Der Wechsel von der PKV in die GKV als Selbstständige bedeutet: zurück in die sozialversicherungspflichtige Festanstellung und nur noch nebenbei selbstständig sein oder ganz aufhören. Ab 55 Jahren ist es für Selbstständige noch schwieriger, in die GKV zu wechseln. Was zu beachten ist und wie ein Anwalt helfen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Je älter man wird, desto teurer wird die private Krankenversicherung – desto mehr Geld müssen Selbstständige nur für die Krankenversicherung verdienen. Ein Wechsel von der PKV in die GKV wird für Selbstständige dann immer attraktiver.
Aber: Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Je älter Freiberufler sind, desto schwerer wird der Wechsel. Mit 55 Jahren oder später braucht man Tricks, um zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen.
Der Wechsel von PKV in GKV für Selbstständige ist schwierig – aber möglich. Je nach Alter und beruflicher sowie privater Situation gibt es unterschiedliche Optionen.
Ein advocado Partner-Anwalt kann Ihren Fall prüfen und die Chancen für den Wechsel einschätzen.
Um den Wechsel von der PKV in die GKV als Selbstständige zu schaffen, müssen Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung erreichen.
Das bedeutet folgende Bedingungen:
Sie brauchen also einen festen, sozialversicherungspflichtigen Job und dürfen nicht mehr hauptberuflich selbstständig tätig sein, damit der Wechsel von PKV in GKV klappt.
Auch wenn es für die Wiederaufnahme eine Altersgrenze bei der GKV gibt, haben Selbstständige auch mit über 55 Jahren noch Chancen, aus der PKV rauszukommen.
Für den Wechsel von der PKV in die GKV haben Selbstständige folgende Optionen:
Generell gilt: Sie müssen von der Selbstständigkeit zurück ins Angestelltenverhältnis gehen, um in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen.
Sie brauchen einen neuen sozialversicherungspflichtigen Job, können aber nebenberuflich weiterhin selbstständig arbeiten.
Damit der Wechsel von der PKV in die GKV als Selbstständige klappt, gilt für den neuen Hauptberuf:
Sind die Voraussetzungen im neuen Hauptjob erfüllt, müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre Selbstständigkeit nur noch Nebenberuf ist.
Dafür ist Folgendes zu beachten:
Sie können natürlich auch einen neuen Job als Angestellte annehmen und die Selbstständigkeit komplett aufgeben. Dann müssen Sie nicht auf die Verdienstgrenzen zwischen Haupt- und Nebenberuf achten.
Sind Sie als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft selbstständig tätig, können Sie sich auch von Ihrer Gesellschaft festanstellen lassen. Wichtig ist, dass Ihr Brutto-Jahresgehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Dann können Sie auch aus der Selbstständigkeit heraus von der PKV in die GKV wechseln.
Wer den Wechsel von der PKV in die GKV als Selbstständige unbedingt erreichen will, kann auch den Schritt gehen, das eigene Geschäft vollständig aufzugeben und sich arbeitslos melden.
Wenn Sie ALG I beziehen, ist der Wechsel von der PKV in die GKV als ehemalige Selbstständige möglich. Wichtig ist, dass Sie noch nicht 55 Jahre alt sind und während Ihrer Selbstständigkeit freiwillig eine Arbeitslosenversicherung bezahlt haben.
Sonst haben Sie keinen Anspruch auf ALG I und können nicht in die gesetzliche Krankenversicherung nach der Geschäftsaufgabe wechseln.
Eine weitere Option für den Wechsel von der PKV in die GKV haben Selbstständige, die verheiratet sind. Ist der Ehepartner gesetzlich versichert, können sie sich bei der GKV ihres Partners mitversichern lassen.
Voraussetzung für die Familienversicherung:
Möglich sind ein Minijob mit 538 € Einkommen pro Monat oder ein Einkommen von maximal 505 € pro Monat mit anderen Jobs. Verdient man mehr, ist die Rückkehr in die Familienversicherung nach der Selbstständigkeit nicht möglich.
Laut § 9 SGB V ist der Wechsel von der PKV in die GKV für Selbstständige und andere möglich, nachdem sie mindestens 12 Monate im EU-Ausland gesetzlich krankenversichert waren. Sie müssen dort arbeiten und überwiegend leben.
Nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland können Sie dann einen sozialversicherungspflichtigen Job annehmen und zur GKV wechseln.
Eine weitere Option, um nach dem Ende der Selbstständigkeit von der PKV in die GKV zu kommen: Bundesfreiwilligendienst für 12 Monate. Teilnehmer sind automatisch bei der GKV versichert. Nach Ende des Freiwilligen-Dienstes kann man wieder selbstständig arbeiten und bei der GKV versichert bleiben.
Voraussetzungen: Man muss sich ehrenamtlich engagieren und eine Bewerbung für den Bundesfreiwilligendienst schreiben.
Wer 55 oder älter ist und als Selbstständiger noch von der PKV in die GKV wechseln möchte, hat es schwer. Die Bedingungen sind aufgrund der Altersgrenze bei der GKV ab 55 noch höher – unmöglich ist der Wechsel aber nicht.
Voraussetzungen für den Wechsel:
Das bedeutet: Für alle, die viele Jahre hauptberuflich selbständig und immer privat versichert waren, ist der Wechsel in die GKV ab 55 Jahren nicht mehr möglich.
Wer nicht alle Voraussetzungen erfüllt, kann 2 andere Optionen prüfen:
Ein advocado Partner-Anwalt kann Ihren Fall prüfen und die Chancen für den Wechsel einschätzen.
Lehnt die GKV den Wechsel aus der PKV ab, können Sie gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen. Dafür haben Sie 1 Monat Zeit. Dann muss die GKV Ihren Antrag auf Wechsel noch einmal prüfen.
Entscheidend für den Wechsel von der PKV in die GKV ist grundsätzlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die Sie hauptberuflich ausüben. Für über 55-Jährige Selbstständige ist der Wechsel zur GKV aber noch komplizierter. Hier kommt es auf die Versicherungszeiten der letzten Jahre an.
Ein Anwalt für Sozialversicherungsrecht kann helfen, die Bedingungen für den Wechsel zur GKV im individuellen Fall zu klären. Er kennt die Regelungen der Kasse und kann einschätzen, ob die GKV den Wechsel zu Unrecht ablehnt.
So kann ein Anwalt helfen:
Ein advocado Partner-Anwalt kann Ihren Fall prüfen und die Chancen für den Wechsel einschätzen.
Grundsätzlich kann man als Selbstständiger in die GKV wechseln – man muss aber die Selbstständigkeit dafür aufgeben – zumindest teilweise. Als Selbstständiger wird es ab einem Alter von 55 Jahren sehr schwer, noch in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, weil es eine Altersgrenze für die Aufnahme bei der GKV gibt.
Um aus der PKV als Selbstständiger rauszukommen, kann man eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung annehmen. Wenn man als Angestellter 2024 weniger als 69.300 € brutto im Jahr verdient, kann man in die GKV wechseln, solange man noch nicht 55 Jahre alt ist. Bedingung ist dann, dass man nur noch nebenberuflich selbstständig arbeitet – oder die Selbstständigkeit ganz aufgibt.
Ab einem Alter von 55 Jahren noch den Wechsel von der PKV in die GKV als Selbstständiger zu schaffen, ist sehr schwer. Wer z. B. bisher immer privat versichert war, hat keine Chance mehr, in die GKV zu kommen.
Man muss innerhalb der letzten 5 Jahre zumindest kurz bei der GKV versichert gewesen sein und 2,5 Jahre davon dort versicherungspflichtig gewesen sein.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.