Güterstandsschaukel – Vermögen steuerfrei übertragen
Güterstandsschaukel – Vermögen steuerfrei übertragen
Carolin Stadler
Carolin Stadler
Aktualisiert am

... Güterstand Güterstandsschaukel
Inhalt
  1. 1. Das Wichtigste zur Güterstandsschaukel
  2. 2. Was bringt mir die Güterstandsschaukel? | Beispiele
  3. 3. Vorteile & Nachteile
  4. 4. Anforderungen der Güterstandsschaukel
  5. 5. Vorsicht vor Mustern zur Güterstands­schaukel
  6. 6. Kosten der Güterstands­schaukel
  7. 7. So können Sie vorgehen: In 4 Schritten zur Vermögens­übertragung
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Güterstandsschaukel – Vermögen steuerfrei übertragen

Güterstandsschaukel – Vermögen steuerfrei übertragen

Definition

Mit der Güterstandsschaukel können Eheleute hohe Vermögen steuerfrei auf Ehepartner oder Erben übertragen. Die “Schaukel” bezeichnet dabei den Wechsel vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den der Gütertrennung. Zugegeben, das klingt kompliziert. Wir haben Ihnen die Auswirkungen und Anforderungen der Güterstandsschaukel kompakt und einfach zusammengefasst. Erfahren Sie jetzt, wie Sie von der Regelung profitieren und Steuern sparen können.

 

Auf einen Blick: Was ist die Güterstandsschaukel?

  • Mit der Güterstandsschaukel “schaukeln” Ehepaare von einem Güterstand zum anderen.
  • Die Güterstandsschaukel wird durch zwei Eheverträge ermöglicht.
  • Der erste Ehevertrag legt den Wechsel von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung fest.
  • Danach können Sie steuerfrei große Summen auf Ihren Ehepartner übertragen.
  • Der zweite Ehevertrag macht den ersten Güterstandswechsel rückgängig und Sie wechseln von der Gütertrennung wieder zurück in die Zugewinngemeinschaft.
  • Mit der Güterstandsschaukel können Erben auch Erbschaftssteuern sparen.
  • Finanzämter lehnen die Güterstandsschaukel ab, wenn Sie damit nur Steuern sparen wollen.
  • Bei Unternehmern besteht die Gefahr, dass Sie der Steuerhinterziehung verdächtigt werden.

 

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1. Das Wichtigste zur Güterstandsschaukel

Im 2. Kapitel finden Sie Beispiele zur Güterstandsschaukel.

Aber der Reihe nach:

Mit der Heirat gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen behält und in der Ehe kein gemeinsames Vermögen entsteht.

Im Falle einer Scheidung oder eines Güterstandswechsels muss der Ehepartner mit den höheren Zugewinnen die Hälfte der Differenz zwischen beiden Zugewinnen an seinen Partner auszahlen. Diese Vermögensübertragung erfolgt über den sogenannten Zugewinnausgleich steuerfrei.

Ehepaare können den gesetzlichen Güterstand allerdings in einem Ehevertrag ändern – dann gilt Gütertrennung. Das bedeutet, dass das jeweilige Vermögen der Ehepartner strikt voneinander getrennt bleibt und kein finanzieller Ausgleich notwendig ist.

 

Mittels Güterstandsschaukel Steuern sparen:

Mit der Güterstandsschaukel können sich Ehepartner steuerfrei gegenseitig Vermögen übertragen. Außerdem können auch Erben mit ihr Erbschaftssteuern sparen oder sogar umgehen. Bevor Sie sich für die Güterstandsschaukel entscheiden, können Sie aber deren Auswirkungen bedenken. Mehr dazu lesen Sie in Kapitel 3 – Vorteile & Nachteile der Güterstandsschaukel.

 

2. Was bringt mir die Güterstandsschaukel? | Beispiele

Schenkungssteuer

Mit der Güterstandsschaukel können Ehepartner große Summen steuerfrei auf ihren Partner übertragen, weil der Zugewinnausgleich nicht als zu versteuernde Schenkung gewertet wird.

Allerdings können Sie beachten, dass Finanzämter das Modell ablehnen, wenn Sie damit offensichtlich nur Steuern sparen wollen. Darum können Sie im Ehevertrag gute Gründe für die Güterstandsschaukel angeben.

