Eine Beleidigung ist eine ehrverletzende und abwertende Meinungsäußerung über jemanden und nach § 185 StGB strafbar. Kritische und negative Meinungen sind durch die Meinungsfreiheit geschützt – geht es aber um die Herabwürdigung und Verunglimpfung des Anderen, ist eine Grenze überschritten. Eine Beleidigung wird mit Freiheitsentzug bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet.
Jetzt Anwalt für Strafrecht finden lassen:
Beispiel: Sagt Person A zu Person X: „Sie sind ein Idiot!“, ist das keine sachgerechte Kritik, sondern eine Beleidigung, die das Persönlichkeitsrecht von X verletzt.
Eine Beleidigung ist auf verschiedene Arten möglich. Folgende Beleidigungsdelikte berechtigen zur Anzeige:
Auch indirekte Verunglimpfungen – z. B. „Am liebsten würde ich jetzt A*loch zu Ihnen sagen!“ – erfüllen den Tatbestand der Beleidigung und berechtigen zur Anzeige.
Eine Beleidigung muss nicht immer direkt an die betroffene Person gerichtet sein. Der Täter kann eine Person auch ohne deren Beisein gegenüber Dritten beleidigen. Auch dann ist eine Anzeige wegen Beleidigung möglich.
Generell behandelt die Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen Beleidigung im Vergleich zu anderen Straftaten als leichtes Vergehen. Meist stellt sie das Verfahren wegen Geringfügigkeit oder geringem öffentlichen Interesse ein und verweist auf die Möglichkeit der Privatklage.
Der Anzeigenerstatter übernimmt dann im Gegensatz zu einer „normalen” Klage selbst die Strafverfolgung vor Gericht und muss die Beleidigung und die Notwendigkeit einer Verurteilung nachweisen.
Zudem erfüllt nicht jede unhöfliche oder herabwürdigende Äußerung den Tatbestand der Beleidigung.
Wahrscheinlich wird die Staatsanwaltschaft eine Verfolgung in folgenden Fällen ablehnen:
Ist die beleidigte Gruppe überschaubar groß, ist eine Anzeige wegen Beleidigung möglich. Denn: Je kleiner die beleidigte Gruppe ist, umso stärker können sich einzelne Personen von der Herabwürdigung angesprochen fühlen. Es macht also einen Unterschied, ob eine Person z. B. alle Politiker oder nur die Politiker eines bestimmten Kabinetts beleidigt.
Ehrverletzende und falsche Tatsachenbehauptungen können juristisch aber auch als Beleidigung gelten, wenn sie direkt an den Betroffenen gerichtet sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn A jemandem „Du stiehlst aus der Kasse!“ vorwirft und weiß, dass das nicht stimmt.
Die Polizei leitet die Ermittlungen bei einer Anzeige wegen Beleidigung nur dann ein, wenn Geschädigte zusätzlich einen Strafantrag stellen. Denn: Beleidigung ist nach § 194 StGB ein sogenanntes Antragsdelikt und wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Geschädigten verfolgt.
Die Polizei fordert nach Anzeige und Strafantrag den Beschuldigten auf, sich schriftlich zu den Vorwürfen zu äußern. Sind Zeugen angegeben, befragt die Polizei auch diese. Die Ergebnisse der Ermittlungen legt die Polizei der Staatsanwaltschaft vor.
Die Staatsanwaltschaft entscheidet anhand der Ermittlungsakte über Folgendes:
Reicht die Staatsanwaltschaft eine Klageschrift bei Gericht ein, wird der Beschuldigte informiert und kann Einwände gegen die Anklage vorbringen. Das Gericht entscheidet dann über Folgendes:
Nur in seltenen Fällen (z. B. bei mehrfach wegen Beleidigung vorbestraften Wiederholungstätern) kann es direkt zu einer Anklage kommen. Ansonsten kommt es in der Regel nur zur Hauptverhandlung, wenn der Beschuldigte einem Strafbefehl widerspricht.
Nach § 185 StGB ist bei einer Anzeige wegen Beleidigung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr möglich – bei tätlichen Beleidigungen wie dem Anspucken des Opfers sind bis zu 2 Jahre möglich. Ersttäter erhalten überwiegend Geldstrafen.
Es gibt keinen festgelegten Bußgeldkatalog wie im Straßenverkehr – das Gericht entscheidet für jeden Einzelfall anhand der Schwere und des Kontexts der Beleidigung sowie den Vorstrafen des Täters über das Strafmaß. Die Geldstrafe bemisst sich in Tagessätzen und ist vom monatlichen Einkommen abhängig.
