Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Je nach Schwere kann sie mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren geahndet werden. Zudem sind Steuerschulden samt Hinterziehungszinsen von 6 % pro Jahr zurückzuzahlen.
Der Begriff der Steuerhinterziehung wird in § 370 Abgabenordnung (AO) definiert. Sie hinterziehen Steuern, wenn Sie vorsätzlich – also ganz bewusst – unrichtige, unvollständige oder gar keine Angaben zu steuerlich wichtigen Sachverhalten machen.
Solche Sachverhalte können sein:
Eine advocado Partner-Anwältin erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen.
Steuerhinterziehung beginnt ab dem 1. Euro, den Sie dem Finanzamt unterschlagen. Die Höhe des unterschlagenen Betrags spielt keine Rolle.
Auch der Versuch oder Beihilfe, falsche Angaben zu machen oder Einnahmen zu verschweigen, gelten als Steuerstraftat.
Ändern sich steuerlich relevante Lebensumstände und kommen steuerpflichtige Personen ihrer unverzüglichen Berichtigungspflicht gemäß § 153 AO nicht nach, kann dies ebenfalls als Steuerhinterziehung ausgelegt werden. Solche relevanten Lebensumstände sind z. B.:
Zudem kann sich der Steuerhinterziehung strafbar machen, wer keine Steuererklärung abgibt, wenn er zur Einkommenssteuer veranlagt wurde.
Hat ein Finanzamt den Verdacht, dass eine steuerpflichtige Person Steuern hinterzieht, leitet es ein Ermittlungsverfahren ein. Am Anfang steht dabei häufig die Durchsuchung von Privat- und Geschäftsräumen. Diese erfolgt unangemeldet.
Die sichergestellten Unterlagen werden durch die Finanzbehörde gesichtet und ausgewertet. Bestätigt sich der Verdacht auf Steuerhinterziehung, wird Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet, die ein Steuerstrafverfahren einleitet.
Folgende Handlungen können als Anfangsverdacht für die Einleitung eines solchen Steuerstrafverfahrens ausreichen:
Nach § 69 AO und § 71 AO haftet, wer Täter oder Teilnehmer, Anstifter oder Gehilfe einer Steuerhinterziehung (z. B. ein Steuerberater) ist.
Die Haftung erfolgt für die hinterzogenen Steuern, zu Unrecht gewährte Steuervorteile sowie die Hinterziehungszinsen.
Ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung kann wenige Monate oder viele Jahre dauern. Eine konkrete Aussage zur Dauer ist nicht möglich, da diese von verschiedenen Faktoren abhängig ist:
Wer Steuern hinterzieht, begeht laut § 370 AO eine Steuerstraftat. Wie hoch die Strafe bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung im Einzelfall ausfällt, hängt von der Höhe der hinterzogenen Geldsumme und individuellen Faktoren ab.
Folgende Tabelle gibt eine erste Orientierung zu möglichen Strafen:
Hinterzogene Steuern |
Strafen |
Bis 1.000 € |
Einstellung des Steuerstrafverfahrens gegen Auflagen |
Bis 50.000 € |
Geldstrafe |
Bis 100.000 € |
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe; Bewährung möglich |
Bis 1.000.0000 € |
Freiheitsstrafe, ggf. zusätzliche Geldstrafe; Bewährung möglich |
Über 1.000.000 € |
Freiheitsstrafe, ggf. zusätzliche Geldstrafe; Bewährung ausgeschlossen |
Eine Geldstrafe wird in Form von Tagessätzen verhängt. Anzahl und Höhe der Tagessätze sind abhängig von:
Die Tagessätze liegen zwischen mindestens 1 € und maximal 5.000 €. Es können mindestens 5 und maximal 360 Tagessätze verhängt werden.
Nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen anhand ausgewählter Städte die mögliche Anzahl an Tagessätzen gemessen am Steuerschaden:
Schaden in Euro |
Berlin |
Düsseldorf |
Frankfurt |
Erfurt |
Hamburg |
Karlsruhe |
München |
1000 |
8–12 |
5-20 |
6–8 |
5–20 |
16–20 |
5–10 |
5–90 |
2500 |
20–30 |
20 |
15–20 |
20 |
40–80 |
10 |
5–90 |
5000 |
40–60 |
40 |
30–40 |
40 |
80–100 |
30 |
5–90 |
10.000 |
120 |
80 |
80 |
80 |
140 |
60 |
5–90 |
25.000 |
300 |
200 |
200 |
140 |
250 |
120 |
180 |
50.000 |
360 |
360 |
360 |
240 |
360 |
180 |
360 |
100.000 |
360 |
360 |
360 |
340 |
360 |
360 |
360 |
Zusätzlich sind die hinterzogenen Steuern nachzuzahlen. Können diese Steuerschulden nicht bezahlt werden, bestehen folgende Optionen:
Hierfür ist das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.
Laut § 46 StGB beeinflussen u. a. folgende Faktoren das Strafmaß:
Folgende Faktoren wirken strafmildernd:
Strafverschärfend sind folgende Faktoren:
Um Steuerhinterziehung und Strafen dafür zu vermeiden, bestehen folgende Handlungsoptionen:
Eine Selbstanzeige bei versehentlichen Fehlern ist nicht notwendig – es reicht, wenn Sie Ihrer unverzüglichen Berichtigungspflicht laut § 153 AO nachkommen und diese nachträglich korrigieren, die Steuern nachzahlen und in Zukunft gewissenhafter sind.
Handelt es sich nicht um versehentliche Fehler in der Steuererklärung, sondern um Sachverhalte, die von Finanzbehörden als eine Hinterziehung von Steuern gewertet werden könnten, können Sie laut § 371 AO mit einer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung mögliche Strafen vermeiden oder reduzieren.
Für eine strafbefreiende Selbstanzeige müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Laut § 78 StGB verjährt Steuerhinterziehung oder die Begünstigung einer solchen Steuerstraftat nach 5 Jahren, besonders schwere Fälle verjähren erst nach 10 Jahren. Diese Frist beginnt, wenn die Tat beendet wurde. Haben Sie beispielsweise in Ihrer Steuererklärung von 2015 falsche Angaben gemacht, beginnt die Frist erst mit Erhalt des Steuerbescheids für das betreffende Jahr.
Weil jeder einen Dritten anonym wegen Steuerhinterziehung beim zuständigen Finanzamt anzeigen darf, können strittige Arbeitsverhältnisse, gescheiterte Ehen oder schwelende Nachbarschaftskonflikte zu einer Anzeige wegen der Hinterziehung von Steuern führen.
Liegt eine Anzeige vor, hat die angezeigte steuerpflichtige Person laut § 153 AO eine Beweispflicht für alle Angaben in der Steuererklärung – und muss innerhalb einer vom Finanzamt festgelegten Frist Belege und Kontoauszüge vorlegen.
Damit Sie sich im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens nicht selbst belasten, können Sie sich anwaltlich zu Ihren Handlungsoptionen beraten lassen. Ein Anwalt für Fragen zur Steuerhinterziehung kann Sie zudem dabei unterstützen, die Vorwürfe zu entkräften und ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung bzw. Strafen dafür zu vermeiden.
Das kann ein Anwalt im Falle eines Steuerstrafverfahrens für Sie tun:
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Eine advocado Partner-Anwältin erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen.
Wenn Sie als steuerpflichtige Person vorsätzlich – also ganz bewusst – unrichtige, unvollständige oder gar keine Angaben zu steuerlich wichtigen Sachverhalten machen und so Ihre Steuerlast senken möchten, begehen Sie Steuerhinterziehung.
Beim Tatbestand Steuerhinterziehung drohen Ihnen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren. Zudem sind die hinterzogenen Steuern nebst Hinterziehungszinsen nachzuzahlen.
Als Teil der juristischen Redaktion bei advocado legt Sandra Brestrich größten Wert darauf, komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären. Das Ziel der studierten Kommunikationswissenschaftlerin ist, die Leser gut zu informieren und ihnen Handlungsoptionen aufzuzeigen.