Unterlaufen dem Finanzamt bei der Berechnung von Steuern Fehler, können Steuerzahler Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Das Finanzamt prüft den Bescheid dann erneut. Sollte sich der Bescheid zu Ungunsten des Steuerzahlers ändern, lässt sich der Einspruch zurückziehen.
Wer vermutet, dass seine steuerlichen Abzüge falsch berechnet wurden oder wer in der Steuererklärung wichtige Angaben vergessen hat, kann Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.
Sobald der Widerspruch eingeht, prüft das Amt den Einkommensteuerbescheid im Rahmen des Einspruchsverfahrens erneut.
Jeder Steuerzahler, der einen fehlerhaften Steuerbescheid erhalten hat, kann Einspruch gegen den Bescheid einlegen.
Für den Einspruch haben Sie ab Zustellung des Steuerbescheids 1 Monat Zeit. Diese Einspruchsfrist beginnt mit dem Tag des Poststempels auf dem Steuerbescheid plus 3 Tage. Danach ist der Einkommensteuerbescheid trotz Fehler oder falscher Angaben gültig.
Sie können eine Verlängerung der Frist beantragen – dafür ist allerdings ein Grund anzugeben.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Zuständig für das Einspruchsverfahren ist das Finanzamt, bei dem Sie auch Ihre Steuererklärung abgegeben haben – in der Regel also das Amt an Ihrem Wohnort.
Nein, der Widerspruch gegen den Steuerbescheid kostet nichts. Das gilt allerdings nur, wenn Sie diesen selbstständig einlegen.
Beauftragen Sie einen Steuerberater oder Anwalt, entstehen Kosten, die sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bzw. dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnen.
Liegen u. a. folgende Gründe vor, können Steuerzahler Widerspruch einlegen, um den Steuerbescheid überprüfen und ggf. korrigieren zu lassen:
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Haben Sie den Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung erhalten, ist kein Widerspruch notwendig, denn er kann noch geändert werden – oft auch noch Jahre später.
Das Finanzamt setzt einen solchen Bescheid unter Vorbehalt z. B. in folgenden Fällen fest:
Möchten Sie dem Steuerbescheid widersprechen, ist dies ganz einfach formlos möglich. Ein formloses Schreiben ist ausreichend. Dieses können Sie per Post, Fax oder E-Mail (falls eine Mail-Adresse auf dem Bescheid angegeben ist) an das zuständige Finanzamt übermitteln.
Per Einschreiben haben Sie den Nachweis, dass Sie die Einspruchsfrist auf jeden Fall eingehalten haben.
Folgende Inhalte gehören in das Schreiben an das Finanzamt:
Sie können für den Steuerbescheid-Einspruch unsere Mustervorlage nutzen. Bitte beachten Sie jedoch, dass dieses Muster lediglich als Orientierung dient und auf Ihren individuellen Sachverhalt anzupassen ist.
Eine ausführliche Darlegung der Gründe, weshalb Sie Zweifel an der Steuerfestsetzung haben, kann die Chance erhöhen, dass die Finanzbeamten dem Widerspruch im Rahmen des Einspruchsverfahrens zustimmen.
Daneben können Sie Dokumente beilegen, welche die Begründung unterstützen.
Für den Einspruch gegen den Bescheid haben Steuerzahler 1 Monat ab Erhalt des Schreibens Zeit. Um diese Einspruchsfrist einzuhalten, können Sie die Einspruchsbegründung auch nachreichen – teilen Sie dies dem Finanzamt im Schreiben aber unbedingt mit.
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Wenn in einem laufenden bzw. anhängigen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof, dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof die Verfassungsmäßigkeit einer mit dem Steuerbescheid in Verbindung stehenden Rechtsnorm überprüft wird, können Steuerzahler eine Aussetzung des Steuerbescheids beantragen.
Falls das Finanzamt eine Nachzahlung fordert, lässt sich zudem die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Stimmt das Amt zu, müssen bis zum BFH-Urteil keine Steuern für die strittigen Posten gezahlt werden.