Zur Berechnung eines Tagessatzes teilt das Gericht das monatliche Nettoeinkommen durch 30. Verhängt das Gericht z. B. 10 Tagessätze bei einem Nettoeinkommen von 1.500 €, sind 500 € fällig.
Beamtenbeleidigung ist kein eigener Straftatbestand – das Strafmaß ist bei einer Anzeige wegen Beleidigung genauso hoch wie bei einer Privatperson. Beleidigungsdelikte gegen Amtsträger können aber häufiger zur Anzeige führen, da auch deren Arbeitgeber die Strafverfolgung beantragen dürfen.
Die Staatsanwaltschaft sieht ein größeres öffentliches Interesse an der Strafverfolgung von Beleidigung von Staatsdienern als bei Privatpersonen, da Staatsdiener beruflich für die Einhaltung der öffentlichen Ordnung eintreten.
Nach verschiedenen Gerichtsurteilen ist die Bezeichnung eines Polizisten als „Bullen“ keine Beleidigung, da es mittlerweile als umgangssprachliches Synonym für „Polizist“ gilt (z. B. Az - 3 Ns 134 Js 97458/04). In Kombination mit abfälligen Gesten oder Zusätzen wie „Schwein“ oder „dämlich“ ist aber eine Anzeige wegen Beleidigung möglich.
Bei besonders schwerwiegenden Verletzungen des Persönlichkeitsrechts können Geschädigte bei längerfristigen psychischen Schäden auch ein Schmerzensgeld zugesprochen bekommen.
Dazu muss ein psychologisches Gutachten einen erheblichen Leidensdruck und Folgeschäden durch die Beleidigung nachweisen. Das Gericht berücksichtigt auch, wie nachhaltig die Rufschädigung ist und vor wie vielen Personen die Beleidigung stattfand.
Praxisbeispiel: Während einer Dienstberatung stellte ein Vorgesetzter seine Arbeitnehmerin mit der Scheibenwischergeste vor dem Kollegium bloß. In der Folgezeit bekam die Arbeitnehmerin psychische Probleme und ging in Frühpension. Sie bekam ein Schmerzensgeld von 1.000 € zugesprochen (OLG Koblenz, Az. 1 U 1161/04).
Damit eine Anzeige wegen Beleidigung strafrechtliche Konsequenzen für den Beleidigenden hat, müssen Geschädigte nach § 194 StGB zusätzlich zur Anzeige einen Strafantrag stellen – erst dann leiten die Behörden die Strafverfolgung ein.
Die Anzeige wegen Beleidigung und den erforderlichen Strafantrag können Sie erstatten bei:
Die Behörden halten die entsprechenden Formulare bereit. Der Strafantrag und die Anzeige wegen Beleidigung verursachen keine Kosten.
Kennen Sie den Täter nicht – z. B. bei einer Anzeige wegen Beleidigung im Internet – ist die Anzeige auch gegen Unbekannt möglich. Die Behörden versuchen dann, den Täter über die IP-Adresse ausfindig zu machen und leiten die Ermittlungen ein.
Die Beweispflicht liegt bei Ihnen, d. h. Sie müssen bei einer Anzeige die Beleidigung beweisen können. Sie können z. B. den exakten Wortlaut der Herabwürdigung notieren und beleidigende WhatsApp-Nachrichten oder E-Mails aufheben.
Außerdem kann eine Anzeige wegen Beleidigung mit Zeugen, die Ihre Aussage stützen, sinnvoll sein. Bei einer Anzeige wegen Beleidigung ohne Zeugen steht Aussage gegen Aussage – die Erfolgsaussichten können dadurch geringer sein.
Der Strafantrag ist bei Anzeige wegen Beleidigung mit einer Frist von 3 Monaten zu stellen. Die Frist beginnt, sobald Sie von der Beleidigung oder dem Täter erfahren.
Beispiel: A hat vor 2 Jahren regelmäßig beleidigende Briefe erhalten. Erst jetzt erfährt A, dass B dafür verantwortlich ist. Obwohl die Briefe schon länger zurückliegen, kann A nun noch 3 Monate lang einen Strafantrag stellen.
Läuft eine Anzeige wegen Beleidigung mit Strafantrag gegen Sie, können Sie Ihr Schweigerecht nutzen – dann müssen Sie sich nicht zu den Vorwürfen äußern.
Alles, was Sie bei der Polizei angeben, können die Behörden später gegen Sie verwenden – auch Kleinigkeiten können ausschlaggebend für die weitere Strafverfolgung und eine Verurteilung sein.
