Bei der Überprüfung des Sozialversicherungsstatus wird über viel Geld und Versicherungsleistungen entschieden. Durchlaufen Sie ein Statusfeststellungsverfahren, das Ihren Sozialversicherungsstatus klären soll, und sind mit der Beurteilung Ihres Status nicht einverstanden? Dann können Sie gegen das Statusfeststellungsverfahren Widerspruch einlegen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, welche Widerrufsfrist gilt und welche Kosten entstehen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Das Statusfeststellungsverfahren ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Es dient dazu, Arbeitnehmer als
einzuordnen. Ziel des Verfahrens ist die verbindliche Entscheidung darüber,
Ist der Arbeitnehmer mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, kann er gegen das Statusfeststellungsverfahren Widerspruch erheben.
Strittig ist der Sozialversicherungsstatus bei folgenden Personen:
Bei diesen Arbeitnehmern ist nicht sofort eindeutig, ob sie den Status eines Selbstständigen haben oder den eines Angestellten.
Um den Status zu klären, wird ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet. Der Status wird dabei laut Sozialgesetzbuch durch
Verfahren beurteilt.
Eine automatische Überprüfung mittels des Statusfeststellungsverfahrens wird bei folgenden Personengruppen durch die Clearingstelle Deutsche Rentenversicherung Bund durchgeführt:
Gerade weil die Bestimmung des Sozialversicherungsstatus in manchen Fällen nicht ohne Weiteres korrekt möglich ist, kann es zu Entscheidungen kommen, die nicht Ihrer Einschätzung entsprechen.
Unabhängig davon, ob in Ihrem Fall ein
Verfahren durchgeführt wird – haben Sie Zweifel an dessen Ergebnis, dürfen und sollten Sie gegen das Statusfeststellungsverfahren Widerspruch erheben. Welche Erfolgsaussichten Sie bei einem Widerspruchsverfahren haben, erfahren Sie im folgenden Kapitel.
Bevor Sie gegen das Statusfeststellungsverfahren Widerspruch erheben, können Sie entscheiden, inwiefern sich ein weiteres Verfahren zu Ihren Gunsten auswirken könnte. Welche Chancen und Erfolgsaussichten Sie haben, zeigen wir Ihnen jetzt.
Die Festlegung des Sozialversicherungsstatus ist mit einem komplizierten Verfahren verbunden. Für Laien kan es aus diesem Grund nicht einfach sein, die rechtlichen Regelungen im Blick zu haben und die Entscheidung über den Versicherungsstatus nachzuvollziehen. Die Beratung durch einen Anwalt für Sozialversicherungsrecht kann deshalb hilfreich sein.
Hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) eine Entscheidung bezüglich Ihres Sozialversicherungsstatus getroffen und wollen Sie Widerspruch erheben, liegt die Nachweispflicht allerdings bei Ihnen. Oft kann nur ein Anwalt Fehler im Feststellungsbescheid finden und zielgerichtet vor der DRV argumentieren.
Ohne einen verbindlichen Bescheid können Ihnen
Insofern kann ein Anwalt Sie im Widerspruchsverfahren beraten und Ihr Anliegen fundiert gegenüber der DRV vorbringen. So kann sich Ihre Chance erhöhen, dass
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Sie haben einen Feststellungsbescheid erhalten, dessen Beurteilung Ihres Sozialversicherungsstatus nicht mit Ihrer Einschätzung übereinstimmt?
Versäumen Sie diese Frist, hat die Entscheidung über Ihren Sozialversicherungsstatus Rechtskraft erlangt. Ein späterer Widerspruch ist nicht möglich.
Wurde eine abhängige Beschäftigung festgestellt, sind Sie verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der Beschäftigung zu zahlen – also unter Umständen für mehrere Jahre rückwirkend.
