Wer bei der Steuer falsche Angaben macht, riskiert ein Steuerstrafverfahren aufgrund von Steuerhinterziehung. Wenn Sie mit einer Selbstanzeige die Steuerhinterziehung umfassend aufklären, können Sie einen Prozess und eine Verurteilung verhindern. Aber: Sie müssen rechtzeitig reagieren und alle Fehler beim Finanzamt korrigieren. Nur wenn Sie die Vorschriften beachten, können Sie die Straffreiheit erreichen.
Mit einer Selbstanzeige machen Sie das Finanzamt aktiv auf Ihre Steuerhinterziehung aufmerksam. Passiert Ihnen bei der Offenlegung Ihrer Finanzen ein einziger Fehler, wirkt sich Ihre Ehrlichkeit negativ aus. Das Finanzamt leitet ein Strafverfahren gegen Sie ein. Zur Selbstanzeige haben Sie nur eine Chance.
Deshalb kann die Unterstützung eines Anwalts für Steuerrecht sinnvoll sein. Er kann Ihre zu versteuernden Einnahmen prüfen und sicherstellen, dass die Selbstanzeige rechtskonform erfolgt.
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Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
Steuern nicht zu zahlen, ist strafbar. Aber: Das Finanzamt ermöglicht Ihnen die Selbstanzeige.
Eine Selbstanzeige ist die einmalige Chance, einer Bestrafung zu entgehen.
Mögliche Vorteile der Selbstanzeige:
Um Straffreiheit zu erreichen, müssen Sie jedoch einige Bedingungen erfüllen.
In diesen Fällen ist die Selbstanzeige möglich:
Straffreiheit können Sie nur erreichen, wenn Sie von sich aus alle falschen Angaben korrigieren und fehlende Angaben nachholen. Relevant sind alle noch nicht verjährten Steuerhinterziehungen einer Steuerart.
Bedenken Sie, dass Erträge Einfluss auf mehrere Steuerarten haben können. Sie müssen jede Steuerhinterziehung offenlegen.
Wichtig: Sie müssen die Anzeige so schnell wie möglich erstatten. Denn: Hat das Finanzamt Ihre Steuerstraftat entdeckt, ist die Selbstanzeige nicht mehr möglich.
Die korrekten zu versteuernden Beträge zu ermitteln, kann dauern. Um Zeit zu sparen, dürfen Sie die Angaben zunächst schätzen. Erfolgschancen kann die Anzeige nur haben, wenn Sie alle korrekten Beträge innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Frist nachreichen.
Bei der steuerlichen Selbstanzeige sind Fehler besonders schmerzlich, da man in der Regel am Ende trotz Selbstanzeige eine Geldstrafe bezahlen oder sogar ins Gefängnis muss. Daher ist hier umso mehr angeraten, sich professionell vertreten und die Selbstanzeige durch einen auf Steuerstrafrecht spezialisierten Fachanwalt vornehmen zu lassen.
Für Beamte hat die Steuerhinterziehung neben den strafrechtlichen auch berufliche Konsequenzen. Auch wenn Sie mit der Selbstanzeige nach einer Steuerhinterziehung Straffreiheit erreichen, sind Disziplinarmaßnahmen möglich.
Vor allem in folgenden Fällen informiert das Finanzamt den Dienstherrn:
Wenn die Steuerhinterziehung das Ansehen des Beamtentums schädigt oder vertrauliche Bereiche der Verwaltung betrifft, kann die Degradierung oder fristlose Kündigung des Beamten folgen.
Schließlich ist die Steuerhinterziehung unabhängig vom Ergebnis eine schwere Pflichtverletzung. Das bedeutet: Im schlimmsten Fall kann eine erfolglose Selbstanzeige eine doppelte Bestrafung für Beamte zur Folge haben.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
Damit Sie Selbstanzeige nach der Steuerhinterziehung erstatten können, müssen einige Voraussetzungen in Ihrem individuellen Fall bestehen.
Unter diesen Voraussetzungen ist die Selbstanzeige möglich:
Ein Anwalt kann vorab prüfen, ob alle Voraussetzungen für die Selbstanzeige gegeben sind. Dabei unterliegt er der anwaltlichen Schweigepflicht. Auch wenn die Selbstanzeige nicht möglich ist – anwaltlicher Rat zum weiteren Vorgehen gegenüber dem Finanzamt kann trotzdem sinnvoll sein. Ein advocado Partner-Anwalt kann Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Handlungsoptionen erläutern.
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Eine Selbstanzeige ist an einige Bedingungen gebunden. Erfüllen Sie diese nicht, steigt das Risiko einer Strafe.
Diese Risiken bestehen:
Wenn Sie die Steuerhinterziehung nicht in vollem Umfang aufdecken, erreichen Sie das Ziel der Straffreiheit nicht. Im Gegenteil: Sie eröffnen sich selbst das Strafverfahren nach entdeckter Steuerhinterziehung.