Um sich effektiv gegen den Vorwurf der Beleidigung zu verteidigen, können Sie sich von einem Anwalt für Strafrecht vertreten lassen. Dieser kann sicherstellen, dass Sie keine Fehler machen, die den Ausgang der Ermittlungen negativ beeinflussen könnten.
Außerdem kann er dafür sorgen, dass Sie denselben Kenntnisstand haben wie die Ermittlungsbehörden – denn nur, wenn Sie wissen, was Ihnen Staatsanwaltschaft und Ermittler genau vorwerfen, können Sie die Vorwürfe mit Beweisen und Zeugen entkräften.
Da Geschädigte ihren Strafantrag zurückziehen dürfen, können Sie z. B. mit einer Entschuldigung versuchen, sich mit dem Geschädigten außergerichtlich zu einigen.
Eine Anzeige wegen Beleidigung muss nicht in eine Gerichtsverhandlung münden: Ein Strafrechtler kann durch geschickte Vermittlung mit einem Vergleichsvorschlag die Chancen auf eine Einigung mit der Gegenseite erhöhen.
Ein Anwalt weiß, worauf es bei der Beschuldigtenvernehmung ankommt. Indem er Akteneinsicht im Strafverfahren beantragt – die nur einem Anwalt in vollem Umfang gewährt wird –, kann er Kenntnis über den aktuellen Ermittlungsstand und die exakten Tatvorwürfe erlangen.
Er kann den Inhalt der Ermittlungsakten sachgerecht interpretieren und durch eine darauf zugeschnittene Argumentation Zweifel an Tatvorwurf, Beweisen oder Zeugen wecken. Bei mangelndem Tatverdacht stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren frühzeitig ein.
Sind Sie unschuldig oder z. B. mit der Höhe der Geldbuße nicht einverstanden, können Sie innerhalb von 2 Wochen einen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen – es kommt dann zur gerichtlichen Hauptverhandlung.
Ein Einspruch ist sorgfältig abzuwägen, da das Gericht auch eine höhere Strafe verhängen darf, als ursprünglich vorgesehen war. Ein Strafverteidiger kann Sie auf Basis Ihrer Ermittlungsakte umfassend zu Ihren Erfolgschancen beraten. Möchten Sie Einspruch einlegen, kann ein Anwalt die zielführende Strafverteidigung vor Gericht übernehmen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen.
Die Arbeit eines Strafrechtlers löst Anwaltskosten aus, die vom Aufwand der anwaltlichen Tätigkeit abhängen. Auch die Suche nach Belastungszeugen, Zeugenbefragungen oder die Einsicht in die Akten haben Einfluss auf die Höhe des Anwaltshonorars.
Die Kosten sind eine Investition in eine effektive Verteidigung gegen den Vorwurf der Beleidigung – und womöglich geringer als die Kosten, die bei einer Verurteilung vor Gericht entstehen würden. Um das Prozesskostenrisiko für Ihren individuellen Fall vorher zu ermitteln, können Sie beispielsweise auf einen Prozesskostenrechner zurückgreifen.
Spricht Sie ein Gericht vom Vorwurf der Beleidigung frei, übernimmt die Staatskasse oder der Privatkläger sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.
Kommt es zu einer ehrverletzenden und abwertenden Meinungsäußerung, liegt eine Beleidigung vor. Diese ist gemäß § 185 StGB strafbar. Eine Beleidigung kann auch ohne Beisein der betreffenden Person vorliegen (Beleidung gegenüber Dritten).
Wird jemand aufgrund einer Anzeige wegen Beleidigung rechtmäßig verurteilt, muss er mit einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr rechnen – bei tätlichen Beleidigungen (z. B. Anspucken) sind bis zu 2 Jahre möglich. Ersttäter erhalten meist eine Geldstrafe, die sich in Tagessätzen bemisst und vom monatlichen Einkommen abhängig ist.
Möchten Sie jemanden anzeigen, weil er sie beleidigt hat, müssen Sie zusätzlich zur Anzeige einen Strafantrag stellen, damit die Strafverfolgungsbehörde tätig wird. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der Polizei. Sie haben 3 Monate Zeit, um den Strafantrag zu stellen. Die Frist beginnt, sobald Sie von der Beleidigung oder dem Täter erfahren.
Damit Ratsuchende nachhaltige Lösungen für ihr Anliegen finden, legt Fiona Schmidt als Teil der juristischen Redaktion von advocado größten Wert auf die Verständlichkeit komplexer Sachverhalte. In ihren Beiträgen informiert sie u. a. zu passenden Handlungsoptionen im Marken- oder Internetrecht.