Nachdem fristwahrend Widerspruch eingelegt wurde, muss sowohl vor als auch während eines Widerspruchsverfahrens eine verbindliche Schrittfolge eingehalten werden. Nur dann ist Ihr Widerspruch auch gültig. Erfüllen Sie diese Bedingungen nicht, wird Ihr Widerspruch abgewiesen.
Der Ablauf des Verfahrens wird im Folgenden kurz erläutert.
Akteneinsicht
Können Sie Ihren Widerspruch nicht gut begründen, trifft die DRV die Entscheidung über Ihren Sozialversicherungsstatus nach der bisherigen Aktenlage. Der Widerspruch würde damit sicher nicht zum gewünschten Ergebnis führen. Daher kann es helfen, für das Widerspruchsverfahren einen Anwalt hinzuzuziehen, der zur Begründung des Widerspruchs Akteneinsicht beantragt. Der Anwalt wird dann mit Ihnen gemeinsam den Widerspruch vor der Deutschen Rentenversicherung Bund begründen, sodass eine Prüfung auf Grundlage der neuen Sachlage erfolgen wird.
Widerspruchsverfahren
Das Widerspruchsverfahren beginnt mit der Anhörung zur Sachlage. Dann erfolgt die erneute Überprüfung Ihres Sozialversicherungsstatus auf Grundlage der neuen Erkenntnisse.
Anhörung
Im Laufe des Widerspruchsverfahrens wird die Deutsche Rentenversicherung Bund Sie zur Begründung des Widerspruchs anhören. Hierfür können Sie sich genau mit den Argumenten der Deutschen Rentenversicherung im Bescheid auseinandersetzen und die falsche Einschätzung der DRV begründet richtigstellen.
Klage
Falls das Widerspruchsverfahren nicht den gewünschten Ausgang nimmt, können Sie binnen eines Monats Klage gegen den neuen Feststellungsbescheid erheben. Das Widerspruchsverfahren muss abgeschlossen sein, bevor Sie Klage vor dem Sozialgericht erheben können. Spätestens innerhalb der Frist zur Einreichung der Klage sollten Sie die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt in Anspruch nehmen.
Die Klage kann fristwahrend und ohne Begründung erhoben werden – die Begründung muss allerdings innerhalb einer vom Gericht gesondert festgelegten Frist nachgeliefert werden. Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Zuständigen der Clearingstelle Deutsche Rentenversicherung Bund werden im gerichtlichen Verfahren beigeladen. Bis zur endgültigen Entscheidung des Sozialgerichts muss der Arbeitgeber Sie nicht als Arbeitnehmer melden. Im Gegenzug erhalten Sie während dieser Zeit auch keine Sozialversicherungsleistungen.
Rechtlich ist nicht verbindlich geregelt, inwiefern ein Widerspruch aufschiebende Wirkung hat. So gelten hierfür zum Teil je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. Dennoch können zur Orientierung folgende Aussagen zur aufschiebenden Wirkung getroffen werden:
Erheben Sie gegen das Statusfeststellungsverfahren Widerspruch, hat dieser
aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, das Inkrafttreten des Ergebnisses des Statusbescheides und vor allem die damit einhergehenden Zahlungsverpflichtungen werden verschoben, bis das Statusfeststellungsverfahren endgültig rechtskräftig abgeschlossen ist.
Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Widerspruch hat nur bei einem freiwilligen Statusfeststellungsverfahren über die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund aufschiebende Wirkung. Da eine direkte Beitragsforderung aber nicht Gegenstand des Verfahrens ist, ist dies nur dann relevant, wenn auch ein Beitragsbescheid mit Nachforderungen eingeht.
Durch die Dauer des Statusfeststellungsverfahrens kann dann jedoch ein hoher Nachforderungsbetrag auflaufen, da die Verjährung der Beiträge durch das Statusfeststellungsverfahren gehemmt wird. Denn nach Ansicht der DRV ist ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV als Beitragsverfahren i. S. d. § 198 S. 2 SGB VI anzusehen – und hemmt somit die Verjährung.