Um ein anhängiges Verfahren z. B. vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zu nutzen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie die Aussetzung Ihres Verfahrens beantragen – das Finanzamt muss das Verfahren dann ruhen lassen, bis das Gericht ein Urteil fällt. Das kann bis zu mehreren Jahren dauern.
Ist der Widerspruch fristgerecht eingegangen, prüft das Amt die Steuerberechnung erneut. Nach der Prüfung ergeht eine Einspruchsentscheidung.
Das Finanzamt kann dann
Ergeht eine positive Entscheidung, erhalten Sie einen neuen Einkommensteuerbescheid mit der korrekten Steuerfestsetzung.
Hat der Einspruch keinen Erfolg, müssen Steuerzahler den Steuerbescheid dennoch nicht einfach akzeptieren. Sie haben die Möglichkeit, beim Finanzgericht Klage einzureichen und den Bescheid anzufechten.
Entscheiden Sie sich für den gerichtlichen Weg, entstehen Kosten – mindestens für die Arbeit des Gerichts. Beauftragen Sie einen Anwalt, kommen zusätzlich Anwaltskosten hinzu.
Ja. Auch wenn der Steuerbescheid vermeintlich falsch ist: Hat das Finanzamt von Ihnen eine Nachzahlung gefordert, müssen Sie die ausstehenden Steuern zunächst begleichen. Zahlen Sie nicht, werden Säumniszuschläge fällig – und das kann teuer werden.
Der Einspruch hat in diesem Zusammenhang keine aufschiebende Wirkung. Möchten Sie einen Zahlungsaufschub erreichen, können Sie einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzamt stellen.
Ergibt die Prüfung des Steuerbescheids durch das Finanzamt eine nachträgliche Erhöhung der Steuerlast (Verböserung), können Steuerzahler gemäß § 362 Abgabenordnung (AO) den Einspruch zurückziehen.
Damit entgehen Sie der nachträglichen Erhöhung und der ursprüngliche Steuerbescheid ist rechtskräftig.
Um eine Verböserung von vornherein zu vermeiden, können Sie einen Änderungsantrag stellen. Das Amt prüft dann nur den Teil erneut, für den Sie die Änderung beantragt haben. Damit können Sie vermeiden, dass das Finanzamt weitere Fehler findet, die sich zu Ihren Ungunsten auswirken.
Ein Änderungsantrag kann sich in folgenden Fällen lohnen:
Eine schlichte Änderung können Sie schriftlich und telefonisch beantragen – auch hier gilt die Frist von 1 Monat. Schreib- oder Rechenfehler lassen sich seit 2017 jederzeit nachträglich ändern.
Haben Sie berechtigte Zweifel an den Berechnungen des Finanzamtes, kann es sinnvoll sein, diesem zu widersprechen.
Um nachzuweisen, dass die geforderte (Nach)Zahlung nicht korrekt ist, kann es sich lohnen, den Steuerbescheid prüfen zu lassen.
Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, indem er z. B. folgende Aufgaben übernimmt:
Sollte das Finanzamt den Einspruch ablehnen, prüft der Anwalt vor Einleitung gerichtlicher Schritte, ob eine Klage Erfolg haben würde – nur wenn die Erfolgsaussichten gut sind, reicht er die Klage beim Gericht ein.
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Den Einspruch gegen den Steuerbescheid können Sie formlos schreiben – er muss keine festen Inhaltsangaben erfüllen und ist auch ohne Unterschrift gültig. Kontaktangaben sollten angegeben werden und eine Begründung kann hilfreich sein.
Wie Sie den Bescheid begründen, hängt davon ab, welche Fehler in der Berechnung aufgetreten sind. Hat das Finanzamt Posten nicht berücksichtigt, die Ihre Steuerschuld mindern, gehört das als Begründung in das Schreiben. Haben Sie hingegen bestimmte Posten vergessen anzugeben, reicht ein Änderungsantrag aus.
Als angemessene Wartezeit gelten 6 Monate. Entscheidet das Finanzamt nicht innerhalb dieser Frist, haben Sie die Möglichkeit, eine Klage wegen Untätigkeit einzureichen.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.