Die Grundsteuerreform 2022 sorgt dafür, dass ab 2025 die zu zahlende Grundsteuer anders berechnet wird. Dafür müssen alle Immobilienbesitzer eine Feststellungserklärung abgeben, in der bestimmte Daten abgefragt werden. Für Steuerlaien ein unübersichtlicher und aufwändiger Vorgang. Hier erfahren Sie, wie die Abgabe der Feststellungserklärung zur Grundsteuer deutlich vereinfacht werden kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Methode zur Einheitsbewertung von Grundstücken und Immobilien für verfassungswidrig erklärt, da die tatsächliche Wertentwicklung sich in diesen Zahlen nicht widergespiegelt hat. Deshalb verabschiedete die Bundesregierung die Grundsteuerreform 2022, welche auch eine Berechnung der zu zahlenden Grundsteuer beinhaltet.
Alle Eigentümer von verbauten und unverbauten Grundstücken, Eigentumswohnungen oder Betrieben der Forst- und Landwirtschaft müssen nun eine Feststellungserklärung mit bestimmen Angaben zu Ihren Grundstücken und Immobilien abgeben. Ab 2025 wird die Grundsteuer dann auf Basis dieser Daten berechnet. Diese Informationen zu Grundstücken und Immobilien müssen daraufhin alle sieben Jahre erneut übermittelt werden, sodass die zu zahlende Grundsteuer künftig deutlicher im Verhältnis zur tatsächlichen Wertentwicklung steht.
Erstmalig wird die Grundsteuer nach neuer Berechnung im Jahr 2025 erhoben. Jedoch sind nun alle Immobilienbesitzer verpflichtet, den Grundstückswert zu übermitteln. Dies ist seit dem 01. Juli 2022 möglich – die Frist endet am 31. Januar 2023. Der Grundstückswert wird über die Feststellungserklärung ermittelt, in welcher folgende Informationen eingetragen werden müssen:
Wie alle Steuerunterlagen kann auch die Feststellungserklärung für die Grundsteuer über das Steuerprogramm Elster abgegeben werden. Zu diesem haben Steuerzahler kostenfrei und unbegrenzt Zugang und können darüber alle notwendigen Informationen übermitteln. Jedoch muss beachtet werden, dass hierbei die Feststellungserklärung selbst aber auch etwaige Nachzahlung ungeprüft durch Dritte bleiben. Hierbei kann es passieren, dass Immobilienbesitzer viel Geld verlieren.
Ein Steuerberater, der Ihre persönlichen Finanzen bereits seit längerer Zeit begleitet, hat möglicherweise einen groben Überblick über die Informationen, welche für die Feststellungserklärung notwendig sind. Doch auch hier wird ein Datenchaos erwartet. Müssen sich Immobilienbesitzer jedoch nur für diesen Zweck Hilfe von einem Steuerberater suchen, kann der Aufwand der Informationsbeschaffung sehr groß sein. Zudem kommen auf Personen, die eine Feststellungserklärung abzugeben haben, relativ hohe Steuerberatungskosten zu. Die Erstellung einer Feststellungserklärung für ein Grundstück im Wert von 500.000 € wird – je nach Satz – zwischen 1.700 und 3.100 € kosten.
Für alle Immobilienbesitzer, die die eigene Grundsteuererklärung nicht ungeprüft übermitteln, aber dafür auch kein Vermögen bezahlen möchten, könnte das nutzerfreundliche Tool LAMA eine interessante Option sein. Über das Stellen von gezielten Fragen sammelt LAMA alle notwendigen Informationen und prüft diese im Anschluss direkt für Sie. All das ist ohne Steuerwissen für einen Festpreis von 39,99 € – unabhängig von der Größe der Immobilie – zu haben.
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Über die Grundsteuer wird Immobilieneigentum versteuert. Die Steuereinnahmen landen bei den Gemeinden, was für diese in der Regel die größte Einnahmequelle ist. Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 15 Milliarden Euro über die Grundsteuer vereinnahmt. Die Grundsteuer kann auf die Mieter umgelegt werden. Das ändert sich auch durch die Reform 2022 nicht.
Die Gesamtsumme der Grundsteuer wird gleich bleiben, jedoch wird sich die individuelle Steuerbelastung verändern. Manche Personen werden etwas mehr Grundsteuer zahlen müssen, andere dafür weniger. Die Grundsteuerreform 2022 soll für ein faireres System sorgen.
Nein. Die Bundesländer können individuell entscheiden, ob sie bei der Grundsteueränderung teilnehmen möchten oder nicht. Immobilienbesitzer müssen sich also in ihrem Bundesland darüber informieren, ob sich für sie etwas bei der Grundsteuererklärung ändert.