Im Falle eines verbindlichen Statusfeststellungsverfahrens hat ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Nach einer Betriebsprüfung durch die Krankenkasse oder Rentenversicherung muss der festgelegte Sozialversicherungsstatus akzeptiert und die resultierende Zahlungsverpflichtung sofort beglichen werden.
Welche Kosten anfallen, wenn Sie gegen das Statusfeststellungsverfahren Widerspruch erheben, hängt
ab.
Die Festlegung des Streitwertes im Statusfeststellungsverfahren liegt im Ermessen des Sozialgerichts. Generell wird dabei die Höhe der zur Verhandlung stehenden Sozialversicherungsbeiträge für 3 Jahre zugrunde gelegt.
Liegen keine Anhaltspunkte zur Beurteilung des Streitwertes vor, werden im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens 5.000 Euro Streitwert angenommen (§ 52 Abs. 2 Gerichtskostengesetz).
Für die anwaltliche Vertretung
fällt eine Geschäftsgebühr an. Für beide Verfahren kann der Anwalt diese für seine Leistung ansetzen.
Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Kosten abhängig vom Streitwert auf Sie zukommen würden:
Streitwert |
Anwaltsgebühr (netto) für die Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens |
Anwaltsgebühr (netto) im Widerspruchsverfahren |
5.000 Euro |
764,50 Euro |
382,25 Euro |
10.000 Euro |
1.360,00 Euro |
680,00 Euro |
15.000 Euro |
1.584,00 Euro |
792,00 Euro |
20.000 Euro |
1.807,00 Euro |
903,50 Euro |
Seit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs können Sie die Kosten, die im Laufe eines Statusfeststellungsverfahrens für Sie durch Inanspruchnahme einer Rechtsberatung entstanden sind, bei der Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Das entsprechende Urteil des BFH vom 06. Mai 2010 besagt Folgendes:
„Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV (sog. Statusfeststellungsverfahren) sind durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und deshalb als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht-selbständiger Arbeit zu berücksichtigen.“
Für ein Verfahren vor dem Sozialgericht werden nach § 183 SGG vom Kläger keine Gerichtskosten verlangt, wenn er Versicherter oder Leistungsempfänger ist.
Davon ausgenommen – weil nicht sozialversicherungspflichtig – sind
Gehören Sie zu einer dieser Berufsgruppen und das Statusfeststellungsverfahren hat Ihnen eine Pflicht zugesprochen, gegen die Sie Widerspruch und in zweiter Instanz Klage erheben, fallen dafür Kosten an.
Eine Ausnahme von der Kostenbefreiung für Versicherte wird nur gemacht, wenn der Rechtsstreit auch dann noch fortgesetzt wird, obwohl er durch das Gericht als offensichtlich aussichtslos beurteilt wurde.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht darüber, welche Vor- und Nachteile damit verbunden sein können, gegen das Statusfeststellungsverfahren Widerspruch einzulegen.
✓ Erneute Prüfung des Sachverhaltes durch die Deutsche Rentenversicherung Bund und
✓ möglicherweise geringere/keine Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
X Das Statusfeststellungsverfahren verlängert sich bei Widerspruch und eventuell folgender Klage und
X bei einem verbindlichen Statusfeststellungsverfahren im Rahmen einer Betriebsprüfung haben Widerspruch und Klage keine aufschiebende Wirkung.
Sie dürfen gegen das Statusfeststellungsverfahren Widerspruch einlegen, wenn Ihr Sozialversicherungsstatus unklar ist. Tun Sie das nicht, kommen unter Umständen hohe Beitragsnachzahlungen auf Sie zu. Damit der Widerspruch höhere Erfolgschancen hat, können Sie die Beratung und Vertretung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen. Dieser kann im Statusfeststellungsverfahren Widerspruch für Sie einlegen und dabei unterstützen, dass der Sozialversicherungsstatus korrekt bewertet wird.
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Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.