Unterlaufen zudem bei der Berechnung der Zugewinne Fehler, werten Steuerbehörden die Vermögensübertragung als Schenkung. In diesem Fall müssen Sie dann Schenkungssteuern leisten.

Bei der korrekten Berechnung Ihrer Zugewinne und der stichhaltigen Begründung der Güterstandsschaukel kann Sie ein Anwalt für Eherecht unterstützen. Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Handlungsoptionen. Jetzt Ersteinschätzung erhalten

Infografik: Beispielrechnung Güterstandsschaukel & Schenkungssteuer.

 

Beispiel: Der Ehemann hat während der Ehe 2.000.000 Euro erwirtschaftet und die Ehefrau 500.000 Euro. Das Ehepaar vereinbart die Güterstandsschaukel – die Ehefrau hat demnach einen Anspruch auf Zugewinnausgleich. Ihr Ehemann muss ihr also die Hälfte der Differenz zwischen beiden Summen auszahlen. Die konkrete Berechnung ist dabei einfach:

Die Differenz beider Zugewinne beträgt 1.500.000 Euro – folglich erhält die Ehefrau 750.000 Euro von ihrem Ehemann. Diese Summe kann er steuerfrei übertragen.

Ohne die Güterstandsschaukel wären für diesen Betrag Schenkungssteuern in Höhe von 27.500 Euro fällig gewesen.

Erbschaftssteuer

Durch die Güterstandsschaukel müssen Erben wenig bis keine Erbschaftssteuer zahlen. Das geht, weil die Ehepartner mit der Güterstandsschaukel ihr Vermögen gleichmäßig untereinander aufgeteilt haben. Erben können ihren Freibetrag somit doppelt ausnutzen – bei jedem Ehepartner einzeln.

 

Infografik: Beispielrechnung Güterstandsschaukel & Erbschaftssteuer.

 

Beispiel: Der Ehemann verfügt über ein hohes Vermögen, während seine Ehefrau vermögenslos ist. Durch die Güterstandsschaukel zahlt der Ehemann einen Zugewinnausgleich an seine Ehefrau aus – diese ist somit nicht mehr vermögenslos.

Im Erbfall können die Kinder der Erblasser ihren Freibetrag in Höhe von 400.000 € bei beiden Elternteilen nutzen – schließlich sind nun beide vermögend.

Ohne die Güterstandsschaukel hätte der Ehemann allein Vermögen vererbt und damit schnell den Freibetrag der Erben überstiegen – diese müssten dann Steuern zahlen. Durch die Güterstandsschaukel kann jedoch jedes Kind den Freibetrag doppelt nutzen und so bis zu 800.000 € steuerfrei erben.

LINK-TIPP: Ausführlichere Informationen zur Erbschaftssteuer finden Sie in unserem Beitrag Erbschaftssteuer berechnen.

Pflichtteil

Über die Güterstandsschaukel können Sie den Pflichtteil von Erben verringern – dieser hat dann einen geringeren Pflichtteilsanspruch. Das hat folgende Gründe:

  • Der vermögendere Partner besitzt nach der Auszahlung des Zugewinnausgleichs weniger Vermögen.
  • Der Pflichtteil wird ausgehend von einer geringeren Summe berechnet – der Pflichtteil ist also niedriger.

Außerdem wird kein Pflichtteilsergänzungsanspruch ausgelöst – wie bei Schenkungen oftmals der Fall. Denn: Der Zugewinnausgleich gilt nicht als Schenkung.

Allerdings ist mit einer solchen Regelung ein rechtliches Risiko verbunden: Gerichte bewerten diese nicht gerade selten als unrechtmäßige Benachteiligung von Erben. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind dann die Folge. Im schlimmsten Fall wird diese Regelung als nichtig erklärt – und der Pflichtteil kann nicht verringert werden.

Infografik: Beispielrechnung Güterstandsschaukel & Pflichtteil.

Beispiel: Ein Ehepaar hat keine gemeinsamen Kinder. Lediglich der Ehemann hat aus einer früheren Ehe ein Kind. Es besteht kein Kontakt zum Kind, weshalb es einen geringeren Pflichtteil erhalten soll.