In diesen Fällen sind die Angaben fehlerhaft:
Sind Sie nicht allein für die Steuerhinterziehung (z. B. im Rahmen einer Erbengemeinschaft) verantwortlich, müssen Sie das Finanzamt darüber in Kenntnis setzen.
Verschweigen Sie die Beteiligung Dritter, kann Ihre Selbstanzeige dazu führen, dass alle anderen keine Chance mehr zur Selbstanzeige haben. Es kann deshalb sinnvoll sein, wenn alle an der Steuerhinterziehung Beteiligten gleichzeitig beim für sie zuständigen Finanzamt Selbstanzeige erstatten.
Reichen Sie Informationen zu Kapitalerträgen nach, kann das Auswirkungen auf weitere Steuerarten haben. Beachten Sie dies nicht, fehlen möglicherweise die Angaben hierzu. Die Selbstanzeige wäre damit unwirksam.
Gleiches gilt, wenn Sie bei der Berechnung Ihrer zu zahlenden Steuern Fehler machen. Gehen Sie von zu geringen Steuersätzen aus, hat das strafrechtliche Konsequenzen.
Um kein Risiko einzugehen und sicher zu sein, alles zu beachten, können Sie bei einer Selbstanzeige einen Anwalt für Steuerrecht hinzuziehen. Er kennt die Vorgaben für eine Selbstanzeige und kann Risiken vermeiden. advocado findet für Sie den passenden Anwalt. Er kontaktiert Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen. Schildern Sie dafür hier Ihr Anliegen.
Die Selbstanzeige müssen Sie beim für Sie zuständigen Finanzamt einreichen. Richten Sie Ihr Schreiben an die Polizei oder Staatsanwaltschaft, leitet diese sofort ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung ein.
Sie müssen die Steuerhinterziehung für mindestens 10 Jahre rückwirkend aufdecken – alle vorherigen Steuerdelikte sind verjährt. Da Steuerzahler für die Steuererklärung eines Jahres 3 Jahre Zeit haben, beginnt die Verjährung erst nach Ablauf dieser Zeit. Die Verjährungsfrist umfasst also genau genommen 13 Jahre.
Strafrechtliche Konsequenzen für die Steuerhinterziehung verjähren bei geringem Wert nach 5 Jahren – in besonders schweren Fällen erst nach 10 Jahren.
Wo die Grenze zwischen einer leichten und schweren Steuerhinterziehung liegt, kann schwer einzuschätzen sein. Wenn Sie von einer falschen Verjährungsfrist ausgehen, berücksichtigen Sie in der Anzeige nicht alle Hinterziehungsbeträge im relevanten Zeitraum. Ihre Angaben wären damit fehlerhaft und ein Strafverfahren die Folge.
Es gibt keine Formvorschriften – Sie könnten als einen Musterbrief nutzen.
Diese Angaben muss das Schreiben zur Selbstanzeige enthalten:
Wichtig: Die Selbstanzeige muss so umfassend sein, dass sie die Steuerhinterziehung vollständig und wahrheitsgemäß aufdeckt. Spätere Korrekturen sind nicht möglich. Bereits ein einziger Fehler kann zum Prozess, statt zur Straffreiheit führen.
Eine Mustervorlage kann dem individuellen Fall nicht gerecht werden. Sie gibt grundlegende Informationen vor, muss aber um die individuell relevanten Details ergänzt werden.
Wenn Sie die Selbstanzeige im Schreiben an das Finanzamt exakt so betiteln, könnte das Finanzamt sofort ein Strafverfahren einleiten.
Können Sie die hinterzogenen Steuern und Zinsen nicht fristgerecht nachzahlen, ist die Selbstanzeige gescheitert, auch wenn sie alle Voraussetzungen erfüllt hat. Der Zahlungsverzug führt zum Strafverfahren.
Bei einem Hinterziehungsbetrag von maximal 25.000 € müssen Sie die hinterzogenen Steuern inklusive 6 % Zinsen auf den gesamten Hinterziehungsbetrag nachzahlen.
Bei höheren Beträgen müssen Sie zusätzlich zur Verzinsung einen Zuschlag zahlen.
So hoch ist der Zuschlag für die Steuerhinterziehung:
Achtung: Scheitert Ihre Selbstanzeige, folgen Strafverfahren und Gerichtsprozess. Dann droht eine Freiheitsstrafe.
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Ablauf der Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung:
Da es keine formalen Anforderungen gibt, könnten schnell Fehler passieren. Auch hier kann ein Anwalt für rechtssichere Formulierungen sorgen und sicherstellen, dass die Anzeige alle für das Finanzamt relevanten Informationen enthält.
Der Anwalt kann Sie auch im weiteren Verfahren gegenüber dem Finanzamt unterstützen. Er kann bei Rückfragen der Beamten helfen und die Steuerbescheide prüfen. Ist die Berechnung des Finanzamts fehlerhaft, kann er für Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.
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Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.