die Erkrankung oder Beeinträchtigungen nicht angemessen anerkennt, kann Widerspruch gegen den Rentenbescheid erhoben werden, um die Erwerbsminderungsrente durchzusetzen.
Ausführlichere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Erwerbsminderung finden Sie in unserem Beitrag zur Arbeitsunfähigkeit.
Wurde der Widerspruch gegen den Rentenbescheid abgelehnt, kann der Versicherte Klage beim Sozialgericht einreichen, um die Rentenversicherung zur Bewilligung des Antrags und angemessenen Rentenzahlung zu verpflichten. Die Klage ist auch zulässig, wenn die Rentenversicherung nach drei Monaten noch nicht auf den Widerspruch reagiert hat.
Welche Vorschriften zur fristgerechten Klageeinreichung beim Sozialgericht gelten und wie eine solche Klage abläuft, erklären wir Ihnen in diesem Kapitel.
Für die Klageeinreichung beim Sozialgerecht sind folgende Vorschriften unbedingt zu erfüllen:
Inhalt der Klageschrift:
Wurde die Klage form- und fristgerecht eingereicht, wird das Sozialgericht sie zulassen und das Klageverfahren einleiten. Dieses läuft dann wie folgt ab:
Will der Versicherte seinen Widerspruch gegen den Rentenbescheid durchsetzen, muss er vorab mit keinen Kosten kalkulieren. Die Gerichtskosten trägt bei sozialrechtlichen Verfahren das Gericht selbst. Lässt der Versicherte sich zur Durchsetzung seines Anspruchs von einem Anwalt zum Thema Rentenversicherung beraten, muss die Rentenversicherung dessen Kosten übernehmen, wenn die Klage für ihn erfolgreich endet. Urteilt das Gericht im Sinne der Rentenversicherung, muss der Versicherte selbst für die anwaltliche Unterstützung aufkommen.
Von der Entscheidung der Rentenversicherung über einen Rentenantrag kann für den Versicherten viel abhängen. Wird Erwerbsminderungsrente nicht genehmigt oder eine zu geringe Rente gezahlt, können die fehlenden finanziellen Mittel die Sicherung des Lebensunterhalts gefährden. Deshalb können Versicherte Widerspruch gegen den Rentenbescheid erheben, wenn sie Zweifel an der Einschätzung der Rentenversicherung haben. Zur Durchsetzung der angemessenen finanziellen Unterstützung steht dem Versicherten auch der Klageweg offen.
Ein Anwalt für Rentenrecht kann den Versicherten bei der einwandfreien Begründung seines Widerspruchs gegen den Rentenbescheid unterstützen. Sollte das Klageverfahren notwendig sein, kann er sicherstellen, dass alle notwendigen Unterlagen zum Beweis des Anspruchs form- und fristgerecht dem Gericht zugestellt werden. Mit der passenden juristischen Strategie kann der Anwalt dem Gericht zudem aufzeigen, dass der Widerspruch begründet ist und die Rentenversicherung zur korrekten Rentenzahlung verpflichten.
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