Wer einer Straftat beschuldigt wird, kann Akteneinsicht beantragen. Dadurch erfährt wer, was ihm genau vorgeworfen wird und wie er sich am besten verteidigen kann. Aber nicht nur der Beschuldigte, sondern auch die meisten Prozessbeteiligten dürfen Einblick in die Akten nehmen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wie vorzugehen ist, wann ein Rechtsanwalt hilfreich ist und wann Akteneinsicht verwehrt werden kann.
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Die Einsicht in die Akten ist Voraussetzung für eine effektive Verteidigungsstrategie. Grundsätzlich darf jeder Beschuldigte und meist auch das Opfer Einsicht in die Akten nehmen. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Akteneinsicht hat dabei jedoch umfangreichere Befugnisse und hilft bei der Einschätzung der Beweislage. Diese Einschätzung kann gelingen, wenn man weiß, was einem genau vorgeworfen wird.
Bevor sich ein Beschuldigter also vor den Ermittlungsbehörden äußert, kann er Akteneinsicht beantragen. Nicht selten passiert es, dass die Polizei erst durch die Vernehmung weitere Hinweise auf Straftaten erlangt, auf die sie durch eigene Ermittlungen gar nicht gestoßen wäre.
WICHTIG: Das oberste Gebot der Strafverteidigung lautet deshalb: Erst informieren, dann aussagen!
Durch Einsicht in die Ermittlungsakten kann sich in einer Beratung eines Anwalts feststellen lassen, ob und inwieweit es sich lohnt, Vorwürfe einzuräumen. Oftmals könnte eine mögliche Strafe viel niedriger ausfallen, wenn eine zum Fall passende Verteidigungsstrategie schon vor Befragung bei der Polizei entwickelt worden wäre.
Sobald also die Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder Polizei im Briefkasten liegt, können Sie mit einem Rechtsanwalt die Akteneinsicht beantragen. Dazu wird ein Schreiben an die zuständige Ermittlungsbehörde verfasst, in dem kurz dargestellt werden sollte, dass zunächst Einsicht in die Akten beantragt wird. Gemäß § 147 Absatz 7 StPO kann Ihnen dann Einsicht gestattet werden.
Trotz analoger Beantragung findet die Akteneinsicht mittlerweile fast immer digital statt.
Das Recht auf Einsicht in die Prozessakten ergibt sich aus dem rechtsstaatlichen Grundsatz auf rechtliches Gehör. Die Regelungen finden sich je nach Art des Verfahrens und Rolle des Beteiligten in den einschlägigen Gesetzen.
Dieses Recht haben u. a.:
Daraus ergibt sich, dass nicht nur der Beschuldigte und sein Anwalt Akteneinsicht beantragen können, sondern auch andere Beteiligte und Prozessteilnehmer. Sofern Sie also ein berechtigtes Interesse an den Akten nachweisen können, stehen die Chancen auf Akteneinsicht sehr gut.
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Akteneinsicht wird mit einem einfachen Schreiben beantragt. Dieses kann wie folgt aussehen:
Ihr Name
Straße
PLZ
Name der zuständigen Behörde
Straße
PLZ
Betreff: Antrag auf Akteneinsicht
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich nach § 49 OWiG (bei Ordnungswidrigkeiten) oder § 147 StPO (bei Straftaten) die Akteneinsicht in folgende mich betreffende Akte: [Aktenzeichen].
Ich möchte die Akte bei Ihnen persönlich in Augenschein nehmen.
Oder:
Ich beantrage die Zusendung der Akte an folgende zuständige Polizeidienststelle: [Dienststelle].
Mit der Bitte um Rückmeldung, wann und wo die betreffende Akte einsehbar ist.
Freundliche Grüße
[Unterschrift]
Diese Variante ist ohne anwaltlichen Beistand möglich – berechtigt aber ausschließlich zur oberflächlichen Begutachtung der Beweise. Ein Rechtsanwalt hat hingegen ganz andere Möglichkeiten, die im folgenden Kapitel erläutert werden.
Grundsätzlich sind die Rechte zur Akteneinsicht für einen Rechtsanwalt
Dadurch soll mit dem Strafverteidiger als Organ der Rechtspflege die effektive Verteidigung des Beschuldigten erleichtert werden.
Gemäß § 147 StPO hat der Anwalt nicht nur das Recht, die Akten zu sehen, sondern darf auch die darin benannten Beweisstücke besichtigen – seine Befugnisse erstrecken sich somit
Der Verteidiger kann zudem Kopien erstellen und alle zur Verteidigung notwendigen Kenntnisse an den Beschuldigten weiterleiten.
Darüber hinaus gehört die Beantragung von Akteneinsicht zum täglichen Geschäft eines Strafverteidigers. Dementsprechend geschult und routiniert sind Rechtsanwälte im Umgang mit den Ermittlungsbehörden und können die Akteneinsicht schnell erwirken.
Außerdem kann für juristische Laien der Akteninhalt mit seinen Fachbegriffen oft gar nicht nachvollziehbar sein. Was bedeuten die Beweise für das Strafverfahren? Wann macht ein Geständnis Sinn? Eine Interpretation durch einen Anwalt kann in dieser Situation daher hilfreich sein.
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Eingeschränkt wird das Recht der Akteneinsicht lediglich dadurch, dass
Sobald ein Rechtsanwalt in der Rolle des Verteidigers einen Antrag auf Akteneinsicht stellt, entfallen diese Einschränkungen weitestgehend.
Während den laufenden Ermittlungen darf dem Verteidiger höchstens dann keine Einsicht gewährt werden, wenn der Ermittlungszweck auf dem Spiel steht. Potentielle, abstrakte Gefährdungen begründen dabei keine Ablehnung der Akteneinsicht. Wird hingegen gerade eine Durchsuchung des Beschuldigten geplant, würde diese durch die Akteneinsicht offenbart werden. Der Anwalt könnte seinen Mandanten warnen und dieser hätte genug Zeit, Beweismittel verschwinden zu lassen. Bei Erhebung der Anklage ist der Verteidiger hingegen ohne Einschränkungen zur Akteneinsicht berechtigt.
Bezüglich ihrer Akten haben es Tatverdächtige einer Ordnungswidrigkeit viel einfacher als diejenigen in einem Strafprozess. Wer einen Bußgeldbescheid erhalten hat, kann also ebenso Akteneinsicht beantragen. Oftmals können so empfindliche Strafen wie hohe Bußgelder oder Führerscheinentzug umgangen werden.
Beim kleinsten Zweifel an der Richtigkeit des Bescheids sollte ein Blick in die Akten vorgenommen und gegebenenfalls Einspruch erhoben werden. In der Regel ist hierfür zunächst kein Anwalt notwendig.
Im Ordnungswidrigkeitenverfahren gibt es zwei verschiedene Arten von Akten:
Unter Umständen kann es vorkommen, dass die Bußgeldakte bei der Bußgeldbehörde liegt und die Ermittlungsakte bei der Polizei. In diesem Fall kann überlegt werden, ob die Einsicht in beide Akten beantragt werden sollte.
Wenn ein Anwalt Akteneinsicht beantragt, ist er natürlich dafür zu bezahlen. Sein Honorar wird individualvertraglich festgelegt – also je nach Umfang seiner Dienste und Ihrem Verhandlungsgeschick.
Zusätzlich fällt meistens eine sogenannte Grundgebühr gemäß Nr. 4100 Abs. 1 VV RVG (das ist das Vergütungsverzeichnis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes) in Höhe von 40–360 Euro an. Sie wird bei der erstmaligen Einarbeitung in den Fall erhoben – allerdings nur, wenn der Anwalt das Mandat auch übernimmt.
Wird der Anwalt also nur mit der Akteneinsicht, nicht aber mit der Verteidigung beauftragt, wird lediglich sein Honorar und nicht die zusätzlich die Grundgebühr fällig.
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Gemäß § 105 Abs. 5 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) fallen für die Beantragung der Akteneinsicht Kosten an.
Kopien sind in diesem Preis nicht enthalten – sie werden extra berechnet. So entstehen nach Nr. 7000 RVG und Nr. 7002 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Anlage 1) Kopierkosten in Höhe von je
Des Weiteren wird eine Auslagenpauschale von maximal 20 Euro (meist 20 % der oben erwähnten Grundgebühr) erhoben.
Zu sämtlichen oben genannten Kosten wird außerdem die gesetzliche MwSt. von 19 % hinzugerechnet.
Beispiel:
Posten |
Gebühr |
Grundgebühr des Anwalts (individuell nach Aufwand berechnet) |
80 € |
Beantragung der Akteneinsicht (digital) |
5 € |
Kopierkosten (z. B. 25 Seiten) |
12,50 € |
Auslagenpauschale |
Max. 20 € |
Zwischensumme |
117,50 € |
MwSt. 19 % |
22,33 € |
Gesamt |
139,83 € |
Wenn das Recht zur Akteneinsicht verwehrt wird, kann dem – abhängig vom Status des Verfahrens – zunächst widersprochen werden. In manchen Fällen führt eine unrechtmäßige Ablehnung des Rechts auf Akteneinsicht sogar zu einem Verfahrensfehler, der eine Beschwerde möglich macht.
Sollte der Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt werden, kann es sinnvoll sein, eine Rechtsberatung von einem Strafverteidiger in Anspruch zu nehmen, damit dieser einen Widerspruch formuliert.
Grundsätzlich steht dem Beschuldigten immer das Recht auf Akteneinsicht zu. Meist dürfen auch andere Beteiligten Einblick in die Akten nehmen. Damit der Akteninhalt anschließend korrekt interpretiert und eine passende Verteidigungsstrategie erarbeitet werden kann, kann ein Jurist hilfreich sein.
Mithilfe eines Anwalts kann die Begutachtung der Beweislage zudem schneller und umfangreicher abgewickelt werden. Wichtig ist, dass die Akteneinsicht so früh wie möglich wahrgenommen wird.
Beim kleinsten Zweifel an der Beweislage können Sie unter Zuhilfenahme eines Anwalts Akteneinsicht beantragen.
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Wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorgeworfen, können Sie womöglich erst durch eine Akteneinsicht erfahren, wie der konkrete Tatvorwurf lautet und welche Argumente und Beweise die Ermittlungsbehörden haben. Auf Basis der Akteneinsicht kann eine passende Verteidigungsstrategie entwickeln werden.
Ja, Privatpersonen können auch ohne Anwalt Akteneinsicht beantragen. Sie erhalten aber nur begrenzt Einblick in die Akte.
Anspruch auf Akteneinsicht haben Beschuldigte und Opfer einer Straftat (Letztere nur dann, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können), Betroffene in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren, alle Parteien in einem Zivilprozess sowie die Beteiligten eines Sozialverwaltungsverfahrens und eines Sozialgerichtsprozesses.
Eine Akteneinsicht in Papierform kostet 12 Euro. Kopien werden extra berechnet. Für die digitale Einsicht fallen je nach Bundesland bis zu 5 Euro an. Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 %.