Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung – mit Tricks kann das klappen. Wichtig ist 2024 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit Verdienst unter 69.300 € brutto im Jahr. Welche Tricks es für die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung gibt und wie ein Anwalt helfen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen, das geht für privat Versicherte nur unter bestimmten Bedingungen.
Wann die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist, hängt von der privaten sowie beruflichen Situation und dem Alter der Versicherten ab. Für jeden gelten also andere Vorgaben für den Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche.
Generell gilt: Um zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen, muss man
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2024 bei 69.300 €. Sie müssen also weniger als 5.775 € brutto pro Monat verdienen, um den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung zu vollziehen. Ab 2025 ist die Grenze höher, dann müssen Sie weniger als 73.800 € brutto pro Jahr verdienen.
Außerdem gibt es grundsätzlich eine Altersgrenze für die Aufnahme in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, solange man noch nicht 55 Jahre alt ist. 55 ist die Altersgrenze für die Aufnahme bei einer gesetzlichen Versicherung.
Aber: Man kommt womöglich auch über 55 zurück in die gesetzliche Krankenversicherung – mit Tricks.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen für den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung.
Für die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist es für Angestellte entscheidend, wieder weniger zu verdienen. Denn wer ein Brutto-Jahresgehalt hat, das unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, kommt automatisch von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Voraussetzung dafür: Angestellte sind noch nicht 55 Jahre alt.
Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung mit Tricks für Angestellte:
Für den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung gilt 2024: Sie müssen weniger als 69.300 € brutto im Jahr verdienen.
Sie können Ihr Einkommen z. B. durch einen Jobwechsel verringern – oder Ihren aktuellen Arbeitgeber um eine Teilzeit-Stelle bitten. Sie können Ihre Arbeitszeit so weit reduzieren, bis Ihr Bruttogehalt unter 5.775 € pro Monat liegt.
Dann besteht für Sie wieder Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihr Arbeitgeber meldet Sie dann automatisch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung Ihrer Wahl.
Gibt es in Ihrem Unternehmen ein Arbeitszeitkonto, können Sie auch Stunden sammeln und dann eine bezahlte Auszeit (Sabbatical) vereinbaren. Sie können z. B. 6 Monate Vollzeit zum halben Gehalt arbeiten und dann 6 Monate bezahlt eine Auszeit nehmen. Das verringert Ihr Brutto-Jahresgehalt und macht die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich.
Wer mindestens 6 Monate in einem Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern tätig ist, kann zurück in die gesetzliche Krankenversicherung mit dem Trick der sogenannten Brückenteilzeit. Das ist nur eine befristete Teilzeitvereinbarung.
Seit 2002 haben alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Das heißt: Sie können einen Teil Ihres Gehalts oder Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld durch eine Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge investieren.
Für das Jahr 2024 können Sie bis zu 3.624 Euro in die Altersvorsorge stecken. Sinkt damit Ihr Brutto-Jahresgehalt unter die Grenze für die Versicherungspflicht in der GKV, können Sie zurück in die gesetzliche Krankenversicherung mit diesem Trick.
Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt auch, wenn man unter 55 arbeitslos wird und ALG I bezieht. Das ist in § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V gesetzlich festgelegt.
Wer unbedingt zurück in die gesetzliche Krankenversicherung möchte, kann auch über diesen Trick nachdenken.
Wenn Sie Ihr Einkommen reduzieren, um als Arbeitnehmer zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen, ist Folgendes zu beachten:
Sie müssen mindestens 1 Jahr ein Brutto-Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze haben. Laut § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ist man versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt voraussichtlich 1 Jahr unterhalb der Grenze liegt.
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Auch für Selbstständige, die zurück in die gesetzliche Krankenversicherung möchten, gibt es Tricks.
Der entscheidende Trick für alle, die jünger als 55 sind: eine Festanstellung mit Verdienst unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Das heißt: Die Selbstständigkeit darf nur noch nebenberufliche Tätigkeit sein, damit die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung klappt.
Nebenberuflich selbstständig zurück in die gesetzliche Krankenversicherung mit Tricks:
Für Selbstständige gilt: Für den Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung müssen sie 1 Jahr angestellt sein und das Jahres-Bruttogehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze vorweisen.
Ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung gelungen, können Sie später auch wieder hauptberuflich selbstständig arbeiten und in der GKV bleiben.
Was außerdem zu beachten ist, wenn Sie als Selbstständiger zurück in die gesetzliche Krankenversicherung möchten, erfahren Sie in unserem Ratgeber Wechsel von der PKV in die GKV als Selbstständige.
Für alle, die 55 Jahre oder älter sind, ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung schwierig. Aber auch um mit über 55 zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen, gibt es Tricks.
Möglich ist der Wechsel in die GKV über 55 nur unter ganz bestimmten Bedingungen:
Der Trick für alle über 55 kann auch sein, über den Ehepartner in die Familienversicherung der GKV kommen.
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Für Rentner ist es auch schwierig, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen. Das geht nur vor Renteneintritt – und auch dann nur, wenn sie die letzte Hälfte ihres Berufslebens gesetzlich versichert waren.
Was für Rentner bei der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung zu beachten ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber Wechsel von der PKV in die GKV als Rentner.
Unabhängig von der beruflichen Situation gibt es weitere Tricks für die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung:
Ist Ihr Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner gesetzlich versichert, können Sie die Familienversicherung nutzen und bei der Kasse Ihres Partners Mitglied werden. Hier gibt es keine Altersgrenze.
Um diesen Trick für ein Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nutzen zu können, dürfen Sie aber nicht viel verdienen. Sie dürfen entweder einen Minijob mit 538 € Einkommen pro Monat haben oder mit anderen Jobs nicht mehr als 505 € im Monat verdienen.
Um zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen, gibt es einen weiteren Trick: im EU-Ausland versichern.
Denn: Gemäß § 9 SGB V ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich, nachdem man 12 Monate oder länger in einem EU-Land gesetzlich krankenversichert war.
Das bedeutet aber auch, dass Sie für diese Zeit im EU-Ausland arbeiten und überwiegend dort leben müssen.
Wer z. B. zum Schein ein Gewerbe im Ausland anmeldet, begeht Sozialbetrug. Die Krankenkasse kann auch Jahre später noch den Wechsel in die GKV rückgängig machen. Dann verlieren Sie Ihre Krankenversicherung. Außerdem ist Sozialbetrug strafbar – ein Strafverfahren wegen Betrugs ist die Folge.
Wird bei Ihnen eine Schwerbehinderung von mindestens 50 % festgestellt, können Sie innerhalb von 3 Monaten die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen.
Voraussetzung dafür: Sie selbst, ein Elternteil oder Ihr Ehepartner müssen früher gesetzlich versichert gewesen sein.
Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung mit Tricks – das kann funktionieren. Trotzdem muss man je nach beruflicher und privater Situation verschiedene Bedingungen erfüllen.
Bevor Sie sich auf irgendwelche Tricks einlassen, die die Situation nur komplizierter machen, kann die Unterstützung eines Anwalts für Sozialversicherungsrecht helfen.
Der Anwalt kennt die gesetzlichen Regelungen und Voraussetzungen für den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung. Er kann Ihren individuellen Fall prüfen und einschätzen, welche Optionen Sie nutzen können, um zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen für den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung.
Generell gilt: Sie müssen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung erreichen. Voraussetzung ist vor allem eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, bei der Sie 2024 weniger als 69.300 € brutto im Jahr verdienen.
Mit 57 kann man aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, wenn man:
Man kann sich über 57 auch über den Ehepartner familienversichern lassen oder 1 Jahr lang im Ausland leben, arbeiten und krankenversichert sein.
Mit 60 von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, ist nur schwer möglich. Entscheidend ist, ob Sie in den letzten 5 Jahren zumindest kurz gesetzlich versichert waren. Außerdem müssen Sie die Hälfte dieser Zeit einen Verdienst unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze nachweisen, dürfen nicht hauptberuflich selbstständig gearbeitet haben und dürfen auch nicht von der Versicherungspflicht befreit gewesen sein.
Aber: Sobald Sie Ihren Rentenantrag stellen, können Sie in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wechseln. Das ist nur zu Beginn der Rente möglich – und auch nur, wenn Sie die 2. Hälfte Ihres Berufslebens 90 % gesetzlich versichert waren.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.