Das Ehepaar hat die Güterstandsschaukel vereinbart. Der Ehemann verfügt über einen Zugewinn von 500.000 €, die Ehefrau hat keinen Zugewinn erwirtschaftet. Demzufolge muss der Ehemann einen Zugewinnausgleich in Höhe von 250.000 € an seine Frau auszahlen – sein Vermögen verringert sich folglich auf 250.000 €.

Im Erbfall wird der Pflichtteil des Kindes nicht auf Basis des ursprünglichen Vermögens des Ehemannes in Höhe von 500.000 € berechnet, sondern auf Grundlage der 250.000 €. Das Kind erhält somit nicht 125.000 €, sondern nur 62.500 € Pflichtteil.

Unternehmen

Besitzen Sie ein Unternehmen, haften Sie durch die Güterstandsschaukel mit einem geringeren Privatvermögen. Grund dafür ist, dass Sie Vermögen auf Ihren Ehepartner übertragen – Sie selbst besitzen also weniger.

Dabei besteht jedoch die Gefahr, dass Gerichte Ihnen bei der Güterstandsschaukel Steuerhinterziehung vorwerfen. Ist Ihr Unternehmen in einer finanziellen Notlage, könnten Gerichte das Vorgehen so auslegen, als wollten Sie Vermögen vor einer drohenden Insolvenz retten.

Scheidung

Die Güterstandsschaukel hat bei einer Scheidung keine besonderen Auswirkungen. Grund dafür ist, dass die Eheleute zuerst vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung wechseln und dann wieder zurück. Bei einer Scheidung gilt folglich wieder der gesetzliche Güterstand – die Zugewinngemeinschaft.

Erfolgt die Scheidung jedoch vor der Rückkehr in die Zugewinngemeinschaft, gilt Folgendes:

  • Die Gütertrennung gilt als Güterstand.
  • Es besteht kein Anspruch auf Zugewinnausgleich und jeder Ehepartner behält sein Vermögen.

3. Vorteile & Nachteile

Die Güterstandsschaukel kann sowohl Vor- als auch Nachteile haben:

Vorteile

    Ehepaare können mit der Güterstandsschaukel Vermögen steuerfrei übertragen, weil der Zugewinnausgleich keine Schenkungssteuern auslöst.
    Durch die Güterstandsschaukel kann das Vermögen gleichmäßig auf die Ehepartner verteilt werden – so sind beide finanziell abgesichert.
    Erben können ihre Freibeträge für die Erbschaftssteuer doppelt nutzen, wenn die Erblasser beide über entsprechendes Vermögen verfügen.
    Unternehmer können das Haftungsrisiko für ihr Privatvermögen mit der Güterstandsschaukel verringern, indem sie den Zugewinnausgleich an ihren Ehepartner auszahlen – das Privatvermögen ist dann geringer.

 

Nachteile

X    Der Zugewinnausgleich zwischen den Ehepartnern muss zwingend durch eine Geldzahlung erfolgen.
X    Es besteht ein hohes Risiko für Unternehmen, weil die Güterstandsschaukel dabei als Steuerhinterziehung ausgelegt werden kann.
X    Auch Erben sind von der Güterstandsschaukel betroffen, da sie mitunter einen geringeren Pflichtteil erhalten. Ist dies der Fall, können sie sich juristisch dagegen wehren.

 

Güterstandsschaukel

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4. Anforderungen der Güterstandsschaukel

Inhaltliche Anforderungen

Grundsätzlich muss für die Güterstandsschaukel der Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufgehoben werden, damit das Ehepaar in den Güterstand der Gütertrennung wechseln kann.

 

Für den Güterstandswechsel muss der Ehevertrag folgende Inhalte haben:

    Namen und Anschrift der Eheleute
    Tag der Eheschließung
    Angaben über Kinder (Namen, Geburtsdaten)
    Konkrete Angabe des Zugewinns beider Ehepartner
    Verpflichtung zum Ausgleich des Zugewinns und dessen genaue Höhe
    Angabe über den Wechsel des Güterstandes
    Umfassende Begründung des Wechsels
    Unterschrift beider Ehepartner

 

Formale Anforderungen

Die Güterstandsschaukel muss in zwei notariell beglaubigten Eheverträgen festgelegt werden.

Inhalt der Eheverträge:

  • 1. Ehevertrag: Wechsel von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung
  • 2. Ehevertrag: Wechsel von der Gütertrennung zur Zugewinngemeinschaft

Ein Notar ist dabei zwingend notwendig und stellt alle Formalitäten sicher. Bei einem Anwalt können Sie einen Ehevertrag aufsetzen lassen – dieser sichert so die Güterstandsschaukel und einen etwaigen Steuervorteil rechtlich ab.

5. Vorsicht vor Mustern zur Güterstands­schaukel

Im Internet werden zahlreiche Muster von Eheverträgen mit einer Güterstandsschaukel angeboten. Zwar erscheint die Nutzung solcher allgemeiner Vorlagen verlockend, allerdings können damit zahlreiche Risiken verbunden sein:

  • Muster bilden nicht Ihren Fall ab: Jede Ehe und die Vermögenssituation der Ehepartner ist anders. Muster verallgemeinern und bilden daher nicht Ihren individuellen Fall ab. So werden weder Ihre tatsächlichen Zugewinne noch steuerlich sinnvolle Alternativen berücksichtigt.
  • Muster sind rechtlich riskant: Da Muster nur allgemeine Angaben und Regelungen berücksichtigen, müssen diese auf die individuellen Verhältnisse angepasst werden. Unterlaufen hier Fehler, können einzelne Klauseln unwirksam sein. Im schlimmsten Fall kann der zweite Wechsel des Güterstandes nicht vollzogen werden und der Ehepartner mit den geringeren Zugewinnen profitiert nicht von den Gewinnen seines Partners.
  • Muster schließen negative Folgen nicht aus: Da Muster die umfassende Begründung des Güterstandswechsels nicht leisten, schließen sie negative Folgen nicht aus. So können Steuernachzahlungen oder Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung die Folge sein, wenn Sie bei der Aufsetzung der Eheverträge nachlässig sind.

Aus diesen Gründen kann es empfehlenswert sein, einen Anwalt hinzuzuziehen. Dieser stellt die Rechtskonformität der vertraglichen Regelungen und eine rechtssichere Begründung des Güterstandswechsels sicher.

6. Kosten der Güterstands­schaukel

Für die anwaltliche Beratung zur Güterstandsschaukel und die notarielle Beglaubigung der Eheverträge entstehen Kosten.

Diese Kosten sind vom individuellen Einzelfall und der Vermögenssituation der Ehepartner abhängig. Konkrete Aussagen zu den Kosten sind daher nicht möglich.

7. So können Sie vorgehen: In 4 Schritten zur Vermögens­übertragung

Die Güterstandsschaukel ist vor allem wegen der Steuervorteile für Ehepaare interessant. Um eine Ablehnung durch die Steuerbehörden oder den Vorwurf der Steuerhinterziehung zu vermeiden, ist diese in den Eheverträgen rechtskonform zu gestalten und umfassend zu begründen.

Um mittels Güterstandsschaukel Steuern zu sparen, können Sie wie folgt vorgehen:

  1. Erstellen Sie eine Übersicht Ihrer Vermögensverhältnisse und der von den Ehepartnern erwirtschafteten Gewinne.
  2. Machen Sie sich darüber Gedanken, welche Gründe Sie für die Güterstandsschaukel anbringen können.
  3. Wenn Sie noch keinen Ehevertrag haben, sollten Sie darüber nachdenken, was Sie in diesem noch regeln möchten.
  4. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten. Dieser prüft, ob die Güterstandsschaukel in Ihrem individuellen Fall infrage kommt. Außerdem informiert er Sie über die Alternativen zur Güterstandsschaukel sowie die Vor- und Nachteile eines Ehevertrages.

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Über die Autorin
Carolin Stadler

Carolin Stadler hat als Teil der juristischen Redaktion von advocado jahrelange Erfahrung im Schreiben von Ratgeber-Artikeln zu Rechtsthemen – insbesondere zum Erbrecht und Patentrecht. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist das Studium der Organisationskommunikation.