Der Steuerbescheid kann fehlerhaft sein. Das würde bedeuten: Zu viel nachzahlen oder weniger bekommen, als Ihnen zusteht. Den Steuerbescheid prüfen lassen, kann bares Geld bringen. Ein Anwalt weiß, welche Fehler typisch sind und kann mit einem begründeten Einspruch für Sie direkt eine Korrektur beim Finanzamt erreichen.
Ganz einfach mit advocado:
Ein Steuerbescheid ist nicht in Stein gemeißelt. Wie bei jeder anderen Berechnung auch gilt: Es können Fehler passiert sein. Wenn Ihnen z. B. die Nachforderung sehr hoch vorkommt, kann es sich lohnen, Ihren Steuerbescheid prüfen zu lassen.
Gründe für Fehler im Steuerbescheid:
Unabhängig von der Art des Fehlers bedeutet ein fehlerhafter Steuerbescheid für Sie als Steuerzahler unter Umständen, dass Sie nachzahlen müssen oder weniger zurückbekommen, als Ihnen zusteht. Die gute Nachricht: Sie müssen einen fehlerhaften Steuerbescheid nicht einfach hinnehmen.
Der Steuerberater kann Ihnen sagen, ob der Bescheid fehlerhaft ist – ein Anwalt für Steuerrecht kann Sie zusätzlich dabei unterstützen, einen korrekten Einspruch beim Finanzamt einzureichen.
In 2/3 der Fälle ist ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid erfolgreich. Vorausgesetzt, er erfolgt fristgemäß innerhalb von einem Monat.
Haben Sie bereits inhaltliche Unstimmigkeiten in Ihrem Steuerbescheid entdeckt und zweifeln an seiner Richtigkeit, kann die Hilfe eines Fachmanns hilfreich sein.
Ihren Steuerbescheid durch einen Anwalt für Steuerrecht überprüfen zu lassen, bietet folgende Vorteile:
Durch die Hilfe eines Anwalts können Sie bessere Chancen auf eine erfolgreiche Korrektur Ihres Steuerbescheids haben. Der Anwalt ist Ihr Garant für das Vertreten Ihrer Interessen sowie eine rechtssichere Kommunikation und Argumentation gegenüber Finanzämtern und ggf. Finanzgerichten.
Schon wenn Sie den Einspruch einlegen, haben Sie unter Umständen höhere Erfolgschancen mithilfe eines Anwalts. Somit bleibt Ihnen womöglich der lange und mühsame Klageweg erspart.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
Neben der eigenständigen Prüfung und der Prüfung durch einen Anwalt für Steuerrecht kann Ihr Steuerbescheid auch durch folgende Ansprechpartner überprüft werden:
Stellen Sie bei der Prüfung des Steuerbescheids fest, dass das Finanzamt einen Fehler zu Ihren Gunsten gemacht hat, müssen Sie das Finanzamt nicht darauf hinweisen.
Der Steuerzahler braucht im oben beschriebenen Fall nicht den Vorwurf der Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung zu befürchten. Das gilt zumindest, wenn die eingereichte Steuererklärung richtig und vollständig war.
Enthält der Steuerbescheid Fehler, die sich ungünstig auf die Festsetzung Ihrer Steuerschuld auswirken, haben Sie folgende Möglichkeiten, dagegen vorzugehen:
Einen Berichtigungsantrag (oder auch: „Antrag auf schlichte Änderung“, § 172 AO) können Sie beim Finanzamt stellen, wenn Sie z. B. Zahlendreher, Rechenfehler oder falsche Angaben zu Ihrer Person bzw. Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen in Ihrem Steuerbescheid entdeckt haben. Den Berichtigungsantrag können Sie auch stellen, wenn Sie selbst vergessen haben, Ausgaben oder Aufwendungen anzugeben.
Diese Vorgehensweise bietet drei wesentliche Vorteile:
Zu beachten ist, dass der Antrag auf Berichtigung innerhalb der Einspruchsfrist (1 Monat) abgegeben werden muss.
Ist ein rechtswidriger Steuerbescheid erst mal bestandskräftig, lässt er sich nicht mehr anfechten. Die Steuer ist dann in falscher Höhe zu bezahlen, ohne Wenn und Aber.
Bei inhaltlich strittigen Entscheidungen können Sie Einspruch einlegen, und zwar innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Daraufhin überprüft das Finanzamt erneut Ihren kompletten Steuerbescheid.
Wichtig ist, dass es dabei auch zu einem für Sie schlechteren Ergebnis (sog. Verböserung) kommen kann. Das Finanzamt muss Sie in dem Fall darüber aufklären. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihren Einspruch zurückzuziehen. Ihr Steuerbescheid wird folglich rechtskräftig.
Zu beachten ist, dass Sie die Steuerforderungen trotz Einspruch zunächst begleichen müssen. Es sei denn, Sie beantragen gleichzeitig eine Aussetzung der Vollziehung.
Ausführlichere Informationen zum Vorgehen bei einem Steuerbescheid-Einspruch finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Einspruch Steuerbescheid.
Ein Einspruch sollte für einen erfolgreichen Ausgang gut begründet werden. Gelingt es Ihnen, den Einspruch rechtlich plausibel zu begründen, kann sich das Verfahren lohnen.
Bei einem erfolgreichen Einspruch bekommen Sie einen korrigierten Steuerbescheid. Wird der Einspruch abgelehnt, bleibt nur noch der Klageweg.
War Ihr Vorgehen erfolglos, ist kein weiterer Einspruch zulässig. Dann können Sie nur noch beim Finanzgericht Klage einreichen. Dafür haben Sie nach Bekanntgabe der Entscheidung 1 Monat Zeit.
Wichtig für die Klageschrift:
Sie müssen dem Schreiben alle Nachweise für die Fehler im Steuerbescheid als Kopien beifügen.
Wenn auch das Einreichen einer Klage kein positives Ergebnis gebracht hat, bleibt noch der Weg der Revision beim Bundesfinanzhof (BFH). Voraussetzung: Das Finanzgericht hat in seinem Urteil die Revision zugelassen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
Haben Sie Ihre Steuererklärung mithilfe einer handelsüblichen Software oder ELSTER erstellt, können Sie Ihren Steuerbescheid gut selbst überprüfen.
Diese Programme erstellen ein vorläufiges Ergebnis der Steuererklärung, welches Sie als Grundlage für den Abgleich nutzen können.
Wie lesen Sie einen Steuerbescheid?
Der Aufbau ist immer gleich und sieht folgendermaßen aus:
Überzahlungen erkennen Sie im Steuerbescheid an dem Ausdruck „mithin sind zu viel entrichtet“.
Anhand folgender Checkliste häufiger Fehlerquellen können Sie zunächst eine eigenständige Überprüfung des Steuerbescheids vornehmen. Je nach Fehlerart können Sie im weiteren Verlauf entscheiden, ob Sie fachliche Hilfe benötigen oder nicht.
1. Allgemeine Angaben:
2. Wurde der Gesamtbetrag der Einkünfte (Summe aller Einnahmen minus Werbungskosten) richtig berechnet?
3. Wurden Steuervorauszahlungen angerechnet?
4. Sind die Werbungskosten (und Ihre evtl. angegebenen anderen abzugsfähigen Kosten) richtig addiert?
5. Außergewöhnliche Belastungen:
6. Eltern:
7. Arbeitnehmer:
8. Studenten und Auszubildende:
9. Rentner:
Je nachdem, welche Fehler Sie festgestellt haben und ob Sie oder das Finanzamt dafür verantwortlich sind, bieten sich unterschiedliche Vorgehensweisen an, um den fehlerhaften Steuerbescheid anzufechten.
Fehler kommen häufig vor, auch in Steuerbescheiden. Um gegebenenfalls wichtige Fristen einhalten zu können, können folgende Schritte helfen:
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
Wenn Sie Ihren Steuerbescheid von einem Anwalt prüfen lassen, entstehen dabei Anwaltskosten. Konnten Sie mit dem Einspruch kein für Sie positives Ergebnis erreichen und erheben Klage, dann kommen zusätzlich Verfahrenskosten hinzu.
Der Kläger erhält dann eine vorläufige Kostenrechnung, wobei sich die Höhe nach dem Streitwert (Höhe der Steuerforderung) richtet. Bei geringen Beträgen liegt der Streitwert in der Regel bei einigen Hundert Euro. Die Anwaltskosten werden ähnlich wie die Verfahrenskosten berechnet und richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Die Kosten können ggf. erstattet werden, und zwar wenn: