Wechsel PKV in GKV als Selbständige: So funktioniert’s
Wechsel PKV in GKV als Selbständige: So funktioniert’s
Julia Pillokat
Julia Pillokat
Aktualisiert am

... Versicherungspflicht Wechsel PKV in GKV Selbständige
Inhalt
  1. 1. Kann ein Selbständiger in die gesetzliche Krankenversicherung?
  2. 2. Wechsel PKV in GKV als Selbstständige: Voraussetzungen
  3. 3. Wie kommt man als Selbstständiger in die gesetzliche Krankenversicherung?
  4. 4. Was gilt für den Wechsel PKV in GKV für Selbständige über 55?
  5. 5. Was tun, wenn die GKV den Wechsel ablehnt?
  6. 6. FAQ: Wechsel PKV in GKV Selbständige
Ersteinschätzung erhalten

Wechsel PKV in GKV als Selbständige: So funktioniert’s

Wechsel PKV in GKV als Selbständige: So funktioniert’s

Der Wechsel von der PKV in die GKV als Selbstständige bedeutet: zurück in die sozialversicherungspflichtige Festanstellung und nur noch nebenbei selbstständig sein oder ganz aufhören. Ab 55 Jahren ist es für Selbstständige noch schwieriger, in die GKV zu wechseln. Was zu beachten ist und wie ein Anwalt helfen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Für den Wechsel von der PKV in die GKV brauchen Selbstständige einen neuen festen Job.
  • Selbstständigkeit geht nur noch nebenberuflich.
  • Ab 55 noch in die GKV als Selbstständige zu wechseln, geht nur, wenn in den letzten Jahren mal Versicherungspflicht in der GKV bestand.
  • Die Hürden für Selbstständige, um den Wechsel zu schaffen, sind aber hoch.
  • Ein Anwalt kann Ihren Fall prüfen und einschätzen, ob und wie ein Wechsel von der PKV in die GKV als Selbstständige möglich ist.

1. Kann ein Selbständiger in die gesetzliche Krankenversicherung?

Je älter man wird, desto teurer wird die private Krankenversicherung – desto mehr Geld müssen Selbstständige nur für die Krankenversicherung verdienen. Ein Wechsel von der PKV in die GKV wird für Selbstständige dann immer attraktiver.

Aber: Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Je älter Freiberufler sind, desto schwerer wird der Wechsel. Mit 55 Jahren oder später braucht man Tricks, um zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen.

Der Wechsel von PKV in GKV für Selbstständige ist schwierig – aber möglich. Je nach Alter und beruflicher sowie privater Situation gibt es unterschiedliche Optionen.

Sie möchten von der PKV in die GKV als Selbstständige?
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Ein advocado Partner-Anwalt kann Ihren Fall prüfen und die Chancen für den Wechsel einschätzen.

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2. Wechsel PKV in GKV als Selbstständige: Voraussetzungen

Um den Wechsel von der PKV in die GKV als Selbstständige zu schaffen, müssen Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung erreichen.

Das bedeutet folgende Bedingungen:

  • Sie sind noch nicht 55 Jahre alt.
  • Sie arbeiten als Angestellte
  • Ihr Brutto-Jahresgehalt liegt unter der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze (69.300 €)
  • Die Selbstständigkeit ist höchstens noch nebenberufliche Tätigkeit

Sie brauchen also einen festen, sozialversicherungspflichtigen Job und dürfen nicht mehr hauptberuflich selbstständig tätig sein, damit der Wechsel von PKV in GKV klappt.

Hinweis
Wechsel auch über 55 möglich

Auch wenn es für die Wiederaufnahme eine Altersgrenze bei der GKV gibt, haben Selbstständige auch mit über 55 Jahren noch Chancen, aus der PKV rauszukommen.

3. Wie kommt man als Selbstständiger in die gesetzliche Krankenversicherung?

Für den Wechsel von der PKV in die GKV haben Selbstständige folgende Optionen:

Neuer fester Job & nebenberuflich selbstständig

Generell gilt: Sie müssen von der Selbstständigkeit zurück ins Angestelltenverhältnis gehen, um in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen.

Sie brauchen einen neuen sozialversicherungspflichtigen Job, können aber nebenberuflich weiterhin selbstständig arbeiten.

Damit der Wechsel von der PKV in die GKV als Selbstständige klappt, gilt für den neuen Hauptberuf:

  • Sie müssen die Minijob-Grenze überschreiten: mehr als 538 € pro Monat verdienen
  • Sie müssen die Jahresarbeitsentgeltgrenze beachten: weniger als 69.300 € brutto pro Jahr verdienen (Stand 2024)

Sind die Voraussetzungen im neuen Hauptjob erfüllt, müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre Selbstständigkeit nur noch Nebenberuf ist.

Dafür ist Folgendes zu beachten:

  • Sie verdienen mit der Selbstständigkeit weniger als in Ihrem neuen Hauptberuf
  • Sie arbeiten im Hauptberuf mindestens 20 Stunden pro Woche.
  • Sie haben als Selbstständige keine Angestellten, die mehr als 538 € pro Monat verdienen.

Neuer fester Job & Selbstständigkeit aufgeben

Sie können natürlich auch einen neuen Job als Angestellte annehmen und die Selbstständigkeit komplett aufgeben. Dann müssen Sie nicht auf die Verdienstgrenzen zwischen Haupt- und Nebenberuf achten.

Anstellung im eigenen Unternehmen

Sind Sie als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft selbstständig tätig, können Sie sich auch von Ihrer Gesellschaft festanstellen lassen. Wichtig ist, dass Ihr Brutto-Jahresgehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Dann können Sie auch aus der Selbstständigkeit heraus von der PKV in die GKV wechseln.

Geschäftsaufgabe & Arbeitslosigkeit

Wer den Wechsel von der PKV in die GKV als Selbstständige unbedingt erreichen will, kann auch den Schritt gehen, das eigene Geschäft vollständig aufzugeben und sich arbeitslos melden.

Wenn Sie ALG I beziehen, ist der Wechsel von der PKV in die GKV als ehemalige Selbstständige möglich. Wichtig ist, dass Sie noch nicht 55 Jahre alt sind und während Ihrer Selbstständigkeit freiwillig eine Arbeitslosenversicherung bezahlt haben.

Sonst haben Sie keinen Anspruch auf ALG I und können nicht in die gesetzliche Krankenversicherung nach der Geschäftsaufgabe wechseln.

Familienversicherung nutzen

Eine weitere Option für den Wechsel von der PKV in die GKV haben Selbstständige, die verheiratet sind. Ist der Ehepartner gesetzlich versichert, können sie sich bei der GKV ihres Partners mitversichern lassen.

Voraussetzung für die Familienversicherung:

  • Sie geben Ihre Selbstständigkeit auf
  • Sie haben ein geringes Einkommen

Möglich sind ein Minijob mit 538 € Einkommen pro Monat oder ein Einkommen von maximal 505 € pro Monat mit anderen Jobs. Verdient man mehr, ist die Rückkehr in die Familienversicherung nach der Selbstständigkeit nicht möglich.

Im Ausland versichern

Laut § 9 SGB V ist der Wechsel von der PKV in die GKV für Selbstständige und andere möglich, nachdem sie mindestens 12 Monate im EU-Ausland gesetzlich krankenversichert waren. Sie müssen dort arbeiten und überwiegend leben.

Nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland können Sie dann einen sozialversicherungspflichtigen Job annehmen und zur GKV wechseln.

Hinweis
Bundesfreiwilligendienst nutzen

Eine weitere Option, um nach dem Ende der Selbstständigkeit von der PKV in die GKV zu kommen: Bundesfreiwilligendienst für 12 Monate. Teilnehmer sind automatisch bei der GKV versichert. Nach Ende des Freiwilligen-Dienstes kann man wieder selbstständig arbeiten und bei der GKV versichert bleiben.

Voraussetzungen: Man muss sich ehrenamtlich engagieren und eine Bewerbung für den Bundesfreiwilligendienst schreiben.

4. Was gilt für den Wechsel PKV in GKV für Selbständige über 55?

Wer 55 oder älter ist und als Selbstständiger noch von der PKV in die GKV wechseln möchte, hat es schwer. Die Bedingungen sind aufgrund der Altersgrenze bei der GKV ab 55 noch höher – unmöglich ist der Wechsel aber nicht.

Voraussetzungen für den Wechsel:

  • Sie waren in den letzten 5 Jahren wenigstens 1 Tag gesetzlich versichert.
  • 2,5 Jahre dieser Zeit waren Sie in der GKV versicherungspflichtig – haben also die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten.
  • Sie waren während der 2,5 Jahre nicht von der Versicherungspflicht befreit und nicht hauptberuflich selbstständig.

Das bedeutet: Für alle, die viele Jahre hauptberuflich selbständig und immer privat versichert waren, ist der Wechsel in die GKV ab 55 Jahren nicht mehr möglich.

Wer nicht alle Voraussetzungen erfüllt, kann 2 andere Optionen prüfen:

  1. Wechsel in die Familienversicherung nach Ende der Selbstständigkeit
  2. Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung über 55 durch Arbeitslosigkeit
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5. Was tun, wenn die GKV den Wechsel ablehnt?

Lehnt die GKV den Wechsel aus der PKV ab, können Sie gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen. Dafür haben Sie 1 Monat Zeit. Dann muss die GKV Ihren Antrag auf Wechsel noch einmal prüfen.

Entscheidend für den Wechsel von der PKV in die GKV ist grundsätzlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die Sie hauptberuflich ausüben. Für über 55-Jährige Selbstständige ist der Wechsel zur GKV aber noch komplizierter. Hier kommt es auf die Versicherungszeiten der letzten Jahre an.

Ein Anwalt für Sozialversicherungsrecht kann helfen, die Bedingungen für den Wechsel zur GKV im individuellen Fall zu klären. Er kennt die Regelungen der Kasse und kann einschätzen, ob die GKV den Wechsel zu Unrecht ablehnt.

So kann ein Anwalt helfen:

  • Widerspruch schreiben
  • Versicherungspflicht nachweisen
  • Auseinandersetzung mit der GKV führen
  • Klage vor dem Sozialgericht einreichen, wenn die GKV den Wechsel weiterhin ablehnt
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6. FAQ: Wechsel PKV in GKV Selbständige

Grundsätzlich kann man als Selbstständiger in die GKV wechseln – man muss aber die Selbstständigkeit dafür aufgeben – zumindest teilweise. Als Selbstständiger wird es ab einem Alter von 55 Jahren sehr schwer, noch in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, weil es eine Altersgrenze für die Aufnahme bei der GKV gibt.

Um aus der PKV als Selbstständiger rauszukommen, kann man eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung annehmen. Wenn man als Angestellter 2024 weniger als 69.300 € brutto im Jahr verdient, kann man in die GKV wechseln, solange man noch nicht 55 Jahre alt ist. Bedingung ist dann, dass man nur noch nebenberuflich selbstständig arbeitet – oder die Selbstständigkeit ganz aufgibt.

Ab einem Alter von 55 Jahren noch den Wechsel von der PKV in die GKV als Selbstständiger zu schaffen, ist sehr schwer. Wer z. B. bisher immer privat versichert war, hat keine Chance mehr, in die GKV zu kommen.

Man muss innerhalb der letzten 5 Jahre zumindest kurz bei der GKV versichert gewesen sein und 2,5 Jahre davon dort versicherungspflichtig gewesen sein.

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Julia Pillokat
Über die Autorin
Julia Pillokat